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1 ) UGHUXQJGHU 6WURPHU]HXJXQJ DXV HUQHXHUEDUHQ (QHUJLHTXHOOHQ ) UGHUXQJGHV ((6WURPV 9RUVWHOOXQJGHUQHXHQ 5LFKWOLQLH -XOL

2 6FKDIIXQJ günstiger Rahmenbedingungen zur 6WHLJHUXQJ des Anteils des ((6WURPV am Bruttoelektrizitätsverbrauch YRQ DXILP-DKU Erbringung eines %HLWUDJV zur 9HUGRSSHOXQJ des Anteils der erneuerbaren Energiequellen am Bruttoenergieverbrauch in Europa YRQDXILP-DKU Erbringung eines %HLWUDJV zur Einhaltung der von der Union 1997 in Kyoto eingegangenen 9HUSIOLFKWXQJHQ]XU0LQGHUXQJ GHU7UHLEKDXVJDVHPLVVLRQHQ

3 'LH(QHUJLHELODQ]GHU *HPHLQVFKDIWLVWQDFKZLHYRU GXUFKHLQHQJHULQJHQ$QWHLOGHU HUQHXHUEDUHQ(QHUJLHTXHOOHQ JHNHQQ]HLFKQHW (QHUJLHELODQ] (XURSlLVFKH8QLRQ 15% 6% 16% Dank des technischen Fortschritts und der zwischen 1989 und 1998 erlassenen Rechtsvorschriften konnte die Windkraft in zehn Jahren jedoch einen Zuwachs von über 2000% verzeichnen. Dennoch stieg die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im gleichen Zeitraum lediglich um: - 32% bei der Primärenergie - 29% bei der Stromerzeugung 22% Feste Brennstoffe Erdöl und Erdölerzeugnisse Erdgas 41% Kernenergie Erneuerbare Energien

4 9RUWHLOHGHUHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQ 8PZHOW 9HUPLQGHUXQJGHU&2 XQGDQGHUHU 6FKDGVWRIIHPLVVLRQHQ VDXUHU5HJHQXVZ /RNDOHXQGUHJLRQDOH (QWZLFNOXQJ :LUWVFKDIWOLFKHUXQG VR]LDOHU=XVDPPHQKDOW 6FKDIIXQJYRQ$UEHLWV SOlW]HQYRU2UW 9HUVRUJXQJVVLFKHUKHLW 9HUULQJHUXQJGHU(LQIXKUHQ

5 :DV]lKOW]XGHQHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQ" Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen: HUQHXHUEDUHQLFKWIRVVLOH Energiequellen wie Wind Sonne Wasserkraft Biomasse Deponiegas Biogas und Klärgas Erdwärme Wellenenergie Gezeitenenergie

6 'LHHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQLQ=DKOHQ $QWHLOGHUHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQDP 9HUEUDXFK 9. (XURSlLVFKHU 'XUFKVFKQLWW %HOJLHQ /X[HPEXUJ 1LHGHUODQGH,UODQG 'HXWVFKODQG *ULHFKHQODQG 6SDQLHQ )UDQNUHLFK,WDOLHQ 'lqhpdun 3RUWXJDO )LQQODQG gvwhuuhlfk 6FKZHGHQ $QWHLOGHUHLQ]HOQHQ HUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQ Wasserkraft Windkraft Solarenergie Erdwärme Biomasse Sonstige

7 'LHHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQLQ=DKOHQ $QWHLOGHUHUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQDQ GHU6WURPHU]HXJXQJ 9. 6FKZHGHQ )LQQODQG 3RUWXJDO gvwhuuhlfk 1LHGHUODQGH /X[HPEXUJ,WDOLHQ,UODQG )UDQNUHLFK 6SDQLHQ *ULHFKHQODQG 'HXWVFKODQG 'lqhpdun %HOJLHQ (XURSlLVFKHU'XUFKVFKQLWW 0% 20 % 40% 60% 80% $QWHLOGHUHLQ]HOQHQ HUQHXHUEDUHQ(QHUJLHQ :DVVHUNUDIW :LQGNUDIW %LRPDVVH (UGZlUPH

8 Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Einzelstaatliche quantitative Ziele für den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Einzelstaatliche Förderregelungen und gegebenenfalls eine harmonisierte Förderregelung Vereinfachung der einzelstaatlichen Genehmigungsverfahren Gewährleistung des Zugangs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Übertragung und Verteilung

9 )HVWOHJXQJ Die Mitgliedstaaten legen 5LFKW]LHOH für den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2010 fest. Die Richtlinie enthält in ihrem Anhang Referenzwerte für diese Ziele. Wenn diese Ziele erreicht werden, wird der Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen % ausmachen. hehusu IXQJGHU(UJHEQLVVH Die Kommission überwacht die von den Mitgliedstaaten bei der Verfolgung der einzelstaatlichen Ziele erzielten Fortschritte und schlägt erforderlichenfalls verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten vor, die ihre Ziele nicht erreichen konnten.

10 In der Richtlinie wird NHLQH harmonisierte Gemeinschaftsregelung zur Förderung des EE-Stroms vorgeschlagen Die Kommission EHZHUWHW die von den Mitgliedstaaten getroffenen Fördermaßnahmen. Nach vier Jahren legt sie einen Bericht über diese Maßnahmen vor. Zu diesem Zeitpunkt kann die Kommission HUIRUGHUOLFKHQIDOOV einen Gemeinschaftsrahmen für Förderregelungen vorschlagen. 'LHVHU5DKPHQPXVVIROJHQGHP5HFKQXQJWUDJHQ der Erreichung der Richtziele der Mitgliedstaaten den Prinzipien des Elektrizitätsbinnenmarktes den Besonderheiten der erneuerbaren Energien: Technologie, Geografie der einfachen und wirksamen Förderung der erneuerbaren Energien der Wahrung des Investorenvertrauens: Übergangszeitraum von mindestens sieben Jahren

11 +HUNXQIWVQDFKZHLV Die Mitgliedstaaten garantieren die Herkunft von EE-Strom durch die Ausstellung von Garantiezertifikaten, die gegenseitig anerkannt werden. Erforderlichenfalls schlägt die Kommission gemeinsame Regeln vor. (U]HXJXQJYRQ((6WURP Die Mitgliedstaaten überprüfen den bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. =LHO Abbau von Hemmnissen für die Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Straffung und Beschleunigung der Verfahren Objektivität, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Energietechnologien

12 *DUDQWLHUWHhEHUWUDJXQJXQG9HUWHLOXQJ Die Mitgliedstaaten verpflichten die Netzbetreiber, die Übertragung und Verteilung des EE-Stroms zu JHZlKUOHLVWHQ. Sie sehen einen vorrangigen Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor, sofern die Netzkapazität dies zulässt. $QVFKOXVVNRVWHQ Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Netzbetreiber objektive, transparente und nichtdiskriminierende Regeln für die Anlastung der Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten YHU IIHQWOLFKHQ, den Antragstellern einen umfassenden und detaillierten 9RUDQVFKODJ über diese Kosten vorlegen.

13 Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 'H]HPEHU einen ]XVDPPHQIDVVHQGHQ%HULFKW über die Durchführung der Richtlinie vor. Gegebenenfalls legt die Kommission mit diesem Bericht ZHLWHUH9RUVFKOlJH vor.

14 (UVWPDOVKDWGLH(XURSlLVFKH8QLRQ HLQHQ5HFKWVDNW]XU) UGHUXQJGHU 6WURPHU]HXJXQJDXVHUQHXHUEDUHQ (QHUJLHTXHOOHQYHUDEVFKLHGHW 'HU(UIROJGHU*HPHLQVFKDIWVULFKWOLQLH LVWGHUHUVWH6FKULWWLQ5LFKWXQJ DXIHLQ]XNXQIWVIlKLJHV(QHUJLHV\VWHP

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