MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

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1 MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am 10. März Stück 143. Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck (Kundmachung laut folgender Anlage Seite 1-13) Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats. Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung und Vertrieb: Zentrale Dienste der Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Weber

2 Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. März 2010, 15. Stück, Nr. 143 Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Betriebswirtschaft vom , genehmigt mit Beschluss des Senats vom : Aufgrund des 25 Abs. 1 Z 10 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009 und des 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 3. Feber 2006, 16. Stück, Nr. 90, zuletzt geändert durch das Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom , 111. Stück, Nr. 419, wird verordnet: Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck 1 Qualifikationsprofil und Studienziele (1) Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist der Gruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien zugeordnet. (2) Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik dient der vertieften sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufsbefähigung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Als wissenschaftliches Studium besteht sein Kern in der Vermittlung von Theorien, Methoden und Instrumenten der Wirtschaftspädagogik. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung. (3) Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik fördert in den Modulen über die fachlichen Kompetenzen hinaus auch außerfachliche soziale und personale Kompetenzen. Das sind u.a. Kommunikations-, Konflikt-, Kooperations-, Leitungs-, Präsentations- sowie Reflexionskompetenz. (4) Das Ausbildungsziel des universitären Masterstudiums ist die vertiefte wissenschaftliche, theorie- und methodengestützte Analyse- und Problemlösungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen in Wissenschaft und Praxis. Diese Kompetenz befähigt sie, wissenschaftliche Probleme eigenständig zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen, insbesondere forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden sowie ein weiterführendes, wissenschaftliches Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen; in ihren jeweiligen außeruniversitären beruflichen Einsatzfeldern einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Über das Feld der Wirtschaftspädagogik hinaus verfügen sie über Qualifikationen, die ihren Einsatz in unterschiedlichen beruflichen Feldern ermöglichen; die ethischen und sozialen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens fundiert zu reflektieren. (5) Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik bereitet auf den Beruf einer Lehrerin bzw. eines Lehrers wirtschaftswissenschaftlicher Fächer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie auf leitende, planende, analysierende, forschende und beratende Tätigkeiten, die eine Kombination betriebswirtschaftlicher und pädagogischer Qualifikationen verlangen und 1

3 auf die Aufnahme eines weiterführenden wissenschaftlichen Doktorats- oder PhD-Studiums vor. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftspädagogik setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind. (2) Jedenfalls als fachlich infrage kommendes Studium gilt das an der Universität Innsbruck absolvierte Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften. 3 Studienumfang und Studiendauer (1) Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik umfasst 150 Anrechnungspunkte (im Folgenden ); das entspricht einer Studiendauer von fünf Semestern. (2) Das Studium wird in Form von Modulen durchgeführt. 4 Module (1) Ein Modul stellt eine thematische Einheit dar und umfasst in der Regel ein Lehrangebot von fünf Semesterstunden (SSt) bzw. zehn oder drei Semesterstunden (SSt) bzw. fünf. Eine Ausnahme stellen die Module gemäß 7 Abs. 2 Z 7 und 8 dar. (2) Alle Module bestehen aus zwei Lehrveranstaltungen, von denen mindestens eine Veranstaltung eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist, mit folgenden Ausnahmen: 1. das Pflichtmodul gemäß 7 Abs. 2 Z 7; 2. das Pflichtmodul gemäß 7 Abs. 2 Z 8; 3. die Module gemäß 8 Abs. 2 werden aus anderen Masterstudien übernommen und sind nach den Bestimmungen des dort geltenden Curriculums abzulegen. (3) Das Curriculum umfasst Pflicht- und Wahlmodule. 5 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern (1) Vorlesungen (VO) sind wissenschaftliche Vorträge, die fachlich einführen oder der Darlegung und Verständnis fördernden Erörterung von Forschungsgegenständen, Fragestellungen und methodischen Vorgangsweisen dienen sowie neue Forschungsergebnisse vorstellen. (2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind: 1. Proseminare (PS): Proseminare vermitteln die Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, führen in die Fachliteratur und den Erkenntnisstand des Faches ein und bearbeiten exemplarisch Probleme des Faches. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt Seminare (SE): Seminare dienen der vertieften wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen sind eigene schriftliche und/oder mündliche Beiträge zu fordern. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt 30. 2

4 3. Übungen (UE): Übungen dienen dem Erwerb anwendungsorientierter Kompetenzen und stellen konkrete Aufgaben, die durch die Studierenden zu lösen sind, in den Mittelpunkt der Veranstaltung. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt Vergabe der Plätze in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt die Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze nach dem folgenden Verfahren: 1. Jeder bzw. jedem Studierenden dieses Studiums wird zu Beginn der Anmeldefrist zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters ein Punktekontingent von zwei Mal 1000 Punkten zugeteilt, das nach dem Ende der Anmeldefrist zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters verfällt. 2. Jede bzw. jeder Studierende setzt aus ihrem bzw. seinem ersten Punktekontingent von 1000 Punkten beliebig viele Punkte auf von ihr bzw. ihm gewünschte Lehrveranstaltungen und bringt damit ihre bzw. seine Präferenzen für die erste Vergaberunde für Lehrveranstaltungsplätze zum Ausdruck. 3. Jede bzw. jeder Studierende setzt aus ihrem bzw. seinem zweiten Punktekontingent von 1000 Punkten beliebig viele Punkte auf von ihr bzw. ihm gewünschte Lehrveranstaltungen und bringt damit ihre bzw. seine Präferenzen für die zweite Vergaberunde für Lehrveranstaltungsplätze zum Ausdruck. 4. Jeder bzw. jedem Studierenden werden nach der Höhe der auf die jeweiligen Lehrveranstaltungen gesetzten Punkte aus dem ersten Punktekontingent Lehrveranstaltungsplätze in Modulen bis zu 30, für die sie bzw. er die Anmeldungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen des Moduls erfüllt, zugewiesen. 5. Jeder bzw. jedem Studierenden werden nach der Höhe der auf die jeweiligen Lehrveranstaltungen gesetzten Punkte aus dem zweiten Punktekontingent Lehrveranstaltungsplätze in Modulen, für die sie bzw. er die Anmeldungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen des Moduls erfüllt und die im Zuge des Verfahrens gemäß Z 2 und 4 nicht vergeben wurden, zugewiesen. 6. Die Zahl der im Verfahren gemäß Z 1 bis 5 zugewiesenen Lehrveranstaltungsplätze darf in Summe die Zahl der Lehrveranstaltungsplätze, die zum Studium im Umfang von 30 im jeweiligen Semester erforderlich sind, nicht überschreiten. 7. Unter denjenigen Studierenden, die in dem unter Z 1 bis 5 beschriebenen Verfahren weniger Lehrveranstaltungsplätze erhalten haben, als zum Studium im Umfang von 30 im jeweiligen Semester erforderlich sind, werden die im Verfahren gemäß Z 1 bis 5 nicht vergebenen Lehrveranstaltungsplätze verlost. 8. Jeder bzw. jedem Studierenden werden im Zuge des unter Z 1 bis 7 beschriebenen Verfahrens genau so viele Lehrveranstaltungsplätze zugewiesen, wie zum Studium im Umfang von 30 im jeweiligen Semester erforderlich sind. 7 Name, Ausmaß und inhaltliche Bezeichnung der Pflichtmodule einschließlich (1) Es ist folgendes Pflichtmodul zu absolvieren: Pflichtmodul 1. Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen 5 10 (2) Es sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren: 3

5 Pflichtmodul 1. Einführung in die Wirtschaftspädagogik Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung Lehren und Lernen als Beruf Management und Entwicklung von Bildungsorganisationen Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) Begleitveranstaltung zum Schulpraktikum Begleitseminar zur Masterarbeit,5 8 Name, Ausmaß und inhaltliche Bezeichnung der Wahlmodule einschließlich (1) Es sind aus dem folgenden Katalog vier Wahlmodule zu absolvieren: Wahlmodul 1. Teaching-Learning-Relation-Management (I): Assessment beruflicher Kompetenz 2. Teaching-Learning-Relation-Management (II): Klassenführung und Disziplin Teaching-Learning-Relation-Management (III): Coaching und Supervision Human-Technology-Relation-Management: E-Learning Human-Relation-Management (I): Interkulturelle Personalentwicklung Human-Relation-Management (II): Beschäftigungsorientierte Beratung Human-Relation-Management (III): Lerngruppen moderieren, beraten und begleiten 3 5 (2) Es ist ein weiteres Wahlmodul zu absolvieren: Wahlfach 1. ein Modul aus den Modulen der an der Fakultät für Betriebswirtschaft angebotenen Masterstudien Art, Ausmaß und inhaltliche Kurzbeschreibung der Lehrveranstaltungen der Pflicht- und Wahlmodule einschließlich (1) Pflichtmodul gemäß 7 Abs Pflichtmodul: Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen a. VO Methodologische und methodische Aspekte wirtschaftspädagogischer Forschung Auseinandersetzung mit methodologischen Zugängen der wirtschaftspäda

6 gogischen Forschung, Einführung in Forschungsmethoden, Entwicklung von Forschungsdesigns b. SE Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenz Diskussion von Fragen der Methodik und des Forschungsdesigns für ausgewählte wirtschaftspädagogisch relevante Forschungsthemen 3 6 Summe 5 10 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 2 Z 1 und 2 (2) Pflichtmodule gemäß 7 Abs Pflichtmodul: Einführung in die Wirtschaftspädagogik a. VO Einführung in die Wirtschaftspädagogik Einführung in die Grundbegriffe, Geschichte und Arbeitsfelder der Wirtschaftspädagogik; dabei werden besonders Genderaspekte thematisiert. Die Studierenden setzen sich mit methodologischen und methodischen Zugängen der wirtschaftspädagogischen Forschung auseinander und entwickeln hierüber die Kompetenz, Forschungsarbeiten qualitativ einzuordnen und eigenständige Forschungsprojekte zu konzipieren. 2 3 b. UE Wirtschaftspädagogik konkret erlebt Einblicke in ausgewählte schulische und außerschulische pädagogische Arbeitsfelder Die Studierenden setzen sich mit der Geschichte der Berufserziehung und der wirtschaftspädagogischen Theoriebildung auseinander und gewinnen einen Überblick über die wirtschaftspädagogischen Forschungs- und Praxisfelder. 2. a. VO Theorien sozio-ökonomischer Erziehung kennenlernen Einführung in zentrale Begriffe der sozio-ökonomischen Erziehung, unter besonderer Berücksichtung von didaktischen Theorien und Modellen. Dabei werden besonders Genderaspekte thematisiert. b. PS Theorien sozio-ökonomischer Erziehung reflektieren Kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit der Planung, Gestaltung und Nachbereitung von Lern-Lehr-Situationen unter Berücksichtung didaktischer, pädagogischer und methodischer Fragen Pflichtmodul: Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung Summe 5 10 Die Studierenden erwerben didaktische und pädagogische Fachkompetenzen, die helfen, das 5

7 komplexe Feld der Unterrichtsplanung, -durchführung und -analyse zu strukturieren. 3. Pflichtmodul: Lehren und Lernen als Beruf a. PS Unterricht planen Kennenlernen und Erarbeiten erster methodisch-didaktischer Konzeptionen zu Themen aus den kaufmännischen Unterrichtsgegenständen; Auseinandersetzung mit der Komplexität der Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer b. UE Unterricht durchführen Erarbeitung und Umsetzung von Unterrichtsplanungen, -auswertungen und -nachbereitungen im Rahmen eines Praktikum zur Berufsorientierung an einer BHS/BMS, das in die Lehrveranstaltung entsprechend integriert wird Summe 5 10 Die Studierenden sammeln erste Lehrerfahrungen und setzen sich mit der Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer auseinander. Anmeldungsvoraussetzung/en: Keine 4. a. VO Bildungsmanagement Vertiefte Einführung in die Besonderheiten des Managements von Bildungsorganisationen b. PS Entwicklung von Bildungsorganisationen Diskussion und reflektierte Aufarbeitung der Besonderheiten der Entwicklung und Führung von Bildungsorganisationen Pflichtmodul: Management und Entwicklung von Bildungsorganisationen 2 3 Die Studierenden werden befähigt, Aufgaben und Problemfelder des betrieblichen und schulischen Bildungsmanagements zu erfassen, zu reflektieren und Instrumente zu deren Bewältigung kritisch abwägend zum Einsatz zu bringen. Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 2 Z 1 und 3 5. Pflichtmodul: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) a. VO Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) Einführung in aktuelle, handlungsorientierte und ganzheitliche Methoden des Lehrens und Lernens in Hinblick auf deren Einsatz an BHS/BMS und in der Erwachsenenbildung b. SE Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) 4 8 6

8 Entwicklung, Umsetzung und kritische Analyse methodisch-didaktisch fundierter Unterrichtssequenzen für den kaufmännischen Unterricht Summe 5 10 Die Studierenden erwerben fachdidaktische Kompetenzen zur Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung wirtschaftsberuflicher Lehr-Lern-Arrangements. Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 2 Z 1, 2 und 3 6. Pflichtmodul: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) a. VO Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) Einführung in grundlegende Theorien, Methoden und Didaktikfragen im Zusammenhang mit Kommunikationstechnologien und Neuen Medien b. SE Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) Entwicklung didaktisch-methodischer Unterrichtsbausteine zu ausgewählten, lehrplankonformen Themenbereichen im Zusammenhang mit Kommunikationstechnologien und Neuen Medien Summe 5 10 Die Studierenden vertiefen in spezialisierender Absicht ihre fachdidaktischen Kompetenzen zur Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung wirtschaftsberuflicher Lehr-Lern- Arrangements, vor allem im Zusammenhang mit Kommunikationstechnologien und Neuen Medien. Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 2 Z 1, 2 und 3 7. Pflichtmodul: Begleitveranstaltung zum Schulpraktikum SE Begleitveranstaltung zum Schulpraktikum Diskussion von und Beratung bei schulpraktischen aktuellen und relevanten Fragen; dabei werden besonders Genderaspekte bearbeitet. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden partizipieren an einer schulischen Praxis, reflektieren diese und werden befähigt, ihre eigene pädagogische Professionalisierung voranzubringen. Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 2 Z 1, 2, 3, 5 und 6; Anmeldung zum Schulpraktikum gemäß Pflichtmodul: Begleitseminar zur Masterarbeit SE Begleitseminar zur Masterarbeit Das Seminar dient der Unterstützung der laufenden Masterarbeiten. Die Arbeit wird präsentiert, Teilaspekte in vertiefender Weise diskutiert und,5 7

9 theoretische wie forschungsmethodische Aspekte vertieft. Summe,5 Die Absolventinnen und Absolventen sind im Stande, eine wissenschaftliche Studie zu konzipieren, durchzuführen und die Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten zu präsentieren. Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 1 und 2 Z 1-6 (3) Wahlmodule gemäß 8 Abs Wahlmodul: Teaching-Learning-Relation-Management (I): Assessment beruflicher Kompetenz a. VO Assessment beruflicher Kompetenzen Darstellung und Einarbeitung in ausgewählte, aktuelle Methoden und Konzepte der beruflichen Kompetenzerfassung b. PS Assessment beruflicher Kompetenzen, Kritische Auseinadersetzung mit Fragen und Instrumenten der beruflichen Kompetenzerfassung 2 3 Die Studierenden erwerben diagnostische Kompetenzen zur Ermittlung des Lern- und Entwicklungsstandes von Lernenden. 2. Wahlmodul: Teaching-Learning-Relation-Management (II): Klassenführung und Disziplin a. VO Klassenführung und Disziplin Einführung in grundlegende Theorien und Instrumente der Klassenführung, Aufzeigen von möglichen Theorien und Methoden zum Konfliktmanagement im Klassenzimmer b. PS Klassenführung und Disziplin Entwicklung und Auseinandersetzung mit verschiedenen Instrumenten der Klassenführung sowie des Konfliktmanagements 2 3 Die Studierenden setzen sich mit Fragen der Führung von Klassen und disziplinarischen Problemen des Unterrichts auseinander und generieren ein erstes eigenes Handlungsrepertoire zur Bewältigung von Disziplinproblemen. 3. Wahlmodul: Teaching-Learning-Relation-Management (III): Coaching und Supervision 8

10 a. VO Coaching und Supervision Einführung in Coaching und Supervision als professionelle Beratungsformen und deren Abgrenzung gegenüber anderen Formen der Beratung, Aufzeigen verschiedener Settings, Methoden und Modelle b. SE Coaching und Supervision Anwendung und Reflexion verschiedener Methoden der Beratung 2 3 Die Studierenden werden befähigt, ihren Weg der pädagogischen Professionalisierung selbstkritisch zu reflektieren und auszubauen. 4. Wahlmodul: Human-Technology-Relation-Management: E-Learning a. VO Mediendidaktische Aspekte des E-Learning Auseinandersetzung mit Theorien und Didaktikfragen im Zusammenhang mit digitalen Lehr-Lern-Arrangements. Dabei werden besonders Genderaspekte thematisiert. 2 3 b. PS E-basierte Lehr-Lern-Einheiten gestalten Theoriegeleitete Entwicklung zielgruppenorientierter E-Learning- Szenarien Die Studierenden setzen sich mit mediendidaktischen Theorien auseinander und entwickeln didaktische Kompetenzen für die Auswahl, Konzeption und Durchführung e-basierter Lehr- Lern-Einheiten. 5. a. VO Interkulturelle Personalentwicklung Betriebliche Bildung, Karriereentwicklung und Arbeitsstrukturierung unter interkulturellem Aspekt b. PS Interkulturelle Personalentwicklung Entwicklung von Lehr-Lern-Arrangements zur interkulturellen Kompetenzentwicklung Wahlmodul: Human-Relation-Management (I): Interkulturelle Personalentwicklung Die Studierenden gewinnen ein fundiertes Wissen über die spezifischen Aufgaben der Personalentwicklung in einer globalisierten Ökonomie. Sie werden befähigt, interkulturelle Lehr- Lern-Arrangements zu konzipieren und deren Qualität zu beurteilen. 9

11 6. Wahlmodul: Human-Relation-Management (II): Beschäftigungsorientierte Beratung a. VO Beschäftigungsorientierte Beratung Auseinandersetzung mit Konzepten der beschäftigungsorientierten Beratung; dabei werden besonders Genderaspekte thematisiert. b. PS Beschäftigungsorientierte Beratung Gestaltung und Reflexion von Beratungssituationen 2 3 Die Studierenden reflektieren unterschiedliche Konzepte der beschäftigungsorientierten Beratung und erwerben Kompetenzen zur reflektierten Bewältigung konkreter Beratungssituationen. 7. Wahlmodul: Human-Relation-Management (III): Lerngruppen moderieren, beraten und begleiten a. VO Gruppenprozesse verstehen Darstellung und Auseinandersetzung mit gruppendynamischen Prozessen, die in Arbeits- und Lerngruppen auftreten können b. SE Moderation Durchführung und kritische Analyse einer Moderation von Lerngruppen Die Studierende werden in die Lage versetzt, eigenständig Lerngruppen moderieren, begleiten und beraten zu können. Ferner erwerben Sie grundlegende Einsichten in gruppendynamische Prozesse. (4) Wahlmodule gemäß 8 Abs. 2 a. Es kann ein Modul im Ausmaß von 10 aus den Masterstudien der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck absolviert werden. Wahlmodul: Modul aus anderen Masterstudien der Fakultät für Betriebswirtschaft Summe 10 Über das im jeweiligen Modul definierte Lernziel wird Einblick in ein anderes Fachgebiet gewonnen. Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. 10

12 10 Schulpraktikum (1) Im Rahmen des Masterstudiums ist ein Schulpraktikum zu absolvieren, das zwölf Wochen bzw. 25 und die Begleitveranstaltung an der Universität mit 5 (lt. 7 Abs. 2 Z 7), also insgesamt 30 umfasst. (2) Das Schulpraktikum sollte grundsätzlich im Wintersemester absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Fakultätsstudienleiterin bzw. der Fakultätsstudienleiter im Einvernehmen mit der zuständigen Landesschulbehörde Ausnahmen von dieser Regel zulassen. Die Durchführung des Schulpraktikums erfolgt nach dem jeweils gültigen ministeriellen Erlass. (3) Zum Schulpraktikum wird nur zugelassen, wer die Module Einführung in die Wirtschaftspädagogik, Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung, Lehren und Lernen als Beruf, Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) und Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) absolviert hat. 11 Masterarbeit (1) Im Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist eine Masterarbeit aus dem Themenbereich der Wirtschaftspädagogik zu erstellen. Das Thema der Masterarbeit muss in unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 1 und 2 oder der Wahlmodule gemäß 8 Abs. 1 stehen. (2) Die Masterarbeit stellt eine selbständige wissenschaftliche Arbeit dar. (3) Studierende haben durch die Anfertigung der Masterarbeit den Nachweis zu erbringen, dass sie selbständig in der Lage sind, theoretische und methodische Instrumente des Fachs in begrenzter Zeit auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden und zu reflektieren. (4) Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (5) Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 27,5. (6) Die schriftliche Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin bzw. des Betreuers der Masterarbeit setzt die positive Beurteilung der Pflichtmodule gemäß 7 Abs. 1 und 2 Z 1-6 voraus. (7) Die abgeschlossene Masterarbeit ist in schriftlicher Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form einzureichen. (8) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert gekennzeichnet und zuzuordnen sind. 12 Prüfungsordnung (1) Die Leistungsbeurteilung eines Moduls erfolgt: 1. bei einem Modul, das aus einer Vorlesung und einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter besteht, durch die Beurteilung der Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter und durch eine Gesamtprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltungen des Moduls, wobei die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter Voraussetzung für die Zulassung zur Gesamtprüfung ist; 2. bei einem Modul, das ausschließlich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter besteht, durch die Beurteilung dieser Lehrveranstaltung/Lehrveranstaltungen. (2) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter legt die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter die Prüfungsmethode (schriftlich/mündlich/prüfungsarbeit/en) vor Beginn der Lehrveranstaltung fest. 11

13 (3) Gesamtprüfungen in Modulen gemäß 4 Abs. 2 umfassen den Inhalt des gesamten Moduls und sind vor Einzelprüfern bzw. Einzelprüferinnen abzulegen. Die Gesamtprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer maximal 90 Minuten). (4) Die Leistungsbeurteilung der Module, die aus anderen Masterstudien übernommen werden, erfolgt nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung des Curriculums, aus dem sie jeweils übernommen sind. 13 Akademischer Grad An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik wird der akademische Grad Master of Science, abgekürzt MSc verliehen. 14 Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft. Für die Curriculum-Kommission: Ass. Prof. Dr. Heike Welte Für den Senat: Univ.-Prof. Dr. Ivo Hajnal 12

14 Anhang: Empfohlener Studienverlauf 5st sem Schulpraktikum 4st sem Masterarbeit Begleitlehrveranstaltung BG- SE 3st sem Wahlmodul 8 (1) Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II) Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen Wahlmodul 8 (1) 2st sem Management und Entwicklung von Bildungsorganisationen Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I) Wahlmodul 8 (2) Wahlmodul 8 (1) 1st sem Einführung in die Wirtschaftspädagogik Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung Lehren und Lernen als Beruf Wahlmodul 8 (1) 13

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