Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13292 Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen Vorbemerkung der Fragesteller DasEngagementdeutscherBankeninsogenanntenSteueroasenistbeträchtlich. LautdenGeschäftsberichtenvon2007habenalleindieDeutscheBankAG499 unddiecommerzbankag76tochtergesellschafteningebietenmitniedriger odernichtvorhandenerbesteuerung,verbundenmiteinemstriktenbankgeheimnis.zudiesengebietenzählenetwadiekaribischencayman-islands,die britischekanalinseljerseyunddieschweiz.zwarhabenvieledieserjurisdiktionenmittlerweileeinelockerungihresbankgeheimnissesangekündigt, konkrete Ergebnisse stehen in den meisten Fällen jedoch noch aus. DieBekämpfungvonSteuerhinterziehunghatvordemHintergrundderweltweitenFinanz-undWirtschaftskrisesowohlweltweitalsauchinDeutschland wiederandynamikgewonnen.internationalnimmtderkooperationsdruckauf sogenanntesteueroasenzu,aufdernationalenebenesollenverstärktemitwirkungs-undoffenlegungspflichtendiemöglichkeitdersteuerfluchterschweren. IndiesemZusammenhangsindauchdieAktivitätendeutscherBankeninSteueroasenindenVordergrundgerückt.BesonderesAugenmerkkommtdabeiden InstitutenmitstaatlicherBeteiligungzu,etwaderCommerzbankAGundihrer Tochter Dresdner Bank AG. UnterBerufungaufunveröffentlichteInformationenderBundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)berichtetdasMagazin DERSPIEGEL inderausgabevom23.märz2009unterderüberschrift ÄrgerimParadies über Aktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in der Schweiz. 1.BestätigtdieBundesregierung,dassdieimobenangegebenenArtikeldargestellteAbfragederBaFinbeidenTöchterndeutscherBankeninderSchweiz imauftragdesbundesministeriumsderfinanzenerfolgtist,undwennja, wann erteilte das Bundesministerium den Auftrag? DeminRedestehendenSachverhaltliegtkeine Abfrage beibankenmit TochtergesellschaftenimAuslandzugrunde,sondernderErlassvonAuskunftsersuchengemäß 44Absatz1Satz1desKreditwesengesetzes (KWG)durch DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.Juni2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht,umdiedasbundesministeriumderfinanzenimrahmenseinerfach-undrechtsaufsichtmitteoktober 2008 gebeten hat. 2. Welches Erkenntnisinteresse wurde mit der Abfrage der BaFin verfolgt? MitdenAuskunftsersuchenderBaFinsolltenErkenntnissedarübergewonnen werden,obdiedurchdasgeldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzin 25g KWG (a.f.)getroffenenregelungenzursog.groupcomplianceeingeeignetes Instrumentdarstellen,dieeinübergeordnetesUnternehmeneinerInstitutsgruppebezüglichihrerZweigstelleninDrittstaatenundindenmehrheitlichin ihremeigentumbefindlichenunternehmenindrittstaatenwirksamverpflichten,kundensorgfaltspflichtenundorganisationsmaßnahmenanzuwenden,die denanforderungendersog.geldwäscherichtlinie2005/60/eg (Artikel34Absatz 2) entsprechen. 3.SiehtdieBundesregierungdasverfolgteErkenntnisinteressealsbefriedigt an, und wie begründet sie ihre Auffassung? Ja.AusdenErgebnissenderAuskunftsersuchenundauszusätzlichenErkenntnissenderBaFinhatsichergeben,dass 25gKWG (a.f.)nichtgeeignetist,ein innerhalbeineskonzernszwischendemübergeordnetenunternehmenund dessenzweigstellenimauslandbestehendessorgfaltspflichtengefälleinallen Fällenwirksamzuverhindern.AusdiesemGrundewurde 25gKWGdurchdas GesetzzurFortentwicklungdesPfandbriefrechtsvom20.März2009 (BGBl.I S.607) geändert. 4. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die BaFin bei der Abfrage? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5.WelchekonkretenInformationenwurdeninderAbfragederBaFineingefordert? DieAuskunftsersuchenbezogensichaufdieHandhabungvonKundensorgfaltspflichtenundOrganisationspflichtengemäß 25gKWG (a.f.)imkonzernund diesicherstellungdereinhaltungdieserpflichtendurchdasübergeordnete Unternehmen. 6.DieTöchterwievielerundwelcherdeutschenBankenwarenvonderInformationsanforderung betroffen? DasinRedestehendeAuskunftsersuchenrichtetesichgegen31Kreditinstitute in ihrer Funktion als übergeordnetes Unternehmen. 7.BestätigtdieBundesregierung,dassdieBaFineinigendeutschenBanken spezifischezusatzfragengestellthat,undwennja,geschahdiesimauftrag des Bundesministeriums der Finanzen? DasAuskunftsersuchenhattegegenüberallenAdressateneinendeckungsgleichen Inhalt.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WenndieBaFinspezifischeZusatzfragengestellthat,welcheZusatzfragen waren dies, und welche Erkenntnisse ergaben sich aus den Antworten? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9.WievieleKontenfürStiftungenundTrustsunterhaltendieSchweizer TöchterdeutscherBankeninsgesamtlautdenAntwortenderBankenauf die Anfrage der BaFin? DieAufsichtüberKreditinstitutewirdnachdemKWGinstituts-odergruppenbezogenausgeübt.StatistikenüberKontenoderVertragsbeziehungen,dieBankenoderderenTochtergesellschaftenimAuslandmitVertragspartnern,dieeiner spezifischenrechtsformunterliegen,werdenbeiderbafinoderdembundesministerium der Finanzen nicht geführt. 10.WievielederinFrage9dargestelltenStiftungenundTrustshabenihren Sitz in Liechtenstein? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11.IstderBundesregierungbekannt,wodienichtinderAntwortzuFrage10 enthaltenenstiftungenundtrustsihrensitzhaben,undwennja,in welchen Jurisdiktionen sitzen wie viele Stiftungen und Trusts? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse hierüber. 12.WiegroßsindlautKenntnisderBundesregierungdieAnlagevoluminader StiftungenundTrusts,dieüberKontenvonSchweizerTöchterndeutscher Banken verwaltet werden? ÜberdiederFragezugrundeliegendenAnlagevoluminabesitztdieBundesregierung keine Kenntnis. 13.Welche anderenintransparentenvehikel nebenstiftungenliechtensteinischenrechtswurdenvonderbafinlauteinerimobenangegebenen ArtikelzitiertenAussageeinesSprechersdesBundesministeriumsder Finanzen abgefragt, und welche Erkenntnisse ergaben sich daraus? DemAuskunftsersuchenlagenOrganisations-undKundensorgfaltspflichten auchinbezugauftrustsundvergleichbarerechtskonstruktionenzugrunde,die mit Anstalten und Stiftungen liechtensteinischen Rechts vergleichbar sind. 14.WiehochistlautKenntnisderBundesregierungdieAnzahlderKontenfür Stiftungen und Trusts der Schweizer Töchter der Commerzbank AG? AufdieAntwortzuFrage9wirdverwiesen.ImÜbrigengibtdieBundesregierungkeineAuskünfteoderBewertungenzuGeschäftenderCommerzbankAG. 15.BeabsichtigtdieBundesregierungaufGrundlagedes 5Absatz1Satz1 derverordnungzurdurchführungeinesfinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFV)daraufhinzuwirken,AktivitätenvonTöchternder
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode CommerzbankAGinderSchweizundanderensogenanntenSteueroasen zu unterbinden, und wenn ja, wie? AuskünfteüberetwaigeAuflagenundBedingungenfürStabilisierungsmaßnahmen,diediegeschäftspolitischeAusrichtungeinesUnternehmensbetreffen, müssenausgründendervertraulichkeitderberichterstattungandasgremium nach 10adesFinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG)vorbehalten bleiben (siehedieantwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageder Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/12791). 16.KanndieBundesregierungbestätigen,dasssichdieCommerzbankAGvon denaktivitätenderdresdnerbankaginderschweizundinluxemburg trennenwill (DIEWELT,22.April2009),undwiebewertetdieBundesregierung dieses Vorhaben? DieBundesregierunggibtkeineAuskünfteoderBewertungenzugeschäftspolitischen Überlegungen der Commerzbank AG. 17.WenndieBundesregierungdeninFrage16dargestelltenSachverhaltbestätigenkann,gehtdiesesVorhabenaufeineInterventionderBundesregierung oder der Finanzaufsicht zurück? DieBundesregierungistzurUmsetzungderbeihilferechtlichenAuflagender EuropäischenKommissionzurGenehmigungderStabilisierungsmaßnahmen zugunstendercommerzbankagverpflichtet.zudemsollengemäß 5derFinanzmarktstabilisierungsfonds-VerordnungdenbegünstigtenUnternehmendes FinanzsektorsauchMaßgabenzurGeschäftspolitikauferlegtwerden.Überden InhaltderbeihilferechtlichenAuflagenunddieVertragsinhaltewurdedaszuständigeGremiumgemäß 10adesFinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes unterrichtet.darüberhinaushatdiebundesregierungnichtaufgeschäftspolitische Entscheidungen der Commerzbank AG eingewirkt. 18.WelcheKonsequenzenhatdieBundesregierungausdenErgebnissender Abfrage der BaFin gezogen, und welche Initiativen hat sie ergriffen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 19.BeabsichtigtdieBundesregierungweitereSchrittealsKonsequenzausden Ergebnissen der Abfrage, und wenn ja, welche? DieSicherstellungderEinhaltungdes 25gKWGgehörtimRahmenderlaufendenAufsichtauchinZukunftzudenAufgabenderBaFin.Auskunfts-und VorlegungsersuchensowiePrüfungengemäß 44Absatz1Satz1und2KWG sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Aufsichtsinstrument. 20.SindseitensderBaFinvergleichbareInitiativenauchbezüglichTöchtern deutscherbankeninanderenländernalsderschweizerfolgt,undwenn ja, in welchen? Ja.InzwischensindzusätzlicheAuskunftsersuchenderBaFinerlassenworden. SieerfassenebenfallsSachverhalte,beideneninnerhalbeinesKonzernsaufgrundderRechtslageineinemDrittlandeinSorgfaltspflichtengefällezwischen demübergeordnetenunternehmenundderenzweigstelleindiesemdrittlandzu vermuten ist.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ VerfolgtdieBundesregierungPläne,dieBaFinmitvergleichbarenInitiativenauchbezüglichTöchterndeutscherBankenaußerhalbderSchweizzu beauftragen,undwennja,inwelchenländern,undwennnein,warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 wird verwiesen. 22.GibtesfürdieBundesregierungunddieFinanzaufsichteineMöglichkeit, denbankenaufdergrundlagebestehendergesetzevorgabenoderauflagenbezüglichihreraktivitäteninsteueroasenzumachen,undfallsnein, plantdiebundesregierungüberdieregelungenimentwurfdesgesetzes zurbekämpfungdersteuerhinterziehungzusätzlichegesetzlicheregelungen für die Finanzwirtschaft? BankenundihreVorständesindverpflichtet,sichandasgeltendeSteuerrechtzu halten.beihilfehandlungenzursteuerhinterziehungdurchmitarbeitereines KreditinstitutskönnendieAbberufungeinesGeschäftsleiterswegenUnzuverlässigkeit zur Folge haben. DieerfolgreicheBekämpfungderSteuerhinterziehungüberdieNutzungvon Steuer-undRegulierungsoasenerforderteininternationalkoordiniertesVorgehen,welchesmaßgeblichdurchdieOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD),dasFinancialStabilityBoard (FSB)unddie Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) gestaltet wird. AufnationalerEbenesindflankierendeMaßnahmenmöglich,dieauchgenutzt werden.mitblickaufdieaktivitätenvontochterunternehmendeutscherbankeninanderenjurisdiktionenstehtderfinanzaufsichtallerdingsnurderweg überdiegruppeoffen;dieserwirdu.a.imrahmenderregelungenzursog. GroupCompliancevonderBankenaufsichtgenutzt,wieinderAntwortzuden Fragen 1 und 2 erläutert. ImEntwurfdesGesetzeszurBekämpfungderSteuerhinterziehungsindkeinezusätzlichenaufsichtsrechtlichenRegelungenfürdieFinanzwirtschaftvorgesehen. 23.FallsfürdieBundesregierungdieinFrage22dargestellteMöglichkeit besteht,vorgabenundauflagenzumachen,wiesehensieaus,undwie wendet die Bundesregierung sie an? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24.SindimZugederweltweitenFinanz-undWirtschaftskrisenachden ErkenntnissenderBundesregierungdieAktivitätendeutscherBankenin derschweizundinanderensteueroasenzurückgegangen,undwennja,in welchem Maße? ImZugederFinanz-undWirtschaftskrisesindzahlreicheSchwankungenvon GeschäftsaktivitätenimIn-undAuslandundüberverschiedeneGeschäftsfelder zubeobachten,dieeinevielzahlvonursachenhaben.esistzufrüh,umdaraus langfristige Trends abzuleiten.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4332 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2556 17. Wahlperiode 09. 07. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3928 16. Wahlperiode 18. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1963 16. Wahlperiode 26. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4617 17. Wahlperiode 27. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7666 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Peter Hettlich, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8677 16. Wahlperiode 31. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2424 16. Wahlperiode 21. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12250 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2264 16. Wahlperiode 19. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2566 16. Wahlperiode 12. 09. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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