Erhebung der Gesamtarbeits verträge in der Schweiz
|
|
- Hermann Fuchs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 03 Arbeit und Erwerb Erhebung der Gesamtarbeits verträge in der Schweiz Wichtigste Neuerungen Neuchâtel, 0
2 Mit dem Ziel einer qualitativen Verbesserung und einer Ergänzung der statistischen Informationen über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) wurden im Rahmen der Erhebung über die GAV in der Schweiz (EGS) 009 verschiedene Änderungen eingeführt. Diese Publikation bietet einen Überblick über die Neuerungen (Definitionen und Resultate). Was ist unter einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu verstehen? Der GAV ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechts geregelt. Ein GAV ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband (oder mehreren Arbeitgeberverbänden) oder/und einem (oder mehreren) Arbeitgeber(n) einerseits und einem Arbeitnehmerverband (oder mehreren Arbeitnehmerverbänden) andererseits abgeschlossen wird. Darin werden gemeinsam Bestimmungen aufgestellt über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (normative Bestimmungen). Ein GAV kann auch andere Bestimmungen enthalten (indirekt schuldrechtliche Bestimmungen), soweit sie das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden betreffen oder sich auf die Aufstellung solcher Bestimmungen beschränken. Der Gesamtarbeitsvertrag kann ferner die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (direkt schuldrechtliche Bestimmungen) sowie die Kontrolle und Durchsetzung der genannten Bestimmungen regeln. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sind GAV, die für alle Arbeitgebenden und alle Arbeitnehmenden eines bestimmten geografischen und wirtschaftlichen Bereiches (Tätig keit, Wirtschaftszweig oder Beruf) offiziell für obligatorisch erklärt wurden. Verbandsverträge sind GAV, die auf der Arbeitgeberseite durch einen oder mehrere Verbände und nicht durch ein einzel nes Unternehmen unterzeichnet sind. Firmenverträge sind GAV, die auf der Arbeitgeberseite direkt (ohne Vermittlung eines Arbeitgeberverbandes) von den Ver tretern eines oder mehrerer Unternehmen bzw. eines oder mehrerer Betriebe unterzeichnet sind. Normative Bestimmungen: Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrags wie Dauer der Probezeit, Mindestlöhne, Arbeitsdauer, Ferien, Zulagen, Kündigungsfristen usw. Indirekt schuldrechtliche Bestimmungen: Bestimmungen über Beitragszahlungen an eine Ausgleichskasse oder einen Fonds für berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen, Unfallvorsorge usw.
3 Welche GAV werden erfasst? Die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz (EGS) untersucht die Struktur und den Inhalt der Gesamtarbeitsverträge (GAV) sowie die Entwicklung der gesamtarbeitsvertraglich geregelten Bereiche in der Schweiz. Mit der EGS wird alle zwei Jahre per. Mai eine Bestandesaufnahme der in der Schweiz gelten den GAV des primären, sekundären und tertiären Sektors durch geführt. Die GAV sind nach Wirtschaftszweig gemäss der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) geordnet. Die Dokumente, die mehrere Wirtschaftszweige abdecken (und nicht ausschliesslich einem Bereich zuzuordnen sind), werden in der GAV- Kategorie «Keinem Wirtschaftszweig zuzuordnen» erfasst. Jeder zum Zeitpunkt der Erhebung gültige GAV wird registriert. Eine arbeitnehmende Person, die mehreren GAV unterstellt ist, wird mehrmals gezählt. Die Anzahl GAV ohne Angabe der Anzahl Arbeitnehmender wird ebenfalls in die Erhebung einbezogen und in den statistischen Auswertungen erwähnt. Mit dem GAV verbundene Ergänzungsvereinbarungen und Zusatzverträge sowie Hausverträge (lediglich von Arbeitnehmerseite durch eine Arbeitnehmervertretung unterzeichnet) werden von den Statistikauswertungen ausgeschlossen. Was ist in der Erhebung 009 neu? Das allgemeine Informationsangebot der EGS wird laufend aktualisiert, damit strukturelle Veränderungen im Bereich der Gesamtarbeitsverträge berücksichtigt werden können. Zu diesem Zweck werden Art und Inhalt der erfassten Daten sowie die Erhebungsmethoden regelmässig angepasst. Um die Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen zu gewährleisten und zu verbessern, werden die Daten (beispielsweise die erhobenen Dokumenttypen, die Anzahl unterstellter Arbeitnehmender und Arbeitgebender, die Einordnung der Dokumente gemäss der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) usw.) regelmässig ergänzt und konsolidiert (manchmal rückwirkend). Die EGS 009 enthält eine revidierte und konsolidierte Serie (00 009), in der die GAV mit und ohne normative Bestimmungen unterschieden werden. Diese Unterscheidung ermöglicht die Aufteilung in zwei Vertragskategorien, deren Geltungsbereich (Anzahl unterstellter Arbeitgebender und Arbeitnehmender) ganz oder teilweise identisch sein kann. Der Geltungsbereich der GAV ohne normative Bestimmungen überschneidet sich meistens mit demjenigen anderer GAV, die normative und für den gleichen Wirtschaftszweig gültige Bestimmungen enthalten.
4 GAV in der Schweiz im Jahr 009 Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz Stand. Mai 009 GAV insge samt GAV mit normativen Bestimmungen GAV Unterstellte Arbeitnehmende GAV ohne normative Bestimmungen 3 GAV Unterstellte Arbeitnehmende Total Typ des GAV Verbands-GAV 7 x 900 x Firmen-GAV x x 700 Wirkungsbereich Allgemeinverbindliche GAV Nicht allgemein - verbindliche GAV GAV und Mindestlöhne mit Mindestlöhnen davon empfohlen ohne Mindestlöhne Grösse (unterstellte Arbeitnehmende) < und mehr Ohne Angabe 3 3 Wirtschaftssektor. Sektor Sektor Sektor Nicht zuzuordnen Basisvertrag (einschliesslich 3 GAV ohne Angabe der Anzahl unterstellter Arbeitnehmender). Ohne mit dem GAV verbundene Ergänzungsvereinbarungen oder Zusatzverträge. Eine arbeitnehmende Person, die mehreren GAV unterstellt ist, wird mehrmals gezählt. Ohne Arbeitnehmende im Bereich der Temporärarbeit (vgl. Nicht zuzuordnen). 3 GAV, die in der Regel den Wirkungsbereich (Arbeitgebende und Arbeitnehmende) anderer GAV mit geltenden normativen Bestimmungen innerhalb derselben Wirtschaftszweigs betreffen. 4 Einschliesslich der GAV der öffentlichen Verwaltung. Ohne die Hausverträge (lediglich von Seiten der Arbeitnehmenden durch eine Arbeitnehmer- vertretung unterzeichnet). 5 GAV, die für einen bestimmten geografischen und Wirtschaftsbereich (Tätigkeit, Wirtschaftszweig oder Beruf) und für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden als obligatorisch erklärt wurde. x = Entfällt aus Datenschutzgründen
5 Unterstellte Arbeitnehmende und Anzahl GAV (in Klammern), 009 G Verbands-GAV Firmen-GAV Nach Wirtschaftssektor, Grösse und Typ des GAV (397) (7) 3. Sektor. Sektor. Sektor Nicht zuzuordnen () (6) (55) (34) Arbeitn. u. mehr Arbeitn Arbeitn. () Arbeitn. (96) < 000 Arbeitn. (470) GAV ohne Angabe (3) (3) (30) GAV mit normativen Bestimmungen GAV ohne normative Bestimmungen Im Total eingeschlosse GAV ohne Angabe der Anzahl unterstellter Arbeitnehmender: 3 GAV. Ohne Arbeitnehmende im Bereich der Temporärarbeit (vgl. Nicht zuzuordnen). Einem GAV unterstellte Arbeitnehmende mit Mindestlöhnen, 009 G GAV in der Schweiz GAV mit normativen Bestimmungen GAV mit Mindestlöhnen 64 GAV 60 GAV 509 GAV Empfehlungen Im Total eingeschlosse GAV ohne Angabe der Anzahl unterstellter Arbeitnehmender: 3 GAV. Ohne Arbeitnehmende im Bereich der Temporärarbeit (vgl. Nicht zuzuordnen).
6 Einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellte Arbeitnehmende (Anzahl GAV in Klammern) G (67) (69) (45) (3) (37) GAV mit normativen Bestimmungen GAV ohne normative Bestimmungen Revidierte Serie (EGS 009) Unterstellte Arbeitnehmende und Anzahl GAV (in Klammern), G (66) (646) (609) (579) (58) (63) (60) (64) GAV mit normativen Bestimmungen GAV ohne normative Bestimmungen Revidierte Serie (Quelle: EGS 009). Ohne Arbeitnehmende im Bereich der Temporärarbeit (vgl. Nicht zuzuordnen). Erhöhung um 4 GAV im Jahr 007 aufgrund einer methodischen Änderung der Erhebung. Im Total eingeschlossene GAV ohne Angabe der Anzahl unterstellter Arbeitnehmender: 5 (994), 7 (996), 5 (999), (00), 9 (003), 6 (005), 5 (007), 3 (009). Detaillierte Informationen: > Themen > 03 Arbeit und Erwerb > Organisation des Arbeitsmarktes, Gesamtarbeitsverträge Auskünfte: Titelgrafik: Grafik/Layout: Bestellungen: Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, BFS, Tel , lohn@bfs.admin.ch BFS; Konzept: Netthoevel & Gaberthüel, Biel; Foto: jeremias münch Fotolia.com Sektion DIAM, Prepress / Print Tel , order@bfs.admin.ch Bestellnummer:
Arbeit und Erwerb Neuchâtel, 2014
03 Arbeit und Erwerb 1264-1200 Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 2012 Neuchâtel, 2014 Zur Erhebung Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt seit 1994 alle zwei Jahre die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge
MehrArbeit und Erwerb Neuchâtel 2016
03 Arbeit und Erwerb 164-1400 Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 014 Neuchâtel 016 Zur Erhebung Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt seit 1994 alle zwei Jahre die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge
MehrArbeit und Erwerb. Neuchâtel Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 2016
016 03 Arbeit und Erwerb Neuchâtel 018 Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 016 Gesamtarbeitsverträge (GAV) Schweiz, Stand 1. März 016 GAV insgesamt 1 GAV mit norma tiven Bestimmungen GAV
MehrArbeit und Erwerb Neuchâtel, 2015
03 Arbeit und Erwerb 1252-1400 Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 2014 Neuchâtel, 2015 Woher stammen die Lohnabschlüsse? Die Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse (EGL)
MehrEffektiv- und Mindestlöhne sind 2018 um 0,9% bzw. 0,5% gestiegen
Medienmitteilung Sperrfrist: 16.11.2018, 9.15 Uhr 03 Arbeit und Erwerb Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse 2018 Effektiv- und Mindestlöhne sind 2018 um 0,9% bzw. 0,5% gestiegen Die unterzeichnenden
MehrEffektiv- und Mindestlöhne sind 2017 um 0,5% bzw. 0,8% gestiegen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 26.2.2018, 9.15 Uhr 3 Arbeit und Erwerb Nr. 2017-0306-D Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse 2017
MehrArbeit und Erwerb Neuchâtel 2016
03 Arbeit und Erwerb 1252-1500 Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 2015 Neuchâtel 2016 Was sind Lohnabschlüsse? Der Lohn, mit dem eine Person für eine geleistete Arbeit bezahlt wird, beruht auf
MehrDie Effektiv- und Mindestlöhne werden um 0,4 bzw. 0,7 Prozent angehoben
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 05.10.2016, 9:15 3 Arbeit und Erwerb Nr. 0350-1609-70 Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 2016
MehrStatistik der Kosten und der Finanzierung des Verkehrs
11 Mobilität und Verkehr 811-1001-05 Methodenbericht Statistik der Kosten und der Finanzierung des Verkehrs Neuchâtel 2015 Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz»
MehrArbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!
Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! L-GAV: Gut für alle! Lehrgang Progresso Löhne: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus L-GAV: Gut für
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2014
Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV auf zusätzliche Betriebe erweitert n Lohn: Aus- und Weiterbildung lohnen sich n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt!
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2017
Gastgewerbe und Hotellerie 2017 n L-GAV 2017: Wir haben es geschafft! n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2017: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2017: Aus-
MehrGAV Schweiz. Holzindustrie
1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 04.05.2017 04.06.2017 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Örtlicher Geltungsbereich
MehrKollektives und öffentliches Arbeitsrecht
Vorlesung 2: Der GAV im Allgemeinen Prof. Dr.iur. Roland Müller, Rechtsanwalt und Notar Titularprofessor an den Universitäten St.Gallen und Bern Folie 1 Zielsetzungen der 2. Vorlesung Vorstellen der gesetzlichen
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2016
Gastgewerbe und Hotellerie 2016 n L-GAV stärken n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2016: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2016: Aus- und Weiterbildung zahlen
MehrTarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
MehrStatistischer Atlas der Schweiz
00 Statistische Grundlagen und Übersichten 1144-1300 Statistischer Atlas der Schweiz Tagesaktuelle, interaktive Karten zu Gesellschaft, Wirtschaft, Raum und Umwelt Überblick über das Angebot Neuchâtel,
MehrGastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!
Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2019 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Verhandlungen für neuen L-GAV Lehrgang Progresso: Weiterbildung zahlt sich aus Höhere Mindestlöhne
MehrDurchschnittliche Kostenkennwerte für Berechnungselemente
05 Preise 1528-1500 Durchschnittliche Kostenkennwerte für Berechnungselemente Ein Angebot des BFS für Planerinnen und Planer Erscheint halbjährlich seit April 2003 Neuchâtel, 2015 9 Fragen und Antworten
MehrManteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrSozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrGAV ISS Aviation AG Zürich
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.02.2012-31.12.2014 GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag gilt für das von ISS Aviation AG
MehrDie flankierenden Massnahmen
Die flankierenden Massnahmen Das System der flankierenden Massnahmen Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen fairer Wettbewerb Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Aufsichtsorgan des Bundes Ohne ave
Mehr1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt.
1 Tarifvertrag 1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt. 2. In welchem Jahr wurde das Tarifvertragsgesetz (TV) eingeführt?
MehrBevölkerung Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur. Neuchâtel, 2014
01 Bevölkerung 1368-1400 Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur Neuchâtel, 2014 Wozu eine Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur? Seit jeher ist die Schweiz durch eine sprachliche und religiöse Vielfalt
MehrM e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
MehrArbeitskosten in der Schweiz: markante Unterschiede je nach Unternehmensgrösse
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 22.03.2016, 9:15 3 Arbeit und Erwerb Nr. 0350-1601-50 Arbeitskosten 2014 Arbeitskosten in der Schweiz:
MehrWeiterbildung in der Schweiz 2011
15 Bildung und Wissenschaft 1300-1101 Weiterbildung in der Schweiz 2011 Mikrozensus Aus- und Weiterbildung 2011 Neuchâtel, 2013 Weiterbildung in der Schweiz 2011 Einleitung Die Weiterbildung nimmt in unserer
Mehr2014 wurden 42'478 neue Unternehmen gegründet
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 10.10.2016, 9:15 6 Industrie und Dienstleistungen Nr. 0350-1610-00 Neue Unternehmen 2014 2014 wurden
MehrII. Kollektives Arbeitsrecht II
II. Kollektives Arbeitsrecht II Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre Portmann/Stöckli, Schweizerisches
MehrAuf dem Weg zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern?
Auf dem Weg zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern? Didier Froidevaux - OFS BPW Club Chur 06.03.2014 Lohnstatistiken im BFS: LSE Die statistiche Beobachtung der Lohngleichheit zwischen Frauen und
MehrDie berufliche Vorsorge in der Schweiz
13 Soziale Sicherheit 554-1500 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2011 2015 Neuchâtel 2017 Vermögensanlage T1 Aktiven in Millionen Franken Direkte und kollektive
MehrNominal- und Reallöhne um 0,8 Prozent gestiegen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 30.04.2015, 9:15 3 Arbeit und Erwerb Nr. 0350-1503-90 Schweizerischer Lohnindex 2014 Nominal- und Reallöhne
MehrAndreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna. Arbeit und Markt. Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C
Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Arbeit und Markt Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Einen grossen Teil seines Lebens
MehrWas Sie wissen müssen zum GAV. Tankstellenshop. Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz
Was Sie wissen müssen zum GAV Tankstellenshop Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz Bessere Arbeitsbedingungen. Dank dem GAV Tankstellenshop profitieren Sie als Mitarbeitende in Tankstellenshops
MehrArtikel Seite Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Artikel Seite Vorwort.............................................. Abkürzungsverzeichnis.................................. Literaturverzeichnis..................................... V XIII XVII Obligationenrecht:
MehrVergleichsprogramm von EUROSTAT und der OECD
05 Preise 914-1500 Vergleichsprogramm von EUROSTAT und der OECD Kaufkraftparitäten BIP pro Kopf Preisniveau Neuchâtel 2015 Was ist das Vergleichsprogramm von EUROSTAT und der OECD? Das Vergleichsprogramm
MehrGAV ISS Aviation AG Zürich Teilzeitangestellte im Std.-Lohn
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 03.06.2014 01.02.2012 01.01.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich Diese Bestimmungen gelten
MehrGAV Schweiz. Hafner- und Plattengewerbe
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: GELTUNGSBEREICH 1. Räumlicher Geltungsbereich Dieser Gesamtarbeitsvertrag gilt für das Gebiet der ganzen Schweiz.
MehrFür Ihre Rechte am Arbeitsplatz. sozial. partner schaft
Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz sozial partner schaft Sozialpartnerschaft in der Schweiz Worum es geht Die Sozialpartnerschaft bildet die Grundlage für die politische und wirtschaftliche Stabilität der
MehrDie neue Volkszählung. 8,5 mm. Format: A4 297 x mm. 99 mm. 8,5 mm. 8,5 mm. 110 mm. 5 mm. 8,5 mm. 6,5 mm. Bevölkerung
Format: A4 297 x 210 82 mm 99 mm 01 Bevölkerung 110 mm 1132-1000 Die neue Volkszählung 5 mm Omnibus Strukturerhebung Thematische Erhebungen Strukturerhebung Neuchâtel, 2010 6,5 mm Die neue Volkszählung
MehrErhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 2007
Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz 2007 Neuchâtel, 2009 Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz» gliedert sich in folgende Fachbereiche: 0 Statistische
MehrHOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung
0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch
MehrGewerkschaften Gewerkschaften wollten die schlechten Verhältnisse der Arbeiterschaft kämpferisch, aber auf legalem Weg, verwirklichen.
3.14 - Rechtskunde - Arbeitswelt Geschichte/Entwicklung - Gewerkschaften - Arbeitsvertrag - Einzel- / Gesamtarbeitsvertrag Geschichte der Arbeiterbewegung in der Schweiz Technische Revolution Am Ende des
MehrGewerkschaften Gewerkschaften wollten die schlechten Verhältnisse der Arbeiterschaft kämpferisch, aber auf legalem Weg, verwirklichen.
3.14 - Rechtskunde - Arbeitswelt Geschichte/Entwicklung - Gewerkschaften - Arbeitsvertrag - Einzel- / Gesamtarbeitsvertrag Geschichte der Arbeiterbewegung in der Schweiz Technische Revolution Am Ende des
MehrStudienintensität und studentische Mobilität
15 Bildung und Wissenschaft 1595-1400 Studienintensität und studentische Mobilität Studienjahr 2013/14 Neuchâtel 2016 Einleitung Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick über die Aktivitäten der
MehrBerufliche Weiterbildung in Unternehmen im Jahr 2015
15 Bildung und Wissenschaft 1392-1500 Berufliche Weiterbildung in Unternehmen im Jahr 2015 Kennzahlen Neuchâtel 2017 Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS) Auskunft: Emanuel von Erlach, BFS, Tel. 058
MehrErhebung zur Ernährung und zur Internetnutzung
00 Statistische Grundlagen und Übersichten 1107-1400 Erhebung zur Ernährung und zur Internetnutzung Neuchâtel, 2014 Internet Im ersten Teil der Erhebung geht es um den Internetzugang der Haushalte in der
MehrGAV Aargauer Kantonsspitäler
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 12.11.2014 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE REVISION: 11.12.2014 INKRAFTSETZUNG: 01.05.2016 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich Der GAV
MehrDie Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen
Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen Gesamtarbeitsverträge bieten in verschiedener Hinsicht Vorteile für alle Beteiligten, so verhelfen sie beispielsweise den Arbeitgebenden zu einem positiven Image
MehrReiseverhalten der schweizerischen Wohnbevölkerung im Jahr Mehr Reisen mit Übernachtungen weniger Tagesreisen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 2.11.29, 9:15 1 Tourismus Nr. 35-911-6 Reiseverhalten der schweizerischen Wohnbevölkerung im Jahr 28
MehrPolitischer Atlas der Schweiz
17 Politik 1274-1200 Politischer Atlas der Schweiz Nationalratswahlen (1919 2011) und eidg. Volksabstimmungen (1866 2012): Interaktive Karten und Daten Überblick über das Angebot Neuchâtel, 2012 Politischer
MehrBildung und Wissenschaft Neuchâtel 2017
5 Bildung und Wissenschaft 47-600 Bildungsstatistik 06 Neuchâtel 07 Schülerinnen und Schüler, 05/6 Primar- und Sekundarstufe I, Sekundarstufe II T Bildungsstufe Total Männer Frauen Staatsangehörigkeit
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Carrosseriegewerbe
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Carrosseriegewerbe Verlängerung und Änderung vom 20. August 2018 Der Schweizerische Bundesrat
MehrJetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau)
Delegiertenversammlung 2013 Geschäft 8.4 Genehmigung verschiedener geänderter GAV-Artikel Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau) Art. 28 Feriendauer
MehrErhebung zur Internetnutzung
16 Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport 1107-1701-07 Erhebung zur Internetnutzung Neuchâtel 2017 Internetnutzung Die Omnibus-Erhebung 2017 befasst sich mit dem Internetzugang der Haushalte und
MehrEin Zwölftel der Arbeitnehmenden hatte 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 19.4.2018, 9.15 Uhr 3 Arbeit und Erwerb Nr. 2018-0205-D Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Ein Zwölftel
Mehr1 Änderung. Ausgleichskasse
Änderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gipsergewerbe im Kanton Baselland, abgeschlossen am 1. April 2002, am 29. Oktober 2003
MehrHERABSETZUNG DER EINTRITTSCHWELLE IM RAHMEN DER 1. BVG-REVISION - FRAGEBOGEN ARBEITGEBER
1 11 HERABSETZUNG DER EINTRITTSCHWELLE IM RAHMEN DER 1. BVG-REVISION - FRAGEBOGEN ARBEITGEBER Unterneh mensmerkmale Folgende Daten sind aus dem BUR verfügbar: Grösse des Unternehmens (Anzahl Mitarbeitende
MehrViele Unternehmen unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 21.11.2013, 9:15 15 Bildung und Wissenschaft Nr. 0350-1312-50 Berufliche Weiterbildung in Unternehmen
MehrSoziale Sicherheit Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Neuchâtel 2016
3 Soziale Sicherheit 554-400 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 008 04 Neuchâtel 06 Vermögensanlage Aktiven in Millionen Franken 008 00 0 04 Direkte und kollektive
MehrBundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben
Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) 822.14 vom 17. Dezember 1993 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung
MehrAufgaben zum Thema 10 Arbeitswelt und Perspektiven
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 10 Arbeitswelt und Perspektiven Aufgaben zu Ziel G01: Lernende sind sich ihrer Stärken und Schwächen bewusst,
MehrGAV Post für Neueintretende und Aushilfen
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: GELTUNGSBEREICH 01.01.2012 01.02.2012 11.12.2014 01.01.2015 01.01.2015-31.12.2015 1. Geltungsbereich Der Gesamtarbeitsvertrag
MehrBevölkerung Die neue Volkszählung. Strukturerhebung. Registererhebung. Omnibus. Erhebungen. Neuchâtel, 2011
01 Bevölkerung 1132-1101-05 Die neue Volkszählung Omnibus Strukturerhebung Thematische Erhebungen Strukturerhebung Neuchâtel, 2011 Die neue Volkszählung Von 1850 bis 2000 lieferte die Volkszählung alle
MehrGAV für das Personal der Bernischen Spitäler
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.01.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Persönlich und betrieblich Dieser GAV
MehrPUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.01.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Geltungsbereich Dieser GAV gilt für
MehrLandesindex der Konsumentenpreise (LIK)
05 Preise 527-1700 Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) Neuchâtel 2017 Was ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)? Der Landesindex misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz. Der LIK
MehrGAV: Autogewerbe ZG 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG:
1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 13.01.2015 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: 19.12.2017 18.01.2018 GÜLTIGKEIT: 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich
MehrGAV: Schweiz. Autogewerbeverband FR
AUSSER KRAFT PER 31.12.2016 KANTONSBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION; INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 21.08.2006 01.09.2009 16.04.2013 01.07.2013 01.07.2013-31.12.2016 Der GAV ist auf dem
MehrZusatzvereinbarung XI
Schweizerischer Baumeisterverband Gewerkschaft UNIA Gewerkschaft SYNA Baukader Schweiz SSE- Société Suisse des Entrepreneurs Syndicat UNIA SYNA, Syndicat interprofessionnel Cadre de la Construction Suisse
MehrGAV Aargauer Kantonsspitäler
1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: 12.11.2014 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: 23.12.2016 INKRAFTSETZUNG: 23.01.2017 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich
MehrHOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung
Seite HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 07 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch
MehrMobilität und Verkehr Neuchâtel 2017
11 Mobilität und Verkehr 899-1500 Verkehrsverhalten der Bevölkerung 2015 Neuchâtel 2017 Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS) Auskunft: Sektion MOBIL, BFS, Tel. 058 463 64 68, verkehr@bfs.admin.ch
MehrGAV Betonwaren-Industrie
GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 10.07.2003 01.08.2003 01.07.2016 01.05.2017 31.12.2018 Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für die ganze Schweiz.
MehrEIDGENÖSSISCHE ÄNDERUNGEN Firmenstamm/GAV Schreiner
EIDGENÖSSISCHE ÄNDERUNGEN 2019 Firmenstamm/GAV Schreiner BORM-INFORMATIK AG Mit System zum Erfolg vom 26.11.2018 1 Grundsätzliche Informationen 3 2 Eidg. Änderungen 2019 im Firmenstamm 4 3 Individuelle
MehrSämtliche auf Personen bezogene Bezeichnungen in diesem Vertrag gelten für Angehörige des männlichen und des weiblichen Geschlechts.
1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 01.01.2012 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: 27.12.2017 INKRAFTSETZUNG: 26.01.2018 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Der vorliegende GAV gilt für
MehrMerkblatt über Vollzugskostenbeiträge
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen Merkblatt über seco Publikation Arbeitsbeziehungen 2 Inhaltsverzeichnis 3 Bern, September 2004 Herausgeber Bezug: Staatssekretariat für Wirtschaft
MehrBildung und Wissenschaft Ausgabe Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2015
15 Bildung und Wissenschaft 1556-1500 Ausgabe 2015 Bildungsinstitutionen Neuchâtel 2015 Auskunft: Statistik der Bildungsinstitutionen: schulstat@bfs.admin.ch Weitere Informationen zu den verschiedenen
MehrReglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche zwischen. und
Reglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche 2015 2018 zwischen und Reglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche Inhaltsverzeichnis
MehrMedienkonferenz der Gewerkschaft Unia vom 30. November 2005: Zwischenbilanz Löhne und GAV Textil- und Bekleidungsindustrie
Medienkonferenz der Gewerkschaft Unia vom 30. November 2005: Zwischenbilanz Löhne und GAV Textil- und Bekleidungsindustrie Von Andreas Rieger, Zentralsekretär GBI-Unia Einleitung 1998 haben der Schweizerische
MehrGAV: Autogewerbe BE/JU
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 30.12.2015 01.05.2016 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Die Bestimmungen dieses GAV finden Anwendung
MehrII. Kollektives Arbeitsrecht B
II. Kollektives Arbeitsrecht B Vorlesung Arbeitsrecht Master Lehrstuhl für Privat- und Arbeitsrecht Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann 16.03.2017 Seite 1 Thema 2: Effektivklauseln Mit Entscheid vom 6. Oktober
MehrGAV: Autogewerbe LU/NW/OW
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 29.01.2015 01.02.2012 30.12.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Unter die Bestimmungen dieses Vertrages
MehrZuständigkeiten im Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Zuständigkeiten im Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit 1 Die Kantone engagieren sich für faire Arbeitsund Lohnbedingungen. Das System der flankierenden Massnahmen setzt auf eine
MehrDer Arbeitsvertrag FRANK VISCHER. Helbing & Lichtenhahn
f FRANK VISCHER Der Arbeitsvertrag Unveränderter Nachdruck aus "Schweizerisches Privatrecht": Band VII/1, III (OR - Besondere Vertragsverhältnisse - Der Arbeitsvertrag) 2., vollständig überarbeitete Neuauflage
MehrErste Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2014, Teil Sprache. Die Schweizer Bevölkerung ist mehrsprachig
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 05.10.2016, 9:15 1 Bevölkerung Nr. 0350-1609-60 Erste Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und
MehrSoziale Sicherheit Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Neuchâtel, 2015
3 Soziale Sicherheit 554-300 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 007 03 Neuchâtel, 05 Vermögensanlage Aktiven in Millionen Franken 007 009 0 03 Direkte und kollektive
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrZeitlicher Umfang und monetäre Bewertung der Pflege und Betreuung durch Angehörige
BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUEROBASS.CH. WWW.BUEROBASS.CH Zeitlicher Umfang und monetäre
MehrMerkblatt. Betriebsschliessung und Entlassungen in grosser Zahl
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Rechtsdienst Merkblatt Betriebsschliessung und Entlassungen in grosser Zahl Beabsichtigen Sie, innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit
MehrGRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 19.11.1998 01.01.1999 01.01.2014 01.01.2017 31.12.2020 Geltungsbereich: ganze Schweiz Die allgemeinverbindlich
MehrINHALT. Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag
INHALT Vorwort Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Literatur zum Arbeitsvertragsrecht LX XVII XXV Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag 1. Der Begriff des Arbeitsvertrags 1 I. Definition 1 II. Dauerschuldverhältnis
MehrMedienmitteilung Sperrfrist: , 8.30 Uhr
Medienmitteilung Sperrfrist: 15.1.019, 8.30 Uhr 15 Bildung und Wissenschaft Erhebung zur höheren Berufsbildung 017: Erste Ergebnisse Bereits ein Jahr nach Abschluss einer höheren Berufsbildung zeigen sich
MehrFlankierende Massnahmen
Flankierende Massnahmen Fakten statt Emotionen Lukas Mohler und Kevin Zaugg, des Kantons Basel-Stadt 29.08.2018 Statistiktage 2018 - Flankierende Massnahmen: Fakten statt Emotionen 2 29.08.2018 Statistiktage
Mehr