Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG (Auszüge)
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- Arnim Rothbauer
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2 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG (Auszüge) In Kraft seit 2. Dezember 2009
3 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG In Kraft seit 2. Dezember Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien Absatz 1: (1) Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. [...]
4 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG 18 Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien Absatz 2: (2) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. [...]
5 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG 18 Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien Absatz 2: (2) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. [...] Der Senat bestimmt durch Rechtsverordnung den Mindestinhalt der vertraglichen Regelungen nach Satz 1, insbesondere die Einbeziehung von Produktgruppen oder Herstellungsverfahren.
6 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG 18 Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien Absatz 2: (2) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. [...] Der Senat bestimmt durch Rechtsverordnung den Mindestinhalt der vertraglichen Regelungen nach Satz 1, insbesondere die Einbeziehung von Produktgruppen oder Herstellungsverfahren. Die Rechtsverordnung trifft Vorgaben zu Zertifizierungen und Nachweisen sowie zur Ausgestaltung von Kontrollen und von Sanktionen bei der Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen.
7 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG 19 Umweltverträgliche Beschaffung (1) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen müssen Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand der Leistung ist, berücksichtigt werden.
8 Das Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz TtVG 19 Umweltverträgliche Beschaffung (1) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen müssen Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand der Leistung ist, berücksichtigt werden. (2) Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen vor, so kann er diejenigen Spezifikationen oder Teile davon verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind [ ].
9 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung BremKernV (Auszüge) In Kraft seit 11. Juni 2011
10 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV In Kraft seit 11. Juni Anwendungsbereich Diese Verordnung bestimmt das Verfahren zur Sicherung der Einhaltung von Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge [...]. Sie findet Anwendung, sofern folgende Waren Gegenstand der Leistung sind:
11 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV In Kraft seit 11. Juni Anwendungsbereich Diese Verordnung bestimmt das Verfahren zur Sicherung der Einhaltung von Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge [...]. Sie findet Anwendung, sofern folgende Waren Gegenstand der Leistung sind: 1. Arbeits- und Dienstbekleidung, Stoffe oder sonstige Textilwaren, 2. Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist, 3. Tee, Kaffee, Kakao 4. Blumen, 5. Spielwaren oder Sportbälle. [...]
12 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV 3 Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung (1) Der öffentliche Auftraggeber gibt in den Ausschreibungsunterlagen exemplarisch an, welche durch unabhängige Organisationen ausgestellten Siegel, Zertifikate oder Erklärungen er als Nachweis für eine Beachtung der Mindeststandards akzeptiert. Die Angabe wird durch den Zusatz oder gleichwertig ergänzt. [...]
13 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV 3 Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung (3) Der öffentliche Auftraggeber wertet nur Angebote von Bietern, die vor der Zuschlagserteilung angeben, durch wessen Erklärung der Nachweis nach 2 Absatz 2 im Falle der Zuschlagserteilung erbracht werden wird. Die Angabe wird Vertragsbestandteil.
14 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV 3 Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung (3) Der öffentliche Auftraggeber wertet nur Angebote von Bietern, die vor der Zuschlagserteilung angeben, durch wessen Erklärung der Nachweis nach 2 Absatz 2 im Falle der Zuschlagserteilung erbracht werden wird. Die Angabe wird Vertragsbestandteil. (4) Gibt der Bieter an, die Erklärung eines Dritten vorlegen zu wollen, die von den exemplarisch vorgegebenen Siegeln, Zertifikaten oder Erklärungen abweicht, so wertet der öffentliche Auftraggeber das Angebot des Bieters nur, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit der Erklärung belegt.
15 Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung - BremKernV 3 Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung (5) Liegen bezüglich einer bestimmten Ware oder einer Ware aus einem bestimmten Herkunftsland noch keine hinreichend marktgängigen Siegel oder Zertifikate vor, so verlangt der öffentliche Auftraggeber anstelle eines Nachweises eine Eigenerklärung des Bieters, aus der sich die Einhaltung der Mindeststandards ergibt. [...]
16 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Bremen (Auszüge)
17 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Bremen o In 2010 Änderung 4 Absatz 5: (5) Der Friedhofsträger kann in seiner Friedhofsordnung festlegen, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind.
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19 Follow Up Den Stein ins Rollen bringen Faire Natursteine für Bremen 03. Mai 2012 um 14:00 Uhr im Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk e.v., Breitenweg 25, 3. OG Information Austausch Vernetzung
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