E N T W U R F BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf. -Planzeichnung-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E N T W U R F BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf. -Planzeichnung-"

Transkript

1 IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Stadt Nieder-Olm BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf -Planzeichnung- -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Mai 2018 isu Jung-Stilling-Str Kaiserslautern mail@isu-kl.de

2 3 5 A 5 B BEBAUUNGSPLAN 'ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM ' STADT NIEDER-OLM Lindenstraße I. PLANUNGSRECHTLICHE ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN Sonstige Zeichen 355 Platanenstraße HsNr HsNr Olmenastraße HsNr. 72 A Ausfertigung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ( 9 Abs. 7 BauGB) II. INFORMATIVE DARSTELLUNGEN Flurstücke und Gebäude laut Kataster Der Bebauungsplan, bestehend aus den separaten Textfestsetzungen und dieser Planzeichnung, wird hiermit ausgefertigt. Nieder-Olm, den Stadtbürgermeister Dienstsiegel Phase... Fassung zum Entwurf Stand... Mai 2018 Maßstab... 1:1.000 in DIN-A4 N M. 1: Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Jung-Stilling-Str Kaiserslautern Telefon Fax mail@isu-kl.de

3 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Rechtsgrundlagen RECHTSGRUNDLAGEN (AUSWAHL) Grundlagen dieses Bebauungsplans sind: 1. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634). 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauN- VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). 4. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. I 3434). 5. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77). 6. Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der Fassung vom 06. Oktober 2015 (GVBl. 2015, 3), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583). 7. Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 23. März 1978 (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03. Dezember 2014 (GVBl. S. 245). 8. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBI. S. 21). BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANS Der vorliegende Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, Maßstab 1 : 1.000, mit Legende, den Rechtsgrundlagen, den Textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken. Die Begründung ist beigefügt. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1

4 Stadt Nieder.-Olm Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Textliche Festsetzungen STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Formale Einordnung: Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Hinweis: Soweit durch die nachfolgenden textlichen Festsetzungen der hier vorliegenden 1. Bebauungsplanänderung vom keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, gelten die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße' weiterhin. Abgedruckt sind im Folgenden die von Änderungen betroffenen Festsetzungen. Ausfertigung: Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der separaten Planzeichnung und diesen Textfestsetzungen, wird hiermit ausgefertigt. Nieder-Olm, den Stadtbürgermeister Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1

5 Stadt Nieder.-Olm Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Textliche Festsetzungen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB) FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE, GARAGEN UND NEBENANLAGEN 1 ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. 12 Abs. 6 BauNVO und 14 BauNVO) Im gesamten Geltungsbereich sind Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS LANDESBAUORDNUNG (LBAUO) ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO) 8. Alle Bauwerke sind auch an der Nachbarseite mit hellem Putz zu versehen. Geringfügige Farbabweichung können zugelassen werden. Zugelassen sind alle Dacheindeckungen in schwarzer oder dunkelbrauner Farbe, ausgenommen solcher aus großflächigem Material. 2. GESTALTUNG DER NICHT ÜBERBAUTEN GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 88 Abs. 1 Nr. 3 LBauO) 7. Die nicht überbaubaren Flächen sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Kaiserslautern, im Mai Tf Entw/ba 1 2 Hinweis: Diese Festsetzung ersetzt die Festsetzungen 2.3 und 5 des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße. Hinweis: Festsetzungen zu Einfriedungen werden nicht mehr getroffen. Zu Einfriedungen wird auf die Landesgesetze verwiesen. Die Bestimmungen der 42 und 44 ff Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (Grenzabstand von Einfriedungen, Grenzabstände für Pflanzen) und 12 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Einfriedungen) sind zu beachten. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2

6 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM BEGRÜNDUNG zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Der vorliegende Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des 13a Abs. 1 BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB und von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird. 1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGS- BEREICH DER ÄNDERUNG Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich von knapp m² des ursprünglichen Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße. Es handelt sich in der Gemarkung Nieder- Olm, Flur 15, um die Flurstücke /16, /17, /18, /19, /20, /21, /, /23, /24, /25, /26, /27, /, /29, /30, /31, /32 und /33. Die genaue räumliche Abgrenzung der Änderungsplanung ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1: ANLASS UND ZIELRICHTUNG DER ÄNDERUNG Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße im Jahre 1975, der als Mischgebiet ausgewiesen wurde, sollte einem damals und noch heute ansässigen Omnibusbetrieb die Möglichkeit gegeben werden, seinen Gewerbebetrieb zu erweitern. Zwischenzeitlich wurde der rückwärtige Bereich des Omnibusbetriebes an einen Investor verkauft, der diese Flächen einer Wohnbebauung zugeführt hat. Bislang lassen sowohl die textlichen als auch die planerischen Festsetzungen einfache Bebauungen wie z.b. Garagen, Gartenhäuser sowie Einfriedungen nur bedingt zu (innerhalb des Baufensters und max. 1,0 m Höhe). Da eine Befreiung von der zuständigen Unteren Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde nicht in Aussicht gestellt wurde, haben die Eigentümer den Wunsch zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans zu den vorgenannten Inhalten für den betroffenen Teilbereich an die Stadt Nie- Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1

7 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung der-olm herangetragen. Die Stadt hat den Eigentümerwunsch geprüft und möchte deren Vorstellungen ermöglichen. Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße bedingt keinerlei Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen. Der Rat der Stadt Nieder-Olm hat am 07. Dezember 2017 die Einleitung dieses Änderungsverfahrens beschlossen. Nach Lage, Art und Umfang des Projekts kann das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB angewendet werden. 3 DARSTELLUNGEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2025 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Stand: Dezember BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2025 (FNP 2025) der Verbandsgemeinde Nieder-Olm stellt für den Geltungsbereich gemischte Bauflächen dar. Im Südosten quert eine unterirdische Haupt-Gasleitung das Plangebiet. Dies entspricht der vorliegenden Bebauungsplanänderung, die die Festsetzung als Mischgebiet beibehält. Der Bebauungsplan stimmt somit mit den Aussagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans überein. Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Nieder-Olm. Unmittelbar westlich grenzt Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nördlich befindet sich eine größere Halle eines Omnibusbetriebes. Im Osten und Süden verlaufen die Oppenheimer Straße und die Landesstraße L 432. Das Plangebiet ist über die Platanenstraße zu erreichen. Lage des Plangebietes im Ortszusammenhang Quelle: mapserver_lanis (Stand: April 2018) Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2

8 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Der gesamte Planbereich ist vollständig bebaut. Ein Überblick der derzeitigen Nutzung des Geltungsbereichs sowie der Nachbarschaft ergibt sich aus der nachstehenden Luftaufnahme. Luftaufnahme mit Abgrenzung des Geltungsbereiches, Quelle Kartengrundlage: Abwasserzweckverband Untere Selz / Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Luftbild (2017), ohne Maßstab 5 INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER ÄNDERUNG Das Plangebiet umfasst den südlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße und ist als Mischgebiet festgesetzt. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Anlass der Änderungsplanung ist der Wunsch der Grundstückseigentümer Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen auch in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zur Realisierung zeitgemäßer Wohnformen zuzulassen. Von der zuständigen Unteren Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde dies ohne Änderung des Bebauungsplans nicht in Aussicht gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Ursprungsbebauungsplanes sind im Plangebiet in den nicht überbaubaren Flächen Nebenanlagen nach 14 BauNVO nicht zulässig (Nr. 2.3 und Nr. 5 der textlichen Festsetzungen). Zur Verortung von Stellplätzen und Garagen wurden bislang keine expliziten Festsetzungen getroffen. Die Gemeinde möchte die Vorstellungen der Grundstückseigentümer ermöglichen und mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans werden im Plangebiet Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 3

9 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Im Zusammenhang mit den vorgenannten Neuregelungen war auch die Festsetzung zu den nicht überbaubaren Flächen anzupassen. Hier wurde die Formulierung Eine andere Nutzung, z.b. als Abstellfläche ist nicht zulässig. ersatzlos gestrichen. Die voranstehend dargelegten Änderungen des Bebauungsplans bedeuten ein mögliches Heranrücken von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen an die westlich vorhandene Wohnbebauung, an die Lindenstraße mit gewerblicher Nutzung im Norden sowie im Osten und Süden an Grünflächen. Da die getroffenen Regelungen im Allgemeinen auch in Wohngebieten üblich sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Änderungen mit der Umgebung, insbesondere dem westlich angrenzenden Wohngebiet, verträglich sein werden. Der Eingriff in Natur und Landschaft ändert sich nicht wesentlich, da die Änderungen keine Versiegelung ermöglichen, die von den ursprünglichen Regelungen erheblich abweicht. Einfriedungen Nach den Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sind hinsichtlich Einfriedungen (Nr. 8 der textlichen Festsetzungen) detaillierte Regelungen zur Ausgestaltung (Sockel und Zaun, Maschendrahtzaun) und Höhe (1,0 m, 1,20 m) vorgegeben. Diese nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen werden ersatzlos gestrichen. Bei Einfriedungen sind künftig die einschlägigen Regelungen der Landesgesetze zu beachten. Die Bestimmungen der 42 und 44 ff Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (Grenzabstand von Einfriedungen, Grenzabstände für Pflanzen) und 12 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Einfriedungen) gelten uneingeschränkt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans führen die vorgenannten Aspekte dazu, Stellplätze, Garagen und Nebenanlage auch in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen und die veralteten Regelungen zu Einfriedungen zu streichen. Alle anderen Regelungen, die bereits mit dem Ursprungsplan erlassen wurden, bleiben weiterhin erhalten. 6 NATUR UND UMWELT Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB beinhaltet dies die Befreiung vom Ausgleichserfordernis der Eingriff gilt bereits als ausgeglichen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung erfüllt aufgrund von Lage und Größe die dafür notwendigen Voraussetzungen. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind die Naturschutzbelange jedoch mit dem ihnen zustehenden Gewicht im Rahmen der Abwägung aller Belange und auch im Hinblick auf die Ortsgestaltung zu berücksichtigen. Der Ausgangszustand stellt sich nach der bisherigen Rechtslage des Ursprungsbebauungsplans folgendermaßen dar: Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar in m² * Mischgebiet (MI) mind Gesamt mind * GRZ 0,4 Bei der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans kam die Baunutzungsverordnung 1968 (BauNVO 1968) zum Tragen. Danach wurden gem. 19 Abs. 4 BauNVO 1968 auf die zulässige Grundfläche die Grundflächen von Nebenanlagen gem. 14 nicht angerechnet. Das glei- Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 4

10 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung che gilt für Balkone, Loggien, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Demnach konnten im Ursprungsbebauungsplan im Bereich des Plangebiets m² alleine durch Gebäudeflächen im Plangebiet versiegelt werden. Die zuvor aufgelisteten Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO kamen dazu. Nach der aktuellen Baunutzungsverordnung 2017 (BauNVO 2017) sind gemäß 19 Abs. 4 bei der Ermittlung der Grundfläche die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der vorgenannten Anlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Gemäß den Rechten und Pflichten, die sich aus der Planung ergeben, entsteht für den vorliegenden Änderungsbebauungsplan folgendes Bild: Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar in m² * Mischgebiet (MI) Gesamt * GRZ 0,4 mit Überschreitung um 50% Rein nach Zahlen verschiebt sich die Versiegelungsbilanz bei Anwendung der aktuellen BauNVO gegenüber der BauNVO 1968 im Plangebiet um 572 m². Tatsächlich war jedoch bereits im Ursprungsplan Östlich der Platanenstraße auf Grundlage der BauNVO 1968 eine vergleichbare Versiegelung zulässig, da die Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO innerhalb der überbaubaren Flächen ohne Anrechnung auf die GRZ zulässig waren. Nach den damaligen Versiegelungsrechten bestand schon die Möglichkeit, das Plangebiet mit wohnbaulichen Nutzungen, Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen großflächig zu bebauen. Die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung (Zulässigkeit von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche) ermöglichen keine Versiegelung, die von dem ursprünglichen Maß erheblich abweicht und dadurch kompensiert werden müsste. 7 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN Stand des Verfahrens Im vorgesehenen beschleunigten Verfahren wird von den frühzeitigen Beteiligungsschritten abgesehen. Mit der vorliegenden Entwurfsfassung der Bebauungsplanung wird die öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die abschließende Abwägung soll nach den Beteiligungen nach 3 Abs. 2 BauGB sowie 4 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat der Stadt Nieder-Olm erfolgen. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 5

11 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Rechtsfolgen Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße bedingt keinerlei Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen. In der Planzeichnung ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umgrenzt. Soweit durch die textlichen Festsetzungen der hier vorliegenden 1. Bebauungsplanänderung vom keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, gelten die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße' weiterhin. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Kaiserslautern, im Mai Be Entw/ba Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 6

12 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Verfahrensvermerke VERFAHRENSVERMERKE 1. Aufstellungsbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 BauGB erfolgte am... durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 3. Beteiligung der Behörden: Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a i.v.m. 13 und 4 Abs. 2 BauGB wurde am... eingeleitet. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am Bekanntmachung der Auslegung: Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gemäß 13a i.v.m. 13 und 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 5. Auslegung des Planentwurfes: Der Planentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom... bis zum... aus. 6. Prüfung der Anregungen: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat die fristgemäß eingegangenen Anregungen gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am... geprüft und das Ergebnis anschließend mitgeteilt. 7. Beschluss des Bebauungsplanes: Aufgrund der 1 bis 4 und 8 bis 10 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm den Bebauungsplan sowie die gestalterischen Festsetzungen gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 LBauO in seiner Sitzung am... als Satzung beschlossen. 8. Ausfertigung: Bereits auf der Planzeichnung erfolgt siehe dort Ausfertigung. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1

13 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Verfahrensvermerke 9. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder- Olm... Unterschrift Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2

BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I 1.ÄNDERUNG VOM

BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I 1.ÄNDERUNG VOM IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG E N T W U R F Gemeinde Stadecken-Elsheim BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I.ÄNDERUNG VOM.06.08 Fassung zum Entwurf - Planzeichung - Textliche Festsetzungen - Begründung

Mehr

ENTWURF BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG. Fassung zum Entwurf. Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG

ENTWURF BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG. Fassung zum Entwurf. Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Stadt Nieder-Olm BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG Fassung zum Entwurf Planzeichnung mit Legende Textliche Festsetzungen Februar 013 56

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Ortsgemeinde Kleinfischlingen

Ortsgemeinde Kleinfischlingen Bebauungsplan Am Weinhübel, 3. Änderung Satzung September 2014 -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Hinweis Die Bestimmungen der vorliegenden 3. Änderung beziehen sich ausschließlich auf die bauordnungsrechtlichen

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung Dünenpark Begründung Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom ) Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)

Bebauungsplan Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim

4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim 4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim Planfassung gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 04.10.2017 SATZUNG Der 4. Änderung der Satzung

Mehr

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bekanntmachung Flecken Artlenburg Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Begründung Verfahrensstand:

Mehr

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Begründung Schlussfassung zum

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Satzung der Gemeinde Biberach über

Satzung der Gemeinde Biberach über Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

"Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung

Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße, 3. Änderung Bebauungsplan "Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung der Ortsgemeinde Textfestsetzungen gem. 9 Abs. 8 BauGB Ortsgemeinde: Gemarkung: Flur: 14 Planfassung für die Verfahren gemäß 3 Abs. 2

Mehr

BEGRÜNDUNG. 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Gemeinde Veilsdorf / OT Heßberg

BEGRÜNDUNG. 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Gemeinde Veilsdorf / OT Heßberg BEGRÜNDUNG 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf zur Auslegung 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten

Mehr

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Zeichnerische und textliche Festsetzungen Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3(1) BauGB

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Änderung 1" Stadt Pirmasens

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN P 183 Husterhöhe Nord Teil 1 - Änderung 1 Stadt Pirmasens P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Ä 1" - Kopie Ausfertigung rechtskraft Stadt Pirmasens 20. Dezember 2007 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Änderung 1" Stadt Pirmasens 20.12.2007

Mehr

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH ABS. 6 BauGB FÜR DAS GEBIET "NÖRDLICH UND SÜDLICH DER KIELER STRASSE (L7) UND DER DORFSTRASSE, IM BEREICH DER ÖSTLICHEN GABELUNG 'KIELER STRASSEIDORFSTRASSE"'

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a (BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 16.11.2016 GEMEINDE WINSEN (ALLER) BEBAUUNGSPLAN MEIßENDORF NR. 6 BRUCHSTRAßE, 4.

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

Gemeinde Mildstedt. Stand August 2017

Gemeinde Mildstedt. Stand August 2017 Gemeinde Mildstedt Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Mildstedt für das Gebiet östlich Engelscher Weg, südlich Hübbrüchweg und nördlich Luruper Weg Stand August 2017 Verfasser:

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 6.11.2013 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 23 MAIENTAL, 2. ÄNDERUNG

Mehr

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Gemeinde St. Martin. Textliche Festsetzungen. Vorentwurf. Stand:

Gemeinde St. Martin. Textliche Festsetzungen. Vorentwurf. Stand: Gemeinde St. Martin Bebauungsplan Sondergebiete Landwirtschaftliche Betriebe Textliche Festsetzungen Vorentwurf Stand: 06.06.2018 Plangeber: Gemeinde St. Martin Kellereistr. 1 67847 St. Martin Bearbeitung:

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Gemeinde Harsleben Begründung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau Sport-, Büro- und Schulungscenter

Gemeinde Harsleben Begründung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau Sport-, Büro- und Schulungscenter Gemeinde Harsleben Begründung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau Sport-, Büro- und Schulungscenter Entwurf, Stand: 6. Februar 2017 Lage Geltungsbereich Übersicht, [TK10 / 12/2011]

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr