Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

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1 Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss Werksausschuss SEL Hauptausschuss x Stadtverordnetenversammlung Lesung 2. Lesung Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Sachgebiet: Bauwesen Tiefbau Aktenzeichen: Teilakte/Vorgang: Radwegebrücken ehem. Kleinbahntrasse Vorlagen- Nr.: 2017/060 Datum: Beschlussgegenstand: Beginn der Sanierung der Radwegebrücke über die Spree in Lübben (Spreewald) / Lehnigksberg Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) beschließt, die Baumaßnahme der Sanierung der Radwegebrücke über die Spree in Lübben (Spreewald) / Lehnigksberg sofort einzuleiten. Die Finanzierung ist zur Vergabe der Bauleistung darzustellen. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Diese Brücke wurde Anfang der neunziger Jahre auf dem Stahltragwerk der ehem. Eisenbahnbrücke der Kleinbahn errichtet. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Die grundhafte Sanierung ist notwendig, da durch den desolaten Zustand des Zwischentragwerkes, der Belagsbohlen und Geländer die verkehrssichere Nutzung der Brücke für Radfahrer und Fußgänger nicht mehr gewährleistet werden kann. Mit Beschluss 2016/006 wurden die Planungsleistungen durch den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung am vergeben. Die Planungen wurden im Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) am vorgestellt nach Vorlage möglicher Sanierungsmöglichkeiten wurde unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Einsatz von Betonfertigteilen beschlossen. Siehe dazu weiterhin Tagesordnung Bau-Ausschuss vom Top 7 (Präsentationsunterlagen des Ingenieurbüros unter Link Zeitgleich bemühte sich die Stadt Lübben (Spreewald) um den Erhalt von Fördermitteln, um die Realisierung der Maßnahme finanziell zu sichern. Der Zustand dieser Brücke ist so schlecht, dass eine Sperrung in absehbarer Zeit unabweisbar sein wird. Trotz der ständigen Reparaturarbeiten am Oberbau (Aufbringen von großflächigen Blechen, da neue Bohlen am morschen Tragwerk nicht befestigt werden können), ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben und mit diesen Maßnahmen auch nicht mehr herzustellen. Zurzeit wird wöchentlich der Zustand der Brücke kontrolliert und notwendige Reparaturen als Notbehelf durchgeführt. Jederzeit kann bei einem größeren Schaden eine Sperrung zwingend notwendig werden, da mit den o.g. Mitteln eine verkehrssichere Nutzung nicht mehr zu gewährleisten ist. Die Sperrung nach dem Sommer 2017 (im September 2017) wird notwendig. In Beantwortung des Fördermittelantrages bei der Investitionsbank des Lands Brandenburg, Programm Modernisierung touristischer Radrouten, erhielt die Stadt Lübben (Spreewald) den Bescheid, das ein Maßnahmebeginn nicht förderschädlich ist. Unter Beachtung aller vorgenannten Tatsachen soll der Beschluss gefasst werden, das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung, bis hin zur Auftragsvergabe und Baubeginn, in Gang zu setzen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ein Bewilligungsbescheid für die Förderung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre bei Auftragsvergabe die Gesamtfinanzierung der Maßnahme im Haushalt darzustellen, unter Deckung des geplanten Fördermittelanteils.

3 Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan 20 Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. Einzahlung laut Haushaltsplan 20 Die Einzahlung i.h.v.: 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Sachkonto: fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. zu. Unterschriften: gez. Neumann Fachbereichsleiter/in gez. Kolan Bürgermeister Anlage: Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

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24.09.2015 davon Förderung 80 % gemäß Zuwendungsbescheid 929.000,00 S 1.288.708,23 N 232.985,69 S Baunebenkosten Honorar Planung, Vermessung, Gutachten, Gebühren gesamt 1.055.722,54 S Baukosten

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