Leitfaden zur Durchführung der Schulpraktika für Lehramt Sekundarschule und Lehramt Gymnasium

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1 Leitfaden zur Durchführung der Schulpraktika für Lehramt Sekundarschule und Lehramt Gymnasium Dieser Leitfaden enthält allgemeine Information zu den beiden Schulpraktika und erläutert schrittweise deren Durchführung, was Sie als Studierende dabei beachten müssen und welche Mitwirkung von Ihnen erwartet wird. 1 Schulpraktika im Überblick Schulpraktikum I Schulpraktikum II Praktikumsort Schule Schule Hospitationen Eigener Unterricht Dauer 20 Stunden (10 Stunden je Fach) 20 Stunden (10 Stunden je Fach) mindestens 4 Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit) 30 Stunden (15 Stunden je Fach) 30 Stunden (15 Stunden je Fach) mindestens 4 Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit) Zeitpunkt ab dem 4. Semester ab dem 5. Semester Voraussetzungen Modul "Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht" sowie Schulpraktische Übungen Modul Schulpraktikum I Modulzugehörigkeit Modul Schulpraktikum I Modul Schulpraktikum II Leistungspunkte 5 (150 Stunden Arbeitsaufwand) 10 (300 Stunden Arbeitsaufwand) 2 Grundsätzliches Die beiden aufeinander aufbauenden Schulpraktika sind verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Schulpraktika haben jeweils einen Umfang von mindestens 4 Wochen und werden in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Eins der beiden Praktika muss schulformgebunden absolviert werden. Sowohl im Schulpraktikum I als auch im Schulpraktikum II werden beide studierte Fächer hospitiert und eigenständig unterrichtet. Beide Praktika gehören zu den gleichnamigen Modulen Schulpraktikum I (5 LP) und Schulpraktikum II (10 LP) des Grundlagenstudiums. Diese beiden Module werden jeweils semesterübergreifend über die Dauer von zwei Semestern absolviert: Zunächst findet das Praktikum statt, im darauffolgenden Semester wird die Modulleistung erbracht. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 1

2 3 Modulbeschreibungen Weitere Informationen insbesondere zu Lernzielen, Inhalten und Modulbestandteilen entnehmen Sie bitte den Modulbeschreibungen, die Sie unter Materialien und Dokumente auf der Seite herunterladen können. 4 Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum I ist das erfolgreiche Absolvieren des Moduls 1 der Pädagogik "Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht" sowie der Schulpraktischen Übungen in Ihren beiden Unterrichtsfächern. Wir empfehlen zudem dringend den Abschluss des Moduls "Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum" sowie der Basismodule in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken und der Psychologie. Das Schulpraktikum I kann frühestens ab dem 4. Studiensemester durchgeführt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls Schulpraktikum I. 5 Zuständigkeiten Während der Schulpraktika werden die Studierenden von Mentor*innen (Lehrerinnen und Lehrern) der Praktikumsschulen betreut, mit denen die eigenständig geplanten Unterrichtsstunden vorbesprochen und ausgewertet werden. Für Fragen zu inhaltlichen Anforderungen, Unterrichtsbesuchen und Begleitveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Didaktik des jeweiligen Fachs. Eine Übersicht mit den Ansprechpartner*innen der einzelnen Fächer finden Sie auf unserer Internetseite (siehe oben). Für die Anmeldung zum Praktikum, die Vermittlung der Praktikumsplätze und die Verbuchung der Modulleistungen im Löwenportal ist das Praktikumsbüro im Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZLB) zuständig: Praktikumsbüro Besucheradresse: Dachritzstraße 12, Raum 208 Telefon: praktikumsbuero@zlb.uni-halle.de Sprechzeiten: Dienstag, und Uhr und Donnerstag, Uhr. 6 Praktikumsort Die Schulpraktika werden in der Regel an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Es ist auch möglich, sie in anderen Bundesländern oder im Ausland durchzuführen. Außerhalb von Sachsen-Anhalt sind die Studierenden allerdings selbst für die Suche des Praktikumsplatzes verantwortlich (siehe Punkt Vermittlung oder eigenständige Suche des Praktikumsplatzes ). Für ein Schulpraktikum im Ausland erhalten Sie weitere Hinweise unter dem Link: Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 2

3 7 Praktikumszeitraum Der reguläre Zeitraum zur Absolvierung eines Schulpraktikums umfasst die vorlesungsfreie Zeit am Ende des jeweiligen Semesters. Dieser Zeitraum ist verbindlich einzuhalten. Zu berücksichtigen sind jedoch die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Praktikum absolviert wird. Die Termine für ein Schulpraktikum im Vermittlungsgebiet finden Sie unter Hinweis: Falls Sie aus wichtigen Gründen ein Schulpraktikum zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Änderung der Praktikumszeit. Diesen können Sie auf der oben genannten Internetseite unter Materialien und Dokumente herunterladen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag (inklusive Zustimmung der Fachdidaktiken!) ist bis zum Ende der Anmeldefrist ( bzw ) persönlich im Praktikumsbüro einzureichen. Die Anmeldung im Tandem-Tool (siehe unten) ist davon unberührt. Bei einer Genehmigung müssen Sie sich jedoch eigenständig eine Praktikumsschule außerhalb des Vermittlungsgebietes suchen. 8 Registrierung im Tandem-Tool Jede/r Studierende muss sich einmalig im Tandem-Tool registrieren, um sich für Schulpraktika anmelden zu können. Gehen Sie dazu bitte auf (Cookies unbedingt zulassen!) und klicken Sie auf Registrierung. Dort gehen Sie auf Wenn Sie Lehramtsstudierende(r) sind... und geben die notwendigen Daten ein. Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie per Ihren Identifier (= Login-Name) zugeschickt. Dieser Schritt ist nur einmal auszuführen. Studierende, die schon einmal vom Tandem-Tool registriert wurden, überspringen diesen Schritt. Bitte bewahren Sie den Identifier gut für zukünftige Anmeldungen im Tandem-Tool auf. 9 Anmeldung zum Schulpraktikum über das Tandem-Tool Die Anmeldung zu den Schulpraktika I und II erfolgt ausschließlich online über das Tandem- Tool unter (Cookies unbedingt zulassen!). Diese Anmeldung ist für alle Studierende, die das Schulpraktikum im jeweiligen Semester absolvieren wollen, fristgerecht notwendig: Anmeldezeitraum für ein Schulpraktikum im Wintersemester: bis Anmeldezeitraum für ein Schulpraktikum im Sommersemester: bis Um sich anmelden zu können, müssen Sie sich zunächst einloggen. Nach dem Login sind die für die Anmeldung zum Schulpraktikum erforderlichen Daten in das System einzugeben: Eingabe bzw. Änderung der Stammdaten: Klicken Sie dazu auf Ändern. Achten Sie darauf, dass Sie unter Praktikum angeben, ob es sich um SP I oder SP II handelt. Unter Externes Praktikum setzen Sie nur ein Häkchen, wenn Sie keine Vermittlung des Praktikumsplatzes wünschen. Achtung! Wichtige Infos dazu finden Sie im nächsten Abschnitt. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 3

4 Wenn Sie vermittelt werden möchten, wählen Sie mindestens drei Kreise bzw. kreisfreie Städte aus. Die verbindliche Anmeldung zum Schulpraktikum muss von allen Studierenden unter Matching mit ja bestätigt werden. Eine genaue Darstellung des Anmeldeprozederes im Tandem-Tool finden Sie unter Materialien und Dokumente auf der Seite: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per . Wenn Sie keine Nachricht bekommen, war der Anmeldeprozess fehlerhaft und Sie müssen sich erneut einloggen und Ihre Angaben überprüfen. Hinweis: Wenn Sie aufgrund wichtiger persönlicher Gründe (Schwerbehinderung, Betreuung eigener Kinder, Betreuung familiärer Pflegefälle) an einen bestimmten Ort in Sachsen-Anhalt gebunden sind und dort Ihr Schulpraktikum absolvieren möchten, stellen Sie bitte parallel zur Anmeldung im Tandem-Tool fristgerecht ( bzw ) einen Härtefallantrag im Praktikumsbüro. Das notwendige Formular können Sie auf unserer Internetseite (siehe oben) herunterladen. Fügen Sie dem Antrag bitte Nachweise in Kopie bei (z.b. Geburtsurkunde des eigenen Kindes). Bei einer Genehmigung werden Sie vorrangig bei der Vermittlung der Praktikumsplätze berücksichtigt. 10 Vermittlung oder eigenständige Suche des Praktikumsplatzes Mit der Anmeldung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Vermittlung des Praktikumsplatzes in Sachsen-Anhalt wünschen oder ob Sie sich selbst eine Praktikumsschule organisieren. Eine eigenständige Schulsuche ist nur zulässig für: Schulen im Ausland Schulen in anderen Bundesländern Schulen in den folgenden Kreisen des Sachsen-Anhalts: Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Harz, Jerichower Land und Wittenberg. Für alle Schulen (inklusive freier Schulen) in den folgenden kreisfreien Städten und Kreisen erfolgt die Vermittlung ausschließlich über das Tandem-Tool. Eine selbstständige Schulsuche ist hier nicht möglich: Halle, Magdeburg, Dessau, Saalekreis, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis und Anhalt-Bitterfeld. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 4

5 Studierende, die sich eigenständig eine Schule im Ausland, in anderen Bundesländern bzw. den oben genannten Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt organisieren, setzen im Tandem- Tool bei Stammdaten unter Externes Praktikum ein Häkchen (siehe oben). In diesem Fall erfolgt keine Vermittlung und Sie sind selbst für die Suche des Praktikumsplatzes verantwortlich. Bitte geben Sie bis spätestens (für das Wintersemester) bzw (für das Sommersemester) die Daten zur Praktikumsschule (Name, Anschrift, , Telefonnummer, Ansprechpartner*in) in das entsprechende Feld im Tandem-Tool ein. Wenn Sie sich selbstständig um einen Praktikumsplatz kümmern, bitten wir Sie, der Schulleitung den Schulbrief des Praktikumsbüros vorzulegen. Zudem empfehlen wir Ihnen dringend, sich von der Schule die Zusage für das Praktikum mithilfe der Betreuungsbestätigung bescheinigen zu lassen. Den Schulbrief und die Betreuungsbestätigung können Sie unter dem Punkt Materialien und Dokumente auf der folgenden Seite herunterladen: Hinweis: Studierende, die Ihr Schulpraktikum im Freistaat Sachsen absolvieren möchten, informieren sich unter über das Prozedere und die Fristen. Zuständig für ganz Sachsen ist das Praktikumsbüro im Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig. Eine eigenständige Schulsuche in Sachsen ist nicht gestattet. Grundsätzlich ist eine Vermittlung nur über das Praktikumsportal Sachsen unter möglich. Um sich dort registrieren zu können, müssen Sie jedoch zunächst einen Steckbrief des Leipziger Praktikumsbüros ausfüllen und dort einreichen. 11 Vermittlungsprozess und Kontaktaufnahme Nach dem Ende der Anmeldefrist ( bzw ) beginnt der Vermittlungsprozess. Mit dem Ergebnis ist nicht vor Mitte Dezember (für das Wintersemester) bzw. Mitte Juni (für das Sommersemester) zu rechnen. Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten die Studierenden eine Bestätigung per . Die Kontaktdaten der Schule und den Namen der Ansprechpartner*innen entnehmen Sie dem Punkt Ergebnis im Tandem-Tool. Sie können dann Kontakt zu Ihrer Praktikumsschule aufnehmen, um ein Vorgespräch zu vereinbaren, den Beginn bzw. die konkrete Praktikumszeit festzulegen und weitere Absprachen bezüglich der Durchführung des Praktikums zu treffen. Parallel dazu werden die Fachdidaktiken durch das Praktikumsbüro über die Praktikumsschulen der zugelassenen Studierenden informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Praktikumsbüro Sie nicht immer an den gewünschten Ort oder in den gewünschten Kreis vermitteln kann. Wenn dort kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht, suchen wir in anderen Regionen Sachsen-Anhalts nach einer geeigneten Praktikumsschule. Dies kann dazu führen, dass Sie mit längeren Fahrtwegen und höheren Fahrtkosten rechnen müssen. Planen Sie ggf. langfristig die notwendigen finanziellen Mittel dafür ein. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 5

6 12 Durchführung des Praktikums Während des Praktikums absolvieren die Studierenden in ihren zwei studierten Unterrichtsfächern Hospitationen und eigenständigen Unterricht. Im Schulpraktikum I werden pro Fach 10 Stunden hospitiert und 10 Stunden unterrichtet. Im Schulpraktikum II werden pro Fach 15 Stunden hospitiert und 15 Stunden unterrichtet. Auf dem Formular Praktikumsbescheinigung, das Sie unter Materialien und Dokumente auf der Seite herunterladen können, lassen Sie sich am Ende des Praktikums von den Mentor*innen und der Schulleitung das erfolgreiche Absolvieren des Schulpraktikums bestätigen. Achten Sie darauf, dass die Praktikumsbescheinigung von der Schule abgestempelt wird. 13 Krankheitsfall Im Krankheitsfall informieren Sie bitte umgehend die Schulleitung und die Mentor*innen, das Praktikumsbüro des ZLB und die zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachdidaktiken. Reichen Sie Ihren Krankenschein im Praktikumsbüro innerhalb von 3 Tagen ein. Bitten Sie die Schule, das Praktikum direkt nach Ihrer Krankheit fortsetzen zu können. Im Falle einer längeren Krankheit muss das Praktikum in einem anderen Semester fortgesetzt bzw. wiederholt werden. Informieren Sie das Praktikumsbüro und die Fachdidaktiken über den geänderten Praktikumszeitraum. 14 Unfallversicherungsschutz Studierende sind während der Praktika in Deutschland nach 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der jeweilige Unfallversicherungsträger der Praktikumsschule. Im Ausland gelten andere Bedingungen. Weitere Infos zum Versicherungsschutz im Ausland erhalten Sie von Peter Grüttner (peter.gruettner@zlb.uni-halle.de). 15 Anmeldung zum Modul im Löwenportal Es ist ausreichend, wenn im Löwenportal die Anmeldung zu den Modulen "Schulpraktikum I" bzw. "Schulpraktikum II" in dem sich auf das jeweilige Praktikum anschließenden Semester, in dem auch die dazugehörige Modulleistung erbracht wird, erfolgt. Dies bedeutet, dass Sie für ein Schulpraktikum im Wintersemester (im Februar/März) das dazugehörige Modul zu Beginn des folgenden Sommersemesters (im April) anmelden. Für ein Schulpraktikum im Sommersemester (im August/September) erfolgt die Anmeldung zu Beginn des sich anschließenden Wintersemesters (im Oktober). Beachten Sie jeweils die allgemein gültigen Fristen für Modulanmeldungen. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 6

7 16 Modulleistung In der Regel besteht die Modulleistung aus dem Anfertigen eines Praktikumsberichtes pro Fach. Die Anforderungen dafür erhalten Sie von den verantwortlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Fachdidaktik. Die Modulleistung muss bis (Praktikum im August/September) bzw (Praktikum im Februar/März) bei den Fachdidaktiken eingereicht werden. Die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Fachdidaktiken beurteilen die Modulleistungen. Die Module sind unbenotet; sie werden mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet. Bei einer bestandenen Leistung wird dies auf Ihrer Praktikumsbescheinigung vermerkt. Nach Bestätigung beider Fächer reichen Sie das vollständig unterschriebene Dokument im Praktikumsbüro ein. Dort werden die Leistungspunkte im Löwenportal verbucht. Hinweis: Da das Schulpraktikum I im Semester erst nach Vorlesungsende stattfindet, kann es in Ausnahmefällen auch in dem gleichen Semester absolviert werden, in dem Sie Ihre Schulpraktischen Übungen durchführen. Ähnliches gilt, wenn Sie beabsichtigen, beide Schulpraktika in aufeinanderfolgenden Semestern zu absolvieren: In der Regel ist Ihre Modulleistung für das Schulpraktikum I noch nicht erbracht, beurteilt bzw. im Löwenportal verbucht, wenn Sie sich bereits für das Schulpraktikum II anmelden müssen. In beiden Fällen liegt die Zustimmung für eine Zulassung zum Schulpraktikum ohne vollständige Erfüllung der Voraussetzungen im Ermessen der zuständigen Fachdidaktiken. Klären Sie daher zunächst mit den verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Didaktiken, ob dies grundsätzlich möglich ist und welche Bedingungen (z.b. vorfristige Abgabe des Praktikumsberichtes) Sie bis zum Anmeldeschluss ( bzw ) erfüllen müssten, damit die Fachdidaktik ihr Einverständnis für Ihre Teilnahme am Schulpraktikum gibt. Mit der Einwilligung der Fachdidaktiken melden Sie sich fristgerecht im Tandem-Tool an. Nach dem Anmeldeschluss wird das Praktikumsbüro mithilfe der Anmeldeliste die Zustimmung der Didaktiken abfragen. Stand: Leitfaden Schulpraktika LAG / LAS Seite: 7

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