Sozialleistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung

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1 Sozialleistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./ Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße München Telefon (089) Telefax (089)

2 Vorstellung Referent Rechtsanwalt Jürgen Greß Hoffmann & Greß, Rechtsanwälte, München Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Diplomverwaltungswirt (FH) Schwerpunkt der Tätigkeit als Rechtsanwalt: Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderung und insbesondere Eltern mit behinderten Kindern in den Bereichen - Sozialrecht - Behindertenrecht - Erbrecht Sozialleistungen, Jürgen Greß 2

3 Vorstellung Referent Veröffentlichungen Recht und Förderung für mein behindertes Kind Elternratgeber für alle Lebensphasen - alles zu Sozialleistungen, Betreuung u. Behindertentestament Beck-Rechtsberater im dtv (2009) Sozialleistungen, Jürgen Greß 3

4 Vorstellung Referent Elternbrief VdK-Bayern Fachinformationen für Menschen mit Behinderung und deren Eltern Homepage: Schwerbehinderung, Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern und Mobilität Beck Kompaktratgeber (2010) Sozialleistungen, Jürgen Greß 4

5 Themen Schwerbehindertenausweis Pflegeversicherung Leistungen der Eingliederungshilfe (Schulbegleitung) Kostenbeiträge und Zuzahlungspflichten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Sozialleistungen, Jürgen Greß 5

6 Schwerbehindertenausweis Sozialleistungen, Jürgen Greß 6

7 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt ( 2 Abs. 2 SGB IX). Behinderte Menschen, die einen GdB von insgesamt mindestens 30 oder 40 aufweisen, können auf Antrag mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn in Folge der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz entweder nicht erlangt oder behalten werden kann ( 2 Abs. 3, 68 Abs. 2 SGB IX). Sozialleistungen, Jürgen Greß 7

8 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen für Merkzeichen B Merkzeichen B: -Notwendigkeit ständiger Begleitung- bei schwerbehinderten Menschen, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. regelmäßig gegeben, wenn die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "ag" oder "H" vorliegen Die Feststellung des Merkzeichen B bedeutet jedoch nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt ( 146 Abs.2 SGB IX). Sozialleistungen, Jürgen Greß 8

9 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Merkzeichen B Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (ICE), ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen ( 145 ff SGB IX) Ohne Kilometerbegrenzung! Sozialleistungen, Jürgen Greß 9

10 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen für Merkzeichen H Merkzeichen H: -Hilflosigkeit- Voraussetzungen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen! Täglich mind. 2 Stunden Grundpflege (ohne Hauswirtschaft), regelmäßig bei Pflegestufe II oder III bei geistiger oder psychische Behinderung: wenn im Alltag ständige Überwachung benötigt Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig auch innerhalb des Wohnraums die Benutzung eines Rollstuhls erfordern Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel oder Fußamputation beiderseits Sozialleistungen, Jürgen Greß 10

11 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen für Merkzeichen H Merkzeichen H: -Hilflosigkeit- besondere Kriterien bei Kindern, z. B.: - Bei geistig behinderten Kindern häufig bis zum 18. Lebensjahr, insbesondere wenn wegen gestörten Verhaltens ständige Überwachung nötig - Bei autistischen Syndromen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. - Bei hirnorganischen Anfallsleiden (Epilepsie) wird häufiger Hilflosigkeit anerkannt Sozialleistungen, Jürgen Greß 11

12 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen für Merkzeichen H Merkzeichen H: -Hilflosigkeit- Ab Volljährigkeit wird das Merkzeichen H regelmäßig weiter zuerkannt bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdB von 100 bedingen Bei Kindern sollte folglich darauf geachtet werden, dass ein GdB von 100 festgestellt wird, um die Chancen für die weitere Zuerkennung des Merkzeichens H ab Volljährigkeit zu erhöhen. Sozialleistungen, Jürgen Greß 12

13 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke ( 145 ff SGB IX); ab ohne Kilometerbegrenzung in Deutschland Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer: ( 33 b EStG); übertragbar auf die Eltern, wenn Kindergeld zusteht Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer der zuhause pflegenden Person, wenn diese dafür keine Einnahmen erhält ( 33 b Abs. 6 EStG): 924 (für die Eltern, auch bei Bezug von Pflegegeld) Sozialleistungen, Jürgen Greß 13

14 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ( 3 a Abs. 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung für alle Fahrten mit dem Menschen mit Behinderung (auch Urlaubs-, Freizeit-, Besuchsfahrten): bis zu km x 0,30 = ( 33 EStG) muss mit Aufzeichnungen belegt werden! Sozialleistungen, Jürgen Greß 14

15 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen Merkzeichen G Merkzeichen G: -erheblich gehbehindert- Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt wer Wegstrecken im Ortsverkehr infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Rechtsprechung: ortsübliche Wegstrecke ist eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird. Sozialleistungen, Jürgen Greß 15

16 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Merkzeichen G Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke ( 145, 146, 147 SGB IX) oder 50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ( 3 a Abs. 2 Satz 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei GdB ab 70 und dem Merkzeichen G für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, z. B. zum Arzt, Apotheke, Behörden, Einkaufen (aber keine Besuchs- oder Urlaubsfahrten): bis zu km x 0,30 = 900 ( 33 EStG); ohne Nachweis pauschal möglich! Mehrbedarf bei der Grundsicherung von 17 % des Regelsatzes ( 30 Abs. 1 SGB XII) Sozialleistungen, Jürgen Greß 16

17 Schwerbehindertenausweis Voraussetzungen Merkzeichen ag Merkzeichen ag: -außergewöhnlich gehbehindert- bei außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen Fortbewegung ist auf das schwerste eingeschränkt z. B. Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Faustformel: maximale Gehstrecke 50 bis 100 Meter Sozialleistungen, Jürgen Greß 17

18 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Merkzeichen ag Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke ( 145 ff SGB IX); ab ohne Kilometer-Begrenzung in Deutschland Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ( 3 a Abs. 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung für alle Fahrten mit dem behinderten Kind (auch Urlaubs-, Freizeit-, Besuchsfahrten): bis zu km x 0,30 = ( 33 EStG); muss mit Aufzeichnungen belegt werden! Parkerleichterungen, Parkausweis ( 46 Abs. 1 StVO) Sozialleistungen, Jürgen Greß 18

19 Schwerbehindertenausweis Behindertenpauschbetrag ( 33 EStG) Einkommenssteuerfreibetrag pauschal: GdB von 25 bis bis 570 von 55 und von 65 und von 75 und von 85 und von 95 und Für Merkzeichen H und Bl Sozialleistungen, Jürgen Greß 19

20 Pflegeversicherung Pflegeversicherung, Jürgen Greß 20

21 Einstufung in eine Pflegestufe 1. Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Mindestens 1 x tgl. Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Zeitaufwand für Pflege mind. 90 Minuten täglich dabei für Grundpflege mehr als 45 Minuten Pflegeversicherung, Jürgen Greß 21

22 Einstufung in eine Pflegestufe 2. Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Mindestens 3 x tgl. Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten aus einem der Bereiche der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Zeitaufwand für Pflege mind. 3 Stunden täglich dabei Grundpflege mindestens 2 Stunden Pflegeversicherung, Jürgen Greß 22

23 Einstufung in eine Pflegestufe 3. Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Täglicher Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Zeitaufwand für Pflege mind. 5 Stunden täglich dabei Grundpflege mindestens 4 Stunden Pflegeversicherung, Jürgen Greß 23

24 Einstufung in eine Pflegestufe 4. Wie wird der tägliche Pflegeaufwand ermittelt? im Rahmen eines Hausbesuches durch Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Pflegetagebuch zur Vorbereitung der Begutachtung (!) Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen enthalten Zeitkorridore für die Verrichtungen der Grundpflege Altergerechte Abzüge für den Pflegebedarf bei Kindern bis 12 Jahren Pflegeversicherung, Jürgen Greß 24

25 Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld monatlich - bei Pflegestufe I: 235,00 - bei Pflegestufe II: 440,00 - bei Pflegestufe III: 700,00 Pflegeversicherung, Jürgen Greß 25

26 Leistungen der Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ( 44 SGB XI) - mindestens 14 Stunden wöchentlicher Pflegeaufwand - nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig Beispiel (über 14 Stunden bei Pflegestufe I) : Pflegekasse trägt monatliche Beiträge von 135,59 (entspricht fiktivem Einkommen von 681,36) Rentenanspruch von ca. 7,14 pro Jahr Pflegetätigkeit Pflegeversicherung, Jürgen Greß 26

27 Leistungen der Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen (2010) Pflegestufe Mindestpflegeumfang Std./Woche Monatliche Beitragshöhe (West) Monatliche Beitragshöhe (Ost) I ,59 115,15 II ,78 153,54 II ,17 230,31 III ,38 172,73 III ,07 259,10 III ,76 345,46 Pflegeversicherung, Jürgen Greß 27

28 Leistungen der Pflegeversicherung Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) - Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft - auch Nachbarn, Freunde, Verwandte (falls nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert, also nicht Großeltern, Geschwister) - max im Kalenderjahr, 4 Wochen pro Jahr - Einreichen von Rechnungen des Helfers an Pflegekasse (üblich sind ca pro Stunde) - sofern nur stundenweise Pflege (täglich unter 8 Stunden) wird Pflegegeld nicht gestrichen Pflegeversicherung, Jürgen Greß 28

29 Leistungen der Pflegeversicherung Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) Pflegeversicherung, Jürgen Greß - vorübergehende Aufnahme in eine für die Kurzzeitpflege anerkannte vollstationäre Einrichtung - nur für die pflegerischen Kosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind aus eigenen Mitteln zu decken - für minderjährige Kinder jetzt auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und anderen geeigneten Einrichtungen - max im Kalenderjahr, 4 Wochen pro Jahr - Zusätzlich zur Verhinderungspflege 29

30 Leistungen der Pflegeversicherung Zusätzliche Betreuungsleistungen ( 45 a, b SGB XI) - für die Erstattung der Inanspruchnahme spezieller niedrigschwelliger Betreuungsangebote für demente oder geistig behinderte Menschen, die anerkannt einer allgemeinen Beaufsichtigung bedürfen. - bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz - keine Pflegestufe mehr erforderlich!!! Pflegeversicherung, Jürgen Greß 30

31 Leistungen der Pflegeversicherung erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (vgl. 45a Abs. 2 SGB XI): 13 Kriterien, von denen mindestens zwei vorliegen müssen: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zur erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung Pflegeversicherung, Jürgen Greß 31

32 Leistungen der Pflegeversicherung erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (vgl. 45a Abs. 2 SGB XI): 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen, die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt habe 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Pflegeversicherung, Jürgen Greß 32

33 Leistungen der Pflegeversicherung Zusätzliche Betreuungsleistungen (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) 45 a, b SGB XI - monatlich 100 (Grundbetrag) bzw. 200 (erhöhter Betrag) - nur auf Antrag! - nur für zugelassene Dienste Pflegeversicherung, Jürgen Greß 33

34 Reform der Pflegeversicherung Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Menschen mit anerkannter Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten ab dem neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen ein erhöhtes monatliches Pflegegeld. Pflegestufe erhöhtes Pflegegeld 2013 bisher 2012 Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegeversicherung, Jürgen Greß 34

35 Reform der Pflegeversicherung Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Für Zeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird Pflegegeld in Höhe von 50% weitergezahlt Weitere neue gesetzliche Regelungen: - Die Pflegekasse hat unmittelbar nach Antragseingang einen Beratungstermin innerhalb von 2 Wochen in der häuslichen Umgebung unter Nennung eines Ansprech-partners mit Kontaktdaten anzubieten. Andernfalls erhält der Antragssteller einen Beratungsgutschein, der bei einer von der Pflegekasse zu benennenden qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden kann. - MDK muss Servicegrundsätze einhalten sowie ein Beschwerdemanagement einrichten - Pflegekassen müssen aufklären, dass ein Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens besteht. Pflegeversicherung, Jürgen Greß 35

36 Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe, Jürgen Greß 36

37 Leistungen der Eingliederungshilfe Schulbegleiter, Integrationshelfer Was macht ein Schulbegleiter? Welche Stelle finanziert einen Schulbegleiter? Rechtliche Voraussetzungen für die Bewilligung eines Schulbegleiters Aktuelle Streitfälle Leistungen der Eingliederungshilfe, Jürgen Greß 37

38 Kostenbeiträge und Zuzahlungspflichten Kostenbeiträge, Jürgen Greß 38

39 Übersicht Kostenbeiträge gemäß SGB XII bei Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung (vereinfachter Überblick) SGB XII WfbM/ Förderstätte HPT Wohnheim und Internat (vollstationäre Maßnahme) Ambulante Maßnahmen z. B. Betreutes Wohnen, Assistenz Grundsicherung (für Volljährige, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte) Volljährige Kinder monatl. Einkünfte über 764,-, Vermögen nicht einzusetzen Einkommen einzusetzen, Vermögensfreibetrag: 2.600,- Einkommen einzusetzen, Vermögens- Freibetrag: 2.600,- Einkommen einzusetzen, Vermögens- Freibetrag: 2.600,- minderjährige Kinder und ihre Eltern Häusliche Ersparnis, wenn für Schulbildung bei Besuch HPT = regelmäßig nur Mittagessen Häusliche Ersparnis, wenn für Schulbildung = max. 150 % des Regelsatzes Häusliche Ersparnis, wenn für Schulbildung Sonst, vgl. oben volljährige Kinder X Eltern volljähriger Kinder kein Kostenbeitrag 54,96 monatlich 31,06 monatlich jährliche Einkünfte der Eltern über ,- : keine Leistungen Kostenbeiträge, Jürgen Greß 39

40 Kostenbeiträge und Zuzahlungspflichten Kostenbeitrag der Eltern für stationäre Maßnahmen des Jugendamtes (gemäß SGB VIII) Kostenbeiträge, Jürgen Greß der vom Jugendamt geforderte Kostenbeitrag für Maßnahme der Eingliederungshilfe ( 35 a SGB VIII) kann drastisch höher liegen; keine Begrenzung auf häusliche Ersparnis! beispielsweise kann für die Heimunterbringung bei einem Nettoeinkommen von 2.500,00 ein Kostenbeitrag in Höhe von 475,00, bei einem Nettoeinkommen von 3.500,00 in Höhe von 635,00 gefordert werden; der Kostenbeitrag kann bis zu 25 % des Einkommens betragen dramatische Ungleichbehandlung von seelisch Behinderten und geistig-/körperlich Behinderten! 40

41 Grundsicherung Grundsicherung, Jürgen Greß 41

42 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Voraussetzungen: Lebensjahr vollendet - + voll erwerbsgemindert (= nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf Dauer zu arbeiten) - Regelmäßig gegeben bei Beschäftigten in einer WfbM oder bei Besuch einer Förderstätte; auch im Eingangsbereich/Berufsbildungsbereich - Auch möglich bei volljährigen Schülern, dann aber meist Begutachtung erforderlich Grundsicherung, Jürgen Greß 42

43 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Leistungen der Grundsicherung, u. a. - sozialhilferechtlicher Regelsatz (regelmäßig 382,00 bzw. 306,00, falls der Hilfebedürftige zu Hause bei den Eltern wohnt) - Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Merkzeichen G oder ag - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - seit : Mehrbedarf soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Elektroboiler/ Durchlauferhitzer erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung), 8 bzw. 7 pro Person Grundsicherung, Jürgen Greß 43

44 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Leistungen der Grundsicherung, u. a. - angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie zentrale Warmwasserversorgung Bisher: anteilige Kosten Bundessozialgericht, Urteil vom : Mietvertrag erforderlich (wird von den Sozialämtern in der Praxis aber selten gefordert) Schwierigkeiten: - Genehmigung von Vormundschaftsgericht - zu versteuernde Mieteinnahmen - Zustimmung des Vermieters Grundsicherung, Jürgen Greß 44

45 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Vermögensfreibetrag des Hilfeempfängers: ,00 Einkommensfreibetrag des Hilfeempfängers: - Freibetrag von WfbM-Einkommen: 47,75 (1/8 von 382,00) zzgl. 25 % des diesen Betrag übersteigenden Entgelts - Kein Einkommen des Kindes ist grundsätzlich das an die Eltern ausbezahlte Kindergeld, vorausgesetzt: keine Verwendung für den allg. Lebensunterhalt, der über die Grundsicherung abgedeckt wird, sonst Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen Grundsicherung, Jürgen Greß 45

46 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Unkritische Ausgaben und Aufwendungen der Eltern sind: - Therapien, Zahnersatz, Medikamente, Hilfsmittel - Fahrtkosten zu Therapien etc. - Mehraufwand für Bekleidung - Kosten für Ausflüge, Freizeiten - Evtl. Unterhaltsbeitrag der Eltern Grundsicherung, Jürgen Greß 46

47 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Unkritische Ausgaben und Aufwendungen der Eltern sind: - Kosten für notwendige Betreuungsleistungen (ohne Erstattung durch Pflegekasse oder SozHTr); muss gemäß amtsärztlicher Bescheinigung unbedingt erforderlich sind. Betreuungsstunden der Eltern können mit einem Stundensatz von 8,00 angesetzt werden. Grundsicherung, Jürgen Greß 47

48 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 42 ff SGB XII) Einkommens- und Vermögensgrenze der Eltern: - jährliches Gesamteinkommen unter Vermögen unbeachtlich! Grundsicherung, Jürgen Greß 48

49 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Versorgungsamt (in Bayern: Amt für Versorgung und Familienförderung) Integrationsamt Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger 4 Zuständig für Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem (SGB IX) 4 Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen 4 Ausstellung des Schwerbehindertenausweis 4 besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte und schwerbehinderten gleichgestellte Arbeitnehmer: denn erforderlich für eine Kündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes 4 bewilligt Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen wie Arbeitsassistenz, Arbeitshilfsmittel etc. 4 Zentrale Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe und für Fragen der Inanspruchnahme der erforderlichen Leistungen 4 Bisher konnten sie ihren gesetzlichen Beratungsauftrag jedoch kaum ausfüllen (Informationen im Internet: SGB IX SGB IX SGB IX Sozialleistungen, Jürgen Greß 49

50 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) 4 Arbeitslosengeld 4 Arbeitsförderung, Ausbildungs- Weiterbildungsmaßnahmen 4 Arbeitsvermittlung, Berufsberatung 4 Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben 4 Zuständig für das Gleichstellungsverfahren für Behinderte mit mindestens einem GdB von 30 SGB III Jobcenter 4 Arbeitslosengeld II (Alg II) SGB II Sozialleistungen, Jürgen Greß 50

51 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Sozialhilfeträger Sozialamt, Landratsamt (örtlicher Sozialhilfeträger) 4 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Hilfe zum Lebensunterhalt) 4 Hilfe zur Pflege, Assistenzmodell SGB XII Jugendamt (= Sozialamt) 4 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 4 Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte SGB VIII Bezirke (überörtlicher Sozialhilfeträger) 4 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (geistig, körperlich, mehrfachbehindert) SGB XII Wohngeldstelle beim Sozialamt 4 Bewilligung von Wohngeld SGB XII Sozialleistungen, Jürgen Greß 51

52 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) 4 Altersrente 4 Rente wegen Erwerbsminderung 4 Berufsunfähigkeitsrente 4 Kuren und Reha zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit bzw. deren Wiederherstellung SGB VI Pflegekasse Krankenkasse Sozialleistungen, Jürgen Greß 4 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) 4 Pflegegeld und Pflegesachleistung 4 Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen 4 Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson 4 Zuschuss zu behindertengerechten Umbaumaßnahmen 4 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) 4 Krankengeld 4 Arzneimittel, ärztliche Behandlungen 4 Heilmittel- und Hilfsmittelversorgung 4 Häusliche Krankenpflege 4 Haushaltshilfe 4 Kuren, Reha SGB XI SGB V 52

53 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Berufsgenossenschaft 4 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) 4 Verletztengeld aufgrund Arbeitsunfall 4 Rente aufgrund Arbeitsunfall SGB VII Finanzbehörden (Finanzamt) 4 Begünstigungen bei der Einkommenssteuer: Behindertenpauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen 4 Steuerbefreiungen, z. B. Kfz-Steuer Familienkasse 4 Auszahlung des Kindergeldes 4 bei den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit; für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die Besoldungsstelle zugleich die Familienkasse Sozialleistungen, Jürgen Greß 53

54 Wichtige staatliche Stellen und Ansprechpartner Behindertenbeauftragte der Städte und Gemeinden und der Bundesländern Schwerbehindertenvertretung am Arbeitsplatz 4 Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen 4 Gute Informationsquelle 4 Hilfestellungen gegenüber Behörden 4 Interessenvertretung und Unterstützung von Behinderten im Unternehmen ( 95 SGB IX) 4 Überwachung der Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Schutz der schwerbeh. AN 4 Streitschlichtung bei Beschwerden SGB IX SGB IX Integrationsfachdienst Amt für Wohnraumförderung 4 Beraten und unterstützen schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsoder Arbeitsplatz; 4 helfen, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten. 4 Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber, wenn es darum geht, welche Leistungen und Unterstützungen in Anspruch genommen werden können. 4 finanzielle Unterstützung für eine behindertengerechte Anpassung von Wohnraum SGB IX Sozialleistungen, Jürgen Greß 54

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 55

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