Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.

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1 Lfd. Nr. 2 Mingas-Power GmbH Lagerstättenmanagement / Grubengas NRW Datum: Gegen die Planung bestehen seitens Mingas-Power GmbH keine Einwände. Die Gewinnung des Gasförmigen Bodenschatzes bzw. die Aufsuchung von Edwärme haben keine erkennbaren Auswirkungen auf die Tagesoberfläche. (...). Lfd. Nr. 3 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Wesel Datum: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Lfd. Nr. 4 ENNI - Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Abteilungsleiter TD, z. Hd. Herrn Nöfer Datum: Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 134 bestehen seitens der Energie und Umwelt Niederrhein GmbH keine Einwände oder Bedenken. Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser ist durch die Erweiterung der Versorgungsnetze sichergestellt. 1

2 Wie Sie dem beiliegenden Niederspannungsplan entnehmen können, befinden sich auf den Flurstücken 1390 und 2607 Kabel, die die südlich und östlich des Geltungsbereichs vorhandenen Gebäude mit Strom versorgen. Hier sind eventuell erfolderliche Trassenänderungen im Zuge der Erschließung mit uns abzustimmen. Die Anregung bezieht sich auf die Ausführungsplanung. Die ENNi wird in der Ausführungsplanung beteiligt. Der Anregung wird gefolgt. Lfd. Nr. 5 Kreis Wesel - Der Landrat FD 63, Bauen, Umwelt und Planung Datum: Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen bestehen aus der Sicht des Kreises Wesel keine Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung. Fachlich nehme ich wie folgt Stellung: Artenschutz: Im vorliegenden Fall muss nach Maßgabe von 44 Abs. 1 und Abs. 5 BNatschG eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen, durch die sichergestellt wird, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (sog. Artenschutzprüfung, kurz ASP). Das Artenschutzrecht gilt im Innen- und Außenbereich. Diese Prüfung hatte zum Ergebnis, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Vorgezogenen funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen nach 42 Abs. 5 Satz 3 BNatschG sind nicht erforderlich. Die artenschutzrechtlichen Verbote finden keine Anwendung, weil die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Das Artenschutzrecht steht dem Vorhaben nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht entgegen. Wasserwirtschaft, Altlasten Immissionsschutz: Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. 2

3 Lfd. Nr. 6 Bezirksregierung Arnsberg Abt. Bergverwaltung und Energie in NRW Datum: Die Bebauungsplanfläche liegt über den auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Ernst- Moritz-Arndt". Eigentümerin dieser Bergbauberechtigung ist die RAG AG, Shamrockring 1 in Herne. Ferner liegt die Fläche über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld "Neukirchen-Gas" sowie über dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld "Erdwärme Neukirchen". Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich und zu den bergbaulichen Verhältnissen empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RAG AG an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Die Bergwerkseigentümerin bzw. Inhaberin an der Planungsmaßnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden beteiligt. Dem Hinweis wurde gefolgt. Lfd. Nr. 7 Stadt Kempen Der Bürgermeister - Planungsamt Datum: Aus Sicht der Stadt Kempen bestehen gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes keine Bedenken. 3

4 Lfd. Nr. 8 Handwerkskammer Düsseldorf Wirtschaftsförderung Datum: Wir nehmen Bezug auf Ihre Ausführungen unter Punkt 14 der Entwürfsbegründung und tragen unter der Voraussetzung der dort genannten Ergebnisse zu o. g. Planentwurf keine Anregungen vor. Unter Punkt 14 der Begründung wird ausgesagt, dass Lärmschutzmaßnahmen nicht notwendig sind. Dies hat ein Lärmgutachten bereits bei Aufstellung des VBP Nr. 108 ergeben. An der Situation hat sich nichts geändert, da nach wie vor eine Wohnnutzung geplant ist. Lfd. Nr. 9 RAG Aktiengesellschaft Deutsche Steinkohle Datum: Zu dem o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden seitens unserer GEsellschaft keine Bedenken vorgetragen. Wir regen an, in den Bebauungsplan die Information aufzunehmen, dass im Bereich des Plangebietes in der Vergangenheit bergbauliche Einwirkungen aufgetreten sind. Auf der Planurkunde befindet sich eine Kennzeichnung, die den Bebauungsplanbereich als Fläche, unter der der Bergbau umgeht, kennzeichnet. Der Anregung wurde bereits gefolgt. Lfd. Nr. 10 LINEG Linksniederrheinische Entwässerungsgen. Datum:

5 Gegen die o. g. Bauleitplanung haben wir keine Bedenken. Wir bitten Sie, in den Bebauungsplan folgenden Hinweis aufzunehmen: "Vor Baubeginn ist der höchste zu berücksichtigende Grundwasserstand bei der LINEG zu erfragen." Der Hinweis befindet sich bereits auf dem Plan. Der Anregung wurde bereits gefolgt. Lfd. Nr. 11 Firma RWE Energiedienstleistungen GmbH Operativer Betrieb FHW Im Gleisbogen Marl Datum: Bezugnehmend auf das Schreiben (...) teilen wir Ihnen mit, dass wir gegen die geplante Baumaßnahme VBP 134 (...) keine Bedenken haben, da in diesem Bereich keine RWE- Fernwärmeleitungen vorhanden sind. Die Lage unserer in der Nähe liegenden Fernwärmeleitungen gehr aus dem als Anlage beigefügtem Übersichtsplan hervor. Diese Aussage betrifft nur die Belange des RWE Fernwärmenetzes Neukirchen-Vluyn. 5

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