Bürgerforum München Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
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- Fanny Dresdner
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1 Bürgerforum München Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
2 Ausgangssituation Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten gerne weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Beschäftigung von Haushaltshilfen kann für sie und ihre Angehörigen dabei eine große Unterstützung sein. Der internationale Personalservice der ZAV vermittelt Haushaltshilfen aus dem europäischen Ausland an Haushalte mit betreuungsbedürftigen Personen. Seite 2
3 Nutzen Sie den Service der ZAV Beratung des Haushaltes bei Fragen rund um die Vermittlung (keine Rechtsberatung) Aufnahme von Stellenangeboten Bewerbergewinnung u.a. durch langjährige Kooperationen mit ausländischen Arbeitsverwaltungen. Eignungsprüfung von Kandidatinnen hinsichtlich ausreichender Deutschkenntnisse sowie Erfahrung in der Betreuung älterer Menschen. Vermittlung geeigneter Bewerberinnen an den Haushalt. Die Dienstleistung der ZAV ist kostenfrei. Seite 3
4 Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Seit dem 01. Mai 2011 gilt die volle Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) und seit 01. Januar 2014 haben Rumänen und Bulgaren ebenfalls freien Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen aus allen EU-Staaten (Ausnahme: Kroatien wegen bestehender Übergangsfristen) in Zusammenarbeit mit den europäischen Arbeitsverwaltungen im EURES-Netzwerk Schwerpunkt der Aktivitäten liegt traditionell in den EU-Staaten Osteuropas Seite 4
5 Anforderungsprofil an eine Haushaltshilfe Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe in Haushalten mit pflege- /betreuungsbedürftigen Personen erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen. Pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen: An-und Auskleiden Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Baden Duschen Essen; Trinken Fortbewegung Haarpflege Hautpflege Mundpflege Nagelpflege Rasieren Toilettengang Waschen Zahnpflege Seite 5
6 Anforderungsprofil an eine Haushaltshilfe Die ZAV vermittelt Arbeitskräfte für eine Hilfstätigkeit, für die keine besondere berufliche, sprachliche oder sonstige Qualifikation vorausgesetzt wird. Daher dürfen die Haushaltshilfen u.a. keine Behandlungspflege durchführen (z.b. Wunden versorgen, Medikamente und Spritzen verabreichen). Mindestens mittlere Deutschkenntnisse sind dennoch in der Praxis unerlässlich Seite 6
7 Beschäftigungsrahmen Zahlung des tariflichen Gehaltes (Mindest-Bruttoentgelt monatlich zwischen und Euro je nach Bundesland), bei 38,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit Freie Unterkunft und Verpflegung (Bereitstellung eines eigenen Zimmers im Arbeitgeberhaushalt) Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung (unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes) Gewährung von Urlaub (30 Tage) Anmeldung des Haushalts bei der Unfallversicherung des jeweiligen Bundeslandes ( Seite 7
8 Was ist bei Einstellung zu erledigen? Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Haushalt und Haushaltshilfe gemäß den tariflichen Bedingungen. Beantragung einer Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: Mit der Betriebsnummer die Haushaltshilfe bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anmelden. Für den Arbeitgeberhaushalt ist eine Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes abzuschließen: Nach der Einreise hat sich die Haushaltshilfe beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Beim Finanzamt hat die Haushaltshilfe ggf. (falls noch nicht vorhanden) die Steuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Der Haushalt hat mit dem Finanzamt die monatliche Abführung der Lohnsteuer zu klären. Seite 8
9 Tariflohn monatlich Brutto (Stand: Juli 2014) Tarifgebiet Baden-Württemberg 1.629,00 Bayern 1.562,77 Berlin 1.680,00 Brandenburg 1.680,00 Bremen 1.478,03 Hamburg 1.704,00 Hessen 1.409,00 Mecklenburg-Vorpommern 1.522,75 Niedersachsen 1.586,00 Nordrhein-Westfalen 1.559,00 Oldenburg 1.574,10 Rheinland-Pfalz 1.409,00 Saarland 1.409,00 Sachsen 1.539,00 Sachsen-Anhalt 1.539,00 mindest Brutto-Entgelt Diese Tarife sind auf einer 38,5 Std. Woche zwischen dem Deutschen Hausfrauenbund und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten des jeweiligen Tarifgebietes ausgehandelt worden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dürfen die in der Sachbezugsverordnung festgelegten Beträge nicht überschreiten. Unterkunft: 187,85 /monatlich Verpflegung: 229,00 /monatlich Schleswig-Holstein 1.522,75 Thüringen 1.539,00 Seite 9
10 Musterberechnung : Gehalt und Arbeitgeber Kosten am Beispiel Baden-Württemberg (Stand: Juli ohne Gewähr) bei freier Unterkunft und freier Verpflegung (Geldwerter Vorteil) Berechnung des Nettogehaltes der Haushaltshilfe Bruttogehalt 1.629,00 Grundlage zur Berechnung der Steuern und der SV - Beiträge 2.045,85 Berechnung der Arbeitgeberbelastung Bruttogehalt 1.629,00 Grundlage zur Berechnung des AG - Beitrages zur Sozialversicherung 2.045,85 Lohnsteuer Kl ,00 Solidaritätszuschlag 12,10 Krankenversicherung 167,76 Pflegeversicherung 20,97 Rentenversicherung 193,33 Arbeitslosenversicherung 30,69 Nettogehalt 984,15 + AG - Anteil SV 394,34 Nettobelastung 2.023,34 Zuzüglich der anteiligen Kosten für Unterkunft (Strom, Wasser etc.) und der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft Seite 10
11 Vermittlungsauftrag an ZAV: Stellenangebot Seite 11
12 Ihr Ansprechpartner Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internationaler Personalservice, Team 132 Villemombler Str Bonn Hotline: 0228 / Fax: 0228 / Incoming@arbeitsagentur.de Homepage: Seite 12
13 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 13
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