S A T Z U N G. 1 Entschädigung für Einsätze
|
|
- Melanie Krüger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STADT BUCHEN (ODENWALD) S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) i. d. F. der Änderungssatzung vom Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 15 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27. Juni 1994 folgende Satzung beschlossen: 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihren Verdienstausfall in tatsächlicher Höhe ersetzt. (2) Für Auslagen wird je Angehörigen ein Durchschnittssatz von - für die ersten drei Stunden 3,00 - von mehr als drei bis acht Stunden 8,00 - von mehr als acht bis zwölf Stunden 11,00 - von mehr als zwölf Stunden 14,00 gewährt. Für eine Einsatzzeit von Uhr bis 6.00 Uhr werden 50 % Zuschlag auf den jeweiligen Durchschnittssatz gewährt. Für Brandwache beträgt der Durchschnittssatz 4,00 /Std. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrundezulegen. Angefangene Stunden werden auf 0,5 Stunden aufgerundet. (4) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz nach Abs. 2 um jeweils 2,00.
2 (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden neben dem entstehenden Verdienstausfall die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt. 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen gilt die Regelung nach 1 Absatz 1 und Absatz 2 entsprechend, soweit in dem folgenden Absatz 2 nichts anderes festgelegt ist. Die Lehrgangsteilnehmer erhalten daneben eine Erstattung der Fahrtkosten der 2. Klasse oder bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeuges eine Wegstreckenund Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Für die Teilnahme bei örtlich oder auf Kreisebene durchgeführten Ausbildungslehrgängen für Truppmann, Truppführer, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger wird für die Abschlußveranstaltung pro Teilnehmer ein Betrag von 11,00 als pauschaler Auslagenersatz zur Verfügung gestellt. Eventuell angefallene Fahrtkosten werden den Lehrgangsteilnehmern zusätzlich erstattet (siehe Absatz 1, Satz 2). Für die Maschinistenausbildung auf Kreisebene, die sich auf mehrere ganztätige Veranstaltungen erstreckt, wird neben dem Fahrtkostener satz eine Auslagenpauschale von 40,00 je Teilnehmer gewährt. (3) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt ( 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz) 3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter nach einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 7,50 /Stunde. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten gegebenenfalls neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des 15 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung pauschal und jährlich: - 2 -
3 Stadt- (Gesamt-) Kommandant 1.230,00 stellv. Kommandant 410,00 Abteilungskommandant Buchen-Stadt 610,00 stellv. Abteilungskommandant Buchen-Stadt je 215,00 Abt. Kdt. Bödigheim 240,00 Eberstadt 215,00 Einbach 162,00 Götzingen 240,00 Hainstadt 355,00 Hettigenbeuern 215,00 Hettingen 355,00 Hollerbach 162,00 Oberneudorf 162,00 Rinschheim 162,00 Stürzenhardt 162,00 Unterneudorf 162,00 Waldhausen 215,00 Gerätewarte bei den Abteilungswehren Abt. Wehr Hainstadt und Hettingen je 108,00 Bödigheim 97,00 Waldhausen 65,00 Abt. Wehren Abt. Wehren Eberstadt Einbach Götzingen Hettigenbeuern Hollerbach Oberneudorf Rinschheim je 54,00 Unterneudorf Stürzenhardt je 33,00 Atemschutz-Gerätewart 323,00 - ehrenamtlich bei Abt. Buchen-Stadt - Jugendfeuerwehrwarte Abt. Wehr Buchen-Stadt 162,00 sonstige Abteilungswehren je 97,00 Stellv. Jugendwarte bei Jugendgruppen mit mehr als 12 Mitgliedern je 54,00 Stabführer (Spielmannszugführer) 162,00 Sonstige Funktionsträger (erw. Kat.Schutz) Pausch. insgessamt.) 1.075,00 Schlauchreinigungspersonal insges ,00-3 -
4 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen (1) Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen ( 15 Absatz 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz), erhalten auf Antrag für das nachweisbare Zeitversäumnis innerhalb der üblichen Arbeitszeit eine Entschädigung von 7,50 pro Stunde. Dies gilt sowohl für Einsätze ( 1 Absatz 1) als auch für Aus- und Fortbildungslehrgänge ( 2 Absatz 1). (2) Für Einsätze nach 1 Absatz 5 und für Aus- und Fortbildungslehrgänge nach 2 Absatz 3 (= Lehrgang von mehr als 2 Tagen) wird als Verdienstausfall ein Betrag von 7,50 /Stunde, höchstens 62,00 pro Tag, gewährt. (3) Für die Auslagenerstattung gilt die Regelung in 1 Absatz 2 und 2 Absatz 1, Satz 2. 5 Entschädigung für Selbständige (1) Ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr als "Selbständige" erhalten auf Antrag für Einsätze ( 1 Absatz 1) und für Aus- und Fortbildungslehrgänge ( 2 Absatz 1), die innerhalb der üblichen Arbeitszeit liegen, eine Entschädigung von 13,50 /Stunde, sofern kein höherer Verdienstausfall nachgewiesen werden kann. (2) Für Einsätze nach 1 Absatz 5 und für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen ( 2 Absatz 3) werden der entstehende, nachgewiesene Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt ( 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Selbständige, sowie Personen, die für die Teilnahme an solchen Lehrgängen unbezahlten Urlaub nehmen, oder Personen, deren tatsächlicher Verdienstausfall nicht nachgewiesen werden kann, erhalten einen Tagessatz von 62,00. 6 Sonstige Entschädigungen Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag eine Aufwandsentschädigung je Einsatzkraft von 4,00 /Stunde bezahlt. Die gleiche Regelung gilt bei sonstiger Inanspruchnahme (TÜV-Abnahme u.ä.). 7 Reisekosten bei Tätigkeiten außerhalb des Stadtgebietes - 4 -
5 Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Stadtgebietes wird neben der Entschädigung nach 1 und 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes gewährt. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges wird für den gefahrenen Kilometer eine Wegstreckenentschädigung nach 6 Absatz 1 des Landesreisekostengesetzes gewährt. 8 Abtretung des Anspruchs an den Arbeitgeber Der Feuerwehrangehörige kann seinen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls auf den Arbeitgeber übertragen, wenn dieser zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens den von ihm fortgezahlten Lohn unmittelbar bei der Gemeinde anfordert. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Buchen (Odenwald), den 28. Juni 1994 Für die Stadt Buchen (Odenwald): F r a n k, Bürgermeister - 5 -
6 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 3 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist
Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis
Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Plüderhausen Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
Mehr- 1 - Stadt Albstadt
- 1 - Stadt Albstadt Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) vom 13.12.2012 - 2 - Aufgrund 4 der Gemeindeordnung
MehrEntschädigung für Einsätze
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen - Feuerwehrentschädigungssatzung vom 23.03.1993, geändert durch Satzung vom 02.05.1995
MehrGemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis
Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Plüderhausen Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrGemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfedelbach
Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfedelbach (Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwES) vom 18.12.2018 Aufgrund
MehrGemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach
Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Uttenweiler nach 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) Aufgrund
MehrSATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal. -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)-
SATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)- Aufgrund 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung
MehrFeuerwehr-Entschädigungssatzung
1 Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Remseck am Neckar Feuerwehr-Entschädigungssatzung Fassung vom 24. Juli 2002 Inhaltsverzeichnis Entschädigung für Einsätze... 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge...
MehrGroße Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis
Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis 131.240 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ehingen (Donau) Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
MehrFeuerwehr- Entschädigungssatzung
Feuerwehr- Entschädigungssatzung 28. März 2012 Satzung über die Entschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der Großen Kreisstadt Calw (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) vom 28. März
Mehr1 Entschädigung für Einsätze
1 Stadt Vellberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) nach 16 FwG Aufgrund
MehrStadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg
E3 Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Besigheim vom 17.11.1992 - Feuerwehrentschädigungssatzung - mit Änderungen
MehrSatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (BGI. S. 581/ber. S.698)
MehrFeuerwehr-Entschädigungssatzung
vom 07. Oktober 1991 geändert am 11. Dezember 1995 geändert am 16. Juli 2001 geändert am 17. Dezember 2001 geändert am 17. Mai 2010 zuletzt geändert am 21. März 2016 1 Entschädigung für Einsätze... 1 2
MehrGemeinde Wannweil GR-Drucksache
Gemeinde Wannweil GR-Drucksache 2018-132 Name: Herr Betz Amt: Finanzverwaltung Az.: 131.24-3.4 Datum der Sitzung: 11.10.2018 An den Gemeinderat Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zum 01.01.2019
MehrSatzung Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Stadt Albstadt Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) vom 13.12.2012 in der Fassung vom 13.12.2018
Mehr1 Entschädigung für Einsätze
Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Feuerwehr Ilsfeld Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ilsfeld nach 16 FwG Feuerwehrentschädigungssatzung
MehrFeuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim
Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim S t a d t L a u p h e i m Landkreis Biberach Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Laupheim (Feuerwehr-Entschädigungssatzung
MehrSatzung. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.
MehrSTADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 9 Vorlage Nr. 87/2017 Gemeinderatssitzung am 23. Mai öffentlich-
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 9 Vorlage Nr. 87/2017 Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2017 -öffentlich- Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
MehrSatzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Geändert durch Satzung vom 01.05.2011 Geändert
MehrSatzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
Gemeinde Pliezhausen AZ 131.24 Landkreis Reutlingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
Mehrder Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg
Satzung der Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrentschädigungssatzung) Feuerwehrentschädigungssatzung vom 18.07.2012 1/5 Satzung
MehrAusschuss für Umwelt und Technik Anpassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Waldsee - Vorberatung -
Ausschuss für Umwelt und Technik 07.12.2015 TOP 4 ös Anpassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Waldsee - Vorberatung - I. Zu beraten ist: über die Anpassung der Satzung über die
MehrSatzung. über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden Feuerwehrentschädigungssatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) vom
MehrFeuerwehr-Entschädigungssatzung
Anlage 2 Feuerwehr-Entschädigungssatzung 131.240 vom 07.11.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Entschädigung für Einsätze. 2 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge... 2 3 Zusätzliche Entschädigung...
MehrSatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Freiw. Feuerwehr Remshalden (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Freiw. Feuerwehr Remshalden (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 7/10 Feuerwehr-Entschädigungssatzung
MehrSATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER EHRENAMTLICH TÄTIGEN ANGEHÖRIGEN DER GEMEINDEFEUERWEHR
Gemeinde Blaufelden Landkreis Schwäbisch Hall SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER EHRENAMTLICH TÄTIGEN ANGEHÖRIGEN DER GEMEINDEFEUERWEHR - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) - vom 17. Dezember 2018
MehrFEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ. Satzung. über die. Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Inhaltsübersicht Bezeichnung
MehrSatzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ettlingen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ettlingen () vom 30. April 2014 Inkraft zum 12. Mai 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ersatz von Verdienstausfall
MehrSatzung zur Änderung der Satzung
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Schlat (Feuerwehrentschädigungssatzung FwES) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom
Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011
MehrGemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2
MehrGROSSE KREISSTADT HORB AM NECKAR. S a t z u n g
GROSSE KREISSTADT HORB AM NECKAR S a t z u n g über die Gewährung von Entschädigungen an die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen vom 25. November 2008 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrStadt Bad Rappenau 131/2 Landkreis Heilbronn
Stadt Bad Rappenau 131/2 Landkreis Heilbronn S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Inhaltsübersicht 1 Entschädigung
Mehrh1067 1/12 S A T Z U N G über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heidenheim (Feuerwehrentschädigungssatzung)
h1067 1/12 S A T Z U N G über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heidenheim (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 24. Juli 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten
1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung)
Gemeinde 77793 Gutach (Schwarzwaldbahn) Ortenaukreis Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 07. November 2000 in der Fassung vom
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 07. November 2000 in der Fassung vom 01.12.2015 Aufgrund von 4 i.v. mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 17.12.2015
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrOrtsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung
Ortsrecht B 8 Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der -Feuerwehrentschädigungssatzung- - vom 21. November 2011 - Beschluss
MehrSatzung. Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung
MehrGroße Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal
Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
0/3 Landkreis Freudenstadt Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Baiersbronn vom 21. Oktober 1986 in der Fassung der Änderung vom 22. Januar 2002/25. März 2003/16. Dezember
MehrS ATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
S ATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund der
MehrSatzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Stand: 18.07.2017 Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 22.12.1975
MehrSatzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat
MehrS A T Z U N G. über die Entschädigung für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder,
S A T Z U N G über die Entschädigung für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder sowie sonstige ehrenamtlich Tätige vom 25.09.2013 gültig vom 01.11.2013 31.10.2014
MehrGemeinde Neunkirchen Neckar-Odenwald-Kreis Aufgrund von 4, 11, 19 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 5a, 6, 8, 8a, 9,10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg
Mehr1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geithain und ihrer Ortswehren (Entschädigungssatzung) Auf der Grundlage der 4 und 21 der Gemeindeordnung
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
B3 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (in Kraft getreten am 01.04.2014) 0 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des
MehrS A T Z U N G DER STADT HEIDENHEIM AN DER BRENZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT. vom zuletzt geändert am 22.
S A T Z U N G DER STADT HEIDENHEIM AN DER BRENZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT vom 28.09.1978 zuletzt geändert am 22. März 2016 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung
MehrSatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Der Verbandsgemeinderat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung
Mehrüber die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Feuerwehrentschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bischofswerda Feuerwehrentschädigungssatzung Der Stadtrat von Bischofswerda
MehrGEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g
GEMEINDE MOLBERGEN Anlage II S a t z u n g über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Molbergen Aufgrund der 10, 44
MehrGROßE KREISSTADT ROTTWEIL
GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 02. Dezember 1992 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung des Landkreises Meißen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 28. August 2008
Satzung des Landkreises Meißen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 28. August 2008 Aufgrund von 3 i. V. m. 19 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO)
MehrS a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz)
Neckar-Odenwald-Kreis S a t z u n g der Stadt Buchen (Odenwald) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 02.07.1985 i. d. F. der Änderungssatzung vom 17.01.2017 Der Gemeinderat der Stadt
Mehr- 1 - S A T Z U N G. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
- 1 - Gemeinde Oftersheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 27 und 36 des
MehrSatzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen
Entschädigungssatzung 0.2 Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen vom 19.12.2003 (KA vom 09.01.2004), zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 27. Januar 2017 (KA
Mehr4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen
Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
Mehr1 Allgemeine Vorschriften
Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen
MehrOrtsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser
Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung
Mehr(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006)
Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Osten vom 20. Dezember 2001 (i. d. Fassung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigungen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königsbrück (Feuerwehr-Entschädigungssatzung-FwEntschS) Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 der
MehrS A T Z U N G über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Samtgemeinde Rehden
S A T Z U N G über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Samtgemeinde Rehden Aufgrund der 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
Mehr1 Allgemeine Vorschriften
Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Ratsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich Tätiger der Gemeinde Cappeln (Oldenburg) sowie über Zuwendungen an Fraktionen
MehrSatzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung
Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für
MehrEntschädigung der Ratsmitglieder
Satzung der Gemeinde Katlenburg-Lindau über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall-, Pauschalstunden- und Auslagenersatz, Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und Reisekostenentschädigung
MehrStadt Mücheln (Geiseltal)
Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund
MehrSatzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. 1 Kostenersatzpflicht
1 I; 131.03; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 6 Abs.
Mehr1 Auslagenersatz. (2) Die Zahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage entsprechender Belege. 2 Aufwandsentschädigung
Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Lohnfortzahlung und Verdienstausfallentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rees vom 10.07.2017 Aufgrund der 7
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze
Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuWeEntschSa-BKL) vom 25.11.2014 Aufgrund des 19 Abs. 1
MehrSatzung der Gemeinde Loxstedt über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz vom 18. Dezember 2007
Satzung der Gemeinde Loxstedt über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz vom 18. Dezember 2007 1 Anspruchsberechtigte, Ansprüche Abschnitt 1 Allgemeines Abschnitt 2 Aufwandsentschädigungen
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Änderung vom 25. September 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.f.
MehrStadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz
Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz vom 27.02.1991 in Kraft seit 29.03.1991 Geändert am: in
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBL. I S. 11), in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBL. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.1978 (GVBL. I S. 420)
MehrNummer: 106/2014 den 15. Juli 2014
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 24. Juli 2014 Nichtöffentlich VFA 17. Juli 2014 Nichtöffentlich bis
Mehr1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder
Satzung der Gemeinde Rastede über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie über Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und sonstige in der Gemeinde ehrenamtlich tätige Personen. Aufgrund
MehrVom Anm.: Alle Dienstbezeichnungen sind in der männlichen Form geschrieben und gelten ebenso für die weibliche Form.
Satzung über die Entschädigung der aktiven ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Callenberg (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Vom 25.03.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige
Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Fassung des 4. Nachtrages vom 10. Juli 2014 Aufgrund des 4 in Verbindung mit 24 Abs.
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
Mehrvom Aufwandsentschädigungen (Monatsbeträge)
Satzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall, Fahr- u. Reisekosten (Entschädigungssatzung) vom 01.03.2012 Aufgrund des 5 des Gesetzes
MehrS a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven
S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis
MehrS A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund
Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ. 131.240-1.0./pa S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
Mehrin der Samtgemeinde Ilmenau
Samtgemeinde Ilmenau Der Samtgemeindebürgermeister Aktenzeichen: 10 00 06 Melbeck, den 18.06.12 S A T Z U N G über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung in
MehrI. Mitglieder kommunalrechtlicher Vertretungen und Ausschüsse. 1 Aufwandsentschädigung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Gemeinde Wagenfeld (Aufwandsentschädigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.05.2015 Aufgrund der 10, 44 und 55 des
MehrGemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim
5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS)
Stadt Dornhan Landkreis Rottweil Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg
Mehr