Der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Fabian Reinholz Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Berlin, 30.
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- Herta Burgstaller
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1 Der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Fabian Reinholz Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Berlin, 30. Mai 2014
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3 I. Warum Markenschutz? 3
4 I. Warum Markenschutz? 4 WAS NÜTZT EINE MARKE? Interesse der Allgemeinheit Stärkung des Wettbewerbs durch Abgrenzungsmöglichkeiten der Wettberwerber Sicherheit des Wettbewerbs und der Wettbewerbsteilnehmer vor Irreführung und Verfälschung Herkunfts- und Qualitätskennzeichen für Verbraucher Interesse des Markeninhabers Verhinderung der Benutzung durch Wettbewerber die Marke als legales Monopol Verhinderung der Verwässerung der Marke; Verhinderung der Folgen von Irreführung Marke als Unternehmens-Asset.
5 5 II. Wie entsteht Markenschutz und was ist dabei zu beachten?
6 II. Wie erfolgt die Markenanmeldung? 6 VORÜBERLEGUNGEN Welche Waren und Dienstleistungen muss ich schützen lassen (Stichwort: sinnvolle Klassenauswahl)? Welche Begriffe wähle ich (Oberbegriffe oder konkrete Bezeichnungen)? Kann ich diese Produkte in absehbarer Zeit am Markt anbieten (Stichwort: Benutzung)? Möchte ich einen weitreichenden Schutz, um mir Konkurrenten vom Leib zu halten (Stichwort: Sperrmarken)? Kann ich mir die Markenanmeldung und die Recherchekosten noch leisten? Welche Verlängerungsgebühren entstehen nach 10 Jahren?
7 II. Wie erfolgt die Markenanmeldung? 7 NATIONALER UND INTERNATIONALER MARKENSCHUTZ Markenanmeldung Nationale Marke EU-Marke Internationale Marke
8 II. Wie erfolgt die Markenanmeldung? 8 NATIONALER UND INTERNATIONALER MARKENSCHUTZ DPMA Marke Norwegen, Schweiz, Türkei etc. IR Marke Asien, Amerika, Afrika etc. Schutz nur in Deutschland Geringe Schutzgebühren USA Geringe Kollisionsgefahr DPMA Marke IR-Marke Eine Anmeldung EU-Marke Wortmarke Bildmarke Schutz in Ländern der Wahl Eine Anmeldung Schutz in allen EU- Mitgliedstaaten Geringe Schutzgebühren Hohe Kollisionsgefahr EU Marke Teilweise hohe Schutzgebühren und Folgekosten Unterschiedliche Verfahrensweisen der Ämter (USA, Asien)
9 9 III. Was geschieht nach der Eintragung der Marke?
10 III. Was geschieht nach der Eintragung der Marke? 10 WAS MACHE ICH MIT MEINER MARKE? Die Marke als Angriffsmittel Vorgehen gegen Nutzung der Marke durch Dritte Verwendung der Marke für eigene Angebote Produktpiraterie Ausnutzung der Werbewirkung der Marke Domains Widersprüche gegen jüngere Anmeldungen im Markenregister Die Marke als Verteidigungsmittel Zur Verteidigung eigener Domains Die Pflege der Marke Benutzung Schutz vor Verfall Der Ausbau des Markenschutzes (internationaler Schutz)
11 11 IV. Die Marke als Angriffsmittel - Wie weit reicht der Schutz der Marke?
12 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 12 Der Schutz der Marke beschränkt sich (nur) auf bestimmte Waren und Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird und geschützt ist.
13 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 13 DIE NIZZA KLASSIFIKATION
14 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 14 IDENTISCHE VERWENDUNG DER MARKE FÜR IDENTISCHE PRODUKTE - REPLIKA Foto: Youspo
15 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 15 VERWENDUNG EINER ÄHNLICHEN MARKE FÜR IDENTISCHE PRODUKTE - VERWECHSLUNGSGEFAHR Foto dpa
16 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 16 VERWENDUNG DER IDENTISCHEN MARKE FÜR ANDERE WAREN BEKANNTHEIT DER MARKE?
17 IV. Wie weit reicht das Markenmonopol? 17
18 18 V. ID Grabbing Domainverletzungen und Social Media Fake Accounts
19 V. Domainverletzungen und Social Media Fake Accounts 19 DURCHSETZUNG DER RECHTE Domains verletzen Markenrechte, wenn der Domainname mit dem Markennamen identisch oder ähnlich ist unter der Domain geschäftliche Inhalte abrufbar sind zb es werden konkrete Waren oder Dienstleistungen angeboten zb es werden Sponsored Links bereit gehalten (sog. Parking Sites) die beworbenen Produkte mit den von der Marke geschützten Produkten identisch oder ähnlich sind Achtung: Kein Anspruch auf Domains, die vor der Markenregistrierung registriert wurden (afilias.de) Domains können dem Markeninhaber schaden, weil seine Kunden irregeführt werden seine Kunden fehlgeleitet werden können (zb Tippfehlerdomains) Wenn sie im Weitervertrieb seiner Produkte oder beim Vertrieb ergänzender Leistungen eingesetzt werden (peugeot-tuning.de; liebherr-gebrauchtkrane.de; bmw-ersatzteile.de)
20 V. Domainverletzungen und Social Media Fake Accounts 20 ORIGINAL ODER FÄLSCHUNG Markenverletzung, wenn über den Fake-Account Produkte beworben werden (Nutzung im geschäftlichen Verkehr) Keine Markenverletzung bei Fanseiten und brach liegenden Accounts (keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr) Entspricht die Marke dem Unternehmensnamen liegt eine Namensrechtsverletzung vor ( 12 BGB)
21 V. Domainverletzungen und Social Media Fake Accounts 21 DURCHSETZUNG DER RECHTE Hürde Nr. 1: Anspruchsgegner Inhaber der Domain / des Social Media Accounts Problem, wenn im Ausland ansässig, unbekannt oder nicht auffindbar Twitter / facebook Problem: Haften erst ab Kenntnisnahme und haben keinen Sitz in Deutschland Admin-C TIPP: Admin-C der twitter- oder facebook-domain Hürde Nr. 2: Verfahren Klage Problem bei Domains: allenfalls Löschung der Domain, kein Anspruch auf Übertragung Problem generell: Gegner sitzt im Ausland UDRP Dispute Verfahren bei der WIPO (Genf) Abuse Verfahren bei den Social Media Anbietern
22 22 VI. Die Pflege der Marke Marke eingetragen Überwachung Benutzung Verlängerung Verfallskontrolle
23 VI. Pflege der Marke 23 ÜBERWACHUNG Marke eingetragen Überwachung Benutzung Verlängerung Verfallskontrolle
24 VI. Pflege der Marke 24 WAS WIRD ÜBERWACHT? Markenregister Handelsregister Domainnamen Regelmäßige Kollisionsmitteilungen Anzeige von problematischen jüngeren Marken Bewertung der Aussichten Widerspruch einzulegen
25 VI. Pflege der Marke 25 WARUM IST ÜBERWACHUNG WICHTIG? Verwässerung der eigenen Marke durch ähnliche Marken Entstehung sog. Zwischenrechte 2005 Jeans Wohlstandskids 2011 Hemden 2012 Mode u.a. Hemden Wohlstandskind Wohlstandskind
26 VI. Pflege der Marke 26 WIE GEHE ICH GEGEN JÜNGERE MARKEN VOR? Widerspruch Achtung Frist: nur binnen 3 Monaten ab Veröffentlichung der Markeneintragung / -anmeldung Löschungsklage Kostenintensiver als der Widerspruch Abgrenzungsvereinbarung Vergleich / Nichtangriffspakt
27 27 VII. Wie verliert man den Kennzeichenschutz? und was muss man dagegen tun?
28 VII. Verlust des Markenschutzes 28 ÜBERWACHUNG Marke eingetragen Überwachung Benutzung Verlängerung Verfallskontrolle
29 VII. Wie verliert man den Kennzeichenschutz? 29 VERFALL 49 MarkenG: Die Eintragung einer Marke wird [ ] gelöscht, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist. 16 I MarkenG: Erweckt die Wiedergabe einer Marke in einem Wörterbuch, Lexikon oder ähnlichem Nachschlagewerk den Eindruck, dass es sich um eine Gattungsbezeichnung handelt, kann der Inhaber der Marke vom Verleger verlangen, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.
30 VII. Verlust des Markenschutzes 30 ÜBERWACHUNG Marke eingetragen Überwachung Benutzung Verlängerung Verfallskontrolle
31 VII. Verlust des Markenschutzes 31 NICHTBENUTZUNG DER MARKE Nichtbenutzung durch Nichtbenutzung Verschuldet? Unverschuldet?
32 VII. Verlust des Markenschutzes 32 FORMEN DER NICHTBENUTZUNG DER MARKE Nichtbenutzung durch Veränderung der Marke Entfernung von Elementen der Marke Farbliche Änderungen Anpassungen im Design
33 33 RA Fabian Reinholz Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13, Berlin Tel Fax
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