Amtsblatt der Stadt Dorsten
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- Bella Bösch
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1 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang vom Nr. 02 Inhaltsverzeichnis Seite 10 Tagesordnung der 8. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 11. Februar 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, Dorsten 11 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dorsten - Bekanntmachung 12 Bebauungsplan Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl - Bekanntmachung zur Umstellung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss 13 Bebauungsplan Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dorsten VII - Einladung zur Genossenschaftsversammlung Herausgeber: Stadt Dorsten Der Bürgermeister Bürgermeisterbüro Halterner Straße 5, Dorsten, Telefon: / , buergermeisterbuero@dorsten.de Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung - Bürgerbüro, Stadtbibliothek, im Bürgerhaus Alte Post Lembeck und im Carola-Martius-Haus Rhade eingesehen oder kostenlos abgeholt werden. Hinweis zur Einsicht in aktuelle Sitzungsunterlagen: Interessenten können die Unterlagen für den öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin während der Öffnungszeiten an folgenden Stellen einsehen: Bürgermeisterbüro, Rathaus Stadtbibliothek, VHS-Gebäude Bücherei Wulfen, Gesamtschule Bürgerhaus Alte Post, Lembeck
2 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 10 Seite: 31 Tagesordnung der 8. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 11. Februar 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, Dorsten Öffentliche Sitzung Punkt 1 Bekanntgaben 2 Beteiligungsbericht Bestellung von beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie Benennung eines Stellvertreters nach 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII (für DPSG) 4 Bestellung von Mitgliedern in den Umlegungsausschuss 5 Verleihung einer Ehrenbezeichung - Altbürgermeister 6 Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Dorsten vom Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Dorsten über die Unterhaltung von städtischen Unterkünften/Übergangsheimen und die Erhebung von Benutzungsgebühren 8 Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Budget des Sozialamtes 9 Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Dorsten - Vorstellung Endfassung des Konzeptes 10 Bebauungsplan Dorsten Nr. 243 Stadtkernerweiterung Südwall 1. Prüfung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB. 2. Satzungsbeschluss 11 Benennung eines weiteren stellv. sachkundigen Bürgers für den Sozialausschuss - Antrag der SPD-Fraktion vom Anfragen, Anregungen, Hinweise
3 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 10 Seite: 32 Nichtöffentliche Sitzung Punkt 13 Bekanntgaben 14 Auslastung der städtischen Unterkünfte - Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen - Anmietung von Asylbewerberunterkünften 15 Anfragen, Anregungen, Hinweise Festgesetzt: Tobias Stockhoff Bürgermeister
4 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 11 Seite: 33 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dorsten - Bekanntmachung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Eintragung des nachfolgend genannten Denkmals gem. 3 i.v.m. 21 des Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste der Stadt Dorsten beschlossen: Geschäfts- und Wohnhaus Markt 7, Dorsten-Altstadt Gemarkung Dorsten, Flur 52 Flurstück 91 Denkmalliste A, lfd. Nr. 103 Bekanntmachungsanordnung Die Eintragung des Wohn- und Geschäftshauses Markt 7 als Denkmal in die Denkmalliste wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Denkmalliste kann bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 231, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags von Jedermann eingesehen werden Uhr Uhr Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter
5 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 12 Seite: 35 Bebauungsplan Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl - Bekanntmachung zur Umstellung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat am den Beschluss zur Umstellung des Verfahrens vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl gefasst: 1. Die gem. 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die gem. 3 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden mit dem in der Zusammenstellung (Anlage zum Originalprotokoll) enthaltenen Ergebnis geprüft (Prüfungsergebnis). 2. Das bisher vorhabenbezogene Verfahren für den Bebauungsplan VEP Dorsten Nr. 235 "Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl" wird auf ein angebotsbezogenes Bebauungsplanverfahren umgestellt. 3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl" wird beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wulfen, im Gewerbegebiet Köhl, südlich der B 58 und westlich der Bahntrasse. Es umfasst eine ehemalige Mülldeponie nebst umliegender Wiesenflächen sowie die vorhandene Zufahrt zum Grundstück mit angegliederter Trafostation. Es wird begrenzt: Im Norden von der Südgrenze des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes Auf der Koppel Nr. 33, Flurstück 19, Flur 17, Gemarkung Wulfen Im Osten von landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. der östlichen Böschungsoberkante des Gewässers 2.28 (Westgrenze Flurstück 303) Im Süden von der Nordgrenze des gewerblich genutzten Flurstücks 303 Im Westen von der Ostgrenze des Flurstücks 303 Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung ersichtlich. Das Plangebiet ist ca. 2,4 ha groß. 4. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) wird verzichtet, da die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits zuvor auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt ist. 5. Der Entwurf zum Bebauungsplan Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaik-anlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl" wird zur Kenntnis genommen. 6. Der unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses aufzustellende Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl" ist gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.
6 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 12 Seite: 36 Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom zur Umstellung des Verfahrens vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der im Beschluss erwähnte Entwurf kann bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 234, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr eingesehen werden. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter
7 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 12 Seite: 37
8 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 13 Seite: 39 Bebauungsplan Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Wulfen am nordwestlichen Rand des Gewerbegebietes Köhl. Ziel des Bebauungsplanes ist die Umnutzung der ehemaligen Deponiefläche in eine Aufstellfläche zur Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Diese Fläche erfüllt hinsichtlich der geplanten Nutzung die Freiflächenkriterien des 32 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Mit der Planung kann somit eine für andere bauliche Zwecke nicht nutzbare Konversionsfläche entsprechend der Umweltentwicklungsziele der Stadt Dorsten zur Sicherstellung einer umweltverträglichen Energieversorgung reaktiviert werden. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gem. 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt: montags bis donnerstags Uhr Uhr freitags Uhr Uhr Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: Art der Urheber vorhandenen Information 2 Fachgutachten Biologische Station Kreis Recklinghausen e.v. Erdbaulaboratorium Krause 5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange AG Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen als Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Landschaftsbehörde Lippeverband Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittelräumdienst Thematischer Bezug Artenschutz Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Umweltausgleich Altlastenverdacht, Entwässerung, Artenschutz Artenschutz bergbauliche Einwirkungen Kampfmittel
9 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 13 Seite: 40 Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, Klima / Luft und Landschaft (und deren Wechselwirkungen). Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung abrufbar. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 234 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind. Bekanntmachungsanordnung Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten Nr. 235 Freiflächen- Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
10 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 13 Seite: 41 Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter
11 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 13 Seite: 42
12 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 02 vom Inhalt Nr. 14 Seite: 43 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dorsten VII - Einladung zur Genossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Dorsten VII Ei n l a d u n g Zur Genossenschaftsversammlung Dienstag, , 20:00 Uhr Gaststätte Paul Schult Dorsten, Gahlener Str. 333 Hiermit wird zur Jagdgenossenschaftsversammlung mit folgender Tagesordnung eingeladen: 1. Begrüßung 2. Verlesung und Genehmigung der Niederschrift der letzten Genossenschaftsversammlung 3. Geschäfts- und Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes und der Geschäfts- /Kassenführer 6. Wahl von Rechnungsprüfern und deren Stellvertreter 7. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 14, Abs. 1, der Satzung 10. Verschiedenes In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse gem. 7 durch den gesetzlichen Vertreter oder nach Maßgabe des 10, Abs. 4, der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und dem Vorsitzenden zu Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen. Dorsten Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Dorsten VII gez. Friederich Wilhelm Benninghoven 1. Vorsitzender
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