Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.v. Wallbergstr. 14, Holzkirchen. Postanschrift: Postfach 1439, Holzkirchen

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1 1 Betreuungsvertrag zwischen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.v. Wallbergstr. 14, Holzkirchen Postanschrift: Postfach 1439, Holzkirchen vertreten durch Günther Hundsrucker (1. Vorstand) Dr. Christian Hort Dr. Rafael Arto-Haumacher Joachim Renz (2. Vorstand) Jana Süß Im folgenden Träger genannt und Frau und Herrn über die Betreuung des Kindes, wohnhaft

2 2 1. Aufnahmebedingungen: - Einzugsermächtigung über die Kindergartenbeiträge - Gastkinder (Wohnsitz des Kindes nicht in Sitzgemeinde der Einrichtung): Bescheinigung der Kostenübernahme der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Übernimmt die Wohnsitzgemeinde keine Förderung, gelten die Sonderregelungen in der Anlage 9. - eine Mitgliedschaft im Förderverein ist gewünscht (jedoch nicht verpflichtend) 2. Vertragsdauer Das Kind wird ab September 2010 in die Einrichtung aufgenommen. In Ausnahmefällen kann der Eintrittstermin nach Absprache verlegt werden. Dann bitte Satz 1 streichen und den vereinbarten Eintrittstermin nachfolgend eintragen. Das Kind wird ab in die Einrichtung aufgenommen. Der Vertrag endet mit dem Eintritt in die Grundschule. Der Eintritt in die Grundschule ist zeitgemäß, spätestens jedoch 8 Wochen vor Schulbeginn, anzuzeigen. 3. Fälligkeit Der erste Monatsbeitrag wird mit dem Inkrafttreten des Betreuungsvertrages fällig. Alle Beiträge werden jeweils zum Monatsanfang per Lastschrift eingezogen. Wird vor Eintritt in den Kindergarten vom Vertrag zurückgetreten, werden mindestens 35 und bis zu 135 als Verwaltungskosten einbehalten. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit und während der Vertragsdauer wird immer der gesamte Monatsbeitrag fällig. 4. Hin- und Rückweg zum Kindergarten/Abholberechtigte Die Aufsichtspflicht für Hin- und Rückweg liegt allein bei den Sorgeberechtigten. Kinder im Vorschulalter sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Strassen zu überschauen sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Sie sind deshalb zu beaufsichtigen. Die Leitung des Kindergartens ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Abholberechtigte Personen zusätzlich zu den Sorgeberechtigten (ohne extra Information an den Kindergarten) sind in Anlage 1 zum Vertrag aufgeführt.

3 3 5. Gesundheit Besondere Hinweise zum Gesundheitszustand des zu betreuenden Kindes, Lebensmittelunverträglichkeiten sowie Informationen zum Hausarzt und der Krankenkasse sind in Anlage 1 aufgeführt. 6. Notfalladresse Sind im Notfall die Sorgeberechtigten nicht zu erreichen, so ist die in Anlage 1 genannte Person zu benachrichtigen. 7. Beiträge der Sorgeberechtigten 7.1. Die Sorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag. Der Betrag bestimmt sich gemäß der gebuchten Zeit (siehe Buchungsbeleg Anlage 4) durch die festgelegten Kindergartenbeiträge (siehe Anlage 4) Zusätzlich wird bei Inanspruchnahme von Mittagessen durch den Kindergarten ein Betrag von derzeit 3,50 pro Mahlzeit fällig. 8. Kündigung des Platzes und Änderungen der Buchungszeiten 8.1. Die ersten zwei Monate des Betreuungsvertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungs- Vertrages; notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von der Personenberechtigten mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Sorgeberechtigten umgehend reagiert. Im laufenden Betreuungsjahr kann die Buchungszeit letztmalig bis zum 31. Mai gekürzt werden Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger des Kindergartens hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Sorgeberechtigten anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist, Die Sorgeberechtigten trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Entrichtung des Beitrags in Verzug sind, Die Sorgeberechtigten wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen der Ordnung im Kindergarten verstoßen

4 4 9. Haftungsausschluss Im Falle der Schließung des Kindergartens bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger. 10. Schweigepflicht Für Auskünfte gegenüber von Kooperationslehrern von Grundschulen, Therapeuten, Jugendamt und Kinderarzt/Hausarzt sind die Betreuer bzw. die Kindergartenleitung und der Vorstand von der Schweigepflicht befreit. 11. Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages: Anlage 1 Daten Anlage 2 Kindergartenordnung Anlage 3 Vereinssatzung Anlage 4 Buchungsbeleg Kindergartenbeitragstabelle Anlage 5 - Vereinsbeitritt Anlage 6 Einzugsermächtigung Anlage 7 Einverständniserklärung zum Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Anlage 8 Belehrung für Sorgeberechtigte nach 34 IFSG Anlage 9 Sonderregelungen für nicht geförderte Gastkinder 12. Hinweis zur Datenspeicherung Die persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefon, Arzt usw.) werden für Verwaltungszwecke und nur für die Dauer des Vertrages gespeichert. Die Daten werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt, jede Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Sorgeberechtigten. 13. Besondere Vereinbarungen Entsprechend der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung muss der Nachweis der Früherkennungsuntersuchungen spätestens bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei fehlendem Nachweis kann die Gemeinde die Förderung des Kindergartenplatzes verweigern. Für die entgangene Förderung haften die Eltern. 14. Schlussbestimmungen

5 Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Parteien möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der/des Sorgeberechtigten und zweier Trägervertreter zum vereinbarten Eintrittstermin gemäß 2 in Kraft. Unterschrift Sorgeberechtigter Unterschrift Sorgeberechtigter Unterschrift Trägervertreter Unterschrift Trägervertreter

6 Anlage 5 Beitrittserklärung zum Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Holzkirchen e.v. Hiermit erkläre ich/wir (nicht zutreffendes bitte streichen) (Vorname Name ggfs. beider Elternteile) meinen/unseren (nicht zutreffendes bitte streichen) Beitritt zum Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Holzkirchen e.v. Es wird ein jährlicher Beitrag von 60 pro Familie erhoben. Die Beiträge können als Spende quittiert werden. Die Beiträge werden vom unter Anlage 6 genannten Konto eingezogen. Die Mitgliedschaft kann jährlich 2 Monate zum Kindergartenjahresende gekündigt werden. Unterschrift 1. Elternteil Unterschrift 2. Elternteil

7 Anlage 6 bis 8 Anlage 6 Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich den Waldorfkindergarten (dessen Vertreter) von meinem Konto Name des Kontoinhabers: Konto Nr.: BLZ.: Geldinstitut: den monatlichen Kindergartenbeitrag für (Name des Kindes) und den jährlichen Vereinsbeitrag abzubuchen. Datum/Ort/Unterschrift:

8 Anlage 7 Einverständniserklärung zum Erstellen und Verbreiten von Foto-, Filmund Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Hiermit erkläre ich mich einverstanden / nicht einverstanden (bitte nicht zutreffendes streichen), dass von meinem Kind Foto, Film oder Tonaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit erstellt und verteilt werden dürfen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Datum/Ort/Unterschrift:

9 Anlage 8 Belehrung für Sorgeberechtigte nach 34 IFSG Hiermit bestätige ich die Belehrung über Mitwirkungs- bzw. Meldungspflichten nach 34 des Infektionsschutzgesetz. Datum/Ort/Unterschrift:

10 Anlage 9 Sonderregelungen für nicht geförderte Gastkinder 1. Diese Regelungen gelten für Gastkinder (Heimatgemeinde ist nicht Holzkirchen), die nicht oder noch nicht von den Heimatgemeinden gefördert werden und die im September 2010 neu in den Kindergarten eintreten. 2. Die Regelungen gelten für das Kindergartenjahr 2010/2011 und werden für folgende Kindergartenjahre jeweils neu verhandelt. 3. Die Eltern zahlen den festgelegten Kindergartenbeitrag für die gewählte Buchungskategorie laut Buchungsbeleg. 4. Der Träger unterstützt nicht geförderte Gastkinder und trägt einen Teil der ausfallenden Fördermittel. Die Fördermittel für 2010 betragen ca für einen Kindergartenplatz in der Buchungskategorie 4/5 Std. Die Eltern zahlen zusätzlich zum Kindergartenbeitrag nach ihren finanziellen Möglichkeiten einen zusätzlichen monatlichen oder jährlichen Betrag um den Förderausfall auszugleichen. Die Untergrenze liegt bei monatlich 25 (jährlich 300 ), die Obergrenze bei monatlich 75 (jährlich 900 ). 5. Alle anderen Regelungen aus dem Hauptvertrag gelten unverändert. 6. Sollte die Zustimmung der Gastgemeinde zur Förderung zu einem späteren Zeitpunkt doch noch erfolgen, erlischt die Grundlage für die Geltung dieser Sonderregelungen. Unterschriften der Sorgeberechtigten Unterschrift Trägervertreter

11 Deckblatt zum Betreuungsvertrag des Waldorfkindergarten Liebe Eltern, wir freuen uns, Euch ein Platz im Waldorfkindergarten Holzkirchen anbieten zu können. Anbei bekommt Ihr den Betreuungsvertrag. Dazu noch folgende Hinweise: Die weißen Seiten verbleiben bei den Eltern, die grünlichen gehen mit den notwendigen Unterschriften (Vertrag, Anlage 5, Anlage 6 bis 8, ggfs Anlage 9) zurück an den Kindergarten Der Vertrag (farbige Seiten) sollte bitte bis unterschrieben im Kindergarten sein (Adresse siehe unten oder bei den Erzieherinnen abgegeben). Falls es noch Fragen gibt, könnt ihr euch jederzeit an die Erzieherinnen oder an den der Vorstand wenden. Wir bedanken uns für Euer Vertrauen! Erzieherinnen: Carola Kodlin Tel: 08024/ Felicitas Kühnel Tel: 08021/7749 Vorstände: vorstand@waldorfkindergarten-holzkirchen.de

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