Berufsbegleitende Diplomstudiengänge
|
|
- Kristin Annika Voss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Primar- und Sekundarstufe I Grundsätzliches Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat zusammen mit der Schulleitung der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) die Rahmenbedingungen für die Nachqualifikation von Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen (Ha- / Hw-LP) sowie die Zusatzqualifikation weiterer Lehrpersonen (LP) festgelegt. Die Diplomstudiengänge werden unter der Bezeichnung Zusatzqualifikation Primarstufe ZQP bzw. Zusatzqualifikation Sekundarstufe I ZQS zusammengefasst. Diplomstudiengänge Zusatzqualifikation Primarstufe ZQP Die berufsbegleitende Ausbildung mit Stufendiplom für die Primarstufe richtet sich an: - Ha- / Hw-LP - Besonderes: Ha-LP können aktuell noch bis 2006 auch Zusatzausbildungen für Einzelfächer absolvieren. - LP mit einer Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe I - Kindergartenlehrpersonen (Kg-LP) - Fachlehrpersonen mit Unterrichtsberechtigung für einzelne Fächer der Primarstufe - LP mit einer Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe II Zusatzqualifikation Sekundarstufe I ZQS Die berufsbegleitende Ausbildung mit Stufendiplom für die Sekundarstufe I richtet sich an: - Ha- und Hw-LP - Besonderes: Ha- / Hw-LP können aktuell noch bis 2006 auch Zusatzausbildungen für Einzelfächer absolvieren. - Primarlehrpersonen - Kindergartenlehrpersonen (Kg-LP) - Fachlehrpersonen mit Unterrichtsberechtigungen für einzelne Fächer der Sekundarstufe I - LP mit einer Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe II Anerkennungsdiplom Werklehrpersonen Die Weiterbildung Anerkennungsdiplom Werklehrpersonen NQ.WEL wird von der PHZH angeboten, damit die verschiedenen Diplome der Werklehrpersonen (We-LP) für die Volksschule anerkannt werden können. Die Anerkennungsdiplome können berufsbegleitend innerhalb eines Jahres erworben werden. Der letzte Studiengang schliesst im Frühjahr 2006 ab. lehrpersonal@vsa.zh.ch
2 2 / 7 Anerkennungsdiplom I - Die We-LP wird für Bildnerisches Gestalten und Werken nicht-textil qualifiziert. Anerkennungsdiplom II - Die We-LP wird für Bildnerisches Gestalten, Werken nicht-textil und Werken textil qualifiziert. Anmeldung und Weiterbildungsvereinbarung - Die Ausschreibung sowie das Anmeldeverfahren erfolgen über die PHZH. - Die Absicht zur Anmeldung oder die Anmeldung selbst berechtigt nicht zum Erteilen von Fächern, für die noch kein Lehrdiplom vorhanden ist (siehe provisorische Lehrberechtigung). - Zwischen der PHZH und der teilnehmenden LP wird eine Weiterbildungsvereinbarung gemacht. In dieser werden folgende Angaben festgehalten: - Zieldiplom: Stufen- oder Fachdiplom Primarstufe bzw. Sekundarstufe I oder Anerkennungsdiplom Werken - Studienbeginn - Für Diplomstudiengänge: Fächer, die von Teilnehmenden ohne Matura im Update besucht werden müssen - Module, die an der PHZH besucht werden müssen - Bereits erworbene Lehrberechtigungen - Bemerkungen / Vorbehalte Einwilligung der Gemeindeschulpflege und Beurlaubung Bei angestellten LP ist für die Anmeldung bzw. Teilnahme an Diplomstudiengängen keine Einwilligung der Schulpflege (GSP) notwendig. Information der Schulpflege Wir empfehlen den LP trotzdem, die GSP vor der Anmeldung über das Ausbildungsvorhaben zu informieren. Wichtig ist einerseits die frühzeitige Klärung, ob die GSP mit dem bezahlten Urlaub für einen Teil des Fremdsprachenpraktikums einverstanden ist oder ob die LP unbezahlten Urlaub beantragen müsste. Andererseits muss geklärt werden, ob die LP mit der provisorischen Lehrberechtigung in der Schulgemeinde Unterricht in den entsprechenden Fächern erteilen könnte und möchte. Beurlaubung Mit Ausnahme eines Teils des Fremdsprachenpraktikums müssen die LP die Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit, durch Reduktion des Pensums oder während eines unbezahlten Urlaubes absolvieren. Die GSP hat keine Kompetenz, weitere bezahlte Urlaube zu gewähren.
3 3 / 7 Provisorische Lehrberechtigung - Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Moduls eines Faches (Ausnahme Fremdsprachen) stellt die PHZH eine provisorische Lehrberechtigung aus. - Bei Fremdsprachen stellt die PHZH nach Abschluss der Methodik- / Didaktikausbildung eine provisorische Lehrberechtigung aus. - Die provisorische Lehrberechtigung in einem Fach erlischt, falls eine Teilprüfung zum zweiten Mal nicht bestanden wird oder falls ein Studienunterbruch mehr als zwei Jahre dauert. Unterricht an Sonderklassen bzw. der Integrativen Schulungsform ISF Unterricht an Sonderklassen bzw. im Bereich des ISF darf erst nach Erhalt eines Stufendiploms Primar- bzw. Sekundarstufe I erteilt werden. Dies gilt auch für Ha- / Hw- oder Kg-LP, die bereits im Besitz eines Diploms in Schulischer Heilpädagogik sind. Stufenfremder Einsatz Mit der provisorischen Lehrberechtigung ist kein stufenfremder Einsatz möglich. Anstellung / Lohn (während der Ausbildung) - Die GSP kann der LP die Fächer zuteilen, für die sie eine definitive bzw. eine provisorische Lehrberechtigung hat. - Grundsätzlich ist die Anstellung von LP mit provisorischer Lehrberechtigung nur für die von der PHZH vorgesehene Ausbildungsdauer möglich. - Die LP reicht der GSP eine Kopie der Weiterbildungsvereinbarung sowie eine Bestätigung der besuchten Module ein. Falls Fächer erst im Folgesemester belegt werden, kann die PHZH der LP eine Bestätigung des Fächerbesuchs ausstellen. - Nach Erhalt des Stufendiploms werden LP mit einem Pensum von mindestens 10 Wochenlektionen (WL) auf Beginn des Schuljahres bzw. unterjährig auf den 1. des Folgemonats ins entsprechende Lohnreglement überführt bzw. kantonal angestellt. Wenn die erwähnten LP Fächer fest übernehmen, für die sie eine provisorische Lehrberechtigung haben, gelten die nachfolgenden Regelungen.
4 4 / 7 Ha- / Hw-LP - Die GSP meldet die Ha- / Hw-LP gegenüber dem VSA weiterhin als Ha- / Hw-LP und weist sie administrativ einer solchen Stelle zu. - Die Ha- / Hw-LP wird im Lohnreglement entlöhnt, bis sie das Stufendiplom erhält. - Auf Beginn des Schuljahres hin entscheidet die LP, ob sie nach Erhalt des Stufendiploms als Stufenlehrperson oder als Ha- / Hw-LP angestellt werden möchte. Ein Splitting auf zwei Anstellungen ist nicht möglich. - Ha- / Hw-LP, die lediglich Zusatzausbildungen für Einzelfächer absolvieren, werden im Lohnreglement (Ha / Hw) entlöhnt. Kg-LP - Die Kg-LP wird erst nach Erhalt des Stufenlehrdiploms kantonal angestellt. - Übernimmt eine Kg-LP Lektionen an der Volksschule, ist keine Meldung der GSP gegenüber dem (VSA) nötig. - Das VSA empfiehlt der GSP, den Lohn der Kg-LP zu splitten: - Der Lohn für Kindergartenstunden wird auf der Basis von 23 Stunden im Lohnreglement ausgerichtet. - Der Lohn für die Lektionen an der Volksschule wird im Lohnreglement (Ha / Hw) auf der Basis von 29 bzw. 28 WL ausgerichtet. - Den Staatsanteil für die kommunal entlöhnten Lektionen an der Volksschule erhält die GSP via Soll-Ist-Vergleich (Gemeindeverrechnung). Sek II-LP - Die Sek II-LP mit provisorischer Lehrberechtigung werden kantonal angestellt. - Die GSP wählt die LP aus und meldet sie durch einen Kurzantrag dem VSA. Beizulegen sind: - Die Anstellung erfolgt befristet für ein Jahr im Status Vikariat im Monatslohn. Der Lohn wird im Lohnreglement der Stufe mit 80 % des Jahresgrundlohnes ausgerichtet. Bei der Einstufung werden keine Jahre Unterrichts- und Berufstätigkeit zu 100% angerechnet.
5 5 / 7 We-LP - Die We-LP mit provisorischer Lehrberechtigung werden kantonal angestellt. - Die GSP wählt die LP aus und meldet sie durch einen Kurzantrag dem VSA. Beizulegen sind: - Die Anstellung erfolgt befristet für ein Jahr im Status Vikariat im Monatslohn. Der Lohn wird im Lohnreglement (Ha / Hw) mit 80 % des Jahresgrundlohnes ausgerichtet. Bei der Einstufung werden keine Jahre Unterrichts- und Berufstätigkeit zu 100% angerechnet. Übernahme von Vikariaten (während der Ausbildung) - Die LP kann Vikariate für die Fächer übernehmen, für die sie eine definitive bzw. eine provisorische Lehrberechtigung hat. - Stufenfremde Vikariate sowie Einsätze an Sonderklassen oder im Bereich ISF sind nicht möglich. - Die LP reicht der GSP eine Kopie der Weiterbildungsvereinbarung sowie eine Bestätigung der besuchten Module ein. Wenn die erwähnten LP Vikariate übernehmen, gelten die nachfolgenden Regelungen. Ha- / Hw-LP - Die GSP meldet dem VSA, dass eine Ha- / Hw-LP ein Vikariat für eine Stufenlehrperson übernimmt. - Der Vikariatsansatz entspricht dem Ansatz Handarbeit und Haushaltkunde. Kg-LP - Die GSP meldet dem VSA, dass eine Kg-LP Vikariatslektionen an der Volksschule erteilt. Die Abordnung erfolgt kommunal. - Erstellt das VSA eine Urlaubsverfügung, wird bei Stellvertretung der Vermerk Stellvertretung durch Kindergartenlehrperson in Ausbildung zur Primar- bzw. Sekundarlehrperson gemacht und unter Bemerkungen Der Staatsanteil kann durch Einsenden einer Kopie dieser Verfügung sowie einer Rechnung mit Einzahlungsschein geltend gemacht werden festgehalten.
6 6 / 7 - Erstellt das VSA keine Verfügung (bei Krankheit, Unfall, Militärdienst etc.), müssen die Unterlagen an das Vikariatsbüro eingereicht werden. Dieses bestätigt der GSP den Vikariatseinsatz durch die Kg-LP schriftlich. Mit einer Kopie des Schreibens sowie einer Rechnung mit Einzahlungsschein kann der Staatsanteil geltend gemacht werden. - Das VSA empfiehlt, den Vikariatsansatz analog den kantonal angestellten LP wie folgt zu berechnen: Jahresgrundlohn Stufe 1 / 360 x 9.69 / Pflichtpensum (28 bzw. 29). Sek II-LP - Die GSP meldet dem VSA, dass eine Sek II-LP ein Vikariat für eine Stufenlehrperson übernimmt. - Die GSP meldet das Vikariat dem VSA. Beizulegen sind: - Der Vikariatsansatz entspricht dem Ansatz der Stufe ohne FZ. We-LP - Die GSP meldet dem VSA, dass eine We-LP ein Vikariat für Handarbeit textil bzw. nichttextil übernimmt. - Die GSP meldet das Vikariat dem VSA. Beizulegen sind: - Der Vikariatsansatz entspricht dem Ansatz Handarbeit und Haushaltkunde ohne FZ. Auskünfte / Informationen Anstellung, Einstufung, Beurlaubung Andrea Aebi andrea.aebi@vsa.zh.ch Provisorische Lehrberechtigung:, Abteilung, Walchestr. 21, Lohn / Soll-Ist-Vergleich, Rechnungen Christian Streit christian.streit@vsa.zh.ch
7 7 / 7 Pädagogische Hochschule Zürich Zusatzqualifikationen Primarstufe Max Iseli max.iseli@phzh.ch Zusatzqualifikationen Sekundarstufe I Peter Nuttli peter.nuttli@phzh.ch Anerkennungsdiplom Werken Thomas Jenny thomas.jenny@phzh.ch Anmeldung \ Weiterbildung \ Zusatzqualifikationen zusatzqualifikationen.ps@phzh.ch bzw. zusatzqualifikationen.sek@phzh.ch
Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin
als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrKanton Zürich. vom 3. März 2013. Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage
Kanton Zürich Volksabstimmung vom. März 01 1 Vorlagen 1. A Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule B Gegenvorschlag von Stimmberechtigten 7 Steuergesetz (StG).
MehrAnstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14
MehrLehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS
Lehrerbesoldung Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb Referenten: Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Rothenthurm, Mittwoch, 27. Mai 2015 Übersicht Lohntabellen
MehrMerkblatt Profilwechsel. Kaufmännische Grundbildung. M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest
Merkblatt Profilwechsel Kaufmännische Grundbildung M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest Bildungszentrum Zürichsee Horgen und Stäfa August 2005 Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich Teilkonferenz der
MehrWegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen
Stadthaus Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf Telefon +41 (0)44 801 83 91 vereine@duebendorf.ch Kultur und Sport Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen In dieser Wegleitung wird erklärt,
MehrHöhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit
HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die
MehrLehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis
Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Lehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis Bildungsdepartement Vorwort Für eine Unterrichtstätigkeit in der Volksschule
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrAbschluss Studiengang H11
Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen
Mehr(ID 896) Synopse. Änderung Lehrpersonalgesetz per 1. August 2016
Synopse (ID 896) Änderung Lehrpersonalgesetz per. August 206 Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) Der Kantonsrat des Kantons
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
Mehr10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)
Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)
Mehrakademie perspektivenwechsel
Anmeldeformular für die Teilnahme an dem Studiengang Master of Arts in Mediation, Konfliktforschung und Implementierung von konstruktiven Konfliktlösungssystemen Bitte füllen Sie die folgenden Punkte gut
Mehrt +4161 365 9060 f +4161 365 9069 info@zak.ch
t +4161 365 9060 f +4161 365 9069 info@ Anmeldeformular für die Teilnahme am Studiengang Master of Arts in Mediation, Konfliktforschung und Implementierung von konstruktiven Konfliktlösungssystemen Bitte
MehrSynoptische Darstellung
Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer
Mehrzwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und
Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrCAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen
CAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen CAS-ABU Studiengang für allgemeinbildende Lehrpersonen (ABU) Der berufsbegleitende Studiengang CAS-ABU ist Teil des Masterstudienganges
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
MehrZertifikatslehrgang / CAS Gestaltung und Kunst 2013/14
Zertifikatslehrgang / CAS Gestaltung und Kunst 2013/14 Pädagogische Hochschule Thurgau. Informationen Zertifikat und ECTS Der erfolgreiche Abschluss aller Elemente und der Zertifikatsarbeit führen zum
MehrF o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15
F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:
MehrStudienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen
Studienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen Die Direktion der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz, beschliesst gestützt auf 5 des
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche
MehrAnhörung zum Gesetz über den Instrumentalunterricht
Departement Bildung, Kultur und Sport Anhörung zum Gesetz über den Instrumentalunterricht Anhörung vom 8. Juni bis 11. September 2012 Hinweise zum Ausfüllen Der vorliegende Fragebogen und alle Unterlagen
MehrAntwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung
Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung Um eine effiziente Auswertung der Vernehmlassungsantworten zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Antworten auf
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
Mehrgestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2
Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses
MehrDROP OUT Berichtsjahr 2013
DROP OUT Berichtsjahr 2013 In den Bildungsverläufen der Statistik Österreich wird unterschieden zwischen: - ohne Abschluss der Sekundarstufe I (bis 8te Schulstufe), - Verlustraten ab Sekundarstufe II (ab
MehrGemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe
Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrNachholbildung berufsbegleitend. Ausbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Nachholbildung berufsbegleitend. Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain
Nachholbildung berufsbegleitend Ausbildung Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Landwirt / Landwirtin EFZ Nachholbildung berufsbegleitend Landwirt (in) EFZ NBH berufsbegleitend Die berufsbegleitende EFZ-Nachholbildung
MehrZuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie
Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?
MehrLohneinreihungen Lehrpersonen
(SB Nr. 9, 6.5.11) Besoldungen Lohneinreihungen Lehrpersonen Neue Ausbildungen und strukturelle Reformen machten eine Überprüfung der Einreihung der Lehrpersonen in das Lohnsystem notwendig. Die neue Einreihungssystematik
MehrNachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016
Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrFinanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.
Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrBerufsmaturität Gesundheit &
Informationen zur Berufsmaturität Gesundheit & Soziales an der BFGS Welche Wege führen an der BFGS zur Berufsmaturität? Die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales kann an der BFGS auf verschiedenen Wegen
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrSCHULLAUFBAHNBERATUNG
SEKUNDARSCHULE MUTTENZ SCHULLAUFBAHNBERATUNG NIVEAU E für zukünftige Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen Niveau E 2014 / 2015 2 Schullaufbahnberatung Niveau E Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENSETZUNG DES
MehrVorarbeiter Bau (Kurs Italienisch)
Vorarbeiter Bau (Kurs Italienisch) www.enaip.ch/ausbildung-berufsbildung/vorarbeiter-bau/ Für wen ist der Kurs geeignet? Haben Sie langjährige Berufserfahrung als Maurer und auch schon in der Funktion
MehrCertificate of Advanced Studies in HR-Beratung in der Praxis Modul «Beratung im HR-Praxisfeld»
Anmeldeformular Certificate of Advanced Studies in HR-Beratung in der Praxis Modul «Beratung im HR-Praxisfeld» Startdatum: 02.September 2015 Voraussetzung: Erfolgreich absolviertes Modul «Grundlagen und
MehrAnmeldeformular. Zertifikatslehrgang CAS Schulleitung 2015-2017. Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an:
Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an: Gesamter Lehrgang Dauer: AUG 2015 JUN 2017 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Grundmodul Dauer: AUG 2015 JUN 2016 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Zertifikatsmodul
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
Mehr1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?
Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrAnleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15
Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrDer Berufswahlprozess in der Schule kant. Rahmenbedingungen
Optimierung Sekundarstufe I Der Berufswahlprozess in der Schule kant. Rahmenbedingungen November 2013 Programm 1. Ausgangslage 2. Berufswahlvorbereitung 3. Das 9. Schuljahr 4. Hinweise 1. Ausgangslage
MehrAuslandsaufenthalte während der Schulzeit. Informationsabend 16. November 2011
Auslandsaufenthalte während der Schulzeit Informationsabend 16. November 2011 Tagesordnung Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlage Der ideale Zeitpunkt? Latinum Formalia Fragen 2 Vorstellungsrunde 3 Gesetzliche
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 1 2. Voraussetzung... 1 3. Kursort... 1
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrSTUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE
STUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE STUDIENGANGS- NUMMER HANDLUNGSFELD ZIEL ZIELGRUPPE ZULASSUNGS- BEDINGUNGEN 504 Finanzen Absolventen können mithilfe einer Software eine einfache Firmen-
MehrIGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14
Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
MehrFlexibel studieren mit reduzierter Präsenz
Flexibel studieren mit reduzierter Präsenz Lehrer oder Lehrerin werden neben Beruf oder Familie Möchten Sie Lehrperson auf der Primarstufe werden und brauchen Sie zeitliche Flexibilität, weil Sie sich
MehrInformation über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich
MehrAufbau schulischer edu-ict-teams
Bildungsdirektion Kanton Zürich Aufbau schulischer edu-ict-teams Version vom November 2012 Fachstelle Bildung und ICT 2 / 5 Einleitung Wie in Unternehmen oder an (Fach-) Hochschulen sind heute auch an
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrWeiterbildung der Lehrpersonen
Rechtsgrundlagen - 18 Abs. 4 und 23 Lehrerpersonalgesetz (LPG) - 12 und 26-29 Lehrerpersonalverordnung (LPVO) - 94 Abs. 2 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO PG) Grundsätze und Überblick - gehört
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrHerkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe
Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit
MehrVerordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.
- 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrNaturnaher Garten- und Landschaftsbau
Lehrgang Naturnaher Garten- und Landschaftsbau Zürcher Fachhochschule Verständnis für die einheimische Flora, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit sind zentrale Themen dieses Lehrgangs. Sie lernen,
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehrüber das zweisprachige Qualifikationsverfahren
Kanton Zürich Bildungsdirektion Merkblatt Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung 2. Juni 2015 1/8 über das zweisprachige Qualifikationsverfahren Stand: 21.07.2015 Dieses Merkblatt
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrZulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat;
Maturaverordnung 1 Zulassungsbedingungen Zulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat; b) am Ende der 7. Schulstufe einen Promotionsdurchschnitt
MehrAuslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen
Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen Die Rechtsgrundlage: Beantragung, Genehmigung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes in der gymnasialen Oberstufe
MehrVeterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden
Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrKonzept Integrative Förderung Sekundarstufe I
Seite 1 / 5 Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Vorgaben DVS 3. Zielsetzung 4. Rahmenbedingungen 5. Unterrichtsräume 6. Einführung des Integrationsmodells
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrUrlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH
Urlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH Gültig ab Studiengang 2011 Grundsätzliches... 2 Beurlaubung... 2 Masterabschluss und Anerkennung...
MehrGemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung
GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
Mehr104 WebUntis -Dokumentation
104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint
MehrHerzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft
Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer
MehrLiebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.
Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrAnleitung für Lehramtsstudierende. Anmeldung von Abschlussarbeiten
Anleitung für Lehramtsstudierende Anmeldung von Abschlussarbeiten Stand: Februar 2014 1 Liebe Studentinnen und Studenten, ab dem SoSe 2013 gibt es für alle Studiengänge ein Web basiertes Antragsverfahren
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Mehr