Schutz von Innovationen. Dr. Matthias Nobbe
|
|
- Hajo Albrecht
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schutz von Innovationen Dr. Matthias Nobbe
2 Schutz von Innovationen Schutz für Innovationen auf dem Gebiet der Technik Patent (+ ergänz. Schutzzertifikat) Gebrauchsmuster sthetik Geschmacksmuster - Urheberrecht Kennzeichnungen Marken ( Logos - Farben Formen Klänge) Biologie Sortenschutz 2
3 Geschmacksmusterrecht Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen Gewerbliches Schutzrecht auf urheberrechtlicher Grundlage mit ästhetischem Gehalt Als Geschmacksmuster werden Kreationen (Formschöpfungen) geschützt, die neu und eigentümlich sind 3
4 Geschmacksmusterrecht Schutzvoraussetzungen Farb- und Formgestaltungen konkreter zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstände Flächenerzeugnisse - plastische Erzeugnisse Neuheit Eigentümlichkeit 4
5 Geschmacksmusterrecht Neuheit keine Neuheits-Definition im Gesetz objektive - subjektive Neuheit relativ-objektive Neuheit 5
6 Geschmacksmusterrecht Neuheit Rechtsprechung: Ein Muster oder Modell ist neu, wenn die Gestaltungselemente, die seine Eigentümlichkeit begründen, im Anmeldezeitpunkt in inländischen Fachkreisen weder bekannt sind noch bei zumutbarer Beachtung der vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten. gleicher Kulturkreis Neuheitsschonfrist 6 Monate Eigentümlichkeit 6
7 Geschmacksmusterrecht Eintragungsverfahren Einreichung beim Patentamt Antrag auf Eintragung Anmeldungsunterlagen Sammelanmeldung Anmeldegebühr Formalprüfung - Mängelbeseitigung Eintragung in das Musterregister Bekanntmachung im GSM-Blatt Schutzdauer maximal 5 x 5 Jahre 7
8 Kennzeichnungsrechte Erste Begegnung des Existenzgründers mit dem Markt Name des Unternehmens Name des Produktes Name der Dienstleistung 8
9 Kennzeichnungsrechte Namenswahl - Grundüberlegungen: Ist der Name frei? Werden Rechte Dritter beeinträchtigt? Namensrechte? Kennzeichnungsrechte Wenn nein, gibt es gesetzliche Hinderungsgründe? 9
10 Kennzeichnungsrechte Namenswahl gesetzl. Voraussetzungen Gesetzliche Bestimmungen zu Namen in BGB HGB GmbHG AktG Markengesetz 10
11 Kennzeichnungsrechte Der Unternehmensname BGB [Namensrecht] Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. 11
12 Kennzeichnungsrechte Der Unternehmensname HGB [1] [Begriff] (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. 12
13 Kennzeichnungsrechte Der Unternehmensname Die Firma muss enthalten: 1. bei Einzelkaufleuten: e.k., e.kfm. oder e.kfr. ; 2. bei einer offenen Handelsgesellschaft: ohg 3. bei einer Kommanditgesellschaft: KG 4. bei einer Gesellschaft mbh: GmbH 5. bei einer Aktiengesellschaft: AG 13
14 Kennzeichnungsrechte Der Unternehmensname HGB [1] [Firma des Kaufmanns] (1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. (2) 1. Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. (2) 2. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung der Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist. 14
15 Kennzeichnungsrechte HGB 30. [1] [Unterscheidbarkeit] (1) Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. (2) Hat ein Kaufmann mit einem bereits eingetragenen Kaufmanne die gleichen Vornamen und den gleichen Familiennamen und will auch er sich dieser Namen als seiner Firma bedienen, so muss er der Firma einen Zusatz beifügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet. (3) Besteht an dem Orte oder in der Gemeinde, wo eine Zweigniederlassung errichtet wird, bereits eine gleiche eingetragene Firma, so muss der Firma für die Zweigniederlassung ein der Vorschrift des Absatzes 2 entsprechender Zusatz beigefügt werden. 15
16 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Sinn der Marke Funktion als Kennzeichen für Ware Herkunftshinweis Gütehinweis Verbindung Ware - Hersteller Schutz für Marke geschäftl. Bezeichnung geographische Herkunftsangaben 16
17 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Begriff der Marke Markenfähige Zeichen Wörter Abbildungen Buchstaben Zahlen Hörzeichen dreidimensionale Gestaltungen Form oder Verpackung der Ware Farbe/Farbzusammenstellung 17
18 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Entstehung des Markenschutzes durch Eintragung durch Verkehrsgeltung durch Benutzung bei geschäftlichen Bezeichnungen Unternehmenskennzeichen besonderen Geschäftsbezeichnung Werktiteln (Software) 18
19 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Schutzvoraussetzungen Unterscheidungskraft keine beschreibende Angabe keine freizuhaltende Angabe keine täuschende Angabe keine amtliche Angabe, Prüfzeichen, Symbol etc. 19
20 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Eintragungsverfahren Anmeldung beim Patentamt Anmeldungsunterlagen Antrag Darstellung der Marke Warenverzeichnis (klassifiziert) Anmeldegebühr Klassengebühren ab der 4. Klasse je Eingangsbearbeitung Absolutes Prüfungsverfahren Eintragung der Marke Widerspruchsverfahren - Relatives Prüfungsverfahren Rechtsbehelfe 20
21 Kennzeichnungsrechte Markengesetz Die eingetragene Marke Geltungsbereich Rechtswirkung Benutzungszwang Schutzdauer 10 Jahre nach Anmeldung Verlängerung um 10 Jahre Ablauf Verzicht Löschung 21
22 Innovationsschutz im Ausland Nationale - Internationale Regelungen Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI Pariser Verbandsübereinkunft PVÜ Welthandelsorganisation GATT-TRIPS-WTO Patent Law Treaty ( -) Trade Mark Law Treaty (+) 22
23 Innovationsschutz im Ausland Internationale Regelungen Patente Europäisches Patentübereinkommen Patentzusammenarbeitsvertrag Marken Madrider Markenabkommen Protokoll zum Madrider Markenabkommen Gemeinschaftsmarkenabkommen Geschmacksmuster Gemeinschaftsgeschmacksmuster Internationales Geschmacksmuster 23
24 Innovationsschutz im Ausland Europäisches Patentübereinkommen Gemeinsames Erteilungsverfahren für 32 Länder Europäisches Patentamt München, den Haag, Berlin, Wien drei Amtssprachen E, F, D Einreichung der Anmeldungsunterlagen bei nationalem Patentamt oder europäischem Patentamt Benennung von bis zu 34 Ländern + 5 Erstreckungsstaaten Patentfähigkeitsvoraussetzungen wie national 24
25 Innovationsschutz im Ausland Europäisches Patentübereinkommen Erteilungsverfahren Formalprüfung Recherche Veröffentlichung der epa Sachprüfung Neuheit Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Erteilung oder Zurückweisung 25
26 Innovationsschutz im Ausland Europäisches Patentübereinkommen Erteilungsverfahren Veröffentlichung der Erteilung Zerfall in einzelne nationale Patente Einleitung der nationalen Phase mit Einreichung der Übersetzung Einspruchsverfahren Beschwerdeverfahren Wirkung wie nationales Patent aber nationales Nichtigkeitsverfahren Ziel: Gemeinschaftspatent 26
27 Innovationsschutz im Ausland Patentzusammenarbeitsvertrag PCT Eine gemeinsame Anmeldung bei einem Anmeldeamt für alle vom Anmelder bestimmten Staaten (des Abkommens) max. 139 Länder Anmeldung in 7 Sprachen möglich: E, D, F, S, R, J, C Einreichung beim Anmeldeamt Annahme der Anmeldungsunterlagen und Weiterleitung an das Internationales Büro der WIPO 27
28 Innovationsschutz im Ausland Internationale Anmeldung Internationale Recherche zum StdT zusammen mit erster Meinung zur Patentfähigkeit an Anmelder Veröffentlichung der Anmeldung ca. 18 Monate nach Anmeldung/Prioritätsanmeldung Antrag auf Prüfung nach Kapitel II innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Recherche, um zweite Meinung zu erhalten Einleitung der nationalen Phase bis 30. Monat Weiteres Verfahren wie bei nationaler Anmeldung 28
29 Innovationsschutz im Ausland IR-Marke nach dem Madrider Markenabkommen (incl. Protokoll dazu) Gemeinsame Anmeldung für mehrere Staaten Marke nach dem Abkommen - 56 Staaten Protokoll 75 Staaten z.b. für DK, FI, NO, SE, GB Anmeldung bei nationalem Amt Weiterleitung an das Intern. Büro der WIPO Registrierung und Veröffentlichung der Marke Schutzverweigerung für einzelne Länder/Inlandsvertreter Schutzdauer 29
30 Innovationsschutz im Ausland Gemeinschaftsmarke Eine gemeinsame Marke Schutz in der Europäischen Union Anmeldung in Alicante beim Gemeinschaftsmarkenamt Schutzvoraussetzungen ähnlich national Eintragung Widerspruchsverfahren 30
31 Innovationsschutz im Ausland Haager Musterabkommen Schutzgegenstand: Modelle mit ästhetischer Wirkung Gemeinsame Geschmacksmusteranmeldung für 42 Staaten Hinterlegung unmittelbar bei der WIPO Wirkung wie nationales Geschmacksmuster keine nationale Hinterlegung erforderlich Abbildungen zur Hinterlegung ausreichend keine Originale Schutzdauer 15 Jahre 31
32 Innovationsschutz im Ausland Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragene nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster zentrales Verfahren in Alicante Anmeldung ab 2003 Eintragung Schutzdauer 25 Jahre 32
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrPatentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrEinführung in das Markenrecht
Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrCharakteristika Designrecht Österreich
Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl
Mehr1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines
1 / 1 Hinweis: Die Weiterverwendung dieser Referatsvorlage ist ausdrücklich gestattet. Falls jemand Ergänzungen vornimmt, bitte auch an die anderen denken und wieder zugänglich machen. (München 08.07.2006,
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrSchutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis
Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrStoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)
Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen
MehrPatent, Marke, Firma und Design
Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrErgänzender Schutz vor Produktnachahmung
Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9
Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................
MehrEBC*L - Wirtschaftsrecht. Den Begriff Firma vom Begriff Unternehmen unterscheiden können
Firma EBC*L - Wirtschaftsrecht 4 Firma Ziele dieses Kapitels Den Begriff Firma vom Begriff Unternehmen unterscheiden können Die wichtigsten Vorschriften für die Wahl einer Firma kennen Die Geschäftsbezeichnung
MehrMarken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten. Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf Übersicht Marke und Geschmacksmuster: ein kurzer Überblick Beispiele Anmeldestrategie
MehrHaben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
MehrVorwort. Herausgeber: Ansprechpartner:
Vorwort Im Rahmen des handelsregisterlichen Eintragungsverfahrens kommt der Wahl der Firma eine grundlegende Bedeutung zu. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die wesentlichen Fragen des Firmenrechts
MehrRecherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte
Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung
MehrDas DPMA als Kooperationspartner der WIPO und Dienstleister für die Nutzer des IP-Systems
Das DPMA als Kooperationspartner der WIPO und Dienstleister für die Nutzer des IP-Systems München, Hubert Rothe Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Nebeneinander der drei Verfahrensarten national
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche
MehrFRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters
FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
MehrGarantien über den Markenschutz der Global X Games
Garantien über den Markenschutz der Global X Games Die Landeshauptstadt München und der Olympiapark GmbH garantieren diesbezüglich, dass das Logo der X Games und der Bezeichnungen ( X Games MUNICH 2013,
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrSchutz von adaptierter Mode
1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
Mehr3. Jahresgebühr 70 65. 4. Jahresgebühr 70 65. 5. Jahresgebühr 90 70. 8. Jahresgebühr 240 100. 13. Jahresgebühr 760 150. 20. Jahresgebühr 1.
Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert 01.04.2012) Gebühren Deutsche Patentanmeldung Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Patentanmeldung die bis zu zehn Patentansprüche enthält
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.
MehrGrundlagen des Markenmanagements
Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz
MehrMarken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion
Marken - Begriff Zeichen, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen graphische Darstellbarkeit Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Geruchsmarken? Nationale/internationale/Gemeinschaftsmarke
MehrVorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrPatente, Marken und Knowhowschutz im Unternehmen
Patente, Marken und Knowhowschutz im Unternehmen Erste IHK Unternehmerwoche 17. September 2012 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
Mehrschaich. patente. marken. design.
Stand 01.2013 Vor Bearbeitung/Einreichung einer Anmeldung/Registrierung benötigen wir vom Auftraggeber: I. Für ein nationales deutsches Patent (DE/DPMA) Name und Adresse des Anmelders Angaben zur Erfindung,
MehrDr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt
Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Gesetzesnormen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Urheberrecht UrhG Herkunftsbezeichnungen Kartellrecht Arzneimittelgesetz Gesellschaftsrecht.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung 1
Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XIII Einführung 1 Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen 1 Begriffsbestimmungen 13 2 Geschmacksmusterschutz 31 3 Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz 49 4 Bauelemente komplexer
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Dr. Andreas Theobald Diplom-Physiker
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrHausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena. Vertreter. Anmeldernummer Vertreternummer Zustelladressnummer
Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 0773 Jena Antrag auf Eintragung in das Musterregister ( 7 Geschmacksmustergesetz) (2) Zeichen des Anmelders/s
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrPatente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrPatent-, Marken- und Urheberrecht
Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN
MehrAngaben auf Geschäftsbriefen
Angaben auf Geschäftsbriefen Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften ( 37a, 125a, 177a
MehrTeil 1 Das Patentsekretariat 1
Inhaltsübersicht Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Kapitel 1 Der Aufbau des Patentsekretariats 1 Kapitel 2 Die Arbeit des Patentsekretariats 18 Teil 2 Gewerbliche Schutzrechte 65 Kapitel 3 Technische Erfindungen
MehrNormierung von Patentliteratur. Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)*
Deutsches Patent- und Markenamt DPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)* Im Wege der internationalen Zusammenarbeit
MehrMade in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds
Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 1 Vom Schandsiegel zum Gütesiegel 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 2 Wo ist die Aussage über
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Gebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs Recherchen Marken- und Firmenrecherchen zur Feststellung möglicher Kollisionen Markenrecherchen BRP/ Recherchedienst / Durchführung einer nationalen
MehrPATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt
PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt Patenterteilungsverfahren Systeme Fallbeispiele Kosten Dauer 2 Patentsysteme Anmelder natürliche Person juristische Person Patentanmeldung
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Internationales Design (WIPO) Antrag auf internationale Registrierung eines Designs bei der WIPO, Genf/Schweiz Aufrechterhaltung der Schutzdauer eines international registrierten Designs 350,00 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrHinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) Marken, Muster und Modelle Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Verwendung des Formulars Das Formular kann gebührenfrei
MehrHausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena
Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena 07738 Jena (2) Zeichen des Anmelders/s Telefon des Anm./Vertr. Telefax des Anm./Vertr. Datum (3) Der Empfänger in Feld ist der ggf. Nr. der Allgemeinen
MehrKurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes
Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten
MehrPatente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf
MehrSchutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China
Schutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China Thomas Harringer Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh Leiter Schutzrechte Marktrecherche 1.6.2015 IPR Situation VR China damals und heute
MehrSchutz des Ausstellers vor, während und nach der Messe. Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M. Patentanwalt Frankfurt 13.02.2010
Schutz des Ausstellers vor, während und nach der Messe Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M. Patentanwalt Frankfurt 13.02.2010 Arten von gewerblichen Schutzrechten Patent (Schutz einer technischen Lehre) Gebrauchsmuster
MehrKleingewerbetreibende (Muster)
Kleingewerbetreibende (Muster) Helge Müller CD-Shop Helge Müller Postfach 1234 Helge Müller Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Kleingewerbetreibender: Für Kleingewerbetreibende - sie sind
MehrWas sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich
MehrMarkenrecht in der Verfahrenspraxis
Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen
MehrInnovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann
Patentanwälte Rechtsanwälte Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München Schütze sich wer kann Patentanwalt Dipl. Ing. Elard Freiherr Schenck zu Schweinsberg,
MehrMerkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014
Merkblatt Gründung einer GmbH Mai 2014 Allgemeines Durch die Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einer eigenen Rechtspersönlichkeit erschaffen. Die Rechte
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrI. Nationale Grundlagen... 9 II. Internationale Übereinkommen... 10
Inhaltsverzeichnis eichnis Vorwort............................................................. Vorwort zur 2. Auflage................................................ Abkürzungsverzeichnis................................................
MehrDie Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie. Claudia Naimi Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie Das Tätigwerden der Zollbehörden nach VO (EG) Nr. 1383/2003 Tätigwerden der Zollbehörden Anhalten von Waren die im Verdacht stehen
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Gebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs Recherchen Marken- und Firmenrecherchen zur Feststellung möglicher Kollisionen Markenrecherchen BRP / Recherchedienst / Durchführung einer nationalen
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrFirmenrecht Gründung offene Handelsgesellschaft (OHG)
Firmenrecht Gründung offene Handelsgesellschaft (OHG) 1. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
MehrGesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG)
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG) ErstrG Ausfertigungsdatum: 23.04.1992 Vollzitat: "Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 (BGBl. I S. 938), das zuletzt
MehrWie finde ich die richtige Firmierung für mein Unternehmen?
Wie finde ich die richtige Firmierung für mein Unternehmen? 1. Einführung Der Name eines Unternehmens ist ein ganz wichtiger Teil seines öffentlichen Auftritts. Viele Unternehmer haben sehr konkrete Vorstellungen
MehrAnbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrPrüfungsarbeit eines Bewerbers
Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen
MehrPatentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten
Patentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten Düsseldorf, 22. Juni 2015 PROvendis GmbH Dr. Wolfram Schleich Patentverwertung für NRW-Hochschulen PROvendis GmbH Seit 2001 ist PROvendis die zentrale
MehrDas Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,
Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts
MehrZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II
ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II - Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Markenrecht - MARKENRECHT III V. Geschäftliche Bezeichnungen Geschäftliche Bezeichnung ist der Oberbegriff; nach 5 Abs.
MehrErfinderzentrum Sachsen-Anhalt
1. Grundlagen 1.1. Das Patent als staatlich gewährtes Ausschließungsrecht 1.2. Das Patentrecht im Verhältnis zu anderen Rechten 1.2.1. Patent und andere gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht
MehrLeitfaden zum Thema Schutzrechte
Leitfaden zum Thema Schutzrechte Der folgende Leitfaden zum Thema Schutzrechte dient der einfachen Anwendung der Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Schutzrechte im Überblick
MehrGeistiges Unternehmenseigentum Wie schützen, wie verteidigen? Paluka Sobola & Partner. Newsletter 01/2007. Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg
Newsletter 01/2007 Geistiges Unternehmenseigentum Wie schützen, wie verteidigen? Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de
MehrVortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht
Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Georg Götz 1. Funktionen der Kennzeichenrechte im Wettbewerb 2. Kennzeichenbaum 3. Sachliche Schutzvoraussetzung und Schutzbereich
MehrDas Patenterteilungsverfahren
Das Patenterteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 37 Vorbereitungen - Vorab-Recherche - Entscheidung Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung - Vorbereitung der Anmeldeunterlagen (Erfindungsbeschreibung,
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrChristina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...
MehrGründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler 1. Allgemeines Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft,
MehrPatente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
Mehr