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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/4140 Harmonisierung für das Transportgewerbe Vorbemerkung der Fragesteller DieEuropäischeKommissionhatnacheinerMitteilungdesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklungvom24.Januar2007einInnovationsprogrammzurFörderungderAnschaffungemissionsarmerschwerer NutzfahrzeugegenehmigtunddamitdieVoraussetzungfüreineUmsetzung vonharmonisierungsmaßnahmenfürdasdeutschetransportgewerbegeschaffen.mitdemimmai2003zwischendemdeutschenbundestag,bundesratund BundesregierungvereinbartensogenanntenMautkompromisswurdeein Harmonisierungsvolumenvon600Mio.EurozugunstendesdeutschenTransportgewerbesvereinbart.NachdemimJanuar2006nacheinembeihilferechtlichenPrüfverfahrendieEuropäischeKommissiondassogenannteMautermäßigungsverfahrenabgelehnthatte,habensichBundesverkehrsminister WolfgangTiefenseeundVertreterdesSpeditions-undTransportgewerbes daraufverständigt,gemeinsamalternativemaßnahmenzurharmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe zu erarbeiten. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderimMai2003zwischen demdeutschenbundestag,bundesratundbundesregierungvereinbarteso genanntemautkompromissdiegewährleistungeinesharmonisierungsvolumensvon600mio.eurozugunstendesdeutschentransportgewerbes zumausgleichnachwievorbestehenderharmonisierungsdefiziteinder europäischensteuer-undabgabenbelastungfürtransportunternehmen vorsah? DersogenannteMautkompromissvomMai2003siehtvor, dassaufgrundder WettbewerbsbedingungenimeuropäischenGüterverkehreinHarmonisierungsvolumeninHöhevon600Mio.Eurojährlichgewährleistetwird (siehedazu Bundestagsdrucksache15/1023vom22.Mai2003undBundesratsdrucksache 142/03 (Beschluss) vom 23. Mai 2003). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 14. Februar 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasskeininnererZusammenhangzwischenderEinführungderLkw-MautundderHarmonisierungsnotwendigkeitbestandunddievereinbartenHarmonisierungsschrittelediglich anlässlich der Einführung der Lkw-Maut realisiert werden sollten? Nein,dennbereitsdieEinführungderLkw-MautisteinBeitragzurHarmonisierungderWettbewerbsbedingungenimeuropäischenStraßengüterverkehr,da miteinführungderlkw-mauterstmaligauchderausländischestraßengüterverkehr einen nennenswerten Wegekostenbeitrag in Deutschland bezahlen muss. 3.StehtdieBundesregierungzuderimMautkompromissgetroffenenVereinbarung,dasdeutscheTransportgewerbeimRahmenverschiedenerHarmonisierungsmaßnahmenunbefristetundaufDaueruminsgesamt600Mio. Euro zu entlasten? DieBundesregierungstehtzuderVereinbarungvonBundestagundBundesrat vom Mai IstdasvonderBundesregierungbeiderEU-KommissionzurBewilligung vorgelegteundnachpresseinformationendesbundesverkehrsministers vom24.januar2007genehmigteinnovationsprogrammnachhaltigundauf Dauer angelegt oder ist es bis zum 30. September 2008 befristet? DasInnovationsprogrammistgemäßdemMautkompromissnachhaltigausgestaltetunddievorgeseheneFörderrichtliniedesBundesministeriumsfürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist nicht befristet. DieEuropäischeKommissionhatdieBundesregierunggebeten,ihrnachsechs Jahren die Verlängerung des Programms mitzuteilen. 5.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dassdermitdemInnovationsprogrammumzusetzendeHarmonisierungsbeitraginHöhevon100Mio. EuroauchdanndemTransportgewerbezugutekommt,wenndieAnwendung der EU-Abgasnorm EURO 5 bereits gesetzlich vorgeschrieben ist? FürEuro-V-FahrzeugeisteineFörderungbiszum30.September2008möglich, dadieemissionsklassezum1.oktober2008rechtlichverbindlichwird.lkw, derenmotorenstrengerenabgaswertenalseurovgenügen (EEVKlasse1;sobalddefiniert,EuroVI),könnenüberden30.September2008gefördertwerden. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6.Triffteszu,dassdiemitdemInnovationsprogrammgewährteFörderung auchnichtimstraßengüterverkehrsgewerbeeingesetztebusseundandere Fahrzeuggruppenumfasst,undwennja,istdieBundesregierungderAuffassung,dassderdiesenFahrzeuggruppenzuteilwerdendeFörderbetrag nichtaufdasdemtransportgewerbezugesagteharmonisierungsvolumen angerechnet werden darf? Nein.BeiderRichtliniehandeltessichumeineRichtliniezurFörderungder Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge. AlsschwereNutzfahrzeugeimSinnedieserRichtliniegeltenKraftfahrzeuge oderfahrzeugkombinationen,dieausschließlichfürdengüterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiehochistdasfinanzielleVolumendesdurchdiegeplanteAbsenkung derkraftfahrzeugsteuerfürschwerenutzfahrzeugegewährtenharmonisierungsbeitrages, und wie ermittelt die Bundesregierung diesen Betrag? BeiderAbsenkungderKraftfahrzeugsteuerdurchAbsenkungderHöchststeuer fürschwerenutzfahrzeugeaufdaseg-rechtlichzulässigemindestniveauwird erwartet,dassdieseeingesamtvolumenvonbiszujährlich150mio.euro haben wird. DieBerechnungenzumGesetzentwurfzurÄnderungkraftfahrzeugsteuerlicher undautbahnmautrechtlichervorschriftenbasierenaufdenergebnissenderaufkommensstatistik über die Kraftfahrzeugsteuer bei NutzfahrzeugenmiteinemzulässigenGesamtgewichtvonmehrals3500kg nach Tarifstufen unter Berücksichtigung der Emissionsklassen und bei AnhängerneinschließlichAnhängerzuschlagfürdasBundesgebietinsgesamt. DieStatistikwurdeaufderGrundlagederMeldungenderBundesländerzum BestandanNutzfahrzeugenundAnhänger ( 9Abs.1Nr.4und5Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)und 10Abs.3KraftStG)zumStandvomJuli 2005erstelltundweistfürdengemeldetensteuerpflichtigenNutzfahrzeugbestandunddiesteuerpflichtigenAnhängersowiefürdenAnhängerzuschlagdas Kraftfahrzeugsteueraufkommen aus. 8.SinddiemitdiesemHarmonisierungsschrittverbundenenÄnderungenbei der Kfz-Steuer bereits mit den Ländern abgestimmt? Gemäß 47derGemeinsamenGeschäftsordnungderBundesministerien (GGO)wurdendieBundesländerangehört.ImÜbrigenwirdaufdenBeschluss desbundesratesvom22.september2006 (Bundesratsdrucksache553/06 (Beschluss))unddieGegenäußerungderBundesregierungvom12.Oktober 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2935) hingewiesen. Ja. 9.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassmitderEinführungder Lkw-MautundderdadurchermöglichtenBeteiligungvonausländischen NutzerndesBundesautobahnnetzesandenhierentstehendenWegekosten ein Einstieg von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung getan wurde? 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdenUmstand,dassdiedenLänderninfolgedervorgesehenenAbsenkungderKraftfahrzeugsteuerfürschwere NutzfahrzeugeentgehendenSteuereinnahmendurchzusätzlicheMauteinnahmenunddamitdurchGebühreneinnahmendesBundesersetztwerden sollen? DieBefugnisdesBundeszurAufteilungderMauteinnahmen,dieeineGebühr darstellen,ergibtsichausartikel74nr.22gg.danachkannderbundesgesetzgebernichtnurdieerhebung,sondernauchdieverteilungvongebührenfürdie Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen regeln.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WelcheweiterenMaßnahmenzurUmsetzungdeszugesagtenHarmonisierungsvolumensvoninsgesamt600Mio.EuroplantdieBundesregierung und wann will sie diese vorlegen? DieBundesregierungstehtzudemMautkompromissvomMai2003.Nachdem dasgemäßdemkompromissprioritärzuverfolgendemautermäßigungsverfahren (MEV)imJanuar2006vonderEuropäischenKommissionimRahmendes Beihilfeprüfverfahrensnichtgenehmigtwurde,istgemeinsammitdenVerbändenentschiedenworden,gegendieEntscheidungnichtzuklagenunddieanderenimMai2003vereinbartenHarmonisierungsmaßnahmenzurealisieren.Dazu zählendieabsenkungderkraftfahrzeugsteuerunddasinnovationsprogramm zurförderungderanschaffungbesondersemissionsarmerschwererlkw.das InnovationsprogrammistinzwischenvonderKommissionderEuropäischen Gemeinschaftengenehmigtworden;derEntwurfeinesGesetzeszurÄnderung kraftfahrzeugsteuerlicherundautobahnmautrechtlichervorschriftenhatdie 1. Lesung im Bundesrat und im Bundestag durchlaufen. DasdarüberhinausvondenexternenRechtsexpertenderVerbändeunddes BMVBSentwickelteMautbonussystem (MBS)istnachAuffassungderEuropäischenKommission wiedasmev ebenfallsnichtmitgemeinschaftsrecht vereinbar.weiterealternativeharmonisierungsmaßnahmenimsinnedesmautkompromisses sind nicht ersichtlich. DasimMai2003vereinbarteHarmonisierungsvolumeninHöhevonjährlich 600Mio.EurowirdzurzeitvollständigdurcheineAbsenkungdesdurchschnittlichen Mautsatzes von 15 Cent/km auf 12,4 Cent/km realisiert. 12.StrebtdieBundesregierungeineweitereSpreizungderMautsätzean,und wenn ja, welche Ziele verfolgt sie damit? Ja.DieBundesregierungbeabsichtigtdurchÄnderungderMauthöheverordnung dielkw-mautverstärktalssteuerungsinstrumentzueinerweiterenreduktion derfeinstäubeeinzusetzen.dienähereausgestaltungdergeplantenmautspreizungistnochoffen;beabsichtigtistaber,vondeminderrevidierten Eurovignetten-RichtlinievorgesehenengrößerenSpielraumzurSpreizungder Mautsätze (100Prozent,bisher50Prozent)Gebrauchzumachenundinder MauthöheverordnungauchEmissionsnormen,diekünftigverbindlichwerden, zu berücksichtigen. 13.FallsdieBundesregierungeineweitereSpreizungderMautsätzeanstrebt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt plant sie dies? ErforderlichisteineÄnderungderMauthöheverordnung,beideraufdieRegelungender [30.]VerordnungzurÄnderungderStraßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO),mitderdiePartikelminderungsklassen (PMK)fürNutzfahrzeuge definiert werden, Bezug genommen werden soll. DasVerfahrenzurÄnderungderStVZOwirdderzeitbetrieben.NachInkrafttretender [30.]VerordnungzurÄnderungderStVZOkannderEntwurfeiner Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung vorgelegt werden.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4342 Ja. 14.IstdieBundesregierungderAuffassung,dasssiedenBestimmungendes 11desAutobahnmautgesetzes (GesetzüberdieErhebungvonstreckenbezogenenGebührenfürdieBenutzungvonBundesautobahnenmit schwerennutzfahrzeugen),nachdenendasnachdenausgabenfürbetrieb,überwachungundkontrolledesmautsystemsverbleibende MautaufkommenzusätzlichdemVerkehrshaushaltfürdieVerbesserung derverkehrsinfrastrukturzugeführtwerdensoll,gerechtwird,undplant diebundesregierungdementsprechendzusätzlichemauteinnahmenzukünftigfürdieverbesserungderverkehrsinfrastrukturenzurverfügung zu stellen? 15.Triffteszu,dassdieBundesregierungdenimHerbst2006imRahmen einespränotifizierungsverfahrensdereuropäischenkommissionzugeleitetenvorschlagfüreinneuesmautbonussystemunterstützthat,undfalls nicht, warum hat sie diesen Vorschlag der EU-Kommission zugeleitet? Ja,indemdieBundesregierungdasPränotifizierungsverfahreneingeleitetund dasbmvbsdenvorschlaggemeinsammitdenverbändengegenüberderkommission vertreten hat. 16.IstdieserVorschlagfüreinneuesMautbonussystemausschließlichdurch dasspeditionsgewerbeundohnebeteiligungderbundesregierungerarbeitetworden,undfallsnicht,wannundinwelcherformwardiebundesregierung an der Erarbeitung des Vorschlags beteiligt? NachdernegativenEntscheidungderEuropäischenKommissionzumMautermäßigungsverfahrenhatdieBundesregierungmitdenVerbändendesStraßengüterverkehrsgewerbesvereinbart,dassexterneRechtsexpertenderVerbände unddesbmvbsgemeinsamprüfen,welcheweiterenvorschlägefürkonkret wirkendeharmonisierungsmaßnahmenmöglichundmiteg-rechtvereinbar sind.dieexternenrechtsexpertenhabenihrenvorschlagfüreinsogenanntes Mautbonussystemvorgelegt,derzurAbwägungderChancenundMöglichkeitenfüreinebeihilferechtlicheGenehmigungdesMautbonussystemsimRahmen einerpränotifizierungimnovember2006dereuropäischenkommissionübermittelt wurde. 17.WelcheAuffassungvertrittdieBundesregierunghinsichtlichdervonder EU-KommissionausweislicheinerPressemitteilungdesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklungvom24.Januar2007angeführtenGründezurAblehnungdesMautbonussystems,denenzufolge ausländischeunternehmendurchdasmautbonussystembenachteiligt werden? NachAuffassungderEuropäischenKommissionstelltdasMBSwiedasabgelehnteMEVeinedieausländischenUnternehmerfaktischdiskriminierende Maßnahme dar. VordemHintergrundderNegativentscheidungderKommissionzumMEVim letztenjahrstelltdiebundesregierungfest,dassdieeuropäischekommission auchbeidieserentscheidungkonsequentihreliniebeibehaltenhat,diesebeihilfenichtaufgrundrechtlicher,sondernfaktischerdiskriminierungabzulehnen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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