Pflegetagebuch. Hinweise für die Pflegebegutachtung. Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im

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1 Pflegetagebuch Hinweise für die Pflegebegutachtung Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im

2 Liebe Angehörige, lieber Angehöriger, damit die Pflegekasse nach der Antragstellung schnell Hilfe leisten kann, ist zunächst eine Einschätzung des Hilfebedarfs durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nötig. Der MDK-Gutachter ermittelt bei einem Hausbesuch den Pflegebedarf ihres Angehörigen. Die Höhe der Leistung hängt von dem Pflegegrad ab. Es ist daher wichtig, dass Sie gut auf den Besuch des MDK-Gutachters vorbereitet sind. Legen Sie das ausgefüllte Pflegetagebuch vor, wenn die Mitarbeiter des MDK die Begutachtung in der häuslichen Umgebung durchführen. Ihre Eintragungen können den Gutachtern wichtige Daten zur Ermittlung des Pflegebedarfs liefern und dienen als Vorbereitung des Erstbesuchs zur Feststellung eines Pflegegrades als auch zur Begründung eines Antrags auf einen höheren Pflegegrad. Das Pflegetagebuch liefert Informationen zum Grad der Selbständigkeit. Dazu müssen Fragen nach Selbständigkeit bzw. dem Vorliegen bestimmten Verhaltens beantwortet werden. Außer dem Pflegetagebuch sollten Sie sämtliche Unterlagen wie: Diagnosen, Medikamentenplan, ärztliche Atteste und Entlassungsbriefe zur Ansicht vorbereiten. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Kontaktdaten des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie am Ende dieser Broschüre.

3 Name, Vorname geboren am Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) pflegebedürftige Person Gesetzliche Vertretung (sofern vorhanden) Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort körperliche, geistige oder seelische Krankheit (Diagnose) oder Behinderung Symptome und Einschränkungen

4 Modul 1: Mobilität überwiegend überwiegend un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen 1.6 Besondere Bedarfskonstellation ja nein Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine

5 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Fähigkeit vorhanden Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld 2.2 Örtliche Orientierung 2.3 Zeitliche Orientierung 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren 2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 2.10 Verstehen von Aufforderungen 2.11 Beteiligen an einem Gespräch

6 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder selten selten ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen häufig zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 3.2 Nächtliche Unruhe 3.3 Selbstschädigendes oder autoaggressives Verhalten 3.4 Beschädigung von Gegenständen 3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen 3.6 Verbale Aggression 3.7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten 3.8 Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen 3.9 Wahnvorstellungen 3.10 Ängste 3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage 3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 3.13 Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

7 Modul 4: Selbstversorgung überwiegend überwiegend un un 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes 4.3 Waschen des Intimbereichs 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken 4.8 Essen 4.9 Trinken 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma 4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma 4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde Versorgung Nicht täglich, nicht auf Dauer Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich

8 Modul 5: Bewältigung von und er Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen entfällt Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat 5.1 Medikation 5.2 Injektionen 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe 5.5 Einreibungen oder Kälte- Wärmeanwendungen 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen 5.7 Körpernahe Hilfsmittel 5.8 Verbandwechsel und Wundversorgung 5.9 Versorgung mit Stoma 5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 5.13 Arztbesuche 5.14 Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3Std.) 5.15 Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) 5.16 Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar:

9 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und überwiegend überwiegend un un sozialer Kontakte 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen 6.2 Ruhen und Schlafen 6.3 Sichbeschäftigen 6.4 Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt 6.6 Kontakt zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Neben diesen sechs Modulen werden zwei weitere Bereiche von der Gutachterin beurteilt, die jedoch nicht in die Ermittlung des Pflegegrades einfließen. Bereich 7 - Außerhäusliche Aktivitäten gibt Aufschluss darüber, ob die pflegebedürftige Person die Wohnung verlassen kann, wie sie sich außerhalb der Wohnung fortbewegt, ob sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, ob sie in einem KFZ mitfahren kann, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen kann, ob sie Einrichtungen besuchen kann, ob sie an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen teilnehmen kann. Bereich 8 Haushaltsführung gibt Aufschluss darüber, ob die pflegebedürftige Person einkaufen kann, Mahlzeiten zubereiten kann, aufwändige Haushaltstätigkeiten bewältigen kann, ob sie in der Lage ist Dienstleister für sich zu organisieren und ob sie finanzielle und behördliche Angelegenheiten regeln kann. Bei Fragen zur Berechnung der Pflegegrade wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder den Senioren- und Pflegestützpunkt.

10 Hinweise für das Gespräch mit dem Gutachter Beantworten Sie alle Fragen des Gutachters möglichst klar und kurz. Vermeiden Sie zu ausführliche Erklärungen und Schilderungen. Verharmlosen oder beschönigen Sie den Hilfebedarf nicht, sondern schildern Sie ihn wahrheitsgemäß. Richten Sie den Kranken zu dem Termin nicht fein her. Der Gutachter sollte Sie und den Kranken in einer normalen Alltagssituation vorfinden. Bitten Sie um ein zusätzliches, gesondertes Gespräch mit dem Gutachter, wenn Sie im Beisein des Kranken nicht über alles sprechen wollen. Falls der Gutachter einen ungünstigen Termin für seinen Besuch vorschlägt, lassen Sie sich einen Ausweichtermin geben. Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) - RoSe Südliches Kreisgebiet: Frau Cordes- Yurdakul Tel.: / stefanie.cordes-yurdakul@lk-row.de Frau Kölker Tel.: / helga.koelker@lk-row.de Nördliches Kreisgebiet: Frau Schulz Tel.: / beate.schulz-behrmann@lk-row.de

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