Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle

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1 Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum vom 08. bis 10. April 2014 in Kassel Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 1

2 Übersicht I. Ausgangsfragen II. Konzept in Kurzform III. Eckpunkte des Konzeptes der GemIni IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen V. Kein Ersatz der Systembetreiber durch zentrale Stelle VI. Vorteile einer Gebührenfinanzierung VII. Vorteile des vorgeschlagenen Konzeptes Gründungsmitglieder sind namhafte kommunale und private Entsorgungsunternehmen Sprecher der GemIni Rechtsanwalt Hartmut Gaßner [GGSC] Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 2

3 I. Ausgangsfragen 1. Erhaltung oder Abschaffung des dualen Systems und der Systembetreiber? 2. Verantwortungsübertragung auf Kommunen mit welchen Aufgaben? 3. Aufbau/Einschaltung einer zentralen Stelle mit welchen Aufgaben? 4. Finanzierung über Sonderabgaben und Erhöhung der Verbraucherpreise oder Finanzierung über Gebühren und Entlastung der Verbraucherpreise? 5. Einführung ambitionierter Erfassungsmengen/Recyclingquoten oder Beibehaltung der wirkungslosen Vorgaben in KrWG und VerpackV? 6. Neustart der Produktverantwortung oder Fortsetzung der Verklärung einer Ablasszahlung? Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 3

4 II. Konzept in Kurzform 1. Wertstofferfassung und Wertstoffrecycling ohne Systembetreiber und in kommunaler Verantwortung durch Abschaffung des dualen Systems. 2. Verzicht auf neue zentrale Stelle als "Superbehörde" zur Erhebung und Verteilung von Abgaben, die sich auf etwa 800 Mio./a belaufen würden. 3. Finanzierung über transparente Abfallgebühren und nicht als verdeckter Teil der Verbraucherpreise ( 800 Mio./a : 80 Mio. Einwohner = 10 Einwohner/a). 4. Einführung ambitionierter Erfassungs- und Recyclingquoten sowie Weiterentwicklung der Produktverantwortung an Stelle wirkungsloser Finanzverantwortung ("Ablasszahlungen") Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 4

5 III. Eckpunkte des Konzeptes der GemIni 1. Weiterentwicklung der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft 2. Einheitliches System für Verkaufsverpackungen und andere Wertstoffe 3. Verzicht auf überholtes duales System und teuere Systembetreiber 4. Kommunale Verantwortung für Erfassung, Sortierung und Verwertung 5. Förderung des hochwertigen Recycling durch Vorgabe anspruchsvoller Erfassungsziele und Recyclingquoten für alle im Siedlungsabfall vorhandenen Wertstoffe 6. Verzicht auf zentrale Stelle zur Entbürokratisierung statt Beleihung und Behördenneuaufbau 7. Finanzierung über Abfallgebühren und Stabilisierung der Gebührenhaushalte durch Verwertungserlöse 8. Weiterentwicklung der Produktverantwortung statt Beibehaltung einer bloßen Finanzierungsverantwortung ( Ablasszahlungen ) 9. Auftragsvergabe im Wettbewerb nach Vergaberecht; Recht zur Selbsterbringung und Inhousevergabe 10. Kooperation von kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft unter Einbeziehung vorhandener Kapazitäten und bestehenden Know-hows Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 5

6 IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen (1) 1. Zweckfortfall Anlass VerpackV: Entsorgungsnotstand; Deponieentlastung Heute: Deponieverbot; ausreichende Verwertungskapazitäten 2. Nichterreichung der Ziele der VerpackV Vermeidung von Verpackungsabfällen seit 1997 steigt der Verpackungsverbrauch : + 9 %; Kunststoffverpackungen: + 56 % Förderung des hochwertigen Recyclings Quotenvorgaben lizenzmengenbezogen Wegfall der Steuerungswirkung der Quotenvorgaben rückläufige Recyclingquoten Mehr als die Hälfte der LVP-Verkaufsverpackungen werden verbrannt. reale Recyclingquote nur ca. 25 % Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 6

7 IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen (2) 3. Systemkosten und Systemgewinne Lizenzeinnahmen der dualen Systeme* 941 Mio. /a Entsorgungskosten der dualen Systeme operative Entsorgungskosten* 691 Nebenentgelte* 133 Summe 824 Unproduktive Systemkosten Verwaltungskosten/Gewinne Systembetreiber* 117 Bürokratiekosten/Transaktionskosten ** Transaktionskosten der Kommunen Gewinne Handel/Industrie/Kosten Lizenzmakler Summe (grob geschätzt) ca * Angaben für 2011 nach Bundeskartellamt ** Schätzung durch HWWI (150 Mio. /a) Entsorgungskosten von ca. 700 Mio. stehen unproduktive Systemkosten von ca Mio. gegenüber. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 7

8 IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen (3) 4. Ineffizienz des dualen Systems Fehlwurfquote in der LVP-Sammlung: % Anteil Lizenzmenge an Erfassungsmenge: ca. 50 % (aktuell ca. 35 %) Rückgang der Lizenzmengen (Einbruch Anfang 2014) Rückgang der am System beteiligten Inverkehrbringer: - 15 % ( ) Zunahme von Branchenlösungen und Eigenrücknahmen systembedingte Missbrauchsmöglichkeiten Wiegescheinhandel ( Farbkopierer ) Trittbrettfahrerquote (ohne Branchenlösung/Eigenrücknahme: 25 % (LVP: 30 %; PPK: 40 %) Kontrolldefizite 5. Systembedingte Fehlsteuerung Handelslizensierung und -gewinne Wettbewerb der Systembetreiber über Mengenkulanz Interesse der Systembetreiber an geringen Erfassungsmengen Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 8

9 IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen (4) 6. Delegierte Finanzverantwortung statt Produktverantwortung Abwälzung der Kosten auf Verbraucher 7. Unzureichende Qualität der Erfassung und verbreitete Missstände Erfahrungsberichte VKU 8. Riesiger bürokratischer Aufwand statt Selbstregulierung der Wirtschaft ca Lizenzverträge ca Erfassungsanträge ca Abstimmungsvereinbarungen ca Systembeschreibungen ca Vollständigkeitserklärungen Mengenstromnachweise Akteure: 10 Systembetreiber, 400 öre, Inverkehrbringer, gemeinsame Stelle, DIHK, Landesbehörden, Bundeskartellamt Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 9

10 IV. Gründe für den Abschied von den dualen Systemen (5) 9. Rechtliche Unklarheiten und Abstimmungskonflikte zwischen Kommunen und Systembetreibern Obstruktion statt Kooperation 10. Wettbewerbsfeindlichkeit der VerpackV Konzentration der Nachfrage bei 10 Systembetreibern 11. Drohender Systemkollaps Kündigung der Clearingvereinbarung Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 10

11 V. Kein Ersatz der Systembetreiber durch zentrale Stelle 1. Modell zentrale Stelle kommunale Organisationsverantwortung Erstreckung der Finanzierungsverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und andere Produkte Erhebung von Abgaben durch zentrale Stelle bei Inverkehrbringern Zahlungen der zentralen Stelle über Länder an Kommunen auf Basis von Standardkostenmodellen 2. Nachteile Statt Deregulierung: Aufbau einer zentralen Abgabenbürokratie Neue Superbehörde : Mindestens Abgabenbescheide; konfliktträchtige Kostenerstattungsbescheide kommunale Organisationsverantwortung ohne Kostenverantwortung; Standardkosten statt Kostendeckung Eingriff in kommunale Organisationshoheit Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 11

12 VI. Vorteile einer Gebührenfinanzierung 1. Kostentransparenz statt intransparenter Abwälzung über Warenpreise 2. Anreize für Abfallvermeidung und Wiederverwendung 3. Gebührenwirksamkeit erzielbarer Verwertungserlöse 4. demokratische Legitimation der Gebührenbelastung durch kommunale Gebührensatzungen 5. politische Verantwortung der Kommunen für die Kostenbelastung der BürgerInnen 6. gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten der BürgerInnen gegen Gebührenbescheide 7. Trotz Gebührenfinanzierung Kostenentlastung der Verbraucher durch Wegfall der unproduktiven Systemkosten Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 12

13 VII.Vorteile des vorgeschlagenen Konzeptes 1. Ablösung des zunehmend intransparenten und ineffektiven dualen Systems sowie der überforderten Systembetreiber 2. Einheitliche Wertstofferfassung aus einer Hand in kommunaler Verantwortung 3. Synergieeffekte durch Zusammenführung von getrennten Erfassungssystemen für unterschiedliche Wertstofffraktionen 4. Förderung des hochwertigen Recyclings durch Entwicklung und Neufassung anspruchsvoller Erfassungsziele und Recyclingquoten 5. Entlastung der Verbraucher durch Wegfall unproduktiver Systemkosten und Systemgewinne im Umfang von 400 bis 500 Mio. 6. Deregulierung und Entbürokratisierung durch Wegfall der Systembetreiber und den Verzicht auf eine zentrale Stelle 7. Vorteile einer Gebührenfinanzierung unter Wegfall unproduktiver Systemkosten und durch Vereinnahmung der Verwertungserlöse 8. Keine rechtlich problematische Erstreckung der Finanzverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und andere Produkte 9. Neuansätze für die Ausgestaltung der Produktverantwortung und die Einführung von nachhaltigen Produktabgaben 10. Kooperation von privater und kommunaler Abfallwirtschaft unter Abkehr von ordnungspolitischen Dogmen Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 13

14 Vorgaben zu den Erfassungsmengen Gesamtübersicht Variante 1 Vorgaben für die Erfassungsmengen [kg/(e*a)] Wertstoff Struktur-Cluster 150 Variante 1 (z. B. als Stufe 1 bei Einführung) Altpapier Glas Bioabfall (Biotonne) Bio- und Grünabfall 1 Metalle Kunststoffe Getränkekartons Altholz 1 Bioabfallmenge (Biotonne) ist hier enthalten > > > > Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 14

15 Vorgaben zu den Erfassungsmengen Gesamtübersicht Variante 2 Vorgaben für die Erfassungsmengen [kg/(e*a)] Wertstoff Struktur-Cluster 150 Variante 2 (z. B. als Stufe 2 mittelfristig) Altpapier Glas Bioabfall (Biotonne) Bio- und Grünabfall 1 Metalle Kunststoffe Getränkekartons Altholz 1 Bioabfallmenge (Biotonne) ist hier enthalten > > > > Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 15

16 Vorgaben zu den Erfassungsmengen Beispiel Beispiel für Prüfung der Vorgabenerfüllung (Muster-Landkreis) hier Vergleich mit Vorgaben der Variante 1 Erfüllung der Vorgaben für die Erfassungsmengen (Var. 1) am Beispiel eines Muster-Landkreises Cluster > Wertstoff Variante 1 (z. B. als Stufe 1 bei Einführung) Altpapier Glas Bioabfall (Biotonne) Bio- und Grünabfall 1) Metalle Kunststoffe Altholz Vorgaben [kg/(e*a)] Erfasste Menge [kg/(e*a)] Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) 8 6 Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) 5 3 Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) Erfassungsmenge (Min.) 10 5 Menge im Restabfall (Max.) 3 5 Erfassungsmenge (Min.) Menge im Restabfall (Max.) 7 18 Erfassungsmenge (Min.) 3 4 Getränkekartons Menge im Restabfall (Max.) 1 0 1) Bioabfallmenge (Biotonne) ist hier enthalten Erfassungsmenge (Min.) 20 0 Menge im Restabfall (Max.) 2 3 Erfüllung Vorgaben Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 16

17 Vorgaben zu den Recyclingquoten Gesamtübersicht Wertstoff Quote [Masse-%]* Altpapier 90 Glas 90 Bioabfall 1 80 Grünabfall 1 70 Vorgaben für die Recyclingquote Herleitung ca. 6 % Störstoffe, Berücksichtigung von Fehlchargen ca. 6 % Fremd- und Störstoffe (Deckel etc.), Berücksichtigung von Fehlchargen ca % vom Input als Brennstoff abgetrennt (teilweise auch höhere Anteile) ca % als hochwertiger Brennstoff abtrennbar; anteilige energetische Nutzung politisch gewollt und heute vielfach praktiziert Fe-Metalle 2 95 Ausbringung ca. 95 % NE-Metalle 2 70 Kunststoffe 50 Ausbringung %, NE-Metalle zusätzlich i. d. R. extern weiter aufbereitet Annahme: nahezu vollständig Sortierung mit Kunststoffartentrennung sowie stoffliche Verwertung der Mischkunststoffe zu % Getränkekartons 80 Ausbringung ca. 80 % derzeit erfahrungsgemäß % stoffliche Verwertung, Altholz 20 hier fortgeschrieben * bezogen auf die erfasste Wertstoffmenge 1 spezifische Konzepte der Bio- und Grünabfallbehandlung sind zu berücksichtigen 2 ggf. Zusammenfassung zu einer Quote Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 17

18 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten EnergieForum Berlin Stralauer Platz Berlin Tel. +49 (0) Fax. +49 (0) Web: Nähere Infos finden Sie unter [GGSC] Infobrief GemIni [GGSC] Konzeptpapier [GGSC] Grundlagenpapier [GGSC] Kurzpräsentation INFA-Zusammenfassung INFA-Ausarbeitung Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Wertstofferfassung ohne Duale Systeme und zentrale Stelle 18

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