Allgemeine Verleihbedingungen Büchereiordnung
|
|
- Sven Friedrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pfarrerberg 1, 4171 St. Peter am Wimberg Telefonische Erreichbarkeit während Öffnungszeiten: 0664/ Mail: Web: stpeter.bvoe.at Allgemeine Verleihbedingungen Büchereiordnung Stand: 1. Jänner 2014
2 Der BUCHTREFF St. Peter am Wimberg befindet sich barrierefrei erreichbar im ersten Stock des Pfarrhofes Pfarrerberg 1 in St. Peter am Wimberg und wird in gemeinsamer Trägerschaft von Gemeinde und Pfarre geführt. Er möchte einen Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung leisten und das Lesen fördern. Dementsprechend breit gefächert ist das Medienangebot. Vom Heimatroman bis zum Fachbuch können Sie aus vielen Büchern und Zeitschriften auswählen. Aber auch Hörspiele auf CD für Kinder und Filme auf DVD für Kinder und Erwachsene können entliehen werden. Hörbücher für Erwachsene und Gesellschaftsspiele für Jung und Alt runden das Angebot ab. Wir freuen uns, dass wir Sie als LeserIn in unserer öffentlichen Bücherei (BUCHTREFF) begrüßen dürfen. Wir hoffen, dass wir mit unseren Medien ihre Wünsche weitgehend erfüllen können. Wir sind für Anregungen jeder Art, auch was den Neuankauf von guten Medien betrifft, sehr dankbar. Das Verlängern von entliehenen Medien ist sowohl persönlich als auch telefonisch (0664/ ) sowie per Mail (stpeter@bibliotheken.at ) möglich. Wir sind jedoch nur während der Öffnungszeiten erreichbar. ÖFFNUNGSZEITEN Gerne sind wir für Sie da (Stand 1. Jänner 2014): DONNERSTAG: Uhr bis Uhr SAMSTAG: 9.00 Uhr bis Uhr SONNTAG: 8.30 Uhr bis 9.45 Uhr und bis Uhr Wir freuen uns über ihren Besuch
3 ALLGEMEINE VERLEIHBEDINGUNGEN Wir möchten alle BenutzerInnen (bei Familien jedes Familienmitglied, das die Leistungen des BUCHTREFFs in Anspruch nimmt) unseres BUCHTREFFs erfassen. Bitte füllen sie eine LeserInnen-Neuerfassung vollständig aus! Beim nächsten Besuch erfahren sie ihre Nummer und erhalten einen Benutzerausweis im Scheckkartenformat. Die Jahreskarte und die Multimediakarte sind jeweils für ein Kalenderjahr ohne Beschränkung der Anzahl der entliehenen Medien (Jahreskarte nur Bücher und Zeitschriften) gültig. Im Interesse aller ersuchen wir um sorgsamen Umgang mit den Medien und um fristgerechte Rückgabe (bzw. Verlängerung). Wir bitten um Verständnis, wenn wir den Zustand der Medien bei der Rückgabe kontrollieren. Beschädigte und verlorengegangene Medien müssen ersetzt werden. Die Bücher dürfen nicht selbst geklebt werden. Sollte ein Medium nach dem Rückgabetermin noch nicht zurückgegeben worden sein erfolgt eine Mahnung (telefonisch bzw. schriftlich). Dabei fallen sowohl Telefon- bzw. Portospesen und die Mahngebühren pro überzogener Woche für jedes Medium an. ENTLEHNDAUER Aktuell gelten folgende Entlehnzeiten Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Bücher, Spiele CD s und DVD s: 3 Wochen Zeitschriften: 1 Woche Die Ausleihdauer kann VOR Ablauf der Frist im BUCHTREFF um weitere 3 Wochen bzw. 1 Woche verlängert werden. Pro Buch, Spiel CD und DVD max. 6 Wochen Entlehnzeit. Pro Zeitschrift max. 2 Wochen Entlehnzeit
4 GEBÜHREN EINSCHREIBGEBÜHR: 5. Für BürgerInnen der Gemeinden Auberg, St. Ulrich und St. Peter am Wimberg sowie BewohnerInnen der Pfarren St. Peter am Wimberg und Niederwaldkirchen wird keine Einschreibgebühr eingehoben. LEIHGEBÜHREN Leihgebühr BÜCHER Für 3 Wochen... 0,50 jede weitere Woche: 0,20 Leihgebühr ZEITSCHRIFTEN Für 1 Woche:... 0,30 jede weitere Woche: 0,20 Leihgebühr SPIELE Für 3 Wochen:... 1 jede weitere Woche: 0,50 Leihgebühr CDs Für 3 Wochen:... 1 jede weitere Woche: 1 Leihgebühr DVDs und BDs Für 3 Wochen:... 2 jede weitere Woche: 2 Bücher, Spiele, CDs, Hörbücher und DVD s können während der Öffnungszeiten (persönlich und telefonisch) gegen Ausleihgebühr um weitere 3 Wochen verlängert werden. Zeitschriften können während der Öffnungszeiten (persönlich und telefonisch) gegen Ausleihgebühr um eine weitere Woche verlängert werden. Bei einer Jahreskarte oder Multimediakarte ist die Verlängerung kostenlos. Es fallen nur Mahngebühren an, wenn nicht verlängert wird.
5 JAHRESKARTE FÜR BÜCHER UND ZEITSCHRIFTEN Die Jahreskarte ist ein Jahr ab Kaufdatum und ohne Beschränkung der Anzahl der entliehenen Bücher und Zeitschriften gültig. Die Leihgebühr für Spiele, DVDs und CDs bzw. Hörbücher ist NICHT in der Jahreskarte inbegriffen. JAHRESKARTE FÜR BÜCHER & ZEITSCHRIFTEN Einzelperson Familie 12,50 25 Die Jahreskarte für eine Einzelperson ist nicht übertragbar! Bei einer Jahreskarte ist die Verlängerung kostenlos. Es fallen nur Mahngebühren an, wenn die Medien nicht rechtzeitig verlängert werden! MULTIMEDIA-KARTE FÜR ALLE MEDIEN Die MULTIMEDIA-Karte ist ein Jahr ab Kaufdatum und ohne Beschränkung der Anzahl der Medien gültig. Es können alle Medien des BUCHTREFFs ein Jahr lang im Rahmen der jeweils geltenden Ausleihdauer entliehen werden. MULTIMEDIAKARTE FÜR ALLE MEDIEN Einzelperson Familie Die Multimediakarte für eine Einzelperson ist nicht übertragbar! Bildungsgutschein der Kath. Kirche einlösen und 45 zahlen! Bei einer Multimedia-Karte ist die Verlängerung kostenlos. Es fallen nur Mahngebühren an, wenn die Medien nicht rechtzeitig verlängert werden!
6 MAHNGEBÜHREN: Mahngebühren fallen an: Wenn die Medien nach der maximalen Entlehnzeit nicht rechtzeig zurückgebracht werden Bei Jahreskarten und MULTIMEDIA-Karten, wenn die Medien nicht rechtzeitig (Datum im Medium) zurückgebracht oder verlängert werden. Nach der maximalen Entlehnzeit fallen Mahngebühren sowie 1 Portoersatz für die schriftliche Mahnung an. Im Interesse aller ersuchen wir um sorgsamen Umgang mit den Medien und um fristgerechte Rückgabe bzw. Verlängerung. MAHNGEBÜHREN Mahngebühren pro Woche zusätzlich zu den Ausleihgebühren Bücher u Zeitschriften... 0,20 Spiele... 0,50 CDs... 0,50 DVDs und BDs... 1,50 Wichtig! Bei einer Jahreskarte oder MULTIMEDIA-Karte fallen Mahngebühren an, wenn die Medien nicht rechtzeitig verlängert werden!
7 GESONDERTE VERLEIHBEDINGUNGEN CD UND DVD KINDER-CD UND HÖRBUCH Die CDs und Hörbücher sind urheberrechtlich geschützt, daher ist eine Vervielfältigung verboten. In ihrem und unserem Interesse erwarten wir uns einen sorgfältigen Umgang mit den CDs. Kleinkinder sollen CDs nicht ohne Aufsicht verwenden. Wenn Sie eine Beeinträchtigung der Hörqualität der CDs feststellen, melden Sie diese bitte bei der Rückgabe. Offensichtlich beschädigte CDs müssen ersetzt werden. Durch das Ausleihen einer CD erklären sie sich bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten. DVD Die entlehnten DVDs dürfen ausschließlich privat benützt werden (keine Weitergabe an andere Personen, kein Kopieren, keine öffentlichen Aufführungen). Es wird für die ordnungsgemäße und unbeschädigte Rückgabe gehaftet. Bei Beschädigung oder Verlust ist voller Ersatz (zum Neuwert) zu leisten. Wenn Sie eine Beeinträchtigung der Qualität der DVDs feststellen, melden Sie dies bitte bei der Rückgabe! Offensichtlich beschädigte DVDs müssen ersetzt werden. An Kinder und Jugendliche werden nur DVDs verliehen, die ihrem Alter entsprechen. Kleinkinder sollen die DVDs nicht ohne Aufsicht verwenden. Durch das Ausleihen einer DVD erklären sie sich bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten.
8 GESONDERTE VERLEIHBEDINGUNGEN SPIELE Sie sind verpflichtet, beim Ausleihen eines Spieles mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie das Spiel nach eigener Kontrolle vollständig übernommen haben und wieder vollständig zurückbringen. Bei Kindern unter 10 Jahren ist die Unterschrift von den Erziehungsberechtigten zu leisten. Wenn ein Spiel durch den Verlust von Spielteilen unbrauchbar geworden ist, muss es zum Neuwert ersetzt werden. Fehlen einzelne Teile, die nachgekauft werden können, wird ein Unkostenbeitrag von 4 eingehoben werden. Durch das Ausleihen eines Spieles erklären sie sich bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten. Sie sind verpflichtet beim Ausleihen eines Spiels dies zusätzlich mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. TEAM DES BUCHTREFFS ST. PETER Das BUCHTREFF-Team besteht zum Zeitpunkt der Drucklegung der Büchereiordnung (siehe erste Seite) aus 19 Mitgliedern: Heidi Allmeder, Ingrid Eckerstorfer, Klemens Hafner-Hanner, Andrea Hanner, Petra Hanner, Samuel Hanner, Jakob Hanner, Margit Hochedlinger, Philipp Kapfer, Rosemarie Mahringer, Maria Mitter, Martha Neumüller, Elisabeth Pöchtrager, Ulrike Reisinger, Seraphina Reisinger, Simone Seis, Anna Stelzer, Wilhelm Tanzer, Claudia Wolkerstorfer (in alphabetischer Reihenfolge) Wir freuen uns über ihren Besuch
Allgemeine Verleihbedingungen Büchereiordnung
Wimbergstraße 2, 4171 St. Peter am Wimberg Telefonische Erreichbarkeit während Öffnungszeiten: 0664/4957976 Mail: stpeter@bibliotheken.at Web: www.stpeter.bvoe.at Allgemeine Verleihbedingungen Büchereiordnung
MehrBibliotheksordnung gültig ab 1. Jänner 2018
Bibliotheksordnung gültig ab 1. Jänner 2018 Pfarrerberg 1 4171 St. Peter/Wbg. +43 664 49 57 976 stpeter@bibliotheken.at www.stpeter.bvoe.at 1 Herzlich Willkommen in der Bibliothek St. Peter am Wimberg!
MehrWas finden Sie bei uns?
Liebe Leserinnen und Leser! Herzlich willkommen in unserer Stadtbibliothek! Bei uns finden Sie nicht nur Bücher, sondern auch viele andere interessante Medien. Zum Beispiel Zeitschriften oder CDs. Zu Medien
MehrDie StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
BENUTZUNGSORDNUNG Allgemeines: Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos.
MehrBenutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 07. 2000 (GBl. S. 581) und der 2, 13 und 14 des
MehrBENUTZUNGSORDNUNG der GEMEINDEBÜCHEREI GUNDELSHEIM. "Bücher sind nur dickere Briefe an Freunde."
BENUTZUNGSORDNUNG der GEMEINDEBÜCHEREI GUNDELSHEIM Liebe Leserinnen und Leser, Wir freuen uns, Sie als Leser in unserer Gemeindebücherei begrüßen zu dürfen. Bevor Sie aber ausleihen können, finden Sie
MehrBenutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld
Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oberstenfeld. (2) Durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom
1 STADT KITZINGEN Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen vom 03.05.2004 Inkrafttreten: 03.05.2004 1. Änderung der Gebührenordnung durch Stadtratsbeschluss vom 11.03.2010 Inkrafttreten:
MehrRichtlinie. Richtlinie über die Benützung der Bibliothek. vom 16. Februar
Richtlinie Richtlinie über die Benützung der Bibliothek vom 16. Februar 2015 14.11 Richtlinie über die Benützung der Bibliothek 2) vom 16. Februar 2015 Der Gemeinderat gestützt auf 84 Gemeindegesetz und
MehrStadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten:
Benutzerordnung für die Stadtbibliothek Anschrift: Schubertstraße 2 93426 Roding Telefon: 09461 3762 Email: Buecherei@Roding.de Internet: www.roding.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag:
MehrBenutzereinführung. (Stand: 16. April 2018)
Benutzereinführung (Stand: 16. April 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur Anmeldung
MehrBenutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim
Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim 1. Allgemeines Die Ortsbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kirchheim. Sie dient der Information, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung und
MehrBenutzereinführung. (Stand: 2. Januar 2018)
Benutzereinführung (Stand: 2. Januar 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur Anmeldung
MehrBenutzereinführung. (Stand: 1. Dezember 2018)
Benutzereinführung (Stand: 1. Dezember 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur
MehrBenutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach
Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320
MehrBenutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom
Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom 03.12.2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG),
MehrBenutzungsordnung der Mediothek
1 Benutzungsordnung der Mediothek 1. Allgemeines Die Mediothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wutöschingen. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus- und Weiterbildung,
MehrStadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /
Schulstraße 10 29303 Bergen Tel. 05051 / 5588 www.bergen-online.de stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrKreis- und Stadt- Bibliothek
Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag
MehrHerzlich willkommen in der Stadt-Bibliothek Offenburg!
Herzlich willkommen in der Stadt-Bibliothek Offenburg! 1. Wo ist die Stadt-Bibliothek? Auf dem Kulturforum an der Ecke Weingarten-Straße / Moltke-Straße. Die Adresse lautet: Weingartenstraße 32/34 77654
MehrBenutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn
GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)
MehrRapperswil-Jona Stadtbibliothek ERÖFFNUNG MÄRZ entdecken & erleben
Rapperswil-Jona Stadtbibliothek ERÖFFNUNG 29. + 30. MÄRZ 2014 entdecken & erleben Ihre Stadtbibliothek Rapperswil-Jona Die Stadtbibliothek ist ein Begegnungsund Aufenthaltsort und vermittelt Medien, Informationen
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß
1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.
MehrSatzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010
Satzung für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz Vom 30. April 2010 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln vom 16.12.2002 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 20.12.2012 Der Rat der Stadt Datteln
MehrBenutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom
028/54 S.1 Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim vom 26.02.2008 in Kraft getreten am 01.04.2008 (Amtsblatt vom 10.04.2008 Nr. 7) in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich
MehrStadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz
Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der
MehrSeite 1 von 4. Benutzungsordnung. der Samtgemeindebücherei Emlichheim. Artikel 1 Allgemeines
Seite 1 von 4 Benutzungsordnung der Samtgemeindebücherei Emlichheim Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.f. vom 17.12.2010 (Nieders. GVBI. 2010, S.
MehrRapperswil-Jona Stadtbibliothek
Rapperswil-Jona Ihre Rapperswil-Jona Die Rapperswil-Jona ist ein Begegnungs- und Aufenthaltsort und vermittelt Medien, Informationen und Kultur. Medien Printmedien und Non-Books Zeitschriften Kinder- und
MehrStadtbibliothek. Anmeldehinweise für Erwachsene. Stadtbibliothek
Stadtbibliothek Anmeldehinweise für Erwachsene Stadtbibliothek Anmeldung Für die Benutzung benötigen Sie einen Kundenausweis, den Sie kostenlos nach der Anmeldung erhalten. Folgende Unterlagen benötigen
MehrALLGEMEINE BENUTZERORDNUNG DES MEDIENZENTRUMS
Medienzentrum Zentrum für Medienkompetenz ALLGEMEINE BENUTZERORDNUNG DES MEDIENZENTRUMS www.medienzentrum.be www.mediadg.be ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BENUTZERORDNUNG Alle Angebote des Medienzentrums
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom
Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom 20.07.2012 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrMANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN
MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN 1 Allgemeines 1 Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Rosenheim. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und
MehrWillkommen. Während der Sommer- und Weihnachtsferien Dienstag bis Freitag Uhr nachmittags geschlossen
Stadtbibliothek Rheinfelden Salmen Marktgasse 10 CH-4310 Rheinfelden Telefon: +41 (0)61 835 51 51 stadtbibliothek@rheinfelden.ch www.stadtbibliothek-rheinfelden.ch Willkommen Dienstag bis Freitag Samstag
MehrHerzlich willkommen in der Stadt-Bibliothek Heilbronn!
Herzlich willkommen in der Stadt-Bibliothek Heilbronn! Bibliothek ist ein anderes Wort für Bücherei. Man spricht es so: Bi bli o tek. 1. Wo ist die Bibliothek? Der Eingang ist im Erd-Geschoss vom Theaterforum
MehrSTADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.
der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1 der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. März 2002 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten 3 Anmeldung 4 Ausleihe, Leihfrist 5 Ausleihbeschränkungen 6 Auswärtiger
MehrSatzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis
Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.93 (in der Fassung vom 14. 06. 1999) in
MehrAZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)
GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen
St 2/1 Stadt Süßen Kreis Göppingen Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat am 13.11.2006 für die Bücherei im Amtshaus (Stadtbücherei) folgende privatrechtliche
MehrBenutzungsordnung. Brühlweg 3, 4132 Muttenz Telefon:
Benutzungsordnung Brühlweg 3, 4132 Muttenz Telefon: 061 462 01 90 E-Mail: bibliothek@frauenverein-muttenz.ch Trägerverein: Frauenverein Muttenz www.frauenverein-muttenz.ch Die Bibliothek zum Chutz Als
MehrWillkommen. Während der Sommer- und Weihnachtsferien Dienstag bis Freitag Uhr nachmittags geschlossen
Stadtbibliothek Rheinfelden Salmen Marktgasse 10 CH-4310 Rheinfelden Telefon: +41 (0)61 835 51 51 stadtbibliothek@rheinfelden.ch www.stadtbibliothek-rheinfelden.ch Willkommen Dienstag bis Freitag Samstag
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller)
Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) (Fassung: 16.07.2015) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach 1. Allgemeines 1.1 Die Stadtbücherei Baunach ist eine öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Stadt Baunach. Bei juristischen Auseinandersetzungen (z.b.
MehrÄnderungen der Benutzungsordnung. Datum Beschluss SV Nachtrag (1), 7 (2, 3) 10
Änderungen der Benutzungsordnung Lfd. Nr. Ändernde Satzung Datum Beschluss SV Geänderte 1. 1. Nachtrag 30.06.2004 22.06.2004 4 (1), 7 (2, 3) 10 Art der Änderung Geändert (3) Hinzugefügt Benutzungsordnung
MehrSatzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung)
Satzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung) Aufgrund der 10, 13, 58, 98 und 111 der Niedersächsisches
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Colditz ist Eigentümer der Stadtbibliothek. Durch den Stadtratsbeschluss (Nr.: SR 136/17/V/12 vom 24.05.2012 wird
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am
Benutzungsordnung Bücherei B/243-1- Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom 09.11.2000 veröffentlicht im RHK am 29.03.2001, in Kraft getreten am 30.03.2001 Benutzungsordnung Bücherei
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf 1. Januar 2015 0 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mitgliedschaft... 1 Ausleihe... 1 Internet/Computer Arbeitsstationen... 2 Haftung... 2 Beschränkung
MehrOrtsrecht Markt Oberstaufen
Ortsrecht Markt Oberstaufen Satzung für die Benutzung der Gemeinde- und Gästebücherei des Marktes Oberstaufen (Büchereisatzung) vom 03.03.2016 Der Markt Oberstaufen erlässt auf Grund Art. 23 und Art. 24
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom i. d. F. vom
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom 12.11.1979 i. d. F. vom 23.10.2008 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), (BayRS 2020-1-1-I),
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. 06.
MehrHerzlich willkommen in Ihrer Stadt-Bibliothek. In Leichter Sprache
Herzlich willkommen in Ihrer Stadt-Bibliothek In Leichter Sprache Herzlich willkommen in der Stadt-Bibliothek Ludwigsburg. Bibliothek ist ein anderes Wort für Bücherei. Die Stadt-Bibliothek Ludwigsburg
MehrS a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom
S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom 11.12.2012 Der Stadtrat der Stadt Hachenburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 gemäß 24 der
MehrGEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS. B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt
354.41 GEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt vom 04. Dezember 2003, zuletzt geändert am 15. November 2007 Der Gemeinderat
Mehr1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4
Übersicht Ortsrecht der Stadt Karben Seite 1 Zweck und Benutzungsanspruch 2 2 Öffnungszeiten 2 3 Anmeldung und Gebühren 2-3 4 Ausleihe 3 5 Mahnungen 3-4 6 Behandlung der Medien, Haftung 4 7 Aufenthalt
MehrSTADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei
STADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei Benutzungssatzung der Stadtbücherei Schrobenhausen Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
MehrStadtbibliothek Baden.
Stadtbibliothek Baden www.stadtbibliothek.baden.ch Ein modernes und vielfältiges Medienangebot, welches viel Freude bereitet. Physische Medien sowie E-Medien für alle Altersgruppen: Belletristik und Sachbücher,
MehrFolgende Artikel des Benutzungsreglements erfahren eine Änderung und werden entsprechend erläutert:
Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Fällanden vom 7. Februar 2017 26. Kulturelles 26.00. Behörden, Institutionen 26.04. Bibliothek, Mediothek, Ludothek Gemeindebibliothek Fällanden Benutzungsreglement
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
MehrRechtssammlung der Gemeinde Simmerath Reg. 16. Satzung
Rechtssammlung der Gemeinde Simmerath Reg. 16 Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Gemeindebücherei Simmerath vom 10.12.2014 Aufgrund der 7,8 der Gemeindeordnung
MehrSatzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln
Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO) und der 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen
ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Glienicke/Nordbahn Bei Fragen und Hinweisen zuständiger Fachbereich der Gemeindeverwaltung:
MehrStadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen
Seite: 1 Stand:06/11 Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Kellinghusen in der Fassung der 12. Änderung vom 13.07.2011 Die Ratsversammlung der Stadt Kellinghusen hat am 18. Mai 1995 folgende Benutzungsordnung
MehrHerzlich willkommen in der Gemeinde-Bücherei Haar!
Herzlich willkommen in der Gemeinde-Bücherei Haar! Text in Leichter Sprache 1. Wo ist die Gemeinde-Bücherei? Die Adresse ist: Gemeinde-Bücherei Haar Leibstraße 25 85540 Haar Sie können uns anrufen: 089
MehrG e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom
51 G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Bernhardswald vom 09.08.2013 Anschrift: Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald Telefon: 09407/9406-21
MehrSatzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst
Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Aufgrund der 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Rhauderfehn
Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Rhauderfehn Aufgrund der 10 Abs. 1 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S.576) und des
MehrSchulbibliothek. Diplomarbeit
Schulbibliothek Die multimediale Schulbibliothek der Kärntner Tourismusschulen ist sowohl eine Freihand- (d.h. alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden) als auch eine Leihbibliothek.
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden Vom 9. Juni 2008 Stand:. Juni 204 Kurztitel: Stadtbibliothek Zuständige Abteilung: Stadtbibliothek Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden Vom 9. Juni 2008
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018
Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der
MehrBenutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.
MehrBibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom
Bibliothek im Bürgerhaus Benutzungsordnung Gebührenordnung vom 01.03.2011 Bibliothek Schwieberdingen Bürgerhaus Bahnhofstr. 14 71701 Schwieberdingen Tel.: 07150-305250 Mail: bibliothek@schwieberdingen.de
MehrStadtbibliothek Baden.
Stadtbibliothek Baden www.stadtbibliothek.baden.ch Ein modernes und vielfältiges Medienangebot, welches viel Freude bereitet. Physische Medien sowie E-Medien für alle Altersgruppen: Belletristik und Sachbücher,
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe)
Lesefassung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe) Auf der Grundlage der 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl.
MehrTreffpunkt Bibliothek
Lesen Lernen Treffen Spielen Zuhören Informieren Informationen in Einfacher Sprache Treffpunkt Bibliothek im Kulturhof Euskirchen Medien ausleihen Medien = Bücher, Musik-CDs, DVDs, Computerspiele, Hörbücher,
MehrBenutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning
Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning Lengthaler Str. 19 Unterhollerau 84164 Moosthenning 08731/91636 buecherei@moosthenning.de Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 18:00
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom
Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek 402 1 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom 01.09.1994 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrReglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen
Reglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen vom. März 006 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 Abs. lit. a und lit. b der Stadtverfassung vom 4. August 98 ), erlässt folgendes Reglement: I. Allgemeines
Mehr(3) Für die Leistungen der Stadtbibliothek werden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erhoben.
Bibliotheksbenutzungssatzung der Stadt Weißenfels vom 24.11.1994 (WSF-ABl. Nr. 13/1994, S. 2), geändert durch Satzung vom 13.12.2007 (WSF-ABl. Nr. 12/2007, S. 3), geändert durch Satzung vom 29.03.2012
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt
Redaktionelle Lesefassung! Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt (vom 21.06.2005, in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 15.12.2014) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für
MehrDie Stadt-Bibliothek Aachen
Die Stadt-Bibliothek Aachen Informationen in Leichter Sprache Bibliothek ist ein anderes Wort für Bücherei. Man spricht es so: Bi bli o tek. Die Stadt-Bibliothek Aachen besteht aus mehreren Teilen: 1.
MehrS t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28.
S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Pleystein vom 28. Februar 2005 Anschrift: Neuenhammerstraße 1, 92714 Pleystein Telefon: 09654/9222-0
MehrBenutzerordnung der Schulbibliothek des Cato Bontjes van Beek-Gymnasiums Achim
Benutzerordnung der Schulbibliothek des Cato Bontjes van Beek-Gymnasiums Achim Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet. 1. Allgemeines
MehrOrtsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 06.06.2016 Beschluss dieser
MehrBeschlossen durch die Bibliothekskommission am Seite: 1. Bibliothek Schulzentrum Eschen Schul- und Gemeindebibliothek
Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 1 Bibliothek Schulzentrum Eschen Schul- und Gemeindebibliothek Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 2 BENUTZUNGSORDNUNG
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung und des 4 des Niedersächsischen
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501)
MehrSatzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei
Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl.
MehrNummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg
- ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: 11.15 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Korntal-Münchingen
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Korntal-Münchingen 1. Allgemeines 1.1 Die Stadtbücherei Korntal-Münchingen ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung der Stadt. Hierzu gehören die Büchereien in
MehrKantonsbibliothek. Kantonsbibliothek Thurgau Angebot und Nutzung
Kantonsbibliothek Kantonsbibliothek Thurgau Angebot und Nutzung Was bietet Ihnen die Kantonsbibliothek Thurgau? Einen vielseitigen Bestand von ca. 350 000 Medien in verschiedenen Sprachen für alle Altersgruppen
MehrÖffnungszeiten Mittwoch, 18:30 bis 20:00 Uhr Sonntag: 08:30 bis 11:30 Uhr durchgehend geöffnet
Pfarrbücherei Öffnungszeiten Mittwoch, 18:30 bis 20:00 Uhr Sonntag: 08:30 bis 11:30 Uhr durchgehend geöffnet Öffentliche Bibliothek der Pfarre Putzleinsdorf Markt 5, 4134 Putzleinsdorf buecherei.putzleinsdorf@aon.at
MehrBenutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei
Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei 1 Allgemeines (1) Die Schul- und Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Großalmerode und der Valentin-Traudt-Schule, Gesamtschule Großalmerode.
Mehr