Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2016/17. Changing lives. Opening minds.
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- Fritzi Weiss
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1 Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2016/17 Changing lives. Opening minds. 1
2 Inhalt 1. Überblick ERASMUS+ 2. Allgemeine Förderbedingungen 3. Programmländer 4. Das Stipendium 5. Sonderförderung 6. Antragstellung 7. Online Sprachkurse 8. Rechte und Pflichten 9. Nach der Mobilität
3 3
4 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS + Laufzeit: /21 Budget: 14,77 Mrd. Euro Im Jahr nutzen mehr als Personen Erasmus+ Weltweit größtes Austauschprogramm von Auslandsaufenthalten An der HSB werden jährlich ca. 500 Personen gefördert 4
5 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS + Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen steigern Unterstützung der Studierenden persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern Attraktivität der EU als Studien-und Wissenschaftsstandort steigern Förderung und Austausch von Innovationen 5
6 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS+ beinhaltet für euch: Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) 6
7 2. Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) Mittelverfügbarkeit 7
8 Für SMS Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule (Kooperationspartner) Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden 8
9 2. Allgemeine Förderbedingungen (Fortsetzung) Für SMP Dauer min. 2 Monate (60 Tage), mind. Arbeitszeit: 35 STD/WOCHE Beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: EU-Institutionen, vollständige Liste: Einrichtungen die EU-Programme verwalten 9
10 3. Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern 10
11 3. Programmländer Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei + Überseegebiete Die Schweiz ist 2016/17 kein Programmland! GB zur Zeit bis zum Aktuelle Informationen findest du hier 11
12 4. Das Stipendium Förderdauer für SMS und SMP: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist. Begrüßungsveranstaltungen (ok) Keine Sprachkurse 12
13 4. Das Stipendium Ländergruppen: SMS zur Zeit SMP zur Zeit LGI Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag 354 EUR/ Monat 11,80 EUR/ Tag LG II Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 201 EUR/ Monat 6,70 EUR/ Tag 303 EUR/ Monat 10,10 EUR/ Tag LG III Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 150 EUR/ Monat 5,00 EUR/ Tag 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag 13
14 4. Stipendium Übersee gebiete Hier muss eine Tabelle stehen! 14
15 4. Das Stipendium Förderhöhe Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an Tagen einbehalten (20%) Restzahlung nur nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung 15
16 4. Das Stipendium Rechenbeispiel: Student_in XY macht 3 Monate lang ein Praktikum in der Türkei. Türkei = Ländergruppe 2: 10,10 EUR/Tag*90 Tage= 909 Euro 20% behalten wir ein, ca. 180 Euro *Am Ende erfolgt ggf. eine Restzahlung. 16
17 4. Das Stipendium Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus- Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber!!!Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen!!! Weitere Infos: versicherungen/ 17
18 5. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) Förderung SMS+SMP Option 1 Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe Option 2 Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) SMS SMP LG I 500 EUR 700 EUR LG II 450 EUR 650 EUR LG III 400 EUR 600 EUR 18
19 5. Sonderförderung (Fortsetzung) 2. Förderung von Studierenden mit Kind Förderung SMS Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich Beratungsangebot im International Office 19
20 ..wie und wann bewerbe ich mich?! 20
21 6. Antragstellung: Vor der Mobilität: Schritt 1: Decentral International Office DIO [International Office Ihrer Fakultät] Beratung Check: Ist es eine Partnerhochschule?! Was für ein Unternehmen? Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) 21
22 6. Antragstellung: Vor der Mobilität Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) SMS+ SMP: Online Bewerbung über ein Portal. SMS: muss der Letter of Acceptance der Gasthochschule hochgeladen werden SMP: muss das Learning Agreement for Traineeships hochgeladen werden Deadline für die Antragsstellung: SMS-Mobilitäten: 15. Februar bzw. der 15. Juli. SMP-Mobilitäten: Rechtzeitig vor der Mobilität (ca. 1 Monat). Aktuelle Informationen und alle weiteren Links findest du unter: Sollte sich während Ihres Aufenthalts etwas ändern, Dauer, Kurse etc. musst du dich mit dem Erasmus+ Büro und deiner Fakultät in Verbindung setzten. 22
23 7. Sprachförderung Online-OLS Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität ab - Nicht für Muttersprachler Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Portugiesisch und Schwedisch Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs Mehr Infos unter: 23
24 8. Rechte und Pflichten Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA) Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus möglich 24
25 8. Rechte und Pflichten Pflichten: Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen 25
26 9. Nach der Mobilität Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes bist du verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben: Für SMS Abzugeben im International Office: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) Bericht im Mobility Tool der EU Sprachtest ( OLS) 26
27 9. Nach der Mobilität Für SMP: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC) Bericht im Mobility Tool der EU Sprachtest (OLS) Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit 27
28 Kontakt Hochschule Bremen, International Office Erasmus, Neustadtswall 30, Bremen Raum AB 104/105 Telefon +49 (0) oder Telefax +49 (0) Mail: erasmus@hs-bremen.de Sprechzeiten: Mo: Di und Do: Uhr Uhr Homepage: onal/office/erasmus/ Ansprechpartnerinnen: Ilka Knippel: Hochschulkoordinatorin (Hochschulkooperationen, Beratung Outgoing Students, Personalmobilität, Sonderförderung) Antje Nantcho (Beratung Outgoing Students, Datenbanken) Katharina Nowakowski (Beratung Outgoing Students und Bewerbungen, Datenbanken) Yvonne Huckemeyer (allg. Verwaltung Finanzabwicklung, OLS, Online Abschlussberichte) 28
29 Noch Fragen? 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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