Schule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten. Reglement Elternmitwirkung

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1 Schule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten Reglement Elternmitwirkung

2 Elternmitwirkung im Überblick Die Schuleinheit besteht aus: zwei Schulen: Ebnet und Sunnerai fünf Kindergärten: Ebnet, Hauswiesen, Breite, Sunnerai und dem Waldkindergarten Die Kindergärten sind den beiden Schulen zugeordnet. Der Elternrat einer Schule besteht aus den Klassendelegierten. An den Sitzungen des Elternrates nimmt jeweils ein/e Vertreter/in der Lehrerschaft mit beratender Stimme teil. Ein Koordinationsteam übernimmt übergeordnete Koordinationsaufgaben und sichert den Austausch der Elternräte mit der Schulleitung und der Schulpflege. Im Koordinationsteam ist auch die Arbeitsgruppe Schule-Eltern vertreten. Schulhaus Ebnet Kindergarten Ebnet Kindergarten Hauswiesen Je 1 Klassendelegierte/r Schulhaus Sunnerai Kindergarten Sunnerai Kindergarten Breite Waldkindergarten Je 1 Klassendelegierte/r Elternrat Ebnet 1 Vertreter/in Lehrerschaft Elternrat Sunnerai 1 Vertreter/in Lehrerschaft KOORDINATIONSTEAM je 2 Delegierte der Elternräte 1 Vertreter/in AG SE 1 Vertreter/in Schulpflege 1 Vertreter/in Schulleitung Arbeitsgruppe Schule-Eltern 1 Vertreter/in Schulpflege Schulleitung Schulpflege Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 2 von 8

3 1. Grundlage Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Schulpflege Nürensdorf dieses Reglement. Es wurde von einer Arbeitsgruppe aus Eltern, Schulleitung, Lehrpersonen und Schulpflege erarbeitet. 2. Zweck und Ziele Der Elternrat baut Brücken zwischen Schule und Elternhaus. ist ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern, Schülern und Schule gesucht werden. fördert regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den Eltern und der Schule. pflegt die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten und eine offene, wertschätzende Kommunikation. ist Ansprechpartner für Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft, Schulsozialarbeit, Schulpflege, Schüler/innen und allenfalls Schülerrat. unterstützt die Schule bei Projekten, Anlässen und in der Elternbildung trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei. unterstützt die Qualitätsentwicklung der Schule und arbeitet an der Schulentwicklung mit. 3. Organisation Klassendelegierte Die Klassendelegierten sind Bindeglied zwischen Klasseneltern und Elternrat. Die Eltern jeder Klasse wählen 1 Klassendelegierte/n und deren/dessen Stellvertreter/in. Die/der Klassendelegierte ist Mitglied des Elternrates der jeweiligen Schuleinheit und nimmt an den Sitzungen des Elternrates teil. Bei Verhinderung der/des Klassendelegierten nimmt sein/e Stellvertreter/in an Sitzungen des Elternrates teil. Falls sich für das Amt der/des Klassendelegierten niemand motivieren lässt, bleibt die entsprechende Klasse ohne Delegierte/n. Die Wahl des/der Klassendelegierten findet im Rahmen des Elternabends (jeweils im 1. Quartal des neuen Schuljahres ) in der 1. und 4. Klasse statt. In den Kindergärten wird jedes Jahr gewählt. Die Wahl wird in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen durch den Elternrat organisiert und durchgeführt. In jedem Jahr kann bei Bedarf eine Ersatzwahl durchgeführt werden. Wählbar sind alle anwesenden-, erziehungsberechtigten Personen. Behördenvertreter/innen und Lehrpersonen der Schule sind nicht wählbar. Die gewählten Klassendelegierten übernehmen das Amt bis zum Übertritt (Unterstufe bis zur 3. Klasse respektive Mittelstufe bis zur 6. Klasse, im Kindergarten bis zum 2. Kindergarten ). Ein Rücktritt als Delegierte(r) kann jeweils zum Ende des Schuljahres erfolgen. Mittels Ersatzwahl wird ein(e)delegierte/delegierter gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem im Anhang 1 zu diesem Reglement festgehaltenen Wahlprozedere. Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 3 von 8

4 Elternrat Struktur Die Delegierten aller Klassen bilden den Elternrat der jeweiligen Schule. Jeder der beiden Elternräte (Ebnet, Sunnerai) konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte die Präsidentin/den Präsidenten, die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten und die Aktuarin/den Aktuar. Diese bilden den Vorstand des Elternrates. Das Amt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten und der Aktuarin/des Aktuars kann allenfalls von 1 Person ausgeführt werden. An den Sitzungen des Elternrates nimmt je ein/e Vertreter/in der Lehrerschaft in beratender Funktion teil (ohne Stimmrecht). Bei Bedarf können weitere an der Schule Beteiligte eingeladen werden. Alle anwesenden Klassendelegierten, bei deren Abwesenheit die jeweiligen Stellvertreter/innen, sind stimmberechtigt. Die Klassendelegierten verpflichten sich, an den Sitzungen teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist der/die Stellvertreter/in von der/vom Klassendelegierten direkt aufzubieten. Sitzungen Pro Jahr finden mindestens 4 Elternratssitzungen statt. Die Sitzungen werden durch die Präsidentin/den Präsidenten einberufen und geleitet. Mindestens 3 stimmberechtigte Ratsmitglieder können die Einberufung einer Sitzung verlangen. Die Einladung hat spätestens 14 Tage vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Traktanden in schriftlicher Form zu erfolgen. Beschlüsse des Elternrates werden mit der einfachen Mehrheit gefasst. Die Präsidentin/Der Präsident hat den Stichentscheid. Die Elternratssitzungen werden protokolliert. Die Stellvertreter/innen, die Schulleitung, die Schulsozialarbeit und die Schulpflege werden informativ mit der Traktandenliste und dem Protokoll bedient. Über die Information der Klasseneltern und der Bevölkerung wird am Schluss jeder Sitzung entschieden. Dabei können die Informationswege der Schule (direkte Information der Betroffenen mündlich oder durch Brief, Website, Schulnachrichten, etc.) genutzt werden. Aufgaben Der Elternrat behandelt eingebrachte Anliegen und Anträge aller an der Schule Beteiligten. bearbeitet Projektvorschläge der Klasseneltern. hilft aktiv bei der Umsetzung von Projekten mit. schlägt der Schule gemeinsame Projekte vor. setzt bei Bedarf Projektgruppen ein und koordiniert deren Arbeit. organisiert wiederkehrende Aufgaben und Funktionen und führt diese durch. kann Anträge via Koordinationsteam an die Schulpflege stellen. organisiert und koordiniert die Information der Klasseneltern. stellt die Durchführung der Wahlen der Klassendelegierten im 1. Quartal des neuen Schuljahres sicher. Die Klassendelegierten sind Bindeglied zwischen Klasseneltern und Elternrat. Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 4 von 8

5 Koordinationsteam Struktur Die Präsidentinnen/Präsidenten und Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten der zwei Elternräte bilden mit einer Vertreterin der Arbeitsgruppe Schule-Eltern das Koordinationsteam der Elternräte. Sie verpflichten sich, an den Sitzungen teilzunehmen. Das Koordinationsteam bestimmt einen Ansprechpartner für eine Amtsdauer. An den Sitzungen des Koordinationsteams nehmen zusätzlich je ein/e Vertreter/in der Schulleitung und der Schulpflege teil. Das Koordinationsteam hat über das Schulpflegemitglied Antragsrecht an die Schulpflege. Sitzungen Pro Jahr finden 2 Sitzungen des Koordinationsteams statt. Die Sitzungen werden durch die Schulleitung einberufen. Die zwei Präsidentinnen/Präsidenten der Elternräte können bei Bedarf zusammen weitere Sitzungen einberufen. Die Einladung hat spätestens 14 Tage vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Traktanden in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Sitzungen des Koordinationsteams werden protokolliert. Alle Klassendelegierten und die Schulsozialarbeit werden informativ mit der Traktandenliste und dem Protokoll bedient. Über die Information von weiteren Personen wird am Schluss jeder Sitzung entschieden. Dabei können die Informationswege der Schule (direkte Information der Betroffenen mündlich oder durch Brief, Website, Schulnachrichten, etc.) genutzt werden. Aufgaben Das Koordinationsteam behandelt eingebrachte Anliegen und Anträge der Elternräte, der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Schulsozialarbeit und der Schulpflege. schlägt schulübergreifende Projekte vor. setzt schulübergreifende Projektgruppen ein und koordiniert deren Arbeit. (z.b. Arbeitsgruppe Schule-Eltern) koordiniert die Information. verfügt über ein Budget und weist dieses zu. 4. Abgrenzung Der Elternrat verfolgt und unterstützt keine Einzelinteressen. Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder und Klassen sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertreterinnen/Vertretern der Schule sind nicht Aufgabe des Elternrates. Themen wie Promotion, Klassenzuteilung, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts gehören nicht zum Mitsprachebereich des Elternrats. Für den gesamten Bereich der Personalpolitik Anstellung, Führung, Beurteilung von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden ist allein die Schulpflege zuständig. Der Elternrat übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus. Seine Mitglieder unterstehen unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Schweigepflicht. Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 5 von 8

6 5. Infrastruktur und Finanzen Der Elternrat kann die schulische Infrastruktur (Kopierer, Papier, Porti usw.) und die Verteilkanäle der Schule nutzen (Website, Elternbriefe etc.) Dem Elternrat stehen für Sitzungen/Veranstaltungen Schulräume zur Verfügung. Für Projekte/Anlässe stehen finanzielle Mittel im Rahmen des Budgets zur Verfügung. Eine zusätzliche Mittelbeschaffung für Einzelaktivitäten (Sponsoren, Teilnahmebeiträge etc.) liegt in der Kompetenz des Vorstandes. Die Vorstände erhalten eine Sitzungsentschädigung. 6. Schlussbestimmungen Das Reglement wurde von der Spurgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, nach den Richtlinien der sprachlichen Gleichbehandlung verfasst (RRB 9/098) und am 8. Juli 2008 von der Schulpflege Nürensdorf genehmigt. Die Zweckmässigkeit des Reglements ist durch den Elternrat periodisch zu überprüfen. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Schulpflege. Es tritt auf Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kraft. Nürensdorf, 8. Juli 2008 Roland Burri Edith Sigg Präsident Schulpflege Schulverwaltung Überarbeitung des Wahlverfahrens und Anpassung des Reglements/Anhangs diesbezüglich am 23. August Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 6 von 8

7 Anhang Leitfaden für die Durchführung der Wahlen der Klassendelegierten und ihrer Stellvertreter/innen Stimmrecht und Wählbarkeit Alle anwesenden, erziehungsberechtigten Personen haben eine Stimme und sind wählbar. Behördenvertreter/innen und Lehrpersonen der Schule sind nicht wählbar. Elternabend / Einladung Die Wahl des/der Delegierten einer Klasse erfolgt jeweils am ersten Elternabend nach dem Klassenübertritt (1. und 4. Klasse). In den Kindergärten wird die Wahl jeweils jährlich durchgeführt. In jedem Jahr kann bei Bedarf eine Ersatzwahl durchgeführt werden. Die Klassenlehrer/innen verteilen die Einladung für den Elternabend mit einem Hinweis über bevorstehende Wahlen. Der Elternabend findet im 1. Quartal (Wo 34-40) statt. Die Namen der gewählten Delegierten werden auf der Website der Schule Nürensdorf publiziert. Wahlprozedere Ein Mitglied des Elternrats, welches nicht Delegierte/r der betreffenden Klasse ist, stellt die Elternmitwirkung und das Wahlprozedere vor und leitet die Wahl. Die Lehrperson amtet als Stimmenzähler/in und Protokollführer/in. Es werden zwei Klassenvertreter/innen pro Klasse gewählt (1 Klassendelegierte/r und 1 Stellvertreter/in), welche für jeweils ein Jahr im Kindergarten beziehungsweise drei Jahre in der Unter- und Mittelstufe gewählt sind. Das Vorgehen bei Rücktritt oder Wegzug des/der Delegierten wird erläutert. Das Mitglied des Elternrates fordert die anwesenden Eltern auf, sich als Delegierte zur Verfügung zu stellen. Falls sich mehrere Personen zur Verfügung stellen, wird demokratisch, mittels Zettel abgestimmt. Bei gleicher Stimmenzahl erfolgt eine Stichwahl. Falls sich niemand zur Verfügung stellen möchte, werden die Anwesenden informiert, dass die Klasse dadurch nicht im Elternrat vertreten ist. Dies muss den Eltern klar kommuniziert werden! Nach der Wahl des/der Klassendelegierten wird ein/e Stellvertreter/in gesucht. Protokoll und Veröffentlichung Über die Wahl wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll (mit Name und Adresse der gewählten Vertreter/innen) wird vom Elternrat aufbewahrt. Sobald alle Klassenvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen gewählt sind, werden die Wahlen auf der Website publiziert. Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 7 von 8

8 Wahlprotokoll der Klassendelegierten / Stellvertretung Schule Klasse Lehrperson Wahlleiter/in Vorschläge angenommen: Davon definitiv gewählt / Anzahl Stimmen Klassendelegierte/r / Adresse Tel./Natel Stellvertreter/in Adresse Tel./Natel / Datum Unterschrift Protokollführer/in Lehrperson Genehmigt durch Schulpflege, 8. Juli 2008 Seite 8 von 8

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