Was die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg empfiehlt

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1 Prof. Dr. Rainer Trost Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen Was die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg empfiehlt Fachtagung Inklusion und Lehrerbildung Reutlingen, 20. Juli 2013

2 Bericht der Expertenkommission Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung: Empfehlungen veröffentlicht im Februar 2013 nach knapp einjähriger Kommissionsarbeit

3 Mitglieder der Expertenkommission Sybille Volkholz Vorsitzende der Kommission, ehem. Senatorin für Schule, Berufsbildung und Sport in Berlin Prof. Dr. Jürgen Baumert Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin Peter Fratton Schulinnovator, Gründer des Haus des Lernens, Schweiz

4 Mitglieder der Expertenkommission Prof. Dr. Cornelia Gräsel Institut für Bildungsforschung, Bergische Universität Wuppertal Prof. Dr. Mareike Kunter Institut für Psychologie, J. W. Goethe-Universität, Frankfurt Prof. Dr. Doris Lemmermöhle Lichtenberg-Kolleg, Universität Göttingen

5 Mitglieder der Expertenkommission Prof. Dr. Bernd Ralle Didaktik der Chemie, Technische Universität Dortmund Prof. Dr. Rolf Werning Institut für Sonderpädagogik, Leibniz Universität, Hannover Prof. Dr. Jörg-U. Keßler Geschäftsführer (ohne Stimmrecht) Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

6 Ständige Gäste der Expertenkommission Prof. Dr. Martin Fix (ohne Stimmrecht) Rektor der PH Ludwigsburg, Vertreter der LRK der Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (ohne Stimmrecht) Rektor der Universität Freiburg, Vertreter der LRK der Universitäten in Baden-Württemberg Prof. Dr. Wolfgang Schöberle (ohne Stimmrecht) Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart (Gymnasien und Sonderschulen)

7 Aufgaben der Expertenkommission Wissenschaftsministerium und Kultusministerium haben die Kommission gebeten Empfehlungen für die bessere Vorbereitung der Lehrkräfte auf den Umgang mit zunehmender Heterogenität und für die Aufgabe der Inklusion in den Schulen zu entwickeln, Wege zur engeren Zusammenarbeit der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen aufzuzeigen sowie die Fortführung des Bologna-Prozesses in der Lehrerbildung in den Blick zu nehmen. (Vgl. Empfehlungen, S. 7)

8 Die Argumentation der Expertenkommission Verpflichtung auf ein inklusives Bildungssystem Die im Rahmen des Art. 24 Abs 1 BRK (Behindertenrechtskonvention, R.T.) formulierte Verpflichtung, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, stellt die Bundesländer vor die Aufgabe, bestehende Schul und Ausbildungsgesetze so zu verändern, dass sie diesem Recht genügen. Dies beinhaltet, dass Lehrkräfte aller Schulformen in Aus-, Weiter- und Fortbildung auf einen inklusiven Unterricht vorbereitet werden müssen. Auf der Grundlage dieser Konvention wird die Separierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen (gemeint sind Sonderschulen, R.T.) infrage gestellt und die gemeinsame Beschulung in der allgemein bildenden Schule angestrebt. (Empfehlungen, S. 14 und 27)

9 Die Argumentation der Expertenkommission Inklusion als Aufgabe der allgemeinen Schulen Inklusion ist keine sonderpädagogische Aufgabenstellung. Die Aufgabe der Sonderpädagogik liegt in der Unterstützung der allgemeinbildenden Schule für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit spezifischen Förderbedarfen. Die Schulen erhalten die für die Inklusion notwendige personelle, räumliche und sächliche Ausstattung. Dabei folgen die Mittel dem Kind und werden der entsprechenden Schule zugewiesen. Es gilt das Zwei-Pädagogen-Prinzip, wobei die Kompetenz der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausdrücklich erforderlich ist. (Empfehlungen, S. 27f., 34)

10 Die Argumentation der Expertenkommission Erhaltung sonderpädagogischer Qualifikation trotz Abschaffung des eigenständigen Studiengangs Für die Kommission steht außer Frage, dass auch weiterhin Lehrpersonen notwendig sind, die über sonderpädagogische Spezialqualifikationen verfügen, aber gleichzeitig im Betrieb einer Grund- oder Sekundarschule als vollverantwortliche Lehrkräfte einsetzbar sind. Dies veranlasst die Kommission zu der ( ) Empfehlung, das bisherige Sonderschullehramt ( ) aufzugeben und stattdessen Sonderpädagogik als Fach im Rahmen der übrigen Lehrämter studieren zu lassen, ohne dabei Abstriche an der Qualität der bisherigen sonderpädagogischen Ausbildung vorzunehmen. (Empfehlungen, S. 50)

11 Die Argumentation der Expertenkommission Zu starke Akzentuierung sonderpädagogischer Inhalte bei gleichzeitiger Vernachlässigung des Fächerstudiums im bisherigen Studiengang Lehramt Sonderpädagogik In der bisherigen Ausbildung der Sonderpädagoginnen und -pädagogen zeigt sich eine starke Akzentuierung des sonderpädagogischen Bereichs mit 110 Leistungspunkten. Der fachliche Bereich mit 76 LP wird in drei Felder: Hauptfach, Kompetenzbereiche Deutsch und Mathematik unterteilt. ( ) Eine vertiefte Fachlichkeit mit den geringen Studienanteilen kann hier sicher nicht erreicht werden. Dies hat Konsequenzen für den Unterricht sowohl an Förderschulen (gemeint sind Sonderschulen, R.T.) als auch an allgemein bildenden Schulen im Primar- und Sekundarbereich. (Vgl. Empfehlungen, S. 18)

12 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 1. Lehrerbildung als Bachelor- und Masterstudium 2. Konzentration der Lehrerbildung auf zwei Stufenlehrämter 3. Abschaffung des eigenständigen Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik 4. Festlegung bzw. Einschränkung der im Studium wählbaren Fachrichtungen 5. Reduktion der Praxisphasen in der Lehrerbildung 6. Inklusion als Auftrag für alle Lehrkräfte 7. Ausrichtung des Sonderpädagogikstudiums auf inklusive Bildungsangebote 8. Institutionalisierung einer hochschulübergreifenden Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten

13 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 1. Lehrerbildung als Bachelor- und Masterstudium Das Lehramtsstudium wird einheitlich als gestuftes Studium mit einem sechssemesterigem Bachelorstudium (180 ECTS) und einem darauf aufbauenden viersemestrigen Masterstudium (120 ECTS) konzipiert. Für den Bachelorabschluss soll gelten: So viel Polyvalenz wie möglich bei zu sichernder Professionalität des Studiengangs. Erläuterung: 1 ECTS (European Credit Transfer System) bzw. 1 CP (Credit Point) entspricht 30 Arbeitsstunden. Für 1 Semester werden i. d. R. 30 ECTS bzw. CP veranschlagt. Problem: Für welche Berufstätigkeit qualifiziert der Bachelorabschluss? (Vgl. Empfehlungen, S. 10, 39f.)

14 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 2. Konzentration der Lehrerbildung auf zwei Stufenlehrämter Zukünftig soll es lediglich zwei an Schulstufen orientierte Lehramtsstudiengänge geben: Lehramt an Grundschulen Lehramt Sekundarstufe I und II - Lehramt an allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II - Lehramt an beruflichen Schulen Konsequenzen: - Abschaffung des eigenständigen Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik - Abschaffung des eigenständigen Studiengangs Lehramt an Gymnasien Die Ansprüche an die Qualifikation von Lehrkräften im gymnasialen und nichtgymnasialen Bildungsgängen (unterscheiden sich) nicht grundlegend. (Vgl. Empfehlungen, S. 11, 49, 54ff)

15 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 3. Abschaffung des eigenständigen Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik Lehramt an Grundschulen Der eigenständige Studiengang Lehramt Sonderpädagogik wird ersetzt durch die Einrichtung eines Studienschwerpunktes Sonderpädagogik im Lehramtsstudiengang Grundschule Sonderpädagogik kann als sog. Vertiefungsfach im Umfang von 70 CP gewählt werden; Lehramt Grundschule mit Schwerpunkt Sonderpädagogik Offene Frage: Stufenlehramt: Besteht tatsächlich ein Bedarf an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die lediglich für den Primarbereich qualifiziert sind? (Vgl. Empfehlungen, S. 11, 54f.)

16 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 3. Abschaffung des eigenständigen Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik Lehramt Sekundarstufe I und II Der eigenständige Studiengang Lehramt Sonderpädagogik wird ersetzt durch die Einrichtung eines Studienschwerpunktes Sonderpädagogik im Lehramtsstudiengang Sekundarstufe I/II Anstatt eines Unterrichtsfaches kann Sonderpädagogik im Umfang von 100 CP studiert werden; Lehramt Sekundarstufe I und II mit Schwerpunkt Sonderpädagogik Offene Frage: Stufenlehramt: Besteht tatsächlich ein Bedarf an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die lediglich für den Sekundarbereich qualifiziert sind? (Vgl. Empfehlungen, S. 11, 54f.)

17 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 4. Festlegung bzw. Einschränkung der im Studium wählbaren Fachrichtungen Für Grundschul- und Sekundarlehramt gilt: Die Studierenden wählen zwischen einem Profilbereich Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder der Kombination aus zwei Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung. Begründung: Ca. 69% aller Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen (haben) Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, sozialemotionale Entwicklung und Sprache ( ). Kinder mit diesen Förderbedarfen (werden) im Zuge einer inklusiven Entwicklung des Schulsystems prinzipiell an allen allgemein bildenden Schulen unterrichtet. (Vgl. Empfehlungen, S. 51f., 35)

18 Zentrale Aspekte der Empfehlungen Problem: Die Bündelung der Fachrichtungen zu einem Verbund L-E-S und die damit einhergehende Einschränkung der Kombinationsmöglichkeiten der übrigen Fachrichtungen steht in der Gefahr, Sonderschullehrer auszubilden, denen Qualifikationsprofil zu einseitig ist und am tatsächlichen Bedarf vorbei geht. (Bsp. PH Ludwigsburg: Es kann lediglich L-E-S oder die Kombination G K studiert werden) Das Problem wird durch das Konzept des Stufenlehramtes verschärft

19 Zentrale Aspekte der Empfehlungen Problem: Die Empfehlungen haben im Vergleich mit den Prüfungsordnungen von 2003 und 2011 eine weitere Reduzierung sonderpädagogischer Studienanteile zur Folge. Insbesondere der Umfang des Studiums in der ersten Fachrichtung geht drastisch zurück.

20 Zentrale Aspekte der Empfehlungen Verteilung der Creditpoints (CP) auf die einzelnen sonderpädagogischen Studienanteile (2003, 2011) ,5 42 Summe CP 2003: 123,5 Summe CP 2011: 110,0 CP Grund. 1. FR 2. FR Wpf./Hand. SPO 2003 SPO 2011

21 CP Zentrale Aspekte der Empfehlungen Verteilung der Creditpoints (CP) auf die sonderpädagogischen Studienanteile 123, , SPO 2003 SPO 2011 Empfehlungen Sek. I/II 1. FR Sopäd Empfehlungen GS

22 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 5. Reduktion der Praxisphasen in der Lehrerbildung Identische Praxisphasen in allen Lehramtsstudiengängen: Orientierungspraktikum (4-6 Wochen) im frühen Bachelor- Studium, Praxissemester in der Masterphase. Eine für den Aufbau der angestrebten Kompetenzen in der Lehrerbildung wichtige Komponente sind Praxisphasen im Studium. Bisherige Praxisphasen im Lehramtsstudium Sonderpädagogik: - Einführungspraktikum - Orientierungspraktikum - Integriertes Semesterpraktikum (1. Fachrichtung) - Blockpraktikum (2. Fachrichtung) - Professionalisierungspraktikum ISP in der Masterphase bedeutet eine Reduzierung des Masters auf ein dreisemestriges Studium (Vgl. Empfehlungen, S. 11, 44ff.)

23 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 6. Inklusion als Auftrag für alle Lehrkräfte Zu allen Lehramtsstudiengängen soll eine sonderpädagogische Grundbildung im Umfang von 6 CP gehören, die in die Bildungswissenschaften und die Fachdidaktiken zu integrieren ist (Vgl. Empfehlungen, S. 11, 36, 50)

24 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 7. Ausrichtung des Sonderpädagogikstudiums auf inklusive Bildungsangebote Obwohl nach Auffassung der Kommission z. Zt. sicherlich nicht von einem inklusiven Bildungssystem in Baden- Württemberg gesprochen werden kann und 70% der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonderschulen unterrichtet werden, soll die sonderpädagogische Lehrerbildung komplett auf Inklusion und Unterricht in allgemeinen Schulen umgestellt werden. Offene Frage: Ist dies auch die adäquate Bildung für Lehrer und Lehrerinnen, die auf absehbare Zeit weiterhin in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren arbeiten werden? (Empfehlungen, S. 28)

25 Zentrale Aspekte der Empfehlungen 8. Institutionalisierung einer hochschulübergreifenden Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten Für den Master of Education schlägt die Kommission einen von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gemeinsam getragenen Studiengang vor und plädiert für die Einrichtung von Professional Schools of Education (PSE). Die sonderpädagogische Ausbildung als Fachrichtung in Kombination mit je einem anderen Fach kann an Standorten mit Sonderpädagogik studiert werden und zwar in Ludwigsburg/Stuttgart und in Heidelberg (Uni/PH). Die Kommission schlägt vor, in Freiburg (Uni/PH) einen weiteren Standort für Sonderpädagogik einzurichten. (Empfehlungen, S. 57)

26 Ein Exemplar dieser Präsentation können Sie erhalten über

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