E N T W U R F BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf. -Planzeichnung-
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- Inge Lorenz
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1 IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Stadt Nieder-Olm BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf -Planzeichnung- -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Mai 2018 isu Jung-Stilling-Str Kaiserslautern mail@isu-kl.de
2 3 5 A 5 B BEBAUUNGSPLAN 'ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM ' STADT NIEDER-OLM Lindenstraße I. PLANUNGSRECHTLICHE ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN Sonstige Zeichen 355 Platanenstraße HsNr HsNr Olmenastraße HsNr. 72 A Ausfertigung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ( 9 Abs. 7 BauGB) II. INFORMATIVE DARSTELLUNGEN Flurstücke und Gebäude laut Kataster Der Bebauungsplan, bestehend aus den separaten Textfestsetzungen und dieser Planzeichnung, wird hiermit ausgefertigt. Nieder-Olm, den Stadtbürgermeister Dienstsiegel Phase... Fassung zum Entwurf Stand... Mai 2018 Maßstab... 1:1.000 in DIN-A4 N M. 1: Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Jung-Stilling-Str Kaiserslautern Telefon Fax mail@isu-kl.de
3 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Rechtsgrundlagen RECHTSGRUNDLAGEN (AUSWAHL) Grundlagen dieses Bebauungsplans sind: 1. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634). 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauN- VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). 4. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. I 3434). 5. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77). 6. Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der Fassung vom 06. Oktober 2015 (GVBl. 2015, 3), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583). 7. Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 23. März 1978 (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03. Dezember 2014 (GVBl. S. 245). 8. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBI. S. 21). BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANS Der vorliegende Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, Maßstab 1 : 1.000, mit Legende, den Rechtsgrundlagen, den Textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken. Die Begründung ist beigefügt. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1
4 Stadt Nieder.-Olm Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Textliche Festsetzungen STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Formale Einordnung: Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Hinweis: Soweit durch die nachfolgenden textlichen Festsetzungen der hier vorliegenden 1. Bebauungsplanänderung vom keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, gelten die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße' weiterhin. Abgedruckt sind im Folgenden die von Änderungen betroffenen Festsetzungen. Ausfertigung: Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der separaten Planzeichnung und diesen Textfestsetzungen, wird hiermit ausgefertigt. Nieder-Olm, den Stadtbürgermeister Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1
5 Stadt Nieder.-Olm Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Textliche Festsetzungen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB) FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE, GARAGEN UND NEBENANLAGEN 1 ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. 12 Abs. 6 BauNVO und 14 BauNVO) Im gesamten Geltungsbereich sind Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS LANDESBAUORDNUNG (LBAUO) ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO) 8. Alle Bauwerke sind auch an der Nachbarseite mit hellem Putz zu versehen. Geringfügige Farbabweichung können zugelassen werden. Zugelassen sind alle Dacheindeckungen in schwarzer oder dunkelbrauner Farbe, ausgenommen solcher aus großflächigem Material. 2. GESTALTUNG DER NICHT ÜBERBAUTEN GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 88 Abs. 1 Nr. 3 LBauO) 7. Die nicht überbaubaren Flächen sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Kaiserslautern, im Mai Tf Entw/ba 1 2 Hinweis: Diese Festsetzung ersetzt die Festsetzungen 2.3 und 5 des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße. Hinweis: Festsetzungen zu Einfriedungen werden nicht mehr getroffen. Zu Einfriedungen wird auf die Landesgesetze verwiesen. Die Bestimmungen der 42 und 44 ff Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (Grenzabstand von Einfriedungen, Grenzabstände für Pflanzen) und 12 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Einfriedungen) sind zu beachten. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2
6 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN ÖSTLICH DER PLATANENSTRASSE - 1. ÄNDERUNG VOM BEGRÜNDUNG zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Der vorliegende Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des 13a Abs. 1 BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB und von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird. 1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGS- BEREICH DER ÄNDERUNG Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich von knapp m² des ursprünglichen Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße. Es handelt sich in der Gemarkung Nieder- Olm, Flur 15, um die Flurstücke /16, /17, /18, /19, /20, /21, /, /23, /24, /25, /26, /27, /, /29, /30, /31, /32 und /33. Die genaue räumliche Abgrenzung der Änderungsplanung ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1: ANLASS UND ZIELRICHTUNG DER ÄNDERUNG Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße im Jahre 1975, der als Mischgebiet ausgewiesen wurde, sollte einem damals und noch heute ansässigen Omnibusbetrieb die Möglichkeit gegeben werden, seinen Gewerbebetrieb zu erweitern. Zwischenzeitlich wurde der rückwärtige Bereich des Omnibusbetriebes an einen Investor verkauft, der diese Flächen einer Wohnbebauung zugeführt hat. Bislang lassen sowohl die textlichen als auch die planerischen Festsetzungen einfache Bebauungen wie z.b. Garagen, Gartenhäuser sowie Einfriedungen nur bedingt zu (innerhalb des Baufensters und max. 1,0 m Höhe). Da eine Befreiung von der zuständigen Unteren Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde nicht in Aussicht gestellt wurde, haben die Eigentümer den Wunsch zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans zu den vorgenannten Inhalten für den betroffenen Teilbereich an die Stadt Nie- Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1
7 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung der-olm herangetragen. Die Stadt hat den Eigentümerwunsch geprüft und möchte deren Vorstellungen ermöglichen. Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße bedingt keinerlei Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen. Der Rat der Stadt Nieder-Olm hat am 07. Dezember 2017 die Einleitung dieses Änderungsverfahrens beschlossen. Nach Lage, Art und Umfang des Projekts kann das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB angewendet werden. 3 DARSTELLUNGEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2025 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Stand: Dezember BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2025 (FNP 2025) der Verbandsgemeinde Nieder-Olm stellt für den Geltungsbereich gemischte Bauflächen dar. Im Südosten quert eine unterirdische Haupt-Gasleitung das Plangebiet. Dies entspricht der vorliegenden Bebauungsplanänderung, die die Festsetzung als Mischgebiet beibehält. Der Bebauungsplan stimmt somit mit den Aussagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans überein. Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Nieder-Olm. Unmittelbar westlich grenzt Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nördlich befindet sich eine größere Halle eines Omnibusbetriebes. Im Osten und Süden verlaufen die Oppenheimer Straße und die Landesstraße L 432. Das Plangebiet ist über die Platanenstraße zu erreichen. Lage des Plangebietes im Ortszusammenhang Quelle: mapserver_lanis (Stand: April 2018) Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2
8 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Der gesamte Planbereich ist vollständig bebaut. Ein Überblick der derzeitigen Nutzung des Geltungsbereichs sowie der Nachbarschaft ergibt sich aus der nachstehenden Luftaufnahme. Luftaufnahme mit Abgrenzung des Geltungsbereiches, Quelle Kartengrundlage: Abwasserzweckverband Untere Selz / Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Luftbild (2017), ohne Maßstab 5 INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER ÄNDERUNG Das Plangebiet umfasst den südlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße und ist als Mischgebiet festgesetzt. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Anlass der Änderungsplanung ist der Wunsch der Grundstückseigentümer Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen auch in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zur Realisierung zeitgemäßer Wohnformen zuzulassen. Von der zuständigen Unteren Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde dies ohne Änderung des Bebauungsplans nicht in Aussicht gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Ursprungsbebauungsplanes sind im Plangebiet in den nicht überbaubaren Flächen Nebenanlagen nach 14 BauNVO nicht zulässig (Nr. 2.3 und Nr. 5 der textlichen Festsetzungen). Zur Verortung von Stellplätzen und Garagen wurden bislang keine expliziten Festsetzungen getroffen. Die Gemeinde möchte die Vorstellungen der Grundstückseigentümer ermöglichen und mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans werden im Plangebiet Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 3
9 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Im Zusammenhang mit den vorgenannten Neuregelungen war auch die Festsetzung zu den nicht überbaubaren Flächen anzupassen. Hier wurde die Formulierung Eine andere Nutzung, z.b. als Abstellfläche ist nicht zulässig. ersatzlos gestrichen. Die voranstehend dargelegten Änderungen des Bebauungsplans bedeuten ein mögliches Heranrücken von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen an die westlich vorhandene Wohnbebauung, an die Lindenstraße mit gewerblicher Nutzung im Norden sowie im Osten und Süden an Grünflächen. Da die getroffenen Regelungen im Allgemeinen auch in Wohngebieten üblich sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Änderungen mit der Umgebung, insbesondere dem westlich angrenzenden Wohngebiet, verträglich sein werden. Der Eingriff in Natur und Landschaft ändert sich nicht wesentlich, da die Änderungen keine Versiegelung ermöglichen, die von den ursprünglichen Regelungen erheblich abweicht. Einfriedungen Nach den Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sind hinsichtlich Einfriedungen (Nr. 8 der textlichen Festsetzungen) detaillierte Regelungen zur Ausgestaltung (Sockel und Zaun, Maschendrahtzaun) und Höhe (1,0 m, 1,20 m) vorgegeben. Diese nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen werden ersatzlos gestrichen. Bei Einfriedungen sind künftig die einschlägigen Regelungen der Landesgesetze zu beachten. Die Bestimmungen der 42 und 44 ff Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (Grenzabstand von Einfriedungen, Grenzabstände für Pflanzen) und 12 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Einfriedungen) gelten uneingeschränkt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans führen die vorgenannten Aspekte dazu, Stellplätze, Garagen und Nebenanlage auch in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen und die veralteten Regelungen zu Einfriedungen zu streichen. Alle anderen Regelungen, die bereits mit dem Ursprungsplan erlassen wurden, bleiben weiterhin erhalten. 6 NATUR UND UMWELT Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB beinhaltet dies die Befreiung vom Ausgleichserfordernis der Eingriff gilt bereits als ausgeglichen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung erfüllt aufgrund von Lage und Größe die dafür notwendigen Voraussetzungen. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind die Naturschutzbelange jedoch mit dem ihnen zustehenden Gewicht im Rahmen der Abwägung aller Belange und auch im Hinblick auf die Ortsgestaltung zu berücksichtigen. Der Ausgangszustand stellt sich nach der bisherigen Rechtslage des Ursprungsbebauungsplans folgendermaßen dar: Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar in m² * Mischgebiet (MI) mind Gesamt mind * GRZ 0,4 Bei der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans kam die Baunutzungsverordnung 1968 (BauNVO 1968) zum Tragen. Danach wurden gem. 19 Abs. 4 BauNVO 1968 auf die zulässige Grundfläche die Grundflächen von Nebenanlagen gem. 14 nicht angerechnet. Das glei- Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 4
10 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung che gilt für Balkone, Loggien, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Demnach konnten im Ursprungsbebauungsplan im Bereich des Plangebiets m² alleine durch Gebäudeflächen im Plangebiet versiegelt werden. Die zuvor aufgelisteten Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO kamen dazu. Nach der aktuellen Baunutzungsverordnung 2017 (BauNVO 2017) sind gemäß 19 Abs. 4 bei der Ermittlung der Grundfläche die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der vorgenannten Anlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Gemäß den Rechten und Pflichten, die sich aus der Planung ergeben, entsteht für den vorliegenden Änderungsbebauungsplan folgendes Bild: Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar in m² * Mischgebiet (MI) Gesamt * GRZ 0,4 mit Überschreitung um 50% Rein nach Zahlen verschiebt sich die Versiegelungsbilanz bei Anwendung der aktuellen BauNVO gegenüber der BauNVO 1968 im Plangebiet um 572 m². Tatsächlich war jedoch bereits im Ursprungsplan Östlich der Platanenstraße auf Grundlage der BauNVO 1968 eine vergleichbare Versiegelung zulässig, da die Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO innerhalb der überbaubaren Flächen ohne Anrechnung auf die GRZ zulässig waren. Nach den damaligen Versiegelungsrechten bestand schon die Möglichkeit, das Plangebiet mit wohnbaulichen Nutzungen, Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen großflächig zu bebauen. Die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung (Zulässigkeit von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Fläche) ermöglichen keine Versiegelung, die von dem ursprünglichen Maß erheblich abweicht und dadurch kompensiert werden müsste. 7 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN Stand des Verfahrens Im vorgesehenen beschleunigten Verfahren wird von den frühzeitigen Beteiligungsschritten abgesehen. Mit der vorliegenden Entwurfsfassung der Bebauungsplanung wird die öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die abschließende Abwägung soll nach den Beteiligungen nach 3 Abs. 2 BauGB sowie 4 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat der Stadt Nieder-Olm erfolgen. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 5
11 Östlich der Platanenstraße 1. Änderung vom Begründung Rechtsfolgen Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Östlich der Platanenstraße bedingt keinerlei Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen. In der Planzeichnung ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umgrenzt. Soweit durch die textlichen Festsetzungen der hier vorliegenden 1. Bebauungsplanänderung vom keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, gelten die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Östlich der Platanenstraße' weiterhin. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Kaiserslautern, im Mai Be Entw/ba Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 6
12 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Verfahrensvermerke VERFAHRENSVERMERKE 1. Aufstellungsbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 BauGB erfolgte am... durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 3. Beteiligung der Behörden: Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a i.v.m. 13 und 4 Abs. 2 BauGB wurde am... eingeleitet. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am Bekanntmachung der Auslegung: Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gemäß 13a i.v.m. 13 und 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 5. Auslegung des Planentwurfes: Der Planentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom... bis zum... aus. 6. Prüfung der Anregungen: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat die fristgemäß eingegangenen Anregungen gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am... geprüft und das Ergebnis anschließend mitgeteilt. 7. Beschluss des Bebauungsplanes: Aufgrund der 1 bis 4 und 8 bis 10 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm den Bebauungsplan sowie die gestalterischen Festsetzungen gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 LBauO in seiner Sitzung am... als Satzung beschlossen. 8. Ausfertigung: Bereits auf der Planzeichnung erfolgt siehe dort Ausfertigung. Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 1
13 Östlich der Platanenstraße - 1. Änderung vom Verfahrensvermerke 9. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder- Olm... Unterschrift Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Mai 2018 Seite 2
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