Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule. Referent: Boris Fardel

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1 Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule Referent: Boris Fardel

2 Die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland Pflegeversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Boris Fardel Seite 2

3 Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Feuerwehrunfallkasse Nordrhein-Westfalen Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen Aus 4 macht 1! Boris Fardel Seite 3

4 Aufgaben Unfallkasse NRW Prävention Rehabilitation und Entschädigung Sozialgesetzbuch VII Boris Fardel Seite 4

5 Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung Prävention ( 1 SGB VII) * Mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. * Die Aussagen gelten ebenfalls für alle Schulunfälle und für schulbedingte Gesundheitsgefahren in der OGS. Boris Fardel Seite 5

6 Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung Rehabilitation und Entschädigung ( 1 SGB VII) Nach Eintritt von Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen. Boris Fardel Seite 6

7 Arbeitsunfall ( 8 SGB VII) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Boris Fardel Seite 7

8 Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers Sozialgesetzbuch VII Beschäftige Kinder wie beschäftigt Tätige Ehrenamtlich Tätige Boris Fardel Seite 8

9 Zuständigkeiten im Versicherungsschutz für Beschäftigte im Offenen Ganztag Art der Beschäftigung Personal des Schulträgers Personal von Sportvereinen Personal eines Eltern-/Fördervereins Personal von kirchlichen und karitativen Einrichtungen Personen, die im Auftrag der Schule und der Gemeinde tätig werden und Aufgaben von Lehrpersonen ausführen Gesetzliche Unfallversicherung Unfallkasse NRW Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Verwaltungs-Berufsgenossenschaft BG Gesundheitsdienst / Wohlfahrtspflege Unfallkasse NRW Boris Fardel Seite 9

10 Parameter für den Versicherungsschutz Durch Schulleiter bzw. Schulkonferenz bewilligt Ausgewiesene schulische Veranstaltung Eingebunden im pädagogisches Konzept der Schule Boris Fardel Seite 10

11 Aufgaben der Schulleitung Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für die Unfallverhütung sowie eine wirksame Erste Hilfe und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. (Schulgesetz NRW 59 (8)) Boris Fardel Seite 11

12 Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Offenen Ganztagsschule Referent: Boris Fardel

13 Unfallgeschehen in Schulen in % 14% 24% Schulweg Sport Pause 8% 17% 37% Schulveranstaltungen sonstiger Unterricht / Schulaufenthalt Boris Fardel Seite 13

14 Unfallursachen Technische Organisatorische Personenbezogene Boris Fardel Seite 14

15 Sicherheitsorganisation in der Schule (Struktur und Zuständigkeit) Äußerer Schulbereich OGS Innerer Schulbereich Unternehmerverantwortung Verwaltungsleiter/in Träger der Maßnahme bzw. Vorstand Schulleiter/in Zuständigkeit Bau und Einrichtung der Schule Organisation der Maßnahmen Organisation Schulbetrieb schulischen Veranstaltung Sicherheitsbeauftragte Hausmeister/in Beschäftigte/r Lehrer/innen Rolle Unfallkasse Aufsichtsbehörde keine Aufsichtsbehörde keine Aufsichtsbehörde Boris Fardel Seite 15

16 Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Offenen Ganztagsschule Aufgaben und Pflichten des Trägers: Schulrechtliche Vorschriften kennen und entsprechend handeln Informationen, Vorgaben und Erkenntnisse zur Reduzierung von Schulunfällen berücksichtigen Arbeitsschutzvorschriften für die Beschäftigten umsetzen Arbeits- und Gesundheitsschutz organisieren Boris Fardel Seite 16

17 Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Offenen Ganztagschule organisieren Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse klären befähigte und unterwiesene Personen beauftragen Erste Hilfe und Unfallmanagement organisieren Brandschutz sicherstellen Handlungsleitfäden bei Krisensituationen und Notfällen in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger entwickeln Maßnahmen zur Förderung von Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen der Schülerinnen und Schüler initiieren Boris Fardel Seite 17

18 Rechtsgrundlagen Schulrechtliche Vorschriften Runderlasse zu Fragen der Sicherheit: Aufsicht (BASS Nr. 1) Sicherheitsförderung im Schulsport (BASS Nr. 2) Erste Hilfe (BASS Nr. 1) Boris Fardel Seite 18

19 Grundsätze der Aufsichtsführung in der Offenen Ganztagsschule alle Schüler unterliegen der Aufsichtspflicht die zeitliche Dauer der Aufsichtspflicht umfasst alle Schulveranstaltungen alle notwendigen Informationen zur Organisation der Aufsicht müssen durch die Schulleitung an die Mitarbeiter des Ganztagsangebotes weitergegeben werden die Aufsichtspflicht obliegt den pädagogischen Fachkräften bzw. dem Betreuungspersonal die Aufsicht muss kontinuierlich, aktiv und präventiv sein Boris Fardel Seite 19

20 Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport Erlass: Sicherheitsförderung im Schulsport Teil A Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen Teil B Erläuterungen und Empfehlungen 1. Unfallgeschehen 2. Konzeptdarstellung 3. Haftung der Lehrkräfte 4. Kleidung und Ausrüstung 5. Sportgeräte 6. Organisation und Aufsicht 7. Hinweise zu den einzelnen Sportarten (Moderatorensystem) Boris Fardel Seite 20

21 Erste Hilfe in der Offenen Ganztagsschule Schulträger Träger in Absprache mit der Schulleitung Sachmittel Organisation Personal - Sanitätsraum - Vorhandensein - Ersthelfer - Erste-Hilfe-Material der Sachmittel (Ausbildung/ - Meldeeinrichtung - Ablaufplan nach Fortbildung) Unfällen - Dokumentation von Unfällen Boris Fardel Seite 21

22 Rechtsgrundlagen 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach der Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Boris Fardel Seite 22

23 Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule Referent: Boris Fardel

24 Verständnis von Prävention Gesundheitsförderung Sicherheitsförderung Sicherheitserziehung Unfallverhütung Boris Fardel Seite 24

25 Sichere Schule Boris Fardel Seite 25

26 Sichere Schule Boris Fardel Seite 26

27 Sichere Schule Boris Fardel Seite 27

28 Sichere Schule Boris Fardel Seite 28

29 Sicherheit im Schulsport (Schriftenreihe) Turnen Springen mit dem Minitrampolin Vom Durcheinanderlaufen zum Miteinanderfahren Wahrnehmen und Bewegen Alternative Nutzung von Sportgeräten Matten im Sportunterricht Sportstätten und Sportgeräte Boris Fardel Seite 29

30 Sichere Schule - Außenflächen Skaten Biken Ruhe & Rückzug Naturnahe Gestaltung Seilgärten Laufen & Fangen Klettern Sportflächen Boris Fardel Seite 30

31 INFO-LINE Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland Sankt-Franziskus-Str Düsseldorf info@unfallkasse-nrw.de Boris Fardel: (donnerstags) b.fardel@unfallkasse-nrw.de Boris Fardel Seite 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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