GEMEINDE GELDERSHEIM
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1 GEMEINDE GELDERSHEIM 3. Änderung des Bebauungsplans BRUNNHÖHE bearbeitet durch: peichl + metz, Bergrheinfeld
2 1. Erfordernis der Planaufstellung Im Baugebiet Brunnhöhe befindet sich ein Kinderspielplatz nördlich der Straße An der Brunnhöhe. Zwischenzeitlich wurde südlich dieser Straße auf dem Schulgelände ein weiterer Kinderspielplatz mit einem größeren Spielangebot auf dem Grundstück der Grundschule errichtet und die Spielgeräte des Kinderspielplatzes dorthin verlegt. Der Spielplatz ist daher zur Versorgung des Baugebietes nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen den Bebauungsplan zu ändern und den Bereich einer Wohnbebauung zuzuführen. 2. Einfügung in die Bauleitplanung der Gemeinde Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz aus. Die angrenzenden Bereiche sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die kleinräumige Änderung von öffentlicher Grünfläche in Allgemeines Wohngebiet erfordert keine Flächennutzungsplan-Änderung, da die geplante Nutzung der angrenzenden Nutzung entspricht und die städtebauliche Ordnung bei dieser geringfügigen Änderung durch die verbindliche Bauleitplanung gesteuert werden kann. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer späteren Änderung angepasst. 3. Der Bestand innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Bestand innerhalb: Die Grünfläche liegt in Teilbereichen ca. 50cm unter dem Straßenniveau der Straße An der Brunnhöhe. Sie ist mit Laubbäumen bestanden, die im Zuge der Bebauung voraussichtlich entfernt werden. Bestand außerhalb: Im Norden: Hier grenzt Ackerland an. Zwischen der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der geplanten Wohnbebauung wird ein Anwandweg angelegt, der die westliche vorhandene Flurerschließung mit dem nach Norden führenden Anwandweg verbindet. Im Osten: Hier grenzt eine zweigeschossige Reihenhausbebauung mit zum Planungsgebiet vorgelagertem Garagenhof an. Im Süden: Südlich der Straße An der Brunnhöhe befindet sich eingeschossige Wohnbebauung sowie von der Straße abgesenkt der Friedhof die Sport- und Spielflächen an der Grundschule. Im Westen: Eine eingeschossige Wohnbebauung aus Flachdachbungalows schließt sich im Westen des Planungsgebiets an. Die zugehörigen Garagen liegen zwischen dieser Bebauung und der Straße An der Brunnhöhe. 2
3 4. Erschließung und Infrastruktureinrichtungen Die Erschließung erfolgt über die Straße An der Brunnhöhe. Von dieser Straße wird eine Stichstraße mit ca. 40m Länge ohne Wendemöglichkeit in das Gebiet geführt. Über diese Straße können die technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen zu den Grundstücken geführt werden. Die Verkehrsflächen sind ohne Gehwege als Mischflächen konzipiert, auf denen Fußgängerund Fahrverkehr zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind. 5. Ziele der Planung In Berücksichtung der Auswirkungen des demographischen Wandels liegt der Schwerpunkt der Entwicklung der Gemeinde Geldersheim auf der Förderung der Innenentwicklung. Mit kleinflächigen Lückenschlüssen durch Neubebauung auf Grundstücken, die sich im Besitz der gemeinde befinden, erhält sich die Gemeinde ihren Handlungsspielraum in ihrer Ansiedlungspolitik und verbessert gleichzeitig die wirtschaftliche Nutzung ihrer Infrastruktureinrichtungen. Städtebaulich-gestalterisch stellt die Neubebauung die Verbindung zwischen der westlichen Flachdachbebauung und der zweigeschossigen Reihenhausbebauung im Osten her. Die geplante Baustruktur gestattet eine freie Gestaltung der Baukörper zu optimierten Nutzung aktiver und passiv nutzbarer, regenerativer Energiequellen. 6. Ökologie und Grünordnung Der Verlust der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche vermindert die bisher im Gebiet vorhandene ökologische Qualität. Gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist ein Ausgleich für diesen Eingriff zu schaffen. Die Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt nach den Grundsätzen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ( Leitfaden ). 6.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Bestandsaufnahme mit Bewertung der Bedeutung für Natur und Landschaft Die zur Neubebauung vorgesehenen Grundstücke wurden bisher als Ackerfläche genutzt. Bäume oder ein schützenswerter Baumbestand sind nicht vorhanden. Tab.1 Bewertende Bestandsaufnahme mit naturschutzfachlicher Klassifizierung Gebietsabschnitt Flächenprofil Flächenanteile Kategorie 1* Kategorie 2*² Kategorie 3*³ Wohnbaugebiet Ackerland m² Ausgleichsfläche Ackerland m² Verkehrsflächen Ackerland 280 m²
4 Summen m² * Kategorie 1 - Gebiete mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft *² Kategorie 2 - Gebiete mit mittlerer Bedeutung für Natur und Landschaft *³ Kategorie 3 - Gebiete mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft Erfassung des Eingriffs Tab.2 Flächenmäßige Erfassung des Eingriffs innerhalb des Baugebiets mit naturschutzfachlicher Wertung Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere Fläche Typ A hoher Versiegelungsund Nutzungsgrad GRZ >0,35 Typ B niedriger und mittlerer Versiegelungsund Nutzungsgrad GRZ bis 0,35 Flächen ohne Eingriff Ackerland für Wohnbauflächen m² Ackerland für Ausgleichsfläche m² Verkehrsflächen 280 m² Gesamteingriffsfläche m² m² Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs Tab.3 Darstellung der unter Berücksichtigung der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität ermittelten erforderlichen Augleichsflächen aufgrund von Bebauung: Flächenanteile der Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere unter Einbeziehung des Kompensationsfaktors gemäß der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität Gebiete unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Typ A (hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad - GRZ > 0,35) Typ B (niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad - GRZ bis 0,35) Kategorie 1 (Gebiete geringer Bedeutung) Kategorie 2 (Gebiete mittlerer Bedeutung) m² x 0,5 = ha 0,00 m² 0,00 ha 0,00 ha Kategorie 3 0,00 ha 0,00 ha (Gebiete hoher Bedeutung) Gesamtsumme m² 4
5 6.1.4 Begründung des Ausgleichsfaktors: Der Eingriff in den Naturhaushalt besteht in erster Linie in der Versiegelung von bisher offenen Bodenflächen mit seinen nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Klima und Luft sowie auf Pflanzen- und Tierarten des Lebensraums Ackerland. Der Ausgleichsfaktor für Ackerland liegt gemäß Liste 1a des Leitfadens am oberen Rand der möglichen Bandbreite in der Kategorie I. Schutzgutbetrachtung hinsichtlich Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen: Schutzgut Arten- und Lebensräume: a) Randeingrünung des angrenzenden Baugebiets mit Obstbaumpflanzungen Schutzgut Wasser: a) sickerfähige Beläge für Garagenzufahrten und Pkw-Stellflächen Schutzgut Boden: - / - Schutzgut Klima / Luft: a) Verbesserung des Kleinklimas durch intensive Durchgrünung des Wohnbaugebiets Schutzgut Landschaftsbild: a) Einbindung durch Grünstrukturen am Ortsrand Wegen der vorgesehenen grünordnerischen Gestaltungsmaßnahmen zur Durchgrünung des Wohnbaugebiets und der landschaftlichen Einbindung sowie aufgrund der vorgenannten Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten in den einzelnen Schutzgütern wird ein Abschlag von 0,10 angesetzt, so dass zur Ermittlung des Ausgleichs von einem mittleren Ausgleichsfaktor von 0,50 ausgegangen wird. Tab. 4. Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen Maßnahme Fläche Neuanlage und Entwicklung von Extensivgrünland mit Überstellung von (Wild-) obstbäumen m² Gesamtfläche m² 7. Kosten und Wirtschaftlichkeit Durch die Bebauungsplan-Änderung entstehen der Gemeinde keine Kosten. Flächenbilanz: Wohnbaufläche: m² (61,0%) Ausgleichsfläche m² (33,3%) Straßenfläche: 280 m² (05,7%) Gesamt m² (100%) Zur Verwirklichung des Bebauungsplans entstehen folgende Kosten: Straßenbau ,00 Beleuchtung 6.000,00 Summe ,00 5
6 abzgl. 10% Gemeindeanteil 4.800,00 Erschließungskosten ,00 Neben den Erschließungskosten von ca. 14,50 werden weitere Erschließungsbeiträge für Kanal, Wasser Strom etc. gemäß den Beitragssatzungen der einzelnen Erschließungsträger erhoben. 8. Verwirklichung des Bebauungsplans Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist keine Umlegung erforderlich. Mit Rechtsverbindlichwerdung des Bebauungsplans kann mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden. 6
7 Umweltbericht 1. Einleitung 1.1. Inhalt und Ziele des Bauleitplans Der Bauleitplan ermöglicht die Errichtung von vier freistehenden Gebäuden mit den nach BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsmöglichkeiten. Damit soll eine nachfragegerechte Ausweisung von Bauland ermöglicht und gleichzeitig ein Lückenschluss der Bebauung an der Brunnhöhe erfolgen Ziele des Umweltschutzes gemäß der Fachgesetze und Fachpläne Das Baugesetzbuch verlangt bei der Planung die Berücksichtigung von Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, die Landschaft und die biologische Vielfalt. Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit Auswirkungen auf die Kultur- und sonstige Sachgüter Auswirkungen von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern erneuerbaren Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen Die Umweltbelange wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplans wie folgt berücksichtigt: Für das Planungsgebiet wurde ein Areal gewählt, welches bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbauland überplant ist. Mit dem Planungsvorhaben sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu erwarten. Die neuen, zusätzlichen Abwässer und Abfälle werden gemäß den technischen Vorschriften behandelt und entsorgt. Bei dem gewählten Standort werden Kultur und Sachgüter nicht beeinträchtigt. Die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen lässt keine Verstärkung vorhandener Belastungen erwarten, da die einzelnen Belange, wenn überhaupt, an diesem Standort nur geringfügig beeinträchtigt sind Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima Durch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem daraus folgenden Flächenbedarf keine wesentlichen Veränderungen der ökologischen Situation. Alle in der Region vorkommenden, wildlebenden Tiere, können das Gebiet wie bisher als Lebensraum nutzen. Im Gebiet liegen keine Altlast-Verdachtsflächen. Auch anderweitig liegen keine Hinweise auf Bodenkontamination vor. Vorhandene Verdachtsmomente wurden aufgeklärt und ausgeräumt. Durch die Nutzung wird sich der Versiegelungsgrad des Gebietes geringfügig erhöhen. Das Gebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Das bisher versickernde Niederschlagswasser wird künftig gefasst und über die Kanalisation abgeleitet. Durch die zusätzlich versiegelten Flächen wird weniger Niederschlagswasser verdunsten als bisher, wenngleich dies bei dem geringen Flächenzuwachs kleinräumlich kaum quantifizierbar sein wird. 7
8 Die der neuen Nutzung zugeführten Flächen leisten auch bisher schon keinen merkbaren Beitrag zur Kaltluftentstehung. Mittels der vorgesehenen Maßnahmen bleibt die Veränderung in einem Bereich, der auch im Rahmen der Eingriffsregelung toleriert werden kann Auswirkungen auf FFH-Gebiete FFH-Gebiete sind nicht berührt. Im Norden und Westen grenzen Bereiche an, die als Biotop kartiert sind Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit Mit der Errichtung von fünf weiteren Wohnhäusern in Ergänzung der vorhandene Bebauung an der Brunnhöhe werden keine negativen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu erwarten sein Auswirkungen auf Sach- und Kulturgüter (Landschaftsbild) Die im Verhältnis zur vorhandenen Bebauung geringfügige Vergrößerung der Baumassen führt zu keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vielmehr ergänzt sie den nördlichen Ortsrand Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Die zu erwartenden Emissionen gehen nicht über das hinaus, was in der näheren Umgebung üblicherweise an gleichartigem Emissionspotential vorhanden ist. Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist gewährleistet. Die Grundstücke werden an die öffentliche Kanalisation angeschlossen Nutzung erneuerbarer und sparsamer Umgang mit Energie nicht zutreffend. Prognose der Entwicklung bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 1.9. Mit der Durchführung der Planung findet der Eingriff in Natur und Landschaft an einem bereits vorbelasteten Standort statt. Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Abwanderung von jungen Familien aus dem ländlichen Raum weiter beschleunigt. 2. Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.1. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen des Eingriffs in Natur und Landschaft sind Maßnahmen erforderlich. Im Gebiet sind nur im geringen Umfang Ausgleichsmöglichkeiten gegeben. Der wesentliche Ausgleich für den Eingriff erfolgt auf einem Grünstreifen im nordwestlichen Anschluss an das Baugebiet. 3. Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 3.1. Zu der Bebauungsplan-Änderung gibt es keine Alternative, da vergleichbare Möglichkeiten an anderer Stelle in Geldersheim nicht gegeben sind. 8
9 4. Methodik der Umweltprüfung (techn. Verfahren und Schwierigkeiten beim Zusammenstellen der Angaben, Kenntnislücken) 4.1. Detaillierte Untersuchungen der relevanten Umweltfaktoren liegen für diesen Bereich nicht vor. Es sind deshalb große Wissenslücken vorhanden. Hilfsweise wird deshalb aus den Gegebenheiten auf die allgemein ableitbaren Konsequenzen und Entwicklungen geschlossen. 5. Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen 5.1. Erhebliche Umweltbelastungen sind nicht zu erwarten. Ein Monitoring ist deshalb nicht erforderlich. 6. Zusammenfassung 6.1. Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf ermöglicht die Errichtung von fünf freistehenden Gebäuden. Die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung sind ausgleichbar. Geldersheim, den 15. April 2012, 18. Oktober
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