Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
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- Albert Hofmann
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1 Quelle: Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016 Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
2 sstelle am Staatlichen Schulamt Mühldorf Michaela Semerad-Kronthaler Beratungsrektorin Schulpsychologie Mühldorf Günther Sammer Stellvertretender Schulleiter Privates Förderzentrum Au Karin Huber Studienrätin im Förderschuldienst am SFZ Waldkraiburg
3 Ansprechpartner zu Einschulungsfragen KITA, Frühförderstelle Sprengelschule vor Ort Förderzentrum MSH / MSD Schulische Beratungsangebote (, Schulpsychologen, Beratungslehrer, Beratungsstellen der Förderschulen z.b. bei AVWS, Sehbehinderung usw.) Ärztliche Befunde zum Bereich Einschulung
4 Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN -BRK) Worum geht es? Recht auf Bildung Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen Schule Grundsätzlich gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Schulsystem Angemessene Unterstützung Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
5 Umsetzung der UN-BRK im schulischen Bereich in Bayern Art.2 Abs.2 Satz 1 BayEUG Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schularten. Art. 30b Abs. 1 BayEUG Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen.
6 Förderschulen mit spezifischen Förderbedarfen in Bayern: o Geistige Entwicklung, Sprache, Lernen, emotionalesoziale Entwicklung, Sehen, Hören, Autismus-Spektrum- Störung, körperliche und motorische Entwicklung Lernorte mit eigenen Bildungsangeboten Förder-bzw. Kompetenzzentren mit sonderpädagogischen Angeboten für und in den allgemeinen Schulen
7 Grundschule oder Förderzentrum? Elternwille ist entscheidend, da Eltern ein grundlegendes Entscheidungsrecht nach Art. 41 Abs. 1 BayEUG bzgl. des schulischen Lernorts haben. Sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart (Art.30a Abs5 BayEUG). Sonderpädagogischer Förderbedarf muss aber den Besuch der Förderschule rechtfertigen ( 14 VSO) Aufnahme an einem SFZ setzt ein sonderpädagogisches Gutachten voraus (Art. 41 Abs.4 BayEUG)
8 Ablauf der Einschulung von Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Grundschule Anmeldetermin liegt im April Anmeldung erfolgt durch die Eltern mit den notwendigen Unterlagen Überprüfung der Schulfähigkeit (jede GS eigenes Verfahren) Förderzentrum Anmeldezeitraum April -Mai Direkte Anmeldung des Kindes am SFZ (ab Januar) Eltern werden über alle schulischen Möglichkeiten informiert Überprüfung der Schulfähigkeit Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Screening / Schulspiel) Die Eltern entscheiden über den gewünschten Lernort Förderdiagnostischer Bericht Sonderpädagogisches Gutachten eventuell: Rückstellung vom Schulbesuch
9 Grundschule Förderzentrum Wohnortnähe ggf. Einzelinklusion individuelle Lernziele Flex Soziale Inklusion Keine Separation Regelschullehrkräfte mit Unterstützung durch Sonderpädagogen (MSD) Peer-Group individuelle Lernziele für ALLE DFK Umfassende sonderpädagogische / spezifische Förderung Schonraum Geringere Klassenstärke Hohe Fachlichkeit / Spezialist Sonderpädagoge
10 Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion in Regelschulen (Lkr. Mühldorf) (Art. 30a und 30b BayEUG) Kooperationsklassen: Im Schuljahr 2016/17: 7 Kooperationsklassen Inklusion einzelner Schüler (MSD) Schule mit dem Schulprofil Inklusion GS Graslitzer; MS Liszt Zusätzliche personelle Ausstattung mit Sonderpädagogen (Partnerklasse, Offene Klassen der Förderschule, Klasse mit festem Lehrertandem)
11 PAUSE
12 Themenbezogene Fallbesprechung Arbeitsaufträge für Gruppenarbeit: 1. Beschreiben Sie ein Kind, bei dem Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten 2. Was würden Sie den Eltern raten? ( mögliche Ansprechpartner, Anlaufstellen, ) 3. Mögliche Stolpersteine in der Beratung? ( fehlende Infos, der Problematik gegenüber verschlossene Eltern, etc.) 4. Bericht über die Fallbesprechung im Plenum
13 Welcher Lernort? Abschließende Gedanken: Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten /Inklusion Kinder sind unterschiedlich nicht nur hinsichtlich des sonderpädagogischen Förderbedarfs Persönlichkeit des Kindes Welche konkreten Möglichkeiten gibt es? Keine dauerhafte Festlegung durch die getroffene Förderortentscheidung Schulische, familiäre, sonstige Stützungssysteme Soziale Teilhabe, Wohnortnähe Spezifische Förderung Schonraum? Zeit und Raum für Entwicklung ( erst DFK, ) Peer-Group-Erfahrung Zentrales Anliegen: Vernetzung mit Partnern (v.a. im Hinblick auf Eingliederungshilfe und Schülerbeförderung)
14 D E N besten Bildungsweg für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es nicht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016
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