Infoveranstaltung Anmeldung zum 1. Staatsexamen GymPO I und WProSozPädCare. 23. Juli 2014 Silke Engelhardt Lehramtsprüfungsverwaltung
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- Hedwig Holst
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1 Infoveranstaltung Anmeldung zum 1. Staatsexamen GymPO I und WProSozPädCare 23. Juli 2014 Silke Engelhardt Lehramtsprüfungsverwaltung
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3 Anmeldung in der Regel im 9. oder 10. Fachsemester (Regelstudienzeit) Anmeldung kann nur in den festgelegten Anmeldephasen stattfinden! WICHTIG: Die Anmeldung findet immer für beide Hauptfächer zusammen statt!
4 Anmeldezeitraum: Prüfung im Frühjahr: Oktober Prüfung im Herbst: April
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6 Informationen finden Sie unter: Die Formulare (Anmeldeformular und Schwerpunktthemenblätter) für GymPO I und WProSozPädCare finden Sie unter: Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts in Karlsruhe:
7 Beratung zum Anmeldeverfahren, Prüfung der Unterlagen, Anmeldung Examen, Einreichung Schwerpunktthemen: Lehramtsprüfungsverwaltung Silke Engelhardt Voßstraße 2, Geb Heidelberg Sprechstunden für die Examensanmeldungen : Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr
8 Zuständigkeiten am Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) Abteilung 7 Schule und Bildung Hebelstr Karlsruhe Wissenschaftliche Staatsprüfung (Grundsätzliches, Anerkennung Studienabschlüsse ): Patrick Krätz (Mo., Mi. und Fr.) patrick.kraetz@rpk.bwl.de Wissenschaftliche Staatsprüfung (Prüfungstermine, Rücktritte, Freiversuch ): Jürgen Ehret (Mo.-Fr.) Juergen.ehret@rpk.bwl.de
9 Die Anmeldeunterlagen werden vollständig bei der Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht. Bitte sehen Sie davon ab, sich gleichzeitig über das Onlineportal auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts anzumelden. Dies führt zu einem unnötigen Mehraufwand für alle Beteiligten.
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11 Hier die wichtigsten Unterlagen (s. Anmeldeformular S. 2): 1) Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie) 2) Die Prüfung betreffende Bescheide des Landeslehrerprüfungsamts oder der Universität (z. B. Anerkennung eines bereits absolvierten Studiums, bereits absolvierte Prüfungen) 3) ggf. Bescheinigung des Fachstudienberaters über noch fehlende Leistungspunkte (s. Anmeldeformular S. 4) 4) Bescheinigung über das Schulpraxissemester (Sollte dieses noch nicht im LSF verbucht sein.) 5) ggf. Bafög-Bescheid
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13 Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen nicht alle Leistungspunkte vorliegen. Leistungen, die während des Anmeldesemesters noch erbracht werden müssen, können zu festen Terminen (vorgegeben vom Landeslehrerprüfungsamt) nachgereicht werden. Die Leistungspunkte zu den Modulen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, MPK und EPG können zum Termin des 2. Hauptfachs nachgereicht werden.
14 Nachreichtermine: Prüfung im Herbst: 1. September Prüfung im Frühjahr: 1. März
15 Verteilung der Leistungspunkte: 1. Hauptfach 2. Hauptfach 80 LP 80 LP Gemeinsames Lehrangebot (GLA) Pflichtmodule Pflichtmodule Schulpraxissemester 16 LP 14 LP Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule 14 LP EPG I+II 12 LP Mündliche Prüfung 10 LP 10 LP Fachdidaktik Mündliche Prüfung 10 LP BWB 18 LP 10 LP MPK Fachdidaktik Wissenschaftliche Arbeit 6 LP 20 LP 114 LP 114 LP 72 LP Gesamtpunktzahl bei Studienabschluss: 300 LP
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17 Die Prüfung muss nicht zwingend an einem Termin absolviert werden GymPO I Sie haben die Möglichkeit die Prüfung an zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Terminen ( Splitten ) abzulegen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung das 10. Fachsemester (in beiden Hauptfächern) nicht überschreiten. Für den Erwerb von Fremdsprachen, Urlaubssemester, Beurlaubung wegen Erkrankung etc. können bis zu 4 Fachsemester unberücksichtigt bleiben.
18 Beispiele: Erwerb einer alten Fremdsprache (Latinum, Graecum, Hebraicum) - 5 GymPO I bis zu 2 Fachsemester Beim Erwerb von Kenntnissen einer alten Fremdsprache bleibt 1 Fachsemester unberücksichtigt Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt - 26 GymPO I bis zu 2 Fachsemester In Einzelfällen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt!
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20 Die wissenschaftliche Arbeit kann nach bestandener Zwischenprüfung angemeldet werden. Nach Vereinbarung eines Themas mit dem Betreuer/der Betreuerin, muss die Arbeit direkt beim Landeslehrerprüfungsamt angemeldet werden. Das Formular finden Sie unter:
21 Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrerprüfungsamt haben Sie 4 Monate Bearbeitungszeit. Weitere Formalitäten (Themenänderung, Fristverlängerungen etc.) entnehmen Sie bitte 16 ff. GymPO I
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23 Wenn Sie die wissenschaftliche Arbeit vor der Anmeldung zum 1. Staatsexamen bereits angemeldet und verfasst haben, gibt es keine Anmeldefristen. Sollten Sie die Arbeit zum Zeitpunkt der Examensanmeldung noch nicht angefertigt haben, gilt, dass die Arbeit vor der mündlichen Prüfung im Hauptfach angemeldet werden muss. Prüfung im Frühjahr: 15. März Prüfung im Herbst: 15. September
24 Beispiele: Kandidat 1: Geschichte (9. FS) / Deutsch (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Geschichte Frühjahr 2015 Deutsch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015
25 Kandidat 2: Englisch (9. FS) / Französisch (10. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Englisch Frühjahr 2015 Französisch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Französisch noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. September 2015
26 Kandidat 3: Biologie (9. FS) / Mathematik (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Biologie Frühjahr 2015 Mathematik Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie noch nicht angemeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015 oder Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der mündlichen Prüfung im Fach Biologie, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach - 16 (3) GymPO I* * 16 (3) gilt nur für die Fächer: Biologie, Chemie, Physik und Geographie
27 Bei einer Anmeldung am 15. September 2015 wäre es erst im Januar 2016 möglich das Zeugnis auszustellen. Ein Beginn des Referendariats im Januar 2016 ist somit nicht möglich. Die Bewerbungen zum Referendariat müssen dem Regierungspräsidium bis 15. Juni vorliegen. Einzelne Unterlagen können bis Mitte Dezember nachgereicht werden. Genaueres erfahren Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums zum Vorbereitungsdienst. Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Planung und melden Sie die wissenschaftliche Arbeit frühzeitig an! (Empfehlung des Landeslehrerprüfungsamts)
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29 Die Schwerpunktthemenblätter finden Sie unter: Die Formulare müssen, nachdem die Prüfer den Themen zugestimmt haben, bei der Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht werden. Abgabefristen für die Schwerpunktthemenblätter: Prüfung im Frühjahr: bis spätestens 1. Dezember Themenänderung möglich bis 1. Februar Prüfung im Herbst: bis spätestens 1. Juni Themenänderung möglich bis 1. Juli
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