43. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 9. Inhaltsverzeichnis

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1 Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am.0.0 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Lüneburg Satzung zur. Änderung der Satzung des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes... Bekanntmachung der Organisation der Waldbrandabwehr im Landkreis Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Hansestadt Lüneburg Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. - 0 der Hansestadt Lüneburg für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Altenbrücker Damm/Lüner Damm Gemeinde Adendorf Entschädigungssatzung der Gemeinde Adendorf... 0 Samtgemeinde Bardowick Bekanntmachung Ortsplanung St. Dionys: Bebauungsplan St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift... Satzung der Gemeinde Barum über die Außerkraftsetzung einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift... Bekanntmachung Ortsplanung St. Dionys: Aufhebung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des bisher zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift Samtgemeinde Ostheide Haushaltssatzung der Gemeinde Reinstorf für das Haushaltsjahr 0... Samtgemeinde Scharnebeck Haushaltssatzung der Gemeinde Echem für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung der Gemeinde Scharnebeck für das Haushaltsjahr C. Bekanntmachungen kommunaler Unternehmen und Verbände D. Bekanntmachungen anderer Dienststellen Herausgeber: Landkreis Lüneburg, Hausanschrift: Auf dem Michaeliskloster, Lüneburg, Telefon 0 / -0 (Zentrale). Druck und Verlag: Druckerei Buchheister GmbH, Inh. Christoph Zühlke, August-Wellenkamp-Str. -, Lüneburg, info@druckereibuchheister.de Der Bezugspreis für das Amtsblatt beträgt pro Ausgabe,00 E / Einzelpreis,00 E plus Versand. Bestellungen nur direkt bei Druckerei Buchheister. Der Preis für die Veröffentlichungen pro Seite beträgt,00 E bei manueller Vorlage, bei Übermittlung in direkt nutzbarer elektronischer Form,00 E. Die Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer. Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Unterlagen sind direkt an den Verlag (s. o.) zu richten. Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Personen verantwortlich.

2 A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Die nächste öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Lüneburg findet statt am Montag, dem 9.0.0, um :00 Uhr in Ritterakademie, Am Graalwall, Lüneburg Tagesordnung: (öffentlich). Einwohnerfragestunde gemäß Ziffer Geschäftsordnung. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit. Feststellung der Tagesordnung. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom Bau einer multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle Arena Lüneburger Land. Ernennung eines Kreisbrandmeisters und zweier stellvertretender Kreisbrandmeister gemäß Abs. Satz des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG). Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Erneute Übersendung eines Wahlvorschlages an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wegen eines Fehlers bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses 8. Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt 9. Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt 0. Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt. Besetzung der Ausschüsse des Kreistages (im Stand der Aktualisierung vom 0.0.0). Benennung von Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten. Delegation von personalrechtlichen Befugnissen; Fortschreibung des Beschlusses über die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen vom Kreistag auf den Kreisausschuss und die Landrätin/den Landrat sowie vom Kreisausschuss auf die Landrätin/den Landrat. RROP - Wahl des Verfahrens. Kommunaler Strukturentwicklungsfonds - Aktualisierung der Richtlinie. Antrag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion vom 0.. (Eingang: 0..); Antrag auf Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (im Stand der. Aktualisierung vom 9..0) 8. Antrag der AfD-Fraktion (Eingang: 8.0.0); Trinkwasserentnahme durch Coca Cola (im Stand der. Aktualisierung vom 0.0.0) 9. Antrag der AfD-Fraktion (Eingang: 8.0.0); Neues Schulgebäude für das Gymnasium Oedeme 0. Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom.0.0 (Eingang.0.0); Aufnahme des Amtes Neuhaus in den Tarifbereich des HVV. Antrag der AFD-Kreistagsfraktion vom.0.0 (Eingang.0.0); ver.di- Flyer zur Überwachung von AfD Mitgliedern in der öffentlichen Verwaltung, in Firmen und Unternehmen. Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion vom.0.0 ( Eingang 0.0.0); Teilhabe aller Menschen an Kulturangeboten im Landkreis Lüneburg. Antrag von Martin Gödecke ( Fraktion Die Unabhängigen) gem. Geschäftsordnung, zur Kreistagssitzung am 9.0. vom (Eingang 0.0.0); Ausweitung der Rückschnittmaßnahmen im Elbdeich-Vorland extrem auszuweiten, um das Abflussverhaltens der Elbe bei Hochwasser zu verbessern.. Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten. Schriftliche Anfragen gem. Abs. () Geschäftsordnung.. Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Kreistagssitzung am zur Hansecard/Sozialcard vom 9.0.0( Eingang 9.0.0).. Anfrage von Martin Gödecke gem. Geschäftsordnung Nr. (Fraktion Die Unabhängigen) vom (Eingang 0.0.0); zu den Rückschnittmaßnahmen an der Elbe... Anfrage gem. Geschäftsordnung Nr.. von Martin Gödecke (Fraktion die Unabhängigen) vom (Eingang 0.0.0) zur Fallabwicklung des Rechnungsprüfungsamtes.. Anfrage der FDP/Die Unabhängigen Gruppe vom (Eingang 0.0.0); Befristete Arbeits- und Honorarverträge

3 .. Anfrage der FDP/DIE Unabhängigen vom (Eingang 0.0.0) zur Inklusion in Schulen. Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß Abs. () Geschäftsordnung. Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung Ergänzungen der Tagesordnung sind möglich. Landkreis Lüneburg Der Landrat Nahrstedt Satzung zur. Änderung der Satzung des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes Die Satzung des Neuhauser Deich -und Unterhaltungsverbandes in der Fassung vom..00, wird auf Antrag des Verbandes und Beschluss des Verbandsausschusses vom.0.0 gemäß 8 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom.0.99 (BGBl. Teil I, S. 0), zuletzt geändert durch das. Gesetz zur Änderung des WVG vom.0.00 (BGBl.Teil I, S.8), wie folgt geändert: Der erhält folgende Fassung: Artikel I Rechtsbehelfsbelehrung () Für die Rechtsbehelfe gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und des Niedersächsischen Justizgesetzes ( 80). () Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolf-Kolping-Str., Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden. () Ein Rechtsbehelf gegen den Beitragsbescheid hält die Zahlungsverpflichtung nicht auf. Bei den Beiträgen handelt es sich um öffentliche Abgaben. Es finden die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die Vollstreckung Anwendung. Artikel II Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Neuhaus, den.0.0 Der Verbandsvorsteher gez. Wilhelm Siefert Ich genehmige und veröffentliche die vorstehende Satzungsänderung des Neuhauser Deich - und Unterhaltungsverbandes Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Der Landrat Im Auftrag gez. Flügger Bekanntmachung der Organisation der Waldbrandabwehr im Landkreis Lüneburg Aufgrund der 8 und 0 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom.0.00 (Nds. GVBl. S. ) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich die Bestellung, den Sitz und die örtliche Zuständigkeit des Kreiswaldbrandbeauftragten, der Waldbrandbeauftragten und deren Vertreter bekannt: Stand : 0/0 Lüneburg, Landkreis Lüneburg Der Landrat Im Auftrag Bartscht

4 Erläuterungen der Abkürzungen: FD - Forstdirektor NFA - Niedersächsisches Forstamt FAR - Forstamtsrat LWK - Landwirtschaftskammer FA i.a - Forstamtmann in Anstellung FA - Forstamtmann Rfö. - Revierförsterei FOI - Forstoberinspektor FoRev. - Forstrevier FOI`in - Forstoberinspektorin Bezfö. - Bezirksförsterei FI - Forstinspektor FBG - Forstbetriebsgemeinschaft Fiìn i.a - Forstinspektorin in Anstellung BIMA - Bundesimmobilien TB - Tarifbeschäftigter Besch. - Beschäftigter PA - Polizeiamtmann Kreiswaldbrandbeauftagter für den Landkreis Lüneburg: FD Dr. Barge Nieders. Forstamt Göhrde Telefon: König-Georg-Allee Fax: Göhrde Mobil: Mail: Uwe.Barge@nfa-goehrde.niedersachsen.de Vertreter: FAR v. List Rfö Busschewald Telefon: 0- Schlangenweg a Fax: 0-08 Adendorf Mobil: 0-98 Mail: Burkhard.vonList@nfa-sellhorn.niedersachsen.de Gefahrenbezirke, Waldbrandbeautragte und Vertreter im Landkreis Lüneburg Die Gefahrenbezirke orientieren sich nach der Umstrukturierung nach den Waldbesitzarten und den hierzu zuständigen Organisationseinheiten (Förstereien), teilweise mit Sitz in Nachbarkreisen, mit folgendem Personal: Gefahrenbezirk Waldbrandbeauftragter Vertreter Waldbrandbeauftragter Rfö. Barendorf FA Oliver Christmann Am Forsthaus 9 Barendorf Telefon: 0-8 Mobil: 00- Mail: oliver.christmann@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de FAR Burkhard von List Schlangenweg a Adendorf Telefon: 0- Mobil: 0-98 Mail: Burkhard.vonList@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de Rfö. Wilsede Rfö. Wettenbostel Rfö. Leitstade FA Ulrich Großmann Forsthaus Wilsede 9 Bispingen Telefon: 0-8 Mobil: Mail: Ulrich.Grossmann@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de FA Sönke Meyer Wettenbostel 9 Wriedel Telefon: Mobiel Mail: soenke.meyer@ nfa-oerrel.niedersachsen.de FA Wolf-Achim Fürst König-Georg-Allee 9 Göhrde Telefon: Mobil: 0-0 Mail: Wolf-Achim.Fuerst@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FAR Burkhard von List Schlangenweg a Adendorf Telefon: 0- Mobil: 0-98 Mail: Burkhard.vonList@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de FOI Thorben Wulf Ehlbecker Weg 8 Rehlingen Telefon: Mobil: Mail: Thorben.Wulf@ FA Hubertus Bendi Bleckeder Moor Bleckede Telefon: 08-9 Mobil: 00- Mail: hubertus.bendi@ nfa-goehrde.niedersachsen.de

5 Rfö. Medingen (wird vertreten durch Bezfö Reinstorf Süd) Rfö. Bobenwald Rfö. Bleckede Rfö. Röthen (wird vertreten durch Bezfö. Dahlenburg) Rfö. Bostelwiebeck FI Eike Müller Am Neetzekanal 9 Rullstorf Telefon: 0- Mobil: 0-8 Mail: bezf.reinstorf-sued@ FOI Thorben Wulf Ehlbecker Weg 8 Rehlingen Telefon: Mobil: Mail: Thorben.Wulf@ FA Hubertus Bendi Bleckeder Moor Bleckede Telefon: 08-9 Mobil: 00- Mail: hubertus.bendi@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FI i. A. Cathrin Meyer Himberger Str. 8 Boitze Vindorf Telefon: Mobil: 0-8 Mail: bezf.dahlenburg@ FA Martin Hohensee Im Dorfe 8 Dahlem Telefon: Mobil: 0-89 Mail: martin.hohensee@ nfa-oerrel.niedersachsen.de FA Matthias Nabitz Buchenweg 9 Rullstorf Telefon: Mobil: 0-80 Mail: bezf.reinstorf-nord@ Karsten Lührs Lüneburger Str. 9 Ebstorf Telefon: 08-8 Mobil: Mail: Karsten.Luehrs@ nfa-oerrel.niedersachsen.de FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FI i. A. Cathrin Meyer Himberger Str. 8 Boitze Vindorf Telefon: Mobil: 0-8 Mail: bezf.dahlenburg@ Rfö. Busschewald Rfö. Grünenjäger FAR Burkhard von List Schlangenweg a Adendorf Telefon: 0- Mobil: 0-98 Mail: Burkhard.vonList@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de FA Torsten Buchholz Grünenjäger 9 Stapel Telefon: 088- Mobil: 00-0 Mail: torsten.buchholz@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FI Eike Müller Am Neetzekanal 9 Rullstorf Telefon: 0- Mobil: 0-8 Mail: bezf.reinstorf-sued@ FA Oliver Christmann Am Forsthaus 9 Barendorf Telefon: 0-8 Mobil: 00- Mail: oliver.christmann@ nfa-sellhorn.niedersachsen.de FI i. A. Michael Rohling Telefon: Mobil: 0 88 Schilfweg 0 98 Blücher Mail: bezf.amt-neuhaus@ - 0 -

6 Rfö. Wulfsode Bezfö. Bleckede FA Uwe Cebulla Osterberg 9 Wriedel Telefon: Mobil: Mail: uwe.cebulla@ nfa-oerrel.niedersachsen.de FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FA Rainer Mühlhausen Finkenberg 8 Rehlingen Telefon: 0-8 Mobil: Mail: bezf.rehlingen@ FI i. A. Cathrin Meyer Himberger Str. 8 Boitze Vindorf Telefon: Mobil: 0-8 Mail: bezf.dahlenburg@ Bezfö. Dahlenburg Bezfö. Embsen Bezfö. Kirchgellersen Inklusive Privatwald von C.Reemtsma bei Westergellersen Bezfö. Rehlingen Bezfö. Reinstorf-Nord FI i. A. Cathrin Meyer Himberger Str. 8 Boitze Vindorf Telefon: Mobil: 0-8 Mail: bezf.dahlenburg@ FOI Thorben Wulf Ehlbecker Weg 8 Rehlingen Telefon: Mobil: Mail: Thorben.Wulf@ FIín i.a.dominique Müller-Rudolph Am Butterberg 8 Oldendorf/Luhe Mobil: 0-89 Mail: bezf.kirchgellersen@ FA Rainer Mühlhausen Finkenberg 8 Rehlingen Telefon: 0-8 Mobil: Mail: bezf.rehlingen@ FA Matthias Nabitz Buchenweg 9 Rullstorf Telefon: Mobil: 0-80 Mail: bezf.reinstorf-nord@ FA Hubertus Bendi Bleckeder Moor Bleckede Telefon: 08-9 Mobil: 00- Mail: hubertus.bendi@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FA Rainer Mühlhausen Finkenberg 8 Rehlingen Telefon: 0-8 Mobil: Mail: bezf.rehlingen@ FOI Thorben Wulf Ehlbecker Weg 8 Rehlingen Telefon: Mobil: Mail: Thorben.Wulf@ FOI Thorben Wulf Ehlbecker Weg 8 Rehlingen Telefon: Mobil: Mail: Thorben.Wulf@ FI Eike Müller Am Neetzekanal 9 Rullstorf Telefon: 0- Mobil: 0-8 Mail: bezf.reinstorf-sued@ - 0 -

7 Bezfö. Reinstorf-Süd Bezfö. Salzhausen-Nord Bezfö. Salzhausen-Süd Bezfö. Amt Neuhaus Stadtforstamt Lüneburg Klosterrevierförsterei Garlstorfer Wald FI Eike Müller Am Neetzekanal 9 Rullstorf Telefon: 0- Mobil: 0-8 Mail: bezf.reinstorf-sued@ FA Andreas Euhus Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-nord@ FA Andreas Euhus Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-nord@ FI i. A. Michael Rohling Telefon: Mobil: 0 88 Schilfweg 0 98 Blücher Mail: bezf.amt-neuhaus@ FA Arno Meier Hasenwinkel 0 0 Melbeck Telefon: Mobil: 0-8 Mail: arno.meier@ stadt.lueneburg.de FAR Jürgen Purschwitz Grebenhoop Gödenstorf Telefon: Mobil: 0-88 Mail: Juergen.Purschwitz@ klosterforsten.de FA Matthias Nabitz Buchenweg 9 Rullstorf Telefon: Mobil: 0-80 Mail: bezf.reinstorf-nord@ FA Peter Mencke Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-nord@ FA Peter Mencke Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-nord@ FA Torsten Buchholz Grünenjäger 9 Stapel Telefon: 088- Mobil: 00-0 Mail: torsten.buchholz@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FAR Michael Stall Düvelsbrooker Weg Lüneburg Telefon: 0-8 Mobil: Mail: michael.stall@ stadt.lueneburg.de FIín i.a.dominique Müller-Rudolph Am Butterberg 8 Oldendorf/Luhe Mobil: 0-89 Mail: bezf.kirchgellersen@ FA Andreas Euhus Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-sued@ - 0 -

8 Försterei Egestorf (FBG Egestorf-Hanstedt) Großprivatwald Dr. Rantzau Großprivatwald Junkernhof Ölhof Bleckede BIMA Forstrevier Uhlenbusch Truppenübungsplatz Munster Nord BIMA TB Florian Tumbrink Am Brink Undeloh Telefon: Mobil: 0-8 Mail: TB Kai-Sören Knothe Forsthaus Oedendorf Am Waldrand 9 99 Kasseburg Mobil: Mail: Soeren.knothe@rantzau.de TB Christian Stadtländer Junkernhof 0 Thomasburg Telefon: Mobil: 0-90 Mail: junkernhof@gmx.de FA Hubertus Bendi Bleckeder Moor Bleckede Telefon: 08-9 Mobil: 00- Mail: hubertus.bendi@ nfa-goehrde.niedersachsen.de FA Jörg Krawinkel Große Horststraße 98 Faßberg Telefon: Mobil: Mail: joerg.krawinkel@ Bundesimmobilien.de FOI Arne Holst Am Brink Undeloh Telefon: Mobil: Mail: Holst@fwv-nordheide.de FA Andreas Euhus Toppenstedter Kirchweg Salzhausen Telefon: 0- Mobil: Mail: bezf.salzhausen-sued@ FIín i.a.dominique Müller-Rudolph Am Butterberg 8 Oldendorf/Luhe Mobil: 0-89 Mail: bezf.kirchgellersen@ FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FI Eike Müller Am Neetzekanal 9 Rullstorf Telefon: 0- Mobil: 0-8 Mail: bezf.reinstorf-sued@ FOI Cord Schütte Am Heidberg Barskamp Telefon: 08-9 Mobil: 0-8 Mail: bezf.bleckede@ FA Wolf-Achim Fürst König-Georg-Allee 9 Göhrde Telefon: Mobil: 0-0 Mail: Wolf-Achim.Fuerst@ nfa-goehrde.niedersachsen.de TB Dr. Christian Kleinschmit Brehloer Str. 9 Munster Telefon: Mobil: Mail: christian.kleinschmit@ Bundesimmobilien.de - 0 -

9 Forstrevier Schlichternheide Truppenübungsplatz Wendisch Evern BIMA Polizeidirektion Lüneburg FA Waldemar Lisson Dethlinger Weg a 99 Wietzendorf Telefon: Mobil: 0-9 Mail: Waldemar.Lisson@ Bundesimmobilien.de PI Julian Reinsberg Polizeidirektion Lüneburg Auf der Hude 9 Lüneburg Telefon: Mail: Julian.Reinsberg@ polizei.niedersachsen.de FA Jörg Krawinkel Große Horststraße 98 Faßberg Telefon: Mobil: Mail: joerg.krawinkel@ Bundesimmobilien.de Die Revierförsterei Falkenhof ist aufgelöst und der Bereich wird der Revierförsterei Grünenjäger zugeordnet. Eine Karte der Gefahrenbezirke (Revier- und Bezirksförstereien, Klosterforstämter, sonstige Forstämter) ist im Geoportal des Landkreises Lüneburg hinterlegt und einsehbar. Die Änderungen treten am in Kraft. Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Im Auftrag gez. Unterschrift Stefan Bartscht B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. - 0 der Hansestadt Lüneburg für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Altenbrücker Damm/Lüner Damm Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Veränderungssperre Nr. 0 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Altenbrücker Damm/ Lüner Damm Aufgrund der Abs., Abs. Satz und Abs. des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit 0 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am die folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: Räumlicher Geltungsbereich. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Gebiet, für das der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am.08.0 gemäß Abs. Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Altenbrücker Damm/Lüner Damm beschlossen hat.. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre sind auf dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet. Die von der Veränderungssperre betroffenen Flurstücke sind in einer Tabelle aufgelistet. Rechtswirkung der Veränderungssperre Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des 9 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen Ausnahmen von der Veränderungssperre können zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Lüneburg, den.08.0 Der Oberbürgermeister Gez. Mädge - 0 -

10 9 A B B A A 9 0 A 8 A A B A A 8 8 C B 9A B A 9 8A A A-D 9 A A A B A 0 0A A HsNr. A A Vorstehende Satzung wird hiermit gemäß Abs. BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre kann im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze, I. Stock, Zimmer während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt der Veränderungssperre wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig wird. gemäß 8 Abs. Satz BauGB,. gemäß Abs. BauGB und. gemäß 0 Abs. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Folgendes hingewiesen:. Sind aufgrund dieser Veränderungssperre die in 8 Abs. Satz BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.. Unbeachtlich werden: eine nach Abs. Satz Nr. bis BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des Abs. BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach Abs. Satz BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach 0 Abs. NKomVG beachtliche Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die dort enthalten oder aufgrund dessen erlassen worden sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Beachtlich bleibt nach NKomVG, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Lüneburg, Der Oberbürgermeister In Vertretung Gundermann / 8 89/ / / P:\StadtCAD\BP 0 Veränderungssperren\Planung\V -0 zum BP utm 0 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung HANSESTADT LÜNEBURG Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 0/0 zum Bebauungsplan Nr. "Altenbrücker Damm / Lüner Damm" HsNr. HsNr. Lüneburg, August 0 Bereich Stadtplanung Maßstab :.00 HsNr. Plan zur Bekanntmachung HsNr

11 Entschädigungssatzung der Gemeinde Adendorf Gemäß Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. 0,,,, 8, NKomVG in der Fassung vom..00 (Nds. GVBl. S. ), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Adendorf in seiner Sitzung am folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis Allgemeine Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder... Aufwandsentschädigungen für nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder... Besondere Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger... Aufwendungen für eine Erwachsenen- und Kinderbetreuung... Verdienstausfall, Nachteilausgleich... Entschädigung für Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes... Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit... 8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung... 9 Kosten für das Ratsportal... 0 Inkrafttreten... Allgemeine Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder () Die Ratsfrauen und Ratsherren erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen: a) eine monatliche Pauschalentschädigung von 0,00 b) für jede Rats-, Ausschuss-, Gruppen- und Fraktionssitzung sowie von der Ver-waltung eingeladene Sitzung ein Sitzungsgeld von,00 () Das Sitzungsgeld wird auch für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen gezahlt, wenn sie im Einzelfall vom Rat oder Verwaltungsausschuss genehmigt ist. () Bei mehreren Sitzungen an einem Tag dürfen nicht mehr als Sitzungsgelder nach Buchstabe b) gewährt werden. () Ein Anspruch auf Sitzungsgeld entfällt, soweit ein solcher gegenüber einem Dritten gel-tend gemacht werden kann. () Die Pauschale zu Abs. Buchstabe a) wird unabhängig vom Beginn oder Ende der Mitgliedschaft im Rat für den laufenden Monat in voller Höhe gezahlt. Aufwandsentschädigungen für nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder () Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder, die gem. Abs. NKomVG in die Ausschüsse berufen worden sind, erhalten für jede Teilnahme an einer Sitzung als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld nach Abs. Buchstabe b). () Angehörigen der Gemeindeverwaltung, die auf Grund ihrer hauptamtlichen Tätigkeit Mitglied eines Ausschusses sind oder an ihm teilnehmen, steht weder Aufwandsentschädigung noch Sitzungsgeld zu. () Sofern eine andere gesetzliche Regelung nicht getroffen ist, gilt Abs. entsprechend für nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder, die auf Grund von besonderen Rechtsvorschriften in Ausschüsse berufen sind. Besondere Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger () Unbeschadet der Regelung nach erhalten die stellvertretenden Bürgermeister/innen und die Fraktions-/Gruppenvorsitzenden und die/der Vorsitzende des Rates für die Wahrnehmung ihrer besonderen Funktionen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. () Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich a) für den/die. stellv. Bürgermeister/in 0,00 b) für den/die. stellv. Bürgermeister/in 0,00 c) für den/die. stellv. Bürgermeister/in 0,00 d) für die/den Fraktionsvorsitzenden 0,00 zuzüglich,00 pro Fraktionsmitglied e) für die/den Gruppenvorsitzenden 0,00 Benennt die Gruppe zwei Gruppenvorsitzende, erhalten diese jeweils 0,00. f) Die/der Vorsitzende des Rates erhält für jede von ihr/ihm geleitete Sitzung des Rates das Doppelte des unter Buchstabe b) genannten Sitzungsgeldes. g) Die/der Vorsitzende eines Fachausschusses erhält für jede von ihr/ihm geleitete Fachausschusssitzung das ½fache des unter Buchstabe b) genannten Sitzungsgeldes. () Im Falle der Verhinderung eines stellv. Bürgermeisters/in wird die ihm/ihr zustehende Entschädigung bis zum Ablauf des nächsten Monats - den Erholungsurlaub nicht eingerechnet - nach Eintritt des Verhinderungsfalles weitergezahlt. () Für die Fraktions-/Gruppenvorsitzenden gilt Abs. entsprechend. Aufwendungen für eine Erwachsenen- und Kinderbetreuung - 0 -

12 Auf Antrag werden neben den Aufwandsentschädigungen nach den bis die nachgewiesenen Aufwendungen für eine notwendige Kinderbetreuung zur Teilnahme an Sitzungen erstattet. Als betreuungsbedürftig gelten hier Kinder bis zur Vollendung des. Lebensjahres sowie darüber hinaus Kinder/Jugendliche und Erwachsene auf Grund besonderer Erkrankung oder Behinderung unabhängig von einem Verwandtschaftsgrad. Die Betreuer oder Betreuerinnen dürfen nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehören. Die Erstattung wird auf den Höchstbetrag von 0,00 /Sitzungsstunde begrenzt. Im Übrigen gilt Abs. entsprechend. Verdienstausfall, Nachteilausgleich () Neben den Leistungen nach den - ist für unselbständig Tätige der nachgewiesene Verdienstausfall zu erstatten. Selbständig Tätigen wird eine Verdienstausfallentschädigung auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalles gewährt. () Wer ausschließlich einen Haushalt führt, hat Anspruch auf Zahlung eines Pauschalstundensatzes. Voraussetzung ist, dass zum Haushalt zwei oder mehr Personen gehören, von denen mindestens ein Kind unter Jahren, eine ältere Person über Jahre oder eine anerkannt pflegebedürftige Person ist. Wird eine Hilfskraft in Anspruch genommen, darf diese nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehören. () Die Erstattung zu Abs. und wird auf einen Höchstbetrag von,00 /Stunde und 8 Stunden täglich begrenzt. () Wird Verdienstausfall nicht geltend gemacht und es entsteht im beruflichen Bereich ein besonderer Nachteil, der nicht durch das Nachholen versäumter Arbeit ausgeglichen werden kann, wird hierfür ein Pauschalstundensatz von 0,00 pro Stunde und bis zu 8 Stunden täglich gewährt. Der Anspruch ist nachzuweisen. Wird eine Hilfskraft in Anspruch genommen, darf diese nicht der häuslichen Gemeinschaft angehören. () Abs. gilt auch insoweit entsprechend. Entschädigung für Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes () Für Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse auf Antrag eine Reisekostenvergütung nach dem Bundesreisekos-tengesetz (Reisekostenstufe B). () Leistungen nach Abs. erhalten auch die stellv. Bürgermeister/innen und die Fraktions-/Gruppenvorsitzenden. () Dienstreisen bedürfen der Genehmigung des Rates oder des Verwaltungsausschusses, die vor Reisebeginn einzuholen ist. In Eilfällen genügt die vorherige Zustimmung des/der Bürgermeisters/in, über die dem Verwaltungsausschuss unverzüglich zu berichten ist. () Im Übrigen gilt Abs. entsprechend. Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit () Die folgenden in der Gemeinde Adendorf tätigen Ehrenbeamten/innen und die ehrenamtlich Tätigen erhalten als monatliche Aufwandsentschädigung: a) Gemeindebrandmeister 9,00 b) stellv. Gemeindebrandmeister 0,00 c) Ortsbrandmeister 90,00 d) stellv. Ortsbrandmeister,00 e) Gerätewart (Grundbetrag) 0,00 Steigerungsbetrag für jedes Feuerwehrfahrzeug,00 f) stellv. Gerätewart (pro Ortswehr max. Vertreter),00 g) Gemeindejugendwart 0,00 h) stellv. Gemeindejugendwart,00 i) Jugendfeuerwehrwart (Ortswehr),00 j) stellv. Jugendfeuerwehrwart (Ortswehr) 0,00 k) Kinderwart (Floriangruppe) 0,00 l) stellv. Kinderwart 0,00 m) Umweltschutzbeauftragte/r,00 n) Gleichstellungsbeauftragte 9,00 o) Archivar/in 9,00 p) Kulturbeauftragte/r,00 q) Behindertenbeauftragte/r 9,00 () Die Zahlung der Aufwandsentschädigung gem. Abs. entfällt mit Ablauf des. auf den Beginn der Nichtwahrnehmung der Funktion folgenden Kalendermonats, wenn der/die Empfänger/in ununterbrochen länger als Monate verhindert ist, seine/ihre Funktion wahrzunehmen. Nimmt der/die Vertreter/in die Funktion ununterbrochen länger als Monate wahr, so erhält er/sie für die darüber hinausgehende Zeit ¾ der für die/ den/vertretene/n festgesetzten Aufwandsentschädigung. Eine nach Abs. an den/die Vertreter/in zu zahlende Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. Die Dauer des Erholungsurlaubes bleibt bei der Berechnung der Zeiten außer Betracht. () Funktionsträger/innen bzw. stellv. Funktionsträger/innen, die neben ihrer Funktion eine weitere Stellvertreterfunktion wahrnehmen, erhalten zusätzlich zu dem für die erste Funktion festgesetzten Betrag einen Betrag bis zur Hälfte des für die weitere Funktion festgesetzten Betrages

13 () Für von dem/von der Bürgermeister/in vor Dienstantritt genehmigte Dienstreisen au-ßerhalb des Gemeindegebietes, die für den ehrenamtlich Tätigen eine nichtvoraussehbare außergewöhnliche Belastung darstellen, kann auf Antrag zusätzlich Reisekostenvergütung nach dem BRKG (Reisekostenstufe B) gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der/die Bürgermeister/in. () Durch die Leistungen nach Abs. und gelten für den in Abs. genannten Personenkreis sämtliche im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehenden Aufwendungen - bis auf einen evtl. Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten - als abgegolten. () Im Übrigen erhalten die nicht in Abs. aufgeführten ehrenamtlich Tätigen für ihre Tätigkeit: a) die nachgewiesenen notwendigen Auslagen (ohne Fahrtkosten) höchstens,0 /Tag b) den nachgewiesenen Verdienstausfall bis zu acht Stunden,00 /Stunde c) für Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes werden anstelle der Entschädigung nach Buchstabe a) Leistungen nach dem BRKG (Reisekostenstufe B) gewährt. Buchstabe b) bleibt unberührt. () Abweichend von Abs. kann für die in Abs. aufgeführten ehrenamtlich Tätigen in Fällen außergewöhnlicher Belastung und für bestimmte Tätigkeiten des Funktionsträgers, deren Ausmaß nicht vorhersehbar ist, ein sich ergebender nachweisbarer Verdienstausfall erstattet werden. Die Erstattung wird auf einen Höchstbetrag von,00 /Stunde und maximal acht Stunden begrenzt. (8) Die Vorschriften des Abs. finden für die Leistungen nach Abs. und entsprechende Anwendung. 8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der von der Gemeinde Adendorf gezahlten Entschädigungen gemäß dieser Satzung ist Sache des/der Empfängers/in. 9 Kosten für das Ratsportal () Jedes Ratsmitglied, welches am Ratsportal teilnimmt, erhält auf Antrag eine Entschädigung wahlweise nach Absatz oder Absatz. () Das Ratsmitglied erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von,00. Mit dieser Pauschale sind alle Aufwendungen, die mit der Nutzung des Ratsportals in Verbindung stehen (insbesondere Finanzierung von Hard- und Software und Abgeltung der im häuslichen Umfeld entstehenden Kosten), abgegolten. Für die Dauer der Ratsperiode wird hiermit eine Entschädigung in Höhe von.00,00 gewährt. () Das Ratsmitglied erhält zu Beginn der Ratsperiode eine Einmalzahlung für die Unterstützung zur Anschaffung eines Endgerätes in Höhe von bis zu 80,00 sowie eine monatliche Entschädigung in Höhe von 0,00. Für die Dauer der Ratsperiode wird hiermit eine Entschädigung in Höhe von.00,00 gewährt. () Ratsmitglieder, die gleichzeitig auch Mitglied des Kreistages sind und dort einen Zuschuss zur Nutzung des Ratsportals erhalten haben, wird kein Zuschuss nach den Absätzen und gewährt, sondern ein Ausgleich in Höhe der Differenz der Entschädi-gung des Landkreises und des Entschädigungsbetrages nach Absatz Satz. () Die in den Absätzen und genannte laufende Pauschale wird unabhängig vom Beginn oder Ende der Mitgliedschaft im Rat für jeden Monat in voller Höhe gezahlt, indem das Ratsmitglied das Ratsportal nutzt. () Ratsmitglieder, die erst im Laufe der Ratsperiode als Ersatzpersonen ihre Ratsarbeit aufnehmen, erhalten auf Antrag eine anteilige Entschädigung in Höhe der verbleibenden Dauer der Ratsperiode. () Bei Beendigung des Mandats oder der Beendigung der Teilnahme am Ratsportal ist die gewährte Entschädigung anteilig zurückzuzahlen, sofern diese die Summe aus,00 multipliziert mit der Anzahl der Monate, die das Ratsmitglied in der aktuellen Ratsperiode im Rat tätig war, übersteigt. Macht das Ratsmitglied geltend, dass eine Rückzahlung eine besondere Härte darstellt, entscheidet der Verwaltungsausschuss über diesen Einzelfall durch Beschluss. 0 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 0. Juli 0 in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Entschädigungssatzung vom.0.0 außer Kraft. Adendorf, den Maack Bürgermeister

14 Bekanntmachung Ortsplanung St. Dionys: Bebauungsplan St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß bzw. entsprechend Abs. Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Barum hat in seiner Sitzung am.0.0 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom.0.0 für den Bebauungsplan St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift gemäß bzw. entsprechend Abs. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dieses Bauleitplanverfahren wird nun eingestellt aufgrund der inzwischen erfolgten vollständigen Erledigung der damaligen Planungsziele der Gemeinde. Der räumliche Geltungsbereich des bisher geplanten Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan im M. :.000 durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet. Er liegt südlich des Frankenweges und östlich des Gotenweges und reicht nach Süden hin bis an die Karl-der-Große-Straße (Kreisstraße (K )) heran. Die Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit entsprechend Abs. BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Barum, den gez. Rödenbeck Bürgermeister ausgehängt am: Übersichtsplan (genordet, M. ca. :.000) Satzung der Gemeinde Barum über die Außerkraftsetzung einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift Präambel Aufgrund der Abs., Abs. und Abs. des Baugesetzbuchs (BauGB) i.v.m. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Barum in seiner Sitzung am.0.0 die Aufhebung der am..0 beschlossenen Veränderungssperre, in Kraft getreten am 9.0.0, als Satzung beschlossen

15 Allgemeines Am.0.0 hat der Rat der Gemeinde Barum die Aufstellung des Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Dieses Bauleitplanverfahren wird nun eingestellt aufgrund der inzwischen erfolgten vollständigen Erledigung der damaligen Planungsziele der Gemeinde. Die zur Sicherung der Planung für den räumlichen Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift beschlossenen Veränderungssperre wird entsprechend außer Kraft gesetzt. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem räumlichen Geltungsbereich des bisher geplanten Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift der Gemeinde Barum überein. Inkrafttreten Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis in Kraft. Barum, den Gemeinde Barum gez.. Rödenbeck - Bürgermeister - Übersicht des räumlichen Geltungsbereichs der außer Kraft gesetzten Veränderungssperre für den gemäß Ratsbeschluss der Gemeinde Barum vom.0.0 bisher geplanten Bebauungsplan St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift - -

16 Bekanntmachung Ortsplanung St. Dionys: Aufhebung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des bisher zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift Der Rat der Gemeinde Barum hat in seiner Sitzung am.0.0 gemäß, und Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Aufhebung der am..0 für den räumlichen Geltungsbereich des sich bisher in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd beschlossenen Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird nun eingestellt aufgrund der inzwischen erfolgten vollständigen Erledigung der damaligen Planungsziele der Gemeinde. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des bisher zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans St. Dionys Nr. Frankenweg Süd mit örtlicher Bauvorschrift. Er ist im beigefügten Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet. Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß Abs. und BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über die Aufhebung bzw. Außerkraftsetzung der Veränderungssperre kann von jedermann bei der Gemeinde Barum, Am See, Barum, während der allgemeinen Sprechzeiten sowie nach gesonderter Vereinbarung eingesehen werden. Die Aufhebung bzw. Außerkraftsetzung der Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg in Kraft. Barum, den gez. Rödenbeck Bürgermeister ausgehängt am: 0. JUNI 0 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre / Übersichtsplan (genordet, M. ca. :.000) - -

17 Haushaltssatzungder Gemeinde Reinstorf für das Haushaltsjahr 0 Aufgrund des des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Reinstorf in der Sitzung am.0.0 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 0 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 0 wird. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der ordentlichen Erträge auf.0.00,00. der ordentlichen Aufwendungen auf.09.00,00. der außerordentlichen Erträge 0 E. der außerordentlichen Aufwendungen 0 E. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.00,00. der Einzahlungen für Investitionen..000,00. der Auszahlungen für Investitionen..00,00. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 E. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0.000,00 E festgesetzt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 0 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf.0.000,00 festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 0 wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 0 v. H.. für Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v. H.. Gewerbesteuer 0 v. H. Reinstorf, am.0.0 Andree Schlikis Gemeindedirektor Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 0 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach Abs. NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Lüneburg am 0. Juni 0 unter dem Az / 8 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach Abs. Satz NKomVG vom.0.0 bis.0.0 im Rathaus der Samtgemeinde Ostheide, Schulstraße, 9 Barendorf, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Reinstorf,.0.0 gez. Schlikis Gemeindedirektor - -

18 Haushaltssatzung der Gemeinde Echem für das Haushaltsjahr 0 Aufgrund des des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Echem in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 0 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 0 wird festgesetzt. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der ordentlichen Erträge auf 0.00,00 E. der ordentlichen Aufwendungen auf 0.00,00 E. der außerordentlichen Erträge auf 0,00 E. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 E. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.00,00 E. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf.00,00 E. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf.000,00 E. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf.000,00 E. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,00 E. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf.00,00 E Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 0 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.00,00 E festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 0 wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 0 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v. H.. Gewerbesteuer 0 v. H. Unerheblich sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nach Abs. des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, soweit sie einen Betrag von 00 E nicht übersteigen. Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird festgesetzt auf Echem,. Mai 0 (Schmitter) Bekanntmachung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Echem für das Haushaltsjahr 0 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Abs. Satz NKomVG vom.0. bis.0.0 in der Verwaltung der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz, 9 Scharnebeck in Raum.0 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Echem, Schmitter, Bürgermeister - -

19 Haushaltssatzung der Gemeinde Scharnebeck für das Haushaltsjahr 0 Aufgrund des des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Scharnebeck in der Sitzung am.0.0 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 0 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 0 wird festgesetzt. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der ordentlichen Erträge auf.0.00 E. der ordentlichen Aufwendungen auf..00 E. der außerordentlichen Erträge 0 E. der außerordentlichen Aufwendungen 0 E. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.9.00 E. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit..00 E. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 E. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit E. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 E. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit.00 E Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 0 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf E festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 0 wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 0 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v. H.. Gewerbesteuer 0 v. H. Unerheblich sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nach Abs. des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, soweit sie einen Betrag von.000 E nicht übersteigen. Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird festgesetzt auf.000 E. Scharnebeck,. April 0 Führinger Bürgermeister Bekanntmachung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Scharnebeck für das Haushaltsjahr 0 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Abs. Satz NKomVG vom.0. bis.0.0 in der Verwaltung der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz, 9 Scharnebeck in Raum.0 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Scharnebeck,.0.0 Führinger, Bürgermeister - -

20 C. Bekanntmachungen kommunaler Unternehmen und Verbände D. Bekanntmachungen anderer Dienststellen - -

Entschädigungssatzung der Gemeinde Adendorf

Entschädigungssatzung der Gemeinde Adendorf Gemeinde Adendorf Entschädigungssatzung der Gemeinde Adendorf Gemäß 55 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. 10, 11, 44, 54, 58, 71 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

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