GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

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1 Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung Pforzheimer Straße Neuhausen Auftrags-Nr.: /21 Datum: Bearbeiter: Jan Drumm, B. Eng. Telefon ( ) Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax ( ) für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG info@g-m-gmbh.de Werderstraße Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung Normen und Vorschriften Unterlagen Anforderungen Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Orientierungswerte DIN 18005, Teil Geräuschkontingentierung Berechnungsverfahren Lärmkontingente Festlegung der Lärmkontingente für konkrete Gewerbegrundstücke Verkehrslärm Geräuschemissionen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Vorschläge für die Formulierung im Bebauungsplan Zusammenfassung /17

3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis plant die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet West II in Neuhausen (Enzkreis). Das Plangebiet soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Östlich, südlich und südöstlich des Plangebietes befindet sich schutzbedürftige Bebauung. Um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch die Geräusche aus dem Plangebiet an dieser Bebauung zu gewährleisten, ist für das Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet West II eine Lärmkontingentierung nach DIN /3/ vorzunehmen. Des Weiteren sind die Geräuschemissionen durch den Verkehr auf der am Plangebiet vorbeiführenden Landstraße (L574) zu ermitteln und zu beurteilen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Prognose sind in dem vorliegenden Bericht dargestellt. 3/17

4 2. Normen und Vorschriften Für die vorliegende Untersuchung wurden folgende Vorschriften herangezogen: /1/ DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Ausgabe Juli 2002; Beiblatt 1 zu Teil 1: Ausgabe Mai 1987 /2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), Ausgabe /3/ DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 /4/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), Ausfertigungsdatum: , einschließlich der Änderung vom und der Änderung vom /5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe Unterlagen Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: /A/ /B/ Lageplan zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet West II Gemeinde Neuhausen, Maßstab 1:2000, Datum: Informationen zur Gebietseinstufung der angrenzenden schutzbedürftigen Bebauung, durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Neuhausen durch ein Telefonat am , sowie auf Grundlage des Flächennutzungsplans ( /C/ Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg, L574, Zählerstellen-Nr.: 82072, SVZ-Zählerstellen-Nr.: , Ergebnis des Jahres: /D/ Ortstermin am /17

5 4. Anforderungen 4.1. Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Bei der Berechnung der durch das Gewerbegebiet "Gewerbegebiet West II" zu erwartenden Immissionen in der Nachbarschaft wurden die in folgender Abbildung dargestellten maßgeblichen Immissionsorte betrachtet. Abbildung 1: Lage der Immissionsorte Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet West II - Erweiterung IO1 IO2 IO3 IO5 IO4 IO7 IO9 IO6 IO11 IO10 IO8 5/17

6 Lärm /2/ dargestellt. Die Gebietseinstufungen der Immissionsorte erfolgte nach /B/. Tabelle 1: Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte In Tabelle 1 sind die genaue Lage sowie die Gebietseinstufung der Immissionsorte nach TA- Immissionsort Gebäude Gebietseinstufung Immissionsrichtwert gemäß /2/ tags db(a) nachts IO 1 Am Sägewerk 7 Gewerbegebiet (GE) IO 2 Am Sägewerk 11 Gewerbegebiet (GE) IO 3 Am Sägewerk 6 Gewerbegebiet (GE) IO 4 Am Sägewerk Gewerbegebiet (GE) IO 5 Pforzheimerstraße 89 Gewerbegebiet (GE) IO 6 Monbachstraße 1 Mischgebiet (MI) IO 7 Monbachstraße 3 Mischgebiet (MI) IO 8 Monbachstraße 5 Gewerbegebiet (GE) IO 9 Monbachstraße 7 Gewerbegebiet (GE) IO 10 Hesselbachstraße 22 Gewerbegebiet (GE) IO 11 Hesselbachstraße 17 Gewerbegebiet (GE) Nach TA Lärm wird die Tag- bzw. Nachtzeit folgendermaßen definiert: 1. tags Uhr Beurteilungszeit 16 Stunden 2. nachts Uhr Beurteilungszeit 1 Stunde (lauteste volle Nachtstunde) Zuschläge für Tagzeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) 1. an Werktagen Uhr, Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Für reine und allgemeine Wohngebiete wird nach TA Lärm ein Zuschlag von 6 db(a) innerhalb der Ruhzeiten berücksichtigt. Für Mischgebiete werden nach TA Lärm keine Ruhezeitenzuschläge in Ansatz gebracht. 6/17

7 4.2. Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die Vorbelastung ist die Geräuschimmission aller Anlagen und Betriebe, ausgenommen der Belastung des zu untersuchenden Betriebes. Unter Zusatzbelastung versteht man den Immissionsbeitrag des zu untersuchenden Betriebes. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Vor- und Zusatzbelastung. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß /2/ dürfen die Immissionen der Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Die Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung kann durch die Festlegung nach /2/ entfallen, wenn die zu beurteilende Anlage den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Beim Ortstermin /D/ war an den Immissionsorten eine merkliche Vorbelastung durch weitere Gewerbebetriebe festzustellen. 7/17

8 4.3. Orientierungswerte DIN 18005, Teil 1 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietseinstufung Orientierungswerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) Gewerbegebiet (GE) (50) Mischgebiet (MI) (45) Der niedrigere der beiden Nachtwerte gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für vergleichbare Geräusche, der höhere Orientierungswert ist entsprechend für Verkehrsgeräusche heranzuziehen. Beurteilungszeiten nach /1/: Nach DIN wird die Tag- und Nachtzeit folgendermaßen definiert: 1. tags Uhr Beurteilungszeit 16 Stunden 2. nachts Uhr Beurteilungszeit 8 Stunde 8/17

9 5. Geräuschkontingentierung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet West II wird für die Gesamtbelastung durch das Plangebiet eine Lärmkontingentierung vorgenommen. Hierfür wird das geplante Gewerbegebiet in vier Teilflächen aufgeteilt. Die Vorgehensweise bei einer Geräuschkontingentierung ist in der DIN 45691, Ausgabe Dezember 2006 (/3/), beschrieben. Hierbei werden Emissionskontingente L EK für jede der vier einzelnen Teilflächen festgelegt. Sie beschreiben, welches Maß an Geräuschen von einer Fläche im Plangebiet ausgehen darf, damit die Immissionsrichtwerte nach /2/ an allen Immissionsorten eingehalten werden. Die Emission der jeweiligen Teilfläche wird durch den flächenbezogenen Schallleistungspegel L wa beziffert. Dieser bezeichnet die (fiktive) Emission eines Quadratmeters des Gewerbegrundstücks und wird auf die gesamte Grundstücksgröße hochgerechnet Berechnungsverfahren Aus den Emissionskontingenten werden die Geräuschimmissionen an den Immissionsorten mit einem Schallimmissionsprognoseprogramm (CADNA/A Version 2017) gemäß DIN berechnet. Bei den Berechnungen bleiben die Boden- und Meteorologiedämpfung, die Luftabsorption, die Abschirmung durch Hindernisse sowie die Bebauungs- und Bewuchsdämpfung unberücksichtigt. Die fiktiven Flächenschallquellen werden in einer Höhe von h = 0,0 m und die Immissionsorte in einer Höhe von h = 0,0 m über Gelände rechnerisch in Ansatz gebracht. 9/17

10 5.2. Lärmkontingente Abbildung 2: Teilflächen im Gewerbegebiet Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet West II - Erweiterung G3 G2 IO1 IO2 IO3 IO5 G1 IO4 IO7 G4 IO9 IO6 IO11 IO10 IO8 10/17

11 Für die Gesamtbelastung werden folgende Lärmkontingente angesetzt: Tabelle 3: Emissionskontingent LEK Teilfläche (Bezeichnung gemäß Abbildung 2) Fläche L EK,tags in db(a)/m² L EK,nachts in db(a)/m² G m² G m² G m² G m² Basierend auf diesen Emissionskontingenten berechnen sich folgende Teilbeurteilungspegel für die Gesamtbelastung an den Immissionsorten: Tabelle 4: Teilbeurteilungspegel für die Gesamtbelastung Beurteilungspegel Immissionsrichtwert gemäß /2/ Immissionspunkt tags nachts tags nachts db(a) IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO /17

12 6. Festlegung der Lärmkontingente für konkrete Gewerbegrundstücke Die in Abschnitt 5.2 angegebenen flächenbezogenen Schallleistungspegel dienen der Festsetzung von Lärmkontingenten. Anhand des flächenbezogenen Schallleistungspegels, der für das betreffende Gebiet gilt, wird rechnerisch der maximal zulässige Teilbeurteilungspegel (= Teil-Immissionsrichtwert) an den jeweiligen Immissionsorten für die einzelnen Betriebe ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach DIN /3/. Dabei ist die Flächenschallquelle in einer Höhe von h = 0,0 m und die Immissionsorte in einer Höhe von h = 0,0 m über Gelände anzusetzen. Es ist im Baugenehmigungsverfahren durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass der konkrete Betrieb diesen ermittelten Teil-Immissionsrichtwert nicht überschreitet. 12/17

13 7. Verkehrslärm 7.1. Geräuschemissionen Die für die Berechnung der Geräuschemissionen der L574 erforderlichen Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen von der Internetpräsenz der Straßenverkehrszentrale Baden- Württemberg (/C/). Nachfolgend werden die in die schalltechnischen Untersuchungen eingegangenen Verkehrsdaten dargestellt. Tabelle 5: Eingangsdaten für die Emissionsberechnung der L574 Eingangsgröße DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) im Jahr 2025 (einschließlich 5 % Steigerung) tags angesetzter Wert 4132 Kfz/24h nachts Lkw-Anteil p 2,4 % 2,4 % Zulässige Höchstgeschwindigkeit v max,pkw Zulässige Höchstgeschwindigkeit v max,lkw Zuschlag für Straßenoberfläche v max,pkw = 70 km/h v max,lkw = 70 km/h D StrO = 0 db(a) (nicht geriffelter Gussasphalt) Zuschlag für Steigung/Gefälle g D Stg = 0 db(a) (g 5 %) Zuschlag für Mehrfachreflexion D refl D refl = 0 db(a) Die Geräuschemissionen des Straßenverkehrslärms wurden nach RLS 90 /5/ berechnet. 13/17

14 7.2. Berechnungsergebnisse und Beurteilung Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 7.1 beschriebenen Geräuschemissionen ergeben sich die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Beurteilungspegel an dem geplanten Bebauungsplangebiet im Zeitbereich tags (Tabelle 6) und nachts (Tabelle 7). Tabelle 6: Geräuschimmission durch den Straßenverkehr tags Beurteilungspegel tags Orientierungswert gemäß DIN db(a) Gewerbegebiete... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= /17

15 Tabelle 7: Geräuschimmission durch den Straßenverkehr nachts Beurteilungspegel nachts db(a) Orientierungswert gemäß DIN Gewerbegebiete... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= /50 1) 1) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert für die Nachtzeit ist für die Beurteilung von Verkehrslärm heranzuziehen 15/17

16 Beurteilung: Unter den im Gutachten aufgeführten Annahmen wird prognostiziert, dass im Bereich des geplanten Bebauungsplangebietes die Orientierungswerte für ein Gewerbegebiet gemäß DIN /1/ nicht überschritten werden. Für die Festlegung von Maßnahmen zum Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109 ist der maßgebliche Außenlärmpegel zu ermitteln. Hierzu sind die in Tabelle 6 dargestellten Immissionspegel für das Baugrundstück um 3 db zu erhöhen. 8. Vorschläge für die Formulierung im Bebauungsplan Die nachfolgenden Angaben und Formulierungen werden aus schalltechnischer Sicht zur Aufnahme in den Bebauungsplan empfohlen. Innerhalb des Plangebietes sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, die folgende Emissionskontingente L EK nach DIN tags und nachts nicht überschreiten: Tabelle 8: Emissionskontingente für die Teilflächen Teilfläche L EK,tags in db(a)/m² L EK,nachts in db(a)/m² G G G G Bei der Prüfung der einzelnen Bauvorhaben sind hierbei auch die Anforderungen und Kriterien der TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - vom zu beachten. Ein konkretes Vorhaben erfüllt gemäß DIN auch dann die schalltechnische Festsetzung des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel nach TA Lärm um mindestens 15 db(a) unterschritten wird (Relevanzgrenze). 16/17

17 9. Zusammenfassung Die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis plant die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet West II in Neuhausen (Enzkreis). Das Plangebiet soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Um die Einhaltung der Emissionsrichtwerte an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung sicherzustellen, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN /3/ durchgeführt. Anhand der Berechnungen wird prognostiziert, dass die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm /2/ an den Immissionsorten eingehalten werden. Die Geräuschimmission der am Gewerbegebiet vorbeiführenden Kreisstraße L574 erreichen einen Mittelungspegel L A,eq 65 db(a). Für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109 ist zu dem Mittelungspegel ein Zuschlag von 3 db zu erheben. J. Drumm D. Merkle B. Eng. Dipl. Ing. (FH) Sachbearbeiter Messstellenleiter Dieser Bericht umfasst 17 Seiten Die Vervielfältigung und/oder die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes - auch auszugsweise - ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig. 17/17

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