Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Einstiegsqualifizierung (EQ) Revision SGB III

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1 Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Einstiegsqualifizierung (EQ)

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 1 2. Revisionsergebnisse im Einzelnen Einsatz des Instruments EQ Beratung und Initiative Erschließen von Ausbildungschancen bei Arbeitgebern Matching Betreuung während der EQ-Förderung 4 3. Erkenntnisse aus den Einzelfallprüfungen 4 Anlage 1 Anlage 2 Ergebnisse der Einzelfallprüfungen Revisionsumfang und -methode Einstiegsqualifizierung Mai 2017

3 1. Zusammenfassung Die Zielrichtung des Instruments Einstiegsqualifizierung (EQ) ist es, jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern. Ausbildungssuchende sollen dadurch berufliche Grundkenntnisse erlangen bzw. vertiefen können. Betriebe profitieren von der Möglichkeit, mehr über die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten Jugendlicher im Rahmen eines Langzeitpraktikums 1 zu erfahren, als dies Schulzeugnisse aussagen können. Betriebe können durch Zuschüsse zur Vergütung gefördert werden 2. EQ als Brücke zum Einstieg in eine Ausbildung Die Revision sollte aufzeigen, ob das Förderinstrument EQ zielgerichtet und am Kundennutzen orientiert zum Einsatz kommt. Nach Einschätzung der Internen Revision wird das Instrument EQ von den geprüften Agenturen für Arbeit (AA) erfolgreich eingesetzt, was sich im hohen Anteil an Einmündungen in reguläre Ausbildungsverhältnisse widerspiegelt. Die Initiative der AA für das Zustandekommen von EQ-Förderungen könnte bei Bedarf noch gesteigert werden: Hoher Anteil an Einmündungen in Ausbildung Steigerung noch möglich Quantitative Zielsetzungen der AA zur Realisierung von EQ-Förderungen werden in vielen Fällen nicht eingehalten. Der Impuls für eine EQ-Förderung geht überwiegend von den Jugendlichen selbst oder den Betrieben aus. Eine aktiv am Bewerberpotenzial orientierte Akquise von EQ-Förderplätzen war im Rahmen der Prüfung nicht feststellbar. Aus Sicht der Internen Revision sollte geprüft werden, ob EQ mit dem derzeitigen Förderumfang sein Integrationspotenzial in Richtung Ausbildungsmarkt bereits ausschöpft. Nachdem neben EQ je nach individuellem Förderbedarf noch andere Instrumente zur Heranführung besonders unterstützungsbedürftiger Jugendlicher an ein reguläres Ausbildungsverhältnis zur Verfügung stehen, bedarf es hierbei einer sorgsamen individuellen Abwägung bei der Wahl der richtigen Fördermöglichkeit. Eine qualitative Bewertung der diesbezüglichen Erfolgsfähigkeit einzelner AA sollte deshalb nach Einschätzung der Internen Revision nicht am Einsatz eines einzelnen Instruments sondern am Gesamtblick über den eingesetzten Instrumentenmix festgemacht werden. Integrationspotenzial bereits ausgeschöpft? 1 Sechs bis längstens zwölf Monate 2 54a Abs. 1 Satz 1 SGB III; 231 Euro monatlich seit dem zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtversicherungsbeitrag der/des Auszubildenden in Höhe von 117 Euro seit dem Einstiegsqualifizierung Mai

4 2. Revisionsergebnisse im Einzelnen Die nachfolgend dargestellten Revisionsergebnisse betreffen den Einsatz des Instrumentes EQ. Eine übergreifende qualitative Bewertung der Erfolgsfähigkeit der geprüften AA in Bezug auf die Integrationsbemühungen für Jugendliche ist aus diesem spezifischen Fokus nicht bzw. in Teilbereichen nur bedingt möglich. 2.1 Einsatz des Instruments EQ Von den vier in die Prüfung einbezogenen AA hatten drei AA im Kalenderjahr 2016 quantitative Zielsetzungen über geplante EQ-Eintritte vorgenommen. Dabei lagen den AA die Vorjahreswerte realisierter EQ- Eintritte planerisch zugrunde. Im Kalenderjahr 2015 waren in den geprüften AA zwischen 145 und 270 EQ-Eintritte vorgesehen, die in keiner der AA umgesetzt werden konnten, so dass für das Kalenderjahr 2016 nur noch 130 bzw. 150 Eintritte geplant wurden. Zum Ausbildungsbeginn 2016 mündeten insgesamt 71 % der Jugendlichen nach einer EQ in eine berufliche Ausbildung ein. 55 % aller EQ- Teilnehmer/-innen mündeten direkt in den jeweiligen EQ-Betrieb ein. Nach weiteren fünf Monaten befanden sich noch 97 % in Ausbildung. Über einen mittelfristigen Betrachtungszeitraum der Kalenderjahre 2013 bis 2016 hinweg zeigte sich, dass die Anzahl an realisierten EQ- Eintritten gesunken ist (Rückgang zwischen 10 % und 33 %), auch wenn zuletzt ein leichter Anstieg erkennbar war. Dies sei nach Einschätzung der geprüften AA einerseits auf eine teilweise fehlende Bereitschaft der Arbeitgeber zurückzuführen, auch Jugendlichen mit wesentlichen Einschränkungen den Einstieg in eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Andererseits läge es häufig an der fehlenden Motivation der Jugendlichen, auch weniger nachgefragte Ausbildungsstellen in Betracht zu ziehen. Ungünstige Rahmenbedingungen, wie lange Arbeits- bzw. Pendelzeiten oder finanzielle Aspekte, stellten weitere Hemmnisse dar. Die Förderung über EQ wurde zwar durch die jeweiligen Führungskräfte im Rahmen des Eintrittscontrollings nachgehalten, jedoch waren dem überwiegenden Teil der Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte keine Planungsgrößen bekannt. Quantitative Planung nur teilweise umgesetzt Hoher Anteil an Einmündungen in Ausbildung Rückgang an EQ-Eintritten Planungsgrößen EQ nicht im Fokus 2.2 Beratung und Initiative In allen geprüften AA intensivierten die Beratungsfachkräfte üblicherweise vor Berichtsjahresende 3 die Ansprache von unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern. Im Regelfall war die Abwägung des individuellen Förderbedarfs Bestandteil der Beratungsgespräche. Eine Konkurrenz zu anderen Förderinstrumenten, wie z. B. BvB 4 oder AsA 5, wurde von den Fach- und Führungskräften nicht gesehen. Unterschiedliche Aktionsformate, wie z. B. der Tag der offenen Tür, Schulsprechstunden oder Ausbildungsplatzbörsen unterstützten dabei den Informationsprozess. Nur in einer AA wurde jedoch speziell auf das Förderinstrument EQ Bezug genommen (Beitrag im Arbeitgebernewsletter). Aktivitäten für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber 3 Das Berichtsjahr der Berufsberatung umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September. 4 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 5 Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung Mai

5 Die Initiative für eine EQ ging überwiegend von den Jugendlichen oder den Arbeitgebern aus. In jedem vierten Fall einer EQ-Förderung war explizit eine Initiative durch die jeweilige AA erkennbar. Beteiligte Dritte (z. B. BvB-Träger) nahmen in diesem Zusammenhang eine eher untergeordnete Rolle ein. Initiative von Jugendlichen und Arbeitgebern ausgehend 2.3 Erschließen von Ausbildungschancen bei Arbeitgebern Eine systematische, präventive Ansprache zu EQ, die sich am vorhandenen Bewerberpotenzial orientiert, wurde durch den Arbeitgeber-Service (AG-S) in allen in die Prüfung einbezogenen Dienststellen nicht betrieben. Eine Ansprache von Arbeitgebern zu EQ erfolgte bei sich abzeichnenden Besetzungsschwierigkeiten von Ausbildungsstellen. In einer der vier geprüften AA sah sich der AG-S lediglich in der Rolle als Back-Office, das die von den Arbeitgebern gestellten und eingereichten Anträge bearbeite, da der eigentliche Vermittlungsprozess durch das Team der Berufsberatung abgewickelt werde. Im Rahmen der EQ sollen Jugendlichen berufliche Grundkenntnisse vermittelt werden, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten und im Erfolgsfall zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen. Die AA richteten deshalb ihren Fokus auf EQ-Plätze, die im Anschluss die Übernahme in eine betriebliche Ausbildung ermöglichen. Als eine zusätzliche Voraussetzung sah eine AA darüber hinaus auch das Vorliegen einer Ausbildungsberechtigung für eine EQ-Förderung vor. Keine aktive Stellenakquise für EQ Übernahme in Ausbildung primäres Ziel Von der grundsätzlichen Möglichkeit, nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe für eine EQ-Förderung zu gewinnen, wurde überwiegend kein Gebrauch gemacht. 2.4 Matching Um gemeldete förderfähige Jugendliche schnell identifizieren zu können, ist das Bewerberprofil in VerBIS 6 durch die Beratungsfachkräfte entsprechend zu kennzeichnen. Die erforderlichen Einträge wurden in den geprüften AA jedoch nur sehr eingeschränkt bis gar nicht vorgenommen. Die fehlende Kennzeichnung wurde u. a. damit begründet, dass der AG-S nicht gezielt nach EQ-Bewerberinnen und EQ- Bewerbern bei einer Stellenbesetzung sucht und teilweise die Vermittlung auf EQ-Stellen durch das Team der Berufsberatung wahrgenommen wird. Sofern ein Arbeitgeber der AA eine EQ-Stelle anbietet, ist das Stellenangebot gesondert als Ausbildungsmarktersatzangebot EQ-Stelle zu erfassen. Die Erfassung von EQ-Stellen unterstützt die Beratungsfachkräfte dabei, im Bedarfsfall auch bezirksübergreifend, gezielt nach geeigneten EQ-Stellen suchen zu können. Zwei AA wichen von diesem Verfahren ab, indem sie in den Ausbildungsstellenangeboten nur einen Texthinweis bzw. eine agenturinterne Kennzeichnung für EQ-Stellen vorsahen. Bei diesen Vorgehensweisen besteht das Risiko, dass ein gezielter Zugriff auf vorhandene EQ-Stellen erschwert wird. Fehlende Kennzeichnung im Fachverfahren Zugriff auf EQ-Stellen teilweise erschwert 6 Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem Einstiegsqualifizierung Mai

6 2.5 Betreuung während der EQ-Förderung Nach den in VerBIS vorgenommenen Dokumentationen nahmen die AA in 27 % der geprüften 200 EQ-Fälle während der Förderung keinen Kontakt zu den Teilnehmenden auf. Auch zu den Arbeitgebern nahmen die AA während der EQ-Förderung in etwa 26 % der geprüften Fälle keinen Kontakt auf. Aus Sicht der Internen Revision sollten die Jugendlichen und die Arbeitgeber durch die Fachkräfte der AA enger begleitet werden. Geringe Kontaktdichte während einer EQ 3. Erkenntnisse aus den Einzelfallprüfungen Die Förderung der Maßnahmen erfolgte überwiegend anhand der geltenden Weisungen. Systematische Fehlbearbeitungen waren nicht erkennbar. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind in der Anlage 1 aufgeführt. Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Einstiegsqualifizierung Mai

7 Anlage 1 Ergebnisse der Einzelfallprüfungen Thema Wesentliche Ergebnisse Eingliederungsvereinbarungen In 140 von 200 Fällen wurden in VerBIS keine aktuellen Eingliederungsvereinbarungen erfasst. Vorlage des Zeugnisses Nach dem Abschluss von 195 relevanten EQ-Maßnahmen lagen in 42 Fällen keine Zeugnisse vor. Die Zeugnisse beinhalten u. a. berufspraktische Erkenntnisse und sind für den weiteren Vermittlungsprozess erforderlich. Vermittlungsvorschläge Bei 8 von 200 Fällen wurden Bearbeitungsfehler im Umgang mit der Konsolidierung von Vermittlungsvorschlägen festgestellt. Einstiegsqualifizierung Mai 2017

8 Anlage 2 Revisionsumfang und -methode In die Revision wurden insgesamt vier AA einbezogen. Die Auswahl der AA erfolgte bundesweit nach der Anzahl vorhandener EQ-Förderfälle. Zum einen wurden die Eintritte im Kalenderjahr 2014 sowie im ersten Quartal 2015 betrachtet. Für die Prognose einer ausreichenden Fallzahl für den Zeitraum ab wurde der Bestand vom September 2014 herangezogen. Je AA wurden insgesamt 50 EQ-Fälle geprüft. Die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber zum Ende der Berichtsjahre 2013/2014 wurde gegenübergestellt, um abzusichern, dass im Jahr 2014 ein größeres Bewerberpotenzial für weitere Förderungen zur Verfügung stand. Folgende Methoden wurden zur Beantwortung der Zielfrage angewendet: Auswertung von Unterlagen Einzelfallprüfung von Förderungen Fallbesprechungen mit Vermittlungsfachkräften des AG-S Ergänzend zur Auswertung der bereitgestellten Unterlagen und den Einzelfallprüfungen wurden Interviews mit Beratungsfachkräften, Vermittlungsfach- und Führungskräften der Bereiche U25/BB und AG-S der jeweiligen AA geführt. Die spezifischen Funktionalitäten von IT-Verfahren und die Einhaltung des Datenschutzes waren nicht Bestandteil dieser Revision. Zeitraum der Revision: Oktober 2015 Februar 2017 Einstiegsqualifizierung Mai 2017

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