Geschäftsbereich Berufliche Bildung
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- Maja Brandt
- vor 8 Jahren
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1 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach Frankfurt am Main An die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Berufliche Bildung per Berufliche Bildung Rundschreiben Nr. BB 4/2014 Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. August 2014 tritt der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsberufe Bürokaufmann/- frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation sowie Fachangestellte/-r für Bürokommunikation außer Kraft. Was ist neu? Das neue Berufsprofil ist gekennzeichnet durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Pflichtqualifikationen abdecken. Diese werden durch die Auswahl von jeweils zwei der zehn möglichen Wahlqualifikationen ergänzt. Die bisherige Unterteilung in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung entfällt, denn bis zum 1. August 2020 soll die aus vielen gewerblichen Ausbildungsberufen bekannte gestreckte Abschlussprüfung erprobt werden. Der sogenannte Teil 1 ersetzt hier die Zwischenprüfung und fließt mit 25 % in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. In dem Teil 1 wird der Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement abgeprüft. Der Prüfling soll hier nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages die Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert mittels der EDV (Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation) bearbeiten kann. 24. Februar 2014 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Berufsbildungspolitik Ansprechpartner: Bernd Sieber Telefon Telefax sieber@hwk-rhein-main.de Hausanschrift: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main info@hwk-rhein-main.de Präsident: Bernd Ehinger Hauptgeschäftsführer: Dr. Christof Riess Konto: Frankfurter Volksbank (BLZ ) Kto IBAN: DE BIC: FFVBDEFF Gläubiger-ID: DE02HWK Für die Ausbildungsbetriebe bedeutet dies, dass die EDV-Kenntnisse schon zu Beginn der Ausbildung im Betrieb vermittelt werden müssen, da der Teil 1 nach 3 Absatz 1 der Erprobungsverordnung schon zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll. Wenn Sie aktuelle Informationen zu unserem Leistungsangebot erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter unter
2 Auf die bisherigen Prüfungstermine bezogen bedeutet das, dass der Teil 1 bereits nach ca. 15 Monaten abgeprüft wird. Neu sind auch die 10 Wahlqualifikationen, welche der Vertiefung des Basiswissens dienen. Je zwei Wahlqualifikationen sind auszuwählen und werden je 5 Monate ausschließlich im Ausbildungsbetrieb vermittelt, denn in der Berufsschule ist für die Vermittlung dieser Ausbildungsinhalte bislang kein gesonderter Unterricht vorgesehen. Demzufolge ist darauf zu achten, dass nur diejenigen Wahlqualifikationen ausgewählt werden, die auch in der betrieblichen Praxis vorkommen. Die letztendliche Entscheidung, welche Wahlqualifikation gewählt wird, liegt damit beim Ausbildungsbetrieb und nicht beim Auszubildenden. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages müssen diese beiden Wahlqualifikationen im Vertrag eingetragen werden. Im Bereich des Handwerks bieten sich unter Berücksichtigung der betrieblichen Realität und der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte folgende Wahlqualifikationen an: Auftragssteuerung und -koordination Einkauf und Logistik Assistenz und Sekretariat Die Wahlqualifikation Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen ist für den klassischen Handwerksbetrieb eher ungeeignet. Hier sind die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte so umfangreich, dass sie in der betrieblichen Realität kaum zu vermitteln sind. Um Ihnen einen genauen Überblick über den neuen Ausbildungsberuf zu geben, haben wir Ihnen anliegend einige Informationen zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie bitten, diese an Ihre Betriebe weiterzuleiten. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf dem Online-Portal Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Ausbildungsberater/-innen zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen gez. Bernd Ehinger Präsident gez. Dr. Christof Riess Hauptgeschäftsführer Anlagen
3 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach Frankfurt am Main An die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Berufliche Bildung per Berufliche Bildung Rundschreiben Nr. BB 4/2014 Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. August 2014 tritt der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsberufe Bürokaufmann/- frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation sowie Fachangestellte/-r für Bürokommunikation außer Kraft. Was ist neu? Das neue Berufsprofil ist gekennzeichnet durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Pflichtqualifikationen abdecken. Diese werden durch die Auswahl von jeweils zwei der zehn möglichen Wahlqualifikationen ergänzt. Die bisherige Unterteilung in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung entfällt, denn bis zum 1. August 2020 soll die aus vielen gewerblichen Ausbildungsberufen bekannte gestreckte Abschlussprüfung erprobt werden. Der sogenannte Teil 1 ersetzt hier die Zwischenprüfung und fließt mit 25 % in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. In dem Teil 1 wird der Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement abgeprüft. Der Prüfling soll hier nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages die Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert mittels der EDV (Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation) bearbeiten kann. 24. Februar 2014 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Berufsbildungspolitik Ansprechpartner: Bernd Sieber Telefon Telefax sieber@hwk-rhein-main.de Hausanschrift: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main info@hwk-rhein-main.de Präsident: Bernd Ehinger Hauptgeschäftsführer: Dr. Christof Riess Konto: Frankfurter Volksbank (BLZ ) Kto IBAN: DE BIC: FFVBDEFF Gläubiger-ID: DE02HWK Für die Ausbildungsbetriebe bedeutet dies, dass die EDV-Kenntnisse schon zu Beginn der Ausbildung im Betrieb vermittelt werden müssen, da der Teil 1 nach 3 Absatz 1 der Erprobungsverordnung schon zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll. Wenn Sie aktuelle Informationen zu unserem Leistungsangebot erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter unter
4 Auf die bisherigen Prüfungstermine bezogen bedeutet das, dass der Teil 1 bereits nach ca. 15 Monaten abgeprüft wird. Neu sind auch die 10 Wahlqualifikationen, welche der Vertiefung des Basiswissens dienen. Je zwei Wahlqualifikationen sind auszuwählen und werden je 5 Monate ausschließlich im Ausbildungsbetrieb vermittelt, denn in der Berufsschule ist für die Vermittlung dieser Ausbildungsinhalte bislang kein gesonderter Unterricht vorgesehen. Demzufolge ist darauf zu achten, dass nur diejenigen Wahlqualifikationen ausgewählt werden, die auch in der betrieblichen Praxis vorkommen. Die letztendliche Entscheidung, welche Wahlqualifikation gewählt wird, liegt damit beim Ausbildungsbetrieb und nicht beim Auszubildenden. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages müssen diese beiden Wahlqualifikationen im Vertrag eingetragen werden. Im Bereich des Handwerks bieten sich unter Berücksichtigung der betrieblichen Realität und der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte folgende Wahlqualifikationen an: Auftragssteuerung und -koordination Einkauf und Logistik Assistenz und Sekretariat Die Wahlqualifikation Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen ist für den klassischen Handwerksbetrieb eher ungeeignet. Hier sind die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte so umfangreich, dass sie in der betrieblichen Realität kaum zu vermitteln sind. Um Ihnen einen genauen Überblick über den neuen Ausbildungsberuf zu geben, haben wir Ihnen anliegend einige Informationen zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie bitten, diese an Ihre Betriebe weiterzuleiten. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf dem Online-Portal Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Ausbildungsberater/-innen zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen gez. Bernd Ehinger Präsident gez. Dr. Christof Riess Hauptgeschäftsführer Anlagen
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