Pharma Privat GmbH Allgemeine Nutzungsbedingungen eshop

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1 Pharma Privat GmbH Allgemeine Nutzungsbedingungen eshop Stand: A. Allgemeine Bedingungen 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Pharma Privat GmbH (Betreiberin) stellt ihren Kunden - Apotheken - einen Internet-Shop. Über diesen Shop können Dritte (nachfolgend Endkunden) frei erhältliche apothekenübliche Artikel zur Auslieferung durch die Apotheke bestellen Die Betreiberin leitet Bestellungen von Endkunden an die Apotheke weiter. Sie kann sich dazu Dritter - etwa Dienstleistern der Datenverarbeitung - bedienen Die Betreiberin beliefert die Apotheke im Rahmen der bestehenden Lieferbeziehung mit den von dem Endkunden bestellten Waren Für den Kaufvertrag zwischen Apotheke und Betreiberin über die Waren gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin. Die Betreiberin ist zur Anpassung des Vertragsgegenstandes an die technische und wirtschaftliche Entwicklung berechtigt, nicht jedoch verpflichtet Die Apotheke ist verpflichtet, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderliche Vorgaben der Betreiberin - etwa hinsichtlich der Information gegenüber dem Endkunden - zu beachten. 2. Vertragsschluss, Geltung dieser Nutzungsbedingungen 2.1. Ein Vertrag zwischen der Apotheke und der Betreiberin kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Betreiberin zustande Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apotheke werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Betreiberin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Betreiberin in Kenntnis entgegenstehender AGB der Apotheke eine Leistung an diese vorbehaltlos ausführt. 3. Leistungen 3.1. Der konkrete Leistungsumfang und die Beschaffenheit der einzelnen eshop- Pakete ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibung für das jeweilige Paket Im Rahmen einer Normbeschreibung legen Apotheke und Betreiberin ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten für den Internet-Shop fest Die Betreiberin kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Apotheke und der Betreiberin für die Apotheke zumutbar ist. Seite 1 von 7

2 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt die Apotheke bei einer Änderung z.b. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen ihrer Systeme mit. 4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibung für das jeweilige eshop-paket und verstehen sich in EUR zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer. Weitergehende Leistungen sind zusätzlich zu vergüten Das Einrichtungsentgelt wird mit Vertragsschluss fällig Monatliche Entgelte werden jeweils zum Beginn eines Quartals für drei Monate im Voraus fällig Gegen Forderungen der Betreiberin kann die Apotheke nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf die Apotheke nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht Gerät die Apotheke mit mindestens 30 % der monatlich von ihr zu zahlenden Nettoentgelte in Zahlungsverzug, kann die Betreiberin ihre Dienste für die Apotheke sperren. 5. Haftung für Mängel 5.1. Für Mängel des bereitgestellten eshops haftet die Betreiberin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ( 536ff. BGB), soweit nachfolgend nicht abweichend vereinbart Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß 536a S. 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen Gelingt es der Betreiberin nicht, innerhalb einer angemessenen Frist die angezeigten Mängel zu beheben oder zu umgehen und so der Apotheke den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen, kann die Apotheke ihr Recht auf Minderung oder Kündigung ausüben. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe der Ziff Haftung für Schäden 6.1. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Seite 2 von 7

3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin nur auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Apotheke aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf einen Betrag von ,00 beschränkt Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Betreiberin. 7. Vertragslaufzeit 7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Er kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende, frühestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, gekündigt werden Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 8. Werbung, Markenrechte 8.1. Die Betreiberin räumt der Apotheke für die Dauer des Vertrages das Recht ein, die Bezeichnung PHARMA PRIVAT eshop sowie die Wort-Bildmarke PHARMA PRIVAT eshop (Logo) zur Werbung für den Shop zu nutzen Die Apotheke verpflichtet sich, Vorgaben der Betreiberin hinsichtlich Art und Umfang der Werbung einzuhalten. 9. Änderung der Preise, der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen 9.1. Änderungen dieser Vertragsbedingungen, damit verbundene Leistungsbeschreibungen und Preise werden der Apotheke spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten Die Zustimmung der Apotheke zum Angebot der Betreiberin gilt als erteilt, wenn sie ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird sie die Betreiberin in ihrem Angebot besonders Hinweisen. Die Betreiberin wird dann die geänderte Fassung dieser Vertragsbedingungen bzw. der Leistungsbeschreibung oder Preise der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen, die zur Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würden. Seite 3 von 7

4 Ist die Apotheke Kaufmann i.s.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Braunschweig. Die Betreiberin ist auch berechtigt, die Apotheke an ihrem Sitz zu verklagen. B. Besondere Bedingungen für die Bestellung von Arzneimitteln 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand 1.1. Sofern die Apotheke Arzneimittel über den Shop anbietet, geltend ergänzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Sie gelten nur dann, wenn der Verkauf von Arzneimitteln aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Apotheke und der Betreiberin freigeschaltet ist In diesem Fall stellt die Betreiberin der Apotheke eine Bestellmöglichkeit von von Arzneimitteln über den Internet-Shop für deren Endkunden zur Verfügung Die Apotheke stellt die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicher. 2. Versandhandel, Auslieferung durch die Apotheke 2.1. Das Shopsystem ermöglicht den Verkauf von Arzneimitteln sowohl mit persönlicher Abholung bei der Apotheke, Auslieferung durch die Apotheke oder Versandhandel Die Apotheke teilt der Betreiberin mit, welche Auslieferungsformen sie anbietet. Die Freischaltung der Möglichkeit zum Versandhandel erfolgt nach Erfüllung der in dieser Vereinbarung definierten Voraussetzungen und deren Anzeige gegenüber der Betreiberin Die Apotheke weist auf Verlangen der Betreiberin die Erfüllung der Voraussetzungen dieser Besonderen Bedingungen in geeigneter Weise nach. 3. Erlaubnis für den Versandhandel mit Arzneimitteln 3.1. Soweit die Apotheke den Versandhandel mit Arzneimitteln beabsichtigt, versichert sie, im Besitz der notwendigen Erlaubnis nach 11a Apothekengesetz zu sein. Sie übermittelt der Betreiberin eine Ablichtung der schriftlichen Erlaubnis Sie versichert, die gesetzlichen Voraussetzungen des 11a Apothekengesetz dauerhaft zu erfüllen. Von einem Widerruf, Rückgabe oder Erlöschen der Erlaubnis unterrichtet die Apotheke die Betreiberin unverzüglich. 4. Qualitätssicherungssystem und Logistikkette bei Versandhandel 4.1. Soweit die Apotheke den Versandhandel mit Arzneimitteln beabsichtigt, ist sie allein für das Qualitätssicherungssystem gem. 11a Apothekengesetz verantwortlich Mit diesem System wird insbesondere sichergestellt, dass Seite 4 von 7

5 - 5 - a) das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt, b) das versandte Arzneimittel der Person ausgeliefert wird, die von dem Endkunden bei der Bestellung der Apotheke mitgeteilt wird. Diese Festlegung kann insbesondere die Aushändigung an eine namentlich benannte natürliche Person oder einen benannten Personenkreis beinhalten, c) die Patientin oder der Patient auf das Erfordernis hingewiesen wird, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten und d) die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen wird. Logistikkette: 4.3. Im Versandhandel ist die Apotheke verpflichtet, alle verkehrsfähigen und verfügbaren Arzneimittel zu liefern ( 11a Abs. 3 Apothekengesetz). Die Apotheke stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass auch bei Arzneimitteln, welche besondere Anforderungen an den Transport oder die Lagerung stellen, die Logistikkette gesichert ist Die Apotheke stellt im Rahmen der Logistikkette sicher, dass bei Nichtantreffen des Empfängers eine kostenfreie Zweitzustellung veranlasst wird, ein System zur Sendungsverfolgung unterhalten wird und eine Transportversicherung abgeschlossen wird. 5. Versand aus der Apotheke, Lieferzeit 5.1. Die Apotheke versichert, den Versand ausschließlich aus der von ihr betriebenen öffentlichen Apotheke zusätzlich zum Apothekenbetrieb vorzunehmen. Seite 5 von 7

6 5.2. Die Apotheke stellt sicher, dass a) innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat; soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, ist der Endkunde in geeigneter Weise davon zu unterrichten, b) alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind, c) für den Fall von bekannt gewordenen Risiken bei Arzneimitteln ein geeignetes System zur Meldung solcher Risiken durch Apotheken, zur Information der Endkunden über solche Risiken und zu innerbetrieblichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht, d) dass die behandelte Person darauf hingewiesen wird, dass ihr die Beratung durch pharmazeutisches Personal auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation (Telefon, Fax) zur Verfügung steht und dass die behandelte Person über die Möglichkeiten und Zeiten der Beratung informiert wird Die Apotheke wird den Versand unterlassen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung nicht erfüllt werden kann. 6. Freistellung Die Apotheke stellt die Betreiberin und sämtliche von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des oder in Zusammenhang mit dem Versandhandel mit Arzneimitteln entstehen. Die Freistellung gilt nicht für den Fall, dass der Anspruch des Dritten auf ein Verschulden der Betreiberin zurückzuführen ist. 7. Datenschutz und Datensicherheit 7.1. Die Betreiberin gewährleistet den Schutz personenbezogener Daten des Endkunden. Anfallende Daten werden von der Betreiberin zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Leistungspflichten verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen dieses Vertrages von der Apotheke gespeicherten Daten bleiben in der Verfügungsgewalt der Apotheke. Der Betreiberin stehen keine Rechte an diesen Daten zu. Eine Nutzung zu Werbezwecken und/oder die Weitergabe an Dritte findet nicht statt Die Betreiberin trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu 9 BDSG. Seite 6 von 7

7 Die Apotheke ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Software applikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten des e-shop zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten der Apotheke nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß der Anlage zu 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs der Betreiberin mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs des e-shop nach diesem Vertrag. Die Betreiberin trägt für die Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutzbestimmungen Sorge Der Apotheke ist damit einverstanden, dass die Betreiberin zur Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen und, soweit für die Geschäftsabwicklung notwendig, Subunternehmer mit Leistungen unterbeauftragt. Stand: 05/2015 Seite 7 von 7

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