GUTACHTEN FBRD zur Erteilung einer ABE nach 22 StVZO
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- Annegret Fleischer
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1 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 1 von 7 Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15 Lochkreis (mm)/lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abrollgültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang Fertig. Rad Zentrierring (kg) (mm) Datum RK Ø72,5 72,5 Leichtmetall /97 Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr. : BMW / 0005 BMW / 0575 BMW / 7909 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW M5 M5/H F /50R16 11A; 22I; 24J; 51G; 52J Pkw geschlossen; nicht Kombi; 74A; 74P; BE6 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE 5/H E /50R A; 22I; 22J; 24J; 225/55R A; 21P; 22I; 22J; 24J; 74A; 74P; BE6 235/50R A; 22I; 22J; 24C; 245/45R A; 22I; 22J; 57F; ; /50R16 11A; 22I; 22J; 24J; 631; 225/55R16 11A; 21P; 22I; 22J; 24J; 631; 235/50R16 11A; 22I; 22J; 24C; 631; 245/45R16 11A; 22I; 22J; 57F; 631; ;
2 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE 5/H E700/ /50R16 Touring; Nur bis 1260 kg zul. Achslast; 11A; 22B; 22H; 24J; 631; /55R16-88 nicht Touring; 57E; 57T; /50R16-92 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 24J; 57T; 225/55R16-93 nicht Touring; 11A; 21P; 22I; 22J; 24J; 235/50R16-95 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 24C; 245/45R16-94 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 57F; ; /55R16 Touring; 11A; 21P; 22B; 22H; 24J; 631; 235/50R16 Touring; 11A; 22B; 22H; 24C; 631; 245/45R16 Touring; 11A; 22B; 22H; 57F; 631; ; /50R16 11A; 24J; 57E; 631; ; 225/55R16 Touring; 10N; 11A; 21P; 22B; 22H; 24J; 51G; /50R16 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 24J; 631; /55R16 nicht Touring; 11A; 21P; 22I; 22J; 24J; 631; 235/50R16 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 24C; 631; 245/45R16 nicht Touring; 11A; 22I; 22J; 57F; 631; ; /45R16 BDG; Touring; 11A; 22B; 22H; 57F; ; 74A; 74P; BE6 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE BMW 7/1 E /55R16 11A; 24J; 57E; 57T; 631; /50R16 11A; 22B; 22J; 24J; 631; 74A; 74P; BE /55R16 11A; 22B; 22J; 24J; 631; 245/45R16 11A; 22B; 22J; 57F; 631; /50R16 BDD; 11A; 22B; 22J; 24J; /50R16 11A; 24J; 57E; 631; ; /55R16 BDH; 11A; 22B; 22J; 24J; 245/45R16 BDL; 11A; 22B; 22J; 57F;
3 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE BMW 7/1 E296/ /55R16 11A; 24J; 57E; 57T; 631; /50R16 11A; 22B; 22J; 24J; 631; 74A; 74P; BE /55R16 11A; 22B; 22J; 24J; 631; 245/45R16 11A; 22B; 22J; 57F; 631; /50R16 11A; 24J; 57E; 631; ; /55R16 BDH; 11A; 22B; 22J; 24J; 245/45R16 BDL; 11A; 22B; 22J; 57F; Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER-REIHE, 7/G e1*93/81*0007* /65R16 51G; 65C Heckantrieb; 235/60R16 51G 245/55R16 51G 255/50R A; 22I 74A; 74P; 75I; BE6 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren sind beizubehalten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Das Fahrwerk, sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.
4 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 4 von 7 21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur 22I) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen 22J) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 631) Es sind nur "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller zulässig: BRIDGESTONE,,, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER,, PIRELLI, SEMPERIT,, UNIROYAL und. Werden Reifen anderer Hersteller bzw. "VR"-Reifen verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
5 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 5 von 7 65C) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: alle M+S mit Geschwindigkeissymbol H X M+S130 mit Geschwindigkeitssymbol T X M+S130 mit Geschwindigkeitssymbol H PIRELLI P4000, Winter 210 Performance Werden Reifen anderer Hersteller oder Reifen mit M+S-Profil verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße vorzulegen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur 661) Es dürfen nur Reifen der Geschwindigkeitskatgorie "V" oder "Z" von folgenden Herstellern verwendet werden: BRIDGESTONE,,, FALKEN, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER,, PIRELLI, SEMPERIT,, UNIROYAL,. Werden Reifen anderer Hersteller oder Reifen mit M+S-Profil verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße vorzulegen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50 R 16 Hinterachse: 245/45 R 16 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: BRIDGESTONE RE 71, S-01, S-02 CZ 91, CZ 99, ContiSportContact D40, SP Sport 8000 FALKEN FK05G mit FK04G FULDA Y2000,Y3000 GOODYEAR EAGLE ZR, EAGLE GSD, EAGLE GSD+ MXX, MXX 2, MXX 3, XGT V PIRELLI P700-Z, PZERO, P5000, P7000 SEMPERIT DIRECTION 600 F1 Proxes-T1 UNIROYAL RTT-1, RTT-2 A008P, AV1-50i, AV1-45i A008, A008P,A510 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. ) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
6 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 6 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast sein. BDD) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: BRIDGESTONE RE 71, S-01 SP Sport 2000, SP Sport 8000, D40 GOODYEAR EAGLE ZR, EAGLE GSD+ GOODRICH Comp T/A MXX, MXX 2, MXX 3 PIRELLI P700-Z, PZERO SEMPERIT DIRECTION 600 F1, PROXES U1 A008, AV1-50 BDG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: SP Sport 8000, D40 MXX, MXX 3 A008P BDH) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: BRIDGESTONE RE 71, S-01 SP Sport 2000, D40 MXM, MXM Sport UNIROYAL Rallye 440 AV1-55i BDL) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: BRIDGESTONE RE 71, S-01 SP Sport 8000, D40 FALKEN FK04G GOODYEAR EAGLE ZR, EAGLE GSD, EAGLE GSD+ MXX, MXX 3 (nicht für 750i mit 1280kg zul. Achslast) 600F1 A008, AV1-45i, A008P
7 ANLAGE: 1 BMW Radtyp: RK 007 Seite: 7 von 7 BE6) Es dürfen nur die vom Radhersteller BBS vorgesehenen und mitgelieferten Gummiventile mit Ventilkappe (Höhe 28mm) verwendet werden.
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