Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63
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1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 08 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/80 Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Gemeinde Hesel Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hesel (Hebesatzsatzung 2018 bis Hesel) 63 Gemeinde Rhauderfehn Bekanntmachung Jahresabschluss 2015 und Lagebericht des Kommunalen Entwicklungsbetriebes (KER) Gemeinde Uplengen Haushaltssatzung der Gemeinde Uplengen für das Haushaltsjahr Samtgemeinde Hesel 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet in der Gemeinde Brinkum zur Erweiterung des Wohnsiedlungsraumes Östlich der Kirchstraße ; Bekanntmachung gemäß 6 BauGB 65 C. Sonstiges Seite Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Feststellung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bekanntmachung des LBEG vom
2 Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland Die KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Jens-Peter Moritzen, Lothar Jeschke Wirtschaftsprüfer Die Touristik GmbH Südliches Ostfriesland hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2015 vom mit einer Bilanzsumme von EUR ,60 wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von EUR ,59 wird mit dem aus Vorjahren bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR ,94 verrechnet. Der bleibende Verlust in Höhe von EUR ,35 wird auf neue Rechnung vorgetragen ( 326 HGB). 3. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Friesenstraße 26, Leer, Zimmer-Nr. 4, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Matthias Groote Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hesel (Hebesatzsatzung 2018 bis Hesel) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 226), dem 25 des Grundsteuergesetzes vom (BGBl. I, Seite 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes vom (BGBl. I Seite 4167), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3191) in Verbindung mit dem Realsteuer-Erhebungsgesetz vom (Nds. GVBl. S. 423) hat der Rat der Gemeinde Hesel am die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Hesel wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 348 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 366 v. H. 2. Gewerbesteuer 355 v. H. 2 Gültigkeit Die vorstehenden Hebesätze gelten für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hesel, den Gemeinde Hesel Joachim Duin Stellvertretender Gemeindedirektor Bekanntmachung der Gemeinde Rhauderfehn Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht des Kommunalen Entwicklungsbetriebes (KER) festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,61 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wurde Entlastung erteilt.
3 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OBIC REVISION GMBH Oldenburg hat am 10. Oktober 2016 zum Jahresabschluss 2015 und dem Lagebericht folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt. Diesem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk stimmte das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Leer mit Schreiben vom 22. November 2016 zu. Der vollständige Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit vom 02. Mai 2017 bis zum 10. Mai 2017 im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, Zimmer 304, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Rhauderfehn, den 24. April 2017 Der Betriebsleiter Geert Müller Haushaltssatzung der Gemeinde Uplengen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Uplengen in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit , der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,00 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,00 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,-- Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,-- Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. Uplengen, den Gemeinde Uplengen Enno Ennen
4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am erteilt worden. Der Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des südlich angrenzenden Wohnsiedlungsbereiches Östlich der Kirchstraße ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt. Der Haushaltsplan liegt gemäß 114 Abs. 2, Satz 3 NKomVG vom bis einschl zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 103, Uplengen-Remels öffentlich aus. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme des gemäß 151 NKomVG aufgestellten Beteiligungsberichts der Gemeinde Uplengen wird hiermit entsprechend 151 Satz 5 NKomVG hingewiesen. Der Bericht kann während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Zimmer 103, eingesehen werden. Uplengen, den Gemeinde Uplengen Enno Ennen Bauleitplanung der Samtgemeinde Hesel 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet in der Gemeinde Brinkum zur Erweiterung des Wohnsiedlungsraumes Östlich der Kirchstraße Bekanntmachung gemäß 6 BauGB Die vom Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel am beschlossene 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet östlich der Kirchstraße in der Gemeinde Brinkum wurde vom Landkreis Leer mit Verfügung vom (Az. III/ /16 ju) gemäß 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Hiermit wird gemäß 6 (5) BauGB die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft. Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt vom Tage der Veröffentlichung im Fachbereich 3, Sachgebiet 31.1 Bauleitplanung- der Samtgemeinde Hesel Rathausstraße 14, Hesel während der Dienststunden zur Einsicht aus. Jedermann kann über die Inhalte der Bauleitpläne Auskunft erlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitpläne sowie nach 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Hesel unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hesel, den Samtgemeinde Hesel Der Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Feststellung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung des LBEG vom L1.4/L67007/03-08_02/ Die Firma Gastransport Nord GmbH, Cloppenburger Straße 363, Oldenburg, beabsichtigt die Verlegung einer L-Gastransportleitung Nr , einer H-Gastransportleitung Nr und einem Leerrohr für Datenkabel von Oude Statenzijl in den Niederlanden bis Landschaftspolder 2 bzw. Landschafts-
5 polder 1 in Deutschland auf dem Gebiet der Gemeinde Bunde im Landkreis Leer. Die Gesamtlänge der Leitungen beläuft sich auf 1250 m, der Durchmesser beträgt DN400. Dazu hat der Vorhabenträger Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt. Gemäß Nr der Anlage 1 des UVPG ist für Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c) Satz 2 UVPG zu ermitteln, ob für das o. g. Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese nach den Vorgaben der Anlage 2 UVPG vorgenommene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist nach 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Clausthal-Zellerfeld, den Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Im Auftrage (L. S.) gez. Zimmermann Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 15. und 30./31. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am davor liegenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: amtsblatt@lkleer. de oder gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles
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