Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf"

Transkript

1 Quelle: Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016 Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

2 sstelle am Staatlichen Schulamt Mühldorf Michaela Semerad-Kronthaler Beratungsrektorin Schulpsychologie Mühldorf Günther Sammer Stellvertretender Schulleiter Privates Förderzentrum Au Karin Huber Studienrätin im Förderschuldienst am SFZ Waldkraiburg

3 Ansprechpartner zu Einschulungsfragen KITA, Frühförderstelle Sprengelschule vor Ort Förderzentrum MSH / MSD Schulische Beratungsangebote (, Schulpsychologen, Beratungslehrer, Beratungsstellen der Förderschulen z.b. bei AVWS, Sehbehinderung usw.) Ärztliche Befunde zum Bereich Einschulung

4 Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN -BRK) Worum geht es? Recht auf Bildung Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen Schule Grundsätzlich gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Schulsystem Angemessene Unterstützung Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

5 Umsetzung der UN-BRK im schulischen Bereich in Bayern Art.2 Abs.2 Satz 1 BayEUG Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schularten. Art. 30b Abs. 1 BayEUG Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen.

6 Förderschulen mit spezifischen Förderbedarfen in Bayern: o Geistige Entwicklung, Sprache, Lernen, emotionalesoziale Entwicklung, Sehen, Hören, Autismus-Spektrum- Störung, körperliche und motorische Entwicklung Lernorte mit eigenen Bildungsangeboten Förder-bzw. Kompetenzzentren mit sonderpädagogischen Angeboten für und in den allgemeinen Schulen

7 Grundschule oder Förderzentrum? Elternwille ist entscheidend, da Eltern ein grundlegendes Entscheidungsrecht nach Art. 41 Abs. 1 BayEUG bzgl. des schulischen Lernorts haben. Sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart (Art.30a Abs5 BayEUG). Sonderpädagogischer Förderbedarf muss aber den Besuch der Förderschule rechtfertigen ( 14 VSO) Aufnahme an einem SFZ setzt ein sonderpädagogisches Gutachten voraus (Art. 41 Abs.4 BayEUG)

8 Ablauf der Einschulung von Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Grundschule Anmeldetermin liegt im April Anmeldung erfolgt durch die Eltern mit den notwendigen Unterlagen Überprüfung der Schulfähigkeit (jede GS eigenes Verfahren) Förderzentrum Anmeldezeitraum April -Mai Direkte Anmeldung des Kindes am SFZ (ab Januar) Eltern werden über alle schulischen Möglichkeiten informiert Überprüfung der Schulfähigkeit Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Screening / Schulspiel) Die Eltern entscheiden über den gewünschten Lernort Förderdiagnostischer Bericht Sonderpädagogisches Gutachten eventuell: Rückstellung vom Schulbesuch

9 Grundschule Förderzentrum Wohnortnähe ggf. Einzelinklusion individuelle Lernziele Flex Soziale Inklusion Keine Separation Regelschullehrkräfte mit Unterstützung durch Sonderpädagogen (MSD) Peer-Group individuelle Lernziele für ALLE DFK Umfassende sonderpädagogische / spezifische Förderung Schonraum Geringere Klassenstärke Hohe Fachlichkeit / Spezialist Sonderpädagoge

10 Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion in Regelschulen (Lkr. Mühldorf) (Art. 30a und 30b BayEUG) Kooperationsklassen: Im Schuljahr 2016/17: 7 Kooperationsklassen Inklusion einzelner Schüler (MSD) Schule mit dem Schulprofil Inklusion GS Graslitzer; MS Liszt Zusätzliche personelle Ausstattung mit Sonderpädagogen (Partnerklasse, Offene Klassen der Förderschule, Klasse mit festem Lehrertandem)

11 PAUSE

12 Themenbezogene Fallbesprechung Arbeitsaufträge für Gruppenarbeit: 1. Beschreiben Sie ein Kind, bei dem Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten 2. Was würden Sie den Eltern raten? ( mögliche Ansprechpartner, Anlaufstellen, ) 3. Mögliche Stolpersteine in der Beratung? ( fehlende Infos, der Problematik gegenüber verschlossene Eltern, etc.) 4. Bericht über die Fallbesprechung im Plenum

13 Welcher Lernort? Abschließende Gedanken: Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten /Inklusion Kinder sind unterschiedlich nicht nur hinsichtlich des sonderpädagogischen Förderbedarfs Persönlichkeit des Kindes Welche konkreten Möglichkeiten gibt es? Keine dauerhafte Festlegung durch die getroffene Förderortentscheidung Schulische, familiäre, sonstige Stützungssysteme Soziale Teilhabe, Wohnortnähe Spezifische Förderung Schonraum? Zeit und Raum für Entwicklung ( erst DFK, ) Peer-Group-Erfahrung Zentrales Anliegen: Vernetzung mit Partnern (v.a. im Hinblick auf Eingliederungshilfe und Schülerbeförderung)

14 D E N besten Bildungsweg für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es nicht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Inklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte

Inklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur

Mehr

Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst ----------- Nr. 5. 8. bis Mai des laufenden Schuljahres ----------- Nr. 1. 4. bis März des laufenden Schuljahres Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Aktuelle fachliche und schulrechtliche Entwicklungen 20.04.2016 MRin Tanja Götz, MR Erich Weigl StMBW 1 Ein neuer Weg ist immer ein Wagnis.

Mehr

Inklusives Schulsystem in Deutschland. Entwicklungen in den Ländern

Inklusives Schulsystem in Deutschland. Entwicklungen in den Ländern Inklusives Schulsystem in Deutschland Entwicklungen in den Ländern Inspiration durch eine Botschaft des Choreographen Royston Maldoom MR Söhnke Asmussen BW MR Erich Weigl BY als Vertreter der KMK Sonderpädagogen

Mehr

Möglichkeiten der Einschulung beratungsrelevante Alternativen GE

Möglichkeiten der Einschulung beratungsrelevante Alternativen GE Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Möglichkeiten der Einschulung beratungsrelevante Alternativen GE 1 Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Schulpflicht

Mehr

Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem

Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Fallarbeit Professionalisierung und Profilschärfung Spannungsfelder In meiner Praxis»Fahrplan«Was gibt s Neues?! BERSICHT Vorstellung Schulpsycholog*in

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Stand: Dezember 2014 Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Vorwort In Bayern gibt es eine bedeutende

Mehr

Inklusion an der Regelschule

Inklusion an der Regelschule Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?

Mehr

Inklusive Schule. Formen in Bayern und Ausblick. Art. 41 Abs. 4 BayEUG

Inklusive Schule. Formen in Bayern und Ausblick. Art. 41 Abs. 4 BayEUG Inklusive Schule Formen in Bayern und Ausblick Art. 41 Abs. 4 BayEUG Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für Aufnahme und Schulwechsel ( ) an

Mehr

Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS

Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch

Mehr

Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof

Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof Inklusion - Aufgabe aller Schulen Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof Programm 1. Was bedeutet Inklusion? 2. Warum ist sie notwendig bzw. sinnvoll? 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Zur Umsetzung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne des Art. 24 VN-BRK. Konzeptentwurf. MR Erich Weigl & MRin Tanja Götz. Inkrafttreten der VN-BRK

Zur Umsetzung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne des Art. 24 VN-BRK. Konzeptentwurf. MR Erich Weigl & MRin Tanja Götz. Inkrafttreten der VN-BRK 18. Oktober 2010 Zur Umsetzung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne des Art. 24 VN-BRK entwurf MR Erich Weigl & MRin Tanja Götz 1 26.03.2009 28.07.2009 Inkrafttreten der VN-BRK Grundsatzbeschluss des

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Fachtagung Inklusive Schule der VKS München, 23. November 2011 MRin Tanja Götz 1 I. Inklusion durch

Mehr

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern

Mehr

Inklusion gestalten durch Stärkung der Fachlichkeit an den Kompetenzzentren

Inklusion gestalten durch Stärkung der Fachlichkeit an den Kompetenzzentren Inklusion gestalten durch Stärkung der Fachlichkeit an den Kompetenzzentren Die Sprachheilpädagogik in Zeiten von Inklusion MR Erich Weigl 6. Würzburger Sprachheiltag 09.11.2013 Die Grenzen meiner Sprache

Mehr

Sind wir auch verschieden, keiner wird gemieden, keiner bleibt allein.

Sind wir auch verschieden, keiner wird gemieden, keiner bleibt allein. 1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: 29.03.2012, 10.00 Uhr - Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich der Urkundenverleihung an Schulen

Mehr

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Was erwartet Sie heute? Inklusion im Bay EUG (Auszüge) Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung an der Staatl. Schulberatungsstelle für Mfr. Fallbeispiele

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Handicap. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Handicap. Anrede Sperrfrist: 15.05.2012, 19:30 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Rede des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bernd Sibler, anlässlich einer bildungspolitischen Veranstaltung

Mehr

Einschulung und Inklusion

Einschulung und Inklusion Fortbildung für Beratungslehrkräfte 13. Februar 2012 Stockdorf 07. März 2012 Pfaffenhofen Einschulung und Inklusion Referenten: Monika Beer, Leonie Budjarek, Anke Denkhaus, Heinz Schlegel 1 Einschulung

Mehr

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen

Mehr

Modellregion Inklusion Kempten

Modellregion Inklusion Kempten Modellregion Inklusion Kempten Unsere Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt 2. Oberallgäuer In Kooperation Bildungskonferenz nach Außen Dietmannsried am 04.07.2017 Übersicht Die Stadt Kempten in Umarmung

Mehr

Grundschule mit Schulprofil Inklusion

Grundschule mit Schulprofil Inklusion Grundschule mit Schulprofil Inklusion Unser Motto: Es ist normal, verschieden zu sein (Richard von Weizsäcker) Unser Verständnis von Inklusion: Alle Kinder anzunehmen und für sie den richtigen Platz zu

Mehr

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Informationen zur Schuleinschreibung 2015 Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Dr. Hell\2012\März\27793_Weiterführung von Inklusionsmaßnahmen an den Grund- und Mittelschulen_(2.

Mehr

Ausführliches Konzept zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen mit Vorschlägen für eine Rechtsänderung

Ausführliches Konzept zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen mit Vorschlägen für eine Rechtsänderung Ausführliches Konzept zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen mit Vorschlägen für eine Rechtsänderung Einleitung: Mit der fraktionsübergreifend erarbeiteten und am 13. Juli 2011

Mehr

I. Begrüßung Geschichte der Mathilde-Eller-Schule. Anrede

I. Begrüßung Geschichte der Mathilde-Eller-Schule. Anrede 1 Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist: 27.10.2011, 14:00 Uhr Rede des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich des 50-Jährigen Bestehens der Mathilde-Eller-Schule

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Regierungen und Staatlichen

Mehr

zur AG MSD am 28. November 2017 an der Albertus-Schule von Uhr

zur AG MSD am 28. November 2017 an der Albertus-Schule von Uhr zur AG MSD am 28. November 2017 an der Albertus-Schule von 14.00-16.30 Uhr Begrüßung ABLAUF Wege der Beschulung bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderdiagnostischer Bericht Förderplan

Mehr

MSD? An wen kann ich mich wenden, wenn? Wo kann ich mich beraten lassen? Welche Fachstellen gibt es für Eltern?

MSD? An wen kann ich mich wenden, wenn? Wo kann ich mich beraten lassen? Welche Fachstellen gibt es für Eltern? Wo gibt es das Anforderungsformular? Was ist noch wichtig als Anlage? Wieso muss die Anforderung jedes Jahr neu geschrieben werden? Wieso muss der Schulleiter unterschreiben? Wie ist das SFZ aufgebaut?

Mehr

Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige

Mehr

Inklusive berufliche Bildung in Bayern IBB

Inklusive berufliche Bildung in Bayern IBB Inklusive berufliche Bildung in Bayern IBB OStR Andreas Weis Pädagogischer Mitarbeiter Referat VI.4 im Bayerischen Staatsministerium für Inklusive berufliche Bildung in Bayern IBB 1. Der Bayerische Weg

Mehr

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der

Mehr

Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung

Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (gemäß 54 HSchG) Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Stempel der allgemeinen Schule

Mehr

Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule

Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen

Mehr

Vielfalt als Chance - neue Schulen, die allen offen stehen

Vielfalt als Chance - neue Schulen, die allen offen stehen Vielfalt als Chance - neue Schulen, die allen offen stehen Der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. (LVKM) fordert: Schüler mit schweren und mehrfachen Behinderungen nicht

Mehr

I. Begrüßung Inklusive Schulkultur, best practice

I. Begrüßung Inklusive Schulkultur, best practice 1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: 10.10.2012, 10.00 Uhr - Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich der Urkundenverleihung an Schulen

Mehr

Zum politischen und gesetzlichen Rahmen der Inklusion in der Schule

Zum politischen und gesetzlichen Rahmen der Inklusion in der Schule Zum politischen und gesetzlichen Rahmen der Inklusion in der Schule Deutscher Caritasverband Fachtagung in Fulda Die inklusive Schule entwickeln! MRin Tanja Götz, 26.11.2012 Vielfalt als Bereicherung 1

Mehr

Bayerischer Elternverband e.v.

Bayerischer Elternverband e.v. Was Eltern in Bayern über Inklusion wissen müssen Seit dem Schuljahr 2011/2012 können Eltern behinderter Kinder grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihr Kind auf die allgemeine oder auf die Förderschule

Mehr

Schulhomepage: 07/ aktualisiert 10/ Hans-Jürgen Brandl, SoR 1

Schulhomepage:  07/ aktualisiert 10/ Hans-Jürgen Brandl, SoR 1 SFZ Prien am Chiemsee Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10-83209 Prien am Chiemsee Tel.: 08051-6096-501 Fax: 08051-6096-511 @ email: foerderzentrum-prien@t-online.de Schulhomepage: www.foerderzentrum-prien.de

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Behinderung. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Behinderung. Anrede Sperrfrist: 31.01.2012, 13:00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Rede des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bernd Sibler, anlässlich der Informationsveranstaltung

Mehr

Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion

Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion Grundschule G. E. Lessing Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion In Kooperation mit der Emmi-Böck-Schule Sonderpädagogisches FZ Ingolstadt II I. Inklusion in Bayern: Allgemeine

Mehr

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Bayern

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Bayern Stellungnahme des Sozialverbands VdK Bayern zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen

Mehr

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015)

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015) Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Prof. Dr. R. Lelgemann Dr. Ch. Walter Klose Philipp Singer (Dipl. Päd.)! Fragestellung Fragestellung

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011

Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 1. Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess 2. Vorstellung des Pilotprojektes Auf dem Weg zur inklusiven Schule (Schulamtsbereich Brandenburg an der Havel)

Mehr

Dienstbesprechung. Beratungslehrer/innen

Dienstbesprechung. Beratungslehrer/innen Dienstbesprechung der unterfränkischen Beratungslehrer/innen Schuljahr 2011-12 Was Sie erwartet UN-Behindertenrechtekonvention (BRK)- Artikel 24 Inklusion Schulentwicklungsauftrag für alle Schularten Änderung

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG 1 Schulrechtliche Grundlagen im Arbeitsfeld des MSD Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG Stand: 09.07.2012 Art. 2 (2) Aufgaben der Schule/Inklusiver Unterricht (2) Inklusiver Unterricht

Mehr

Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Informationen zur Einschulung Stand: Dezember 2016

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Gesetzliche Grundlagen: Einschulung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an GS oder FöSch BayEUG. Art. 2 Aufgaben der Schulen

Gesetzliche Grundlagen: Einschulung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an GS oder FöSch BayEUG. Art. 2 Aufgaben der Schulen Gesetzliche Grundlagen: Einschulung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an GS oder FöSch BayEUG Art. 2 Aufgaben der Schulen (1) (2) Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. Art.

Mehr

Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme

Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen

Mehr

Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen

Mehr

Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung

Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung Zurückstellung vom Schulbesuch Stand Oktober 2011 1. Kurzinformation im Überblick In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich

Mehr

Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel

Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel Das bayerische Schulsystem ist vielfältig und durchlässig. Jedem Kind stehen viele schulische

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Inklusive Bildungsangebote im Landkreis Esslingen KSA am 29.Juni 2017

Inklusive Bildungsangebote im Landkreis Esslingen KSA am 29.Juni 2017 Inklusive Bildungsangebote im Landkreis Esslingen KSA am 29.Juni 2017 1 Anlage zu Vorlage 68/2017 Darstellung der aktuellen Situation im Hinblick auf die Raumschaft 2 Schüler/ innen mit festgestelltem

Mehr

Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!

Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum! Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum! Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen.

Mehr

1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule. Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen

1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule. Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen 1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen Die Schulen haben das Ziel, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Sie sind im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages

Mehr

Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing

Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a 94345 Niedermotzing 09429 8000 Stellungnahme des Landeselternbeirats für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung zum Gesetzentwurf der interfraktionellen

Mehr

Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt: Harbachweg 6, Aub Tel.09335/ Fax

Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt:  Harbachweg 6, Aub Tel.09335/ Fax An das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt: www.inklusion-bayern.de christine-primbs@t-online.de Harbachweg 6, 97239 Aub Tel.09335/997674 Fax 997695

Mehr

Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention

Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Erich Weigl Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie

Mehr

Inklusion im Landkreis Esslingen

Inklusion im Landkreis Esslingen Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen

Mehr

Referat Inklusion.

Referat Inklusion. Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte

Mehr

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule Huainigg/ Ballhaus: Gemeinsam sind wir Klasse! Claudia Dippon Übergänge Schule Grundschule Grundschulförderklasse Sonder- Schule Kindergarten/

Mehr

vds Verband Sonderpädagogik Landesverband Bayern Angenommene Anträge der Landesdelegiertenversammlung 2014 in Fürth

vds Verband Sonderpädagogik Landesverband Bayern Angenommene Anträge der Landesdelegiertenversammlung 2014 in Fürth vds Verband Sonderpädagogik Landesverband Bayern Angenommene Anträge der Landesdelegiertenversammlung 2014 in Fürth Aberkennung des Ehrenvorsitzes von Erwin Lesch Die Landesdelegiertenversammlung des vds-landesverbands

Mehr

Inklusiven Beschulung

Inklusiven Beschulung Informationen zur Inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2016/17 Welche Schule ist für ein besonderes Kind passend? Vielleicht befürchten Sie... dass es für ein Kind in Ihrer Zuständigkeit in der Grundschule

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\Ref II-4\2012\2012-04-12_LA_Gehring_Bayerns auf dem Weg zur inkusiven Schule\2012-05- 03_LA_Gehring_inklusive

Mehr

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert

Mehr

Schulwesen in Bayern. Rechtliche Aspekte

Schulwesen in Bayern. Rechtliche Aspekte Schulwesen in Bayern Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten Bund - Länder Bundesaufgaben: Art. 91b Abs. 2 GG: Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des

Mehr

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Intensiv-kooperierende Klassen Nürnberg (IKON)

Intensiv-kooperierende Klassen Nürnberg (IKON) Intensiv-kooperierende Klassen Nürnberg (IKON) Ein Inklusionskonzept für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung? Dr. Christoph Ratz Universität Würzburg Ullrich Reuter Jakob-Muth-Schule Nürnberg Fachtagung

Mehr

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und

Mehr

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz

Mehr

Lernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan. ALP, 3 Sept MRin Tanja Götz

Lernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan. ALP, 3 Sept MRin Tanja Götz Lernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan ALP, 3 Sept. 2014 MRin Tanja Götz 1 Verwendung des Begriffs Nachteilsausgleich häufig: im weiteren

Mehr

Wie gelingt die Radfahrausbildung im Hinblick auf die Anforderungen der Inklusion? Dillingen, 18. Juli 2013

Wie gelingt die Radfahrausbildung im Hinblick auf die Anforderungen der Inklusion? Dillingen, 18. Juli 2013 Wie gelingt die Radfahrausbildung im Hinblick auf die Anforderungen der Inklusion? Dillingen, 18. Juli 2013 Bedeutung von Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention (BRK): Schülerinnen und Schüler, mit und

Mehr

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Herzlich willkommen! B. Streese, M. Palm

Herzlich willkommen! B. Streese, M. Palm Herzlich willkommen! Informationen zum Gemeinsamen Lernen an Bielefelder Grundschulen vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Inklusion? Zentrale Aspekte

Mehr

Inklusive berufliche Bildung in Bayern

Inklusive berufliche Bildung in Bayern Inklusive berufliche Bildung in Bayern MR Dr. Alfons Frey Referat VI.4 Stabsstelle Inklusion Inklusive berufliche Bildung in Bayern A. Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote B. Inklusion an

Mehr

Erprobung von Ansätzen inklusiver Beschulung in Modellregionen. Modellregion Bobritzsch-Hilbersdorf

Erprobung von Ansätzen inklusiver Beschulung in Modellregionen. Modellregion Bobritzsch-Hilbersdorf Erprobung von Ansätzen inklusiver Beschulung in Modellregionen Modellregion Beteiligte Einrichtungen in der Modellregion : Oberschule Niederbobritzsch Grundschule Hilbersdorf Grundschule Naundorf Grundschule

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862 26.04.2012 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 14.12.2011 Umsetzung der Inklusion in Oberbayern Ich frage die

Mehr

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion

Mehr

1. Das sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentrum als wichtiger Baustein präventiver und integrativer Arbeit

1. Das sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentrum als wichtiger Baustein präventiver und integrativer Arbeit Sonderpädagogisches KOMPETENZ- & BERATUNGS-ZENTRUM Fürth FÜ-Nord: Tel.: 0911 / 97381 22, E-Mail: kbz@ols-fuerth.de FÜ-Süd: Tel.: 0911 / 97422 20, E-Mail: kbz@jws-fürth.de 1. Das sonderpädagogische Kompetenz-

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Hahn\2011\April\42008_Unterricht und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf_r.doc Bayerisches

Mehr

Region II (Main-Spessart / Stadt u. Landkreis Würzburg / Stadt u. Landkreis Kitzingen)

Region II (Main-Spessart / Stadt u. Landkreis Würzburg / Stadt u. Landkreis Kitzingen) Regierung von Regionale Ansprechpartner mit spezieller Fachexpertise im MsH und MSD ( / Stadt u. Würzburg / Stadt u. Kitzingen) Kossack, Doris Hermann, Claudia sonderpäd. Hilfen (MsH) Sonderpäd. Dienste

Mehr

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn

Mehr

Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder

Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder Stadt Brühl Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder am Fachbereiche Schule und Sport und Kinder, Jugendpflege, Familie und Demographie 1 Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Mehr

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION

REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION Beetzstr. 4, 81679 München Tel. 089 / 98 29 55 110 Fax -133 E-Mail: info@sbost.de DIENSTBESPRECHUNG HERBST 2013 REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION E. Handlos, M. Kansy, E. Seidl, B. Vierck,

Mehr

Teilhabe schaffen durch individuelle Förderung und Inklusion. MR Dr. Alfons Frey

Teilhabe schaffen durch individuelle Förderung und Inklusion. MR Dr. Alfons Frey Teilhabe schaffen durch individuelle Förderung und Inklusion MR Dr. Alfons Frey Warum es sinnvoll ist? 50.000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlassen jährlich die allgemeinbildenden Schulen

Mehr