Erfahrungsgemäß kann sich für den Einsteiger der Umgang mit dieser Materie als schwierig gestalten.

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1 FH Münster FB BAU Postfach Münster Studienanfänger Bachelor Bauigenieurwesen Der Dekan Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr. Gerhard Schaper Corrensstraße Münster Tel Fax Auskunft erteilt Katrin Ungrad Tel Fax Münster, Hinweis auf den Vorkurs Bauzeichnen 2018 Die Sprache der Ingenieure ist die Zeichnung, deshalb gehören der richtige Umgang mit Bauzeichnungen und das Verstehen dieser zum Alltagsgeschäft der Bauingenieure. Erfahrungsgemäß kann sich für den Einsteiger der Umgang mit dieser Materie als schwierig gestalten. Dies hat den Fachbereich Bauingenieurwesen veranlasst, einen Vorkurs für das Bauzeichnen durchzuführen. In diesem Vorkurs sollen die Grundlagen zum Aufbau einer Bauzeichnung, der Kennzeichnung und Vermassung von Bauteilen sowie der Beschriftung dargestellt werden. Der Inhalt dieser Veranstaltung richtet sich an Personen, denen bisher Bauzeichnungen völlig fremd sind. Für Studierende, die eine Ausbildung als Bauzeichner oder eine handwerkliche Ausbildung in Bauhauptberufen haben, ist i. a. die Teilnahme an diesem Vorkurs überflüssig. Der Vorkurs findet statt am Dienstag, , von 8.30 bis Uhr im Raum B 008. Nach Bedarf und Vereinbarung werden anschließend zusätzlich Übungen angeboten. Außer Zeichenmaterial (Bleistift: Stärke HB, großes Geodreieck, etc. ) und Papier (DIN A3) sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Teilnahme am Vorkurs ist freiwillig. gez. Prof. Dr.-Ing. Gerhard Schaper

2 Das NRW-Semesterticket an der FH Münster An der FH Münster erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets. Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden. Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket? Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myfh-portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen. Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist. Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom bis zum nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem können Sie das Ticket NRW-weit nutzen. Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA. Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster. AStA der FH Münster Tel.: Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: Mo: Uhr (im Keller) Di-Do: Uhr Münster Fr: Uhr Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster. Montag bis Freitag Tel: bis Uhr

3 Informationen zum Mathematik-Vorkurs 2018 Erfahrungsgemäß entstehen zu Beginn des Hochschulstudiums im Fach Mathematik und in den Fächern, die sich mathematischer Methoden bedienen, besondere Schwierigkeiten. Bei den Studienanfängern sind sehr unterschiedliche mathematische Vorkenntnisse und Fähigkeiten festzustellen. Aus diesem Grund bietet der Fachbereich Bauingenieurwesen einen Vorkurs in Mathematik an. Darin sollen die Grundlagen der Algebra und Geometrie, die nach Lehrplan an Schulen unterrichtet werden, in konzentrierter Form wiederholt werden. Eine Vorwegnahme von Gebieten, die zum Stoff der Lehrveranstaltungen im Fach Mathematik des 1. und 2. Studiensemesters gehören, erfolgt nicht. Der Vorkurs findet statt Montag, bis Freitag, , 9:00 13:00 Uhr Vermittlung der Theorie, ab 14:00 Uhr Übungen Ort: siehe Zielgruppe: Der Vorkurs ist notwendig für alle, die sich längere Zeit nicht mit den entsprechenden Stoffgebieten beschäftigt haben. Für Studierende, die gerade das Abitur bzw. Fachabitur erworben haben, ist die Teilnahme in der Regel nicht nötig. Einstufungstest: Für eine realistische Selbsteinschätzung ist es erforderlich, online einen anonymen Einstufungstest zu absolvieren. Der Test ist in der Zeit vom auf der Lernplattform ILIAS der Fachhochschule Münster unter folgendem Link verfügbar: Zur Bearbeitung melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort an. Beides finden Sie auf dem Schreiben Ihrer Studienbescheinigung. Die Benutzerkennung setzt sich aus den Anfangsbuchstaben Ihres Vor- und Nachnamen sowie einer 6-stelligen Zahl zusammen (z.b. sn237004). Weitere Informationen finden Sie unter: Anschließend können Sie den Einstufungstest starten. Notwendige Unterlagen: Außer Schreibmaterial und den an Schulen üblichen Taschenrechnern, Tabellen- und Formelsammlungen sind keine Unterlagen erforderlich. Zur Vertiefung wird im Anschluss an den Vorkurs eine Zusammenfassung der Themen auf ILIAS nachzulesen sein. Die Teilnahme am Vorkurs ist freiwillig. gez. Prof. Dr.-Ing. T. Lücken-Girmscheid

4 Der Studierendenausweis Ihre FH Card Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis. Den Button zum Fotoupload finden Sie im myfh-portal unter der Rubrik Mein Studium. Der Upload ist selbsterklärend. Nur wenn Sie ein Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt. Die Karte bietet folgende Funktionalitäten Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad,... Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa. Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster. Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten. Wann und wie bekomme ich die FH Card? Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen. Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myfh-portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online ( Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht. Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt. Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

5 Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Anlagen Checkliste Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Erklärung zum Vorpraktikum Erklärung für das Prüfungsamt Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Merkblatt zur Krankenversicherung Erläuterungen zur Beglaubigung Allgemeine Hinweise zu Einschreibung und Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Seite Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen: Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Heppner Postfach Münster

6 Checkliste Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Unterlagen zu Punkt 1 bis 10 müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift): Das Antragsformular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myfh-portal unter der Rubrik "Meine Bewerbungen". Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrages, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben. 2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (285,74 ) (einf. Kopie oder Ausdruck bei Online- Banking)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4) 4. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 4) 5. Ich habe mein Foto für den Studierendenausweis hochgeladen 6. Zugangsberechtigung a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) oder b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) oder c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH-Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie) oder d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, wenn Unterlagen bereits in beglaubigter Kopie eingereicht wurden). oder e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben) (Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

7 7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 4) oder b) Erklärung zum Vorpraktikum (Original) (s. Seite 6) 8. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst (beglaubigte Kopie) oder b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) oder c) Nachweis über einen mindestens 6-monatigen Freiwilligendienst, der spätestens bis zum abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie) oder d) Nachweis über einen mindestens 2-jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie) oder e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes oder einer/eines pflegebedürftigen Angehörigen von mindestens 6-monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes oder die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise oder gar stündliche Pflege oder Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt. (beglaubigte Kopien) 9. Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 7) 10. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5 und Merkblatt Anlage Seite 9) Die Unterlagen zu Punkt 11 bis 14 müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren. 11. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und versuche (Notenspiegel) (Original) 13. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss (Zweitstudium) Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) Nachweis entfällt, wenn Unterlagen bereits eingereicht wurden. 14. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

8 Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 9)

9 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhochschule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein. Zu 6. a) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule besucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. Zu 6. b) Erläuterungen zum Vorpraktikum Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis einer praktischen studiengangbezogenen Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 13 Wochen Dauer. Das Praktikum kann bis zum Beginn des 3. Fachsemesters abgeleistet werden. Das Praktikum soll mit fachlich einschlägigen Arbeitstechniken und mit Fragen der Betriebsorganisation und des Arbeitsablaufs in einem bauspezifischen Fachbetrieb vertraut machen. Im Rahmen des Praktikums sind mindestens sechs Wochen Baustellentätigkeit (im Bereich Mauerwerks- oder Stahlbetonbau) zu absolvieren. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Praktikum angerechnet. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen. Eine Liste anerkannter Berufsausbildung einschließlich Umfang der Anrechnung auf das Praktikum finden Sie auf den Internetseiten des FB Bauingenieurwesen und folgender Adresse: Ausbildung_wird_anerkannt.pdf Die in der beruflichen Bildung qualifizierten Bewerber haben in der Regel eine einschlägige Berufsausbil-dung, die als Praktikum anerkannt werden kann. Da die Nachweise bereits eingereicht wurden, ist der gesonderte Nachweis des Vorpraktikums für diese Bewerbergruppe in der Regel nicht notwendig. Lediglich nicht fachtreue Meister oder vergleichbar Qualifizierte müssen die Nachweise zum Vorpraktikum erbringen. Seite 4

10 Zu 6. c) Erklärung zum Vorpraktikum Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht oder nicht vollständig absolviert haben, reichen Sie bitte die Erklä-rung zum Vorpraktikum ein (Formular siehe Anlage Seite 6). In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie das Praktikum bis zu dem in dieser Erklärung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht erbracht haben, können Sie das Studium nicht fortsetzen und werden exmatrikuliert. Zu 9. Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 6) Zu 10. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 9 der Anlage und auf unseren Internetseiten: Seite 5

11 Erklärung zum Vorpraktikum Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters ( ) abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat. Münster, den (Unterschrift) (bitte hier abtrennen!) ZWEITSCHRIFT (für Ihre Unterlagen) Erklärung zum Vorpraktikum Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters ( ) abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat. Münster, den (Unterschrift) Seite 6

12 Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern 2. nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) Seite 7

13 Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter Name der Mutter..., Name des Vaters..., Anschrift... darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter Name..., Geburtsdatum... Anschrift... an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt. Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind. Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei. Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum Seite 8

14 Merkblatt Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sie sind a) gesetzlich versichert Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung oder freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist. Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen. b) privat versichert Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. c) ausländischer Studienbewerber aus der EU Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte oder, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E 106 oder 109) nachweisen. Seite 9

15 Die Beglaubigung Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen Rechtsanwälte, Sparkassen, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an. Seite 10

16 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel,Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Informationen dazu finden Sie unter dem unten angegebenen Link: Seite 11

17 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter: Seite 12

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