Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen

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1 Strategie für ein Schulobst- und gemüseprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum 1. August Juli 2015

2 2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele des Schulobst- und gemüseprogramms 2. Zielgruppe 3. Beihilfefähige Erzeugnisse 4. Beteiligung interessierter Kreise 5. Flankierende Maßnahmen 6. Mittelausstattung des Programms 7. Additionalität

3 3 1. Ausgangslage und Ziele des Schulobst- und gemüseprogramms Das Europäische Schulobst- und gemüseprogramm gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit den Verordnungen (EG) Nr. 1370/2013, (EG)Nr. 288/2009 geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 221/2014 sieht vor, dass eine Gemeinschaftsbeihilfe von jährlich 150 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse an Kinder in Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt bis zu 75 Prozent der Kosten für die Erzeugnisse sowie für Logistik, Verteilung, Ausrüstung, Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und erstmals flankierende Maßnahmen Die Kofinanzierung muss jeweils von den Mitgliedstaaten erbracht werden, wobei zur Finanzierung des nationalen Anteils neben öffentlichen Mitteln auch Finanzbeiträge des privaten Sektors eingesetzt werden können. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Umsetzung eines Schulobst- und gemüseprogramms im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Juli Ziel des Schulobstprogramms ist es, den Verzehr von Obst und Gemüse bei Kindern im Grundschulalter weiter zu steigern und so deren Ernährungsgewohnheiten nachhaltig im Hinblick auf eine gesunde und ausgewogene Kost zu prägen. Des Weiteren dient das Programm der Absatzförderung von Obst und Gemüse, das nach Möglichkeit regional erzeugt wurde. Die Schule ist der geeignete Ort, um Ernährung zu lernen. Das Wissen über und der Umgang mit Nahrungsmitteln können vermittelt und gemeinsames Essen erlebt werden. Nachweislich orientieren sich Kinder zunehmend bereits ab dem Vorschulalter an Vorbildern aus ihrem sozialen Umfeld (Erzieher, Lehrer) und Gleichaltrigen. In der Schule werden insbesondere die Kinder erreicht, die auf Grund ihrer sozialen Lage gesundheitlich benachteiligt sind und durch andere außerschulische Maßnahmen der Gesundheitsförderung nicht erreicht werden. Außerdem werden in der Kindheit Ernährungs- und Bewegungsverhalten nachhaltig geprägt.

4 4 Habitualisierungen im Kindesalter entwickeln sich zu Überzeugungen und Einstellungen im Jugend- und Erwachsenenalter. Ein Schulobst- und gemüseprogramm, das die Kinder regelmäßig mit frischem Obst oder Gemüse versorgt ist somit ein geeignetes Instrument, um den Obst- und Gemüseverzehr dauerhaft zu ritualisieren. Vor diesem Hintergrund sind Obst und Gemüse förderungswürdige landwirtschaftliche- Produkte. 2. Zielgruppe Zielgruppen des Schulobst- und gemüseprogramms sind Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 aller Schulen im Freistaat. Es handelt sich hierbei um staatliche und private Grundschulen sowie Förderschulen. In Thüringen besuchen knapp Schüler/innen eine der 464 Grund- oder der 82 Förderschulen. Gewählt wurden diese Schultypen aus folgenden Gründen: 1. Die Essgewohnheiten werden im frühen Alter geprägt. Grundschullehrer erfüllen für diese Gruppe eine besondere Vorbildfunktion. 2. Im Gegensatz zu vorschulischen Einrichtungen ist es in dieser Altersgruppe erstmals möglich, alle Kinder anzusprechen. Der Besuch vorschulischer Einrichtungen ist im Freistaat Thüringen dagegen nicht verpflichtend. 3. Beihilfefähige Erzeugnisse Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse einbezogen werden können. Um umwelt- und klimabezogenen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, sollen gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EG) 1308/2013 möglichst Erzeugnisse regionalen Ursprungs und entsprechend dem jahreszeitlichem Angebot eingesetzt werden.

5 5 Die folgende Sortimentsliste gibt eine Orientierung für eine Auswahl an Obst- und Gemüsearten. Es handelt sich um eine nicht abschließende Liste, d.h. nicht aufgeführte Obst- und Gemüsearten sind nicht ausgeschlossen: Äpfel, Apfelsinen, Aprikosen, Bananen, Birnen, Brombeeren, Clementinen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Kirschen, Kiwis, Kohlrabis, Mandarinen, Melonen, Mirabellen, Möhren, Nektarinen, Paprika, Pfirsiche, Pflaumen, Radieschen, Gurken, Stachelbeeren, Tomaten, Trauben, Zwetschgen. Bei der Festlegung der beihilfefähigen Erzeugnisse stand die Überlegung im Vordergrund, dass die Kinder ein möglichst breites und vielfältiges Obst- und Gemüsesortiment kennen lernen sollen. Die Betonung von Regionalität und Saisonalität erfolgt dabei zum einen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte(Ferntransporte minimieren), zum anderen sollen die Kinder möglichst früh die Früchte kennen lernen, die in ihrer Heimat wachsen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die in Anhang V der Verordnung (EG) Nr.1308/2013 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetztem Süßungsmittel. Das Thüringer Ministerium für soziales, Familie und Gesundheit ist gemäß Art. 22 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 Gesundheitsbehörde des Freistaats Thüringen. 4. Beteiligung interessierter Kreise Die Umsetzung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms wird fachlich begleitet durch die interministerielle Arbeitsgruppe Schulobst- und gemüseprogramm Thüringen. Mitglieder sind Vertreter/Vertreterinnen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) sowie des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG).

6 6 Dieser Arbeitsgruppe obliegt die inhaltliche Begleitung und Betreuung dieses Programms als Beratungsgremium. In die Umsetzung sollen u.a. Erzeuger, Erzeugerorganisationen, Landfrauen, der Handel und seine Verbände, Verbraucherverbände, Elternverbände entsprechend regionaler Betroffenheiten und Interessenten eingebunden werden.

7 7 5. Flankierende Maßnahmen Die Wirkung des Schulobst- und gemüseprogramms wird zusätzlich verstärkt durch begleitende pädagogische und didaktische Programme, die kindgerecht Informationen vermitteln. Sie werden im Sinne einer ganzheitlichen Bildung konzipiert. Die Schulen erhalten ebenfalls Unterstützung durch die Staatlichen Schulämter und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Zur Umsetzung des Programms wird eine enge Kooperation von Bildungswesen, Gesundheitswesen und Landwirtschaft angestrebt. Der vorhandene Leitfaden zur Umsetzung des EU- Schulobst- und gemüseprogramms ist 2013 überarbeitet und fortgeschrieben worden. Die Verbraucherzentrale Thüringen e.v. (VZTH) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) Sektion Thüringen werden Fortbildungsangebote für die pädagogischen Kräfte und Aufklärungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen anbieten. Das Projektteam Ernährungsaufklärung der VZTH wie auch die DGE Sektion Thüringen beabsichtigen in den teilnehmenden Schulen Projekttage zum Thema Obst und Gemüse in der Ernährung weiterhin anzubieten. Kontinuierlich wird das Landesprojekt Gesundes Frühstück an Thüringer Schulen Ideen, Wege und Lösungen entwickeln wie gesundheitsfördernde Ernährung im schulischen Alltag dauerhaft integriert werden kann. Vorrangig in den Klassenstufen 3 und 4 werden durch den Thüringer Landfrauenverband e.v. der aid - Ernährungsführererschein angeboten und insbesondere in den ländlich strukturierten Regionen Thüringens genutzt. Zur Verbesserung der Qualität der Gemeinschaftsverpflegung in den Schulen werden die Berater der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Thüringen aktiv beitragen. Hierzu agiert ein Infomobil thüringenweit wie auch bei Schulveranstaltungen. Erstmals besteht mit der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 Art. 23 die Möglichkeit flankierende Maßnahmen aus Mitteln der EU-Beihilfe zu finanzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind dazu im Freistaat Thüringen die fachlichen Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Auf Grund des gewählten Fördermodells (Schulträger) und dem damit zu-

8 8 sammenhängenden Verwaltungsverfahren konzentrieren sich realistischer Weise die Finanzierungsmodelle auf flankierende Maßnahmen mit landesweiter Wirkung. Abschließende Festlegungen werden im Rahmen der neu zu erstellenden Landesrichtlinie zur Umsetzung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms getroffen. 6. Mittelausstattung des Programms Für die Durchführung des Schulobstprogramms im Zeitraum 01. August 2014 bis 31. Juli 2015 wird von beihilfefähigen Kosten in folgender Höhe ausgegangen: Insgesamt davon Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 1308/2013 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik sowie ggf. Überwachung) EU Beantragt Mitgliedstaat (Thüringen) Der oben genannte Mittelrahmen gilt vorbehaltlich einer evtl. erforderlichen Anpassung aufgrund einer Neuzuweisung von Gemeinschaftsbeihilfe gemäß Art. 23 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 und/oder einer Neuverteilung der Gemeinschaftsbeihilfe zwischen den Ländern, sofern die Gemeinschaftsbeihilfen von einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. Ländern nicht in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich zu den oben genannten beihilfefähigen Kosten fallen Verwaltungskosten an, die ausschließlich vom Mitgliedsstaat zu tragen sind. Darüber hinaus wird die anfallende Mehrwertsteuer durch den Freistaat Thüringen aus Landesmitteln getragen.

9 9 7. Additionalität Derzeit gibt es kein Programm, das mit öffentlichen Mitteln Schulobst oder -gemüse im Freistaat Thüringen bezuschusst wird.

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