Bestimmungen zur Datenverarbeitung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestimmungen zur Datenverarbeitung"

Transkript

1 Bestimmungen zur Datenverarbeitung im Auftrag der/des gegenüber der Seite 1 von 14 - nachstehend Auftraggeber genannt - deltra Business Software GmbH & Co. KG, Gildestr.9, Detmold 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags - nachstehend Auftragnehmer genannt - (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von dem Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Vertragspartner ausgewählt. (2) Gegenstand und Dauer des Auftrags ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für das Produkt invoiz (abrufbar unter und aus den vorliegenden Bestimmungen zur Datenverarbeitung. Der Auftrag umfasst insbesondere: - Umfang, Art und Zweck der Auftragsdatenverarbeitung: Der Auftragnehmer wird im Rahmen des vorstehenden Hauptvertrags dem Auftraggeber Speicherplatz auf einem Server im Rechenzentrum in Deutschland bereitstellen, damit der Auftraggeber dort personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen, insbesondere speichern und/oder löschen kann. Dabei wird ausschließlich der Auftraggeber die betreffenden personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen. Lediglich die Speicherung und ggf. Sicherung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Auftragnehmer. - Art der Daten: Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien):

2 Personenstammdaten Kommunikationsdaten (z.b. Telefon, ) Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse) Kundenhistorie Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten Planungs- und Steuerungsdaten Auskunftsangaben (von Dritten, z.b. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen - Kreis der Betroffenen: Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags Betroffenen umfasst (Aufzählung / Beschreibung der betroffenen Personenkategorien): Kunden Interessenten Abonnenten Beschäftigte im Sinne des 3 Abs.1 BDSG Lieferanten Handelsvertreter (3) Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben oder mit anderen Daten zusammenzuführen. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung (insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungserklärungen) obliegt dem Auftraggeber. Er ist ebenfalls für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftraggeber erteilt sämtliche Aufträge auf zuvor mit dem Auftragnehmer abgestimmte Art und Weise. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig, von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Ergebnis in geeigneter Weise zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Seite 2 von 14

3 Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer festgestellt werden. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen bezüglich Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung von Daten an den Auftragnehmer zu erteilen. Die Weisungen können mündlich erfolgen, sollen aber zumindest nachträglich schriftlich wiederholt werden. (5) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen durch den Auftragnehmer jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß 4 f, 4g BDSG bestellt hat. Dessen Kontaktdaten lauten: deltra Business Software GmbH & Co KG, Datenschutz, Gildestraße 9, Detmold, Tel /7090-0, datenschutz@deltra.de (2) Der Auftragnehmer sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsmäßige und gesetzeskonforme Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind. Der Aufragnehmer wird Änderungen in der Organisation der Datenverarbeitung im Auftrag, die für die Sicherheit der Daten erheblich sind, vorab mit dem Auftraggeber abstimmen. (4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine von dem Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so lange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Seite 3 von 14

4 (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden gesetzlich mitteilungspflichtigen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist. Er wird den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach 38 BDSG informieren. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach 43, 44 BDSG beim Auftragnehmer ermittelt. (6) Es ist bekannt, dass nach 42a BDSG Informationspflichten im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten bestehen können. Deshalb sind solche Vorfälle ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach 42a BDSG treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterstützen. (7) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. (8) Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (9) Der Auftragnehmer ist zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Die Weiterleitung von Daten ist nicht zulässig, bevor der Unterauftragnehmer die Verpflichtungen gemäß 11 BDSG erfüllt hat. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.b. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Seite 4 von 14

5 Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (10) Der Auftraggeber erteilt bereits hiermit sein ausdrückliches Einverständnis dazu, dass der Auftragnehmer zur Begründung eines Unterauftragsverhältnisses nach Maßgabe der hier vereinbarten Regelungen mit der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, Neunkirchen berechtigt ist. 4 Datengeheimnis (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des 5 BDSG verpflichtet. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht werden und diese auf das Datengeheimnis im Sinne des 5 BDSG verpflichtet werden. 5 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung nachfolgender technischer und organisatorischer Maßnahmen (siehe hierzu die allgemeinen Hinweise in Anlage 1 und die Beschreibung deren konkreten Umsetzung in Anlage 2), die zur Wahrung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind: (1) Zutrittskontrolle Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. (2) Zugangskontrolle Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Maßnahmen um zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. Dies umfasst neben der Verwendung von dem Stand der Technik entsprechender Verschlüsselungsverfahren. (3) Zugriffskontrolle Seite 5 von 14

6 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugangsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt, gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. (4) Weitergabekontrolle Der Auftragnehmer gewährleistet, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. (5) Eingabekontrolle Der Auftragnehmer gewährleistet, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen. (6) Auftragskontrolle Der Auftragnehmer gewährleistet, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen. (7) Verfügbarkeitskontrolle Der Auftragnehmer gewährleistet, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen. (8) Trennungskontrolle Der Auftragnehmer gewährleistet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Er trifft alle hierzu erforderlichen Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die Beschreibung der konkreten Umsetzung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß Anlage 2 in der jeweils aktuellen Fassung in Form eines internen Verfahrens gemäß 4g Abs. 2 S. 1 BDSG in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Seite 6 von 14

7 6 Folgen der Vertragsbeendigung (1) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber - spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung - hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Die Löschung ist durch den Auftragnehmer in geeigneter Weise zu dokumentieren, das Protokoll der Löschung ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. 7 Vertraulichkeit, Informationspflichten (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. (2) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als verantwortlicher Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen. 8 Schlussbestimmungen (1) Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis. (2) Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Seite 7 von 14

8 (3) Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der deltra Business Software GmbH & Co. KG, wenn Sie Kaufmann sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. (4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die mangelhafte Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn ihr möglichst nahekommt. Detmold, den Deltra Business Software GmbH & Co. KG, den Auftraggeber Seite 8 von 14

9 Anlage 1 Hinweise zu 5 (Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit) (1) Zutrittskontrolle Ein unbefugter Zutritt ist zu verhindern, wobei der Begriff räumlich zu verstehen ist. Technische bzw. organisatorische Maßnahmen zur Zutrittskontrolle, insbesondere auch zur Legitimation der Berechtigten, z.b. Zutrittskontrollsystem, Ausweisleser, Magnetkarte, Chipkarte (beachte 6c BDSG) Schlüssel / Schlüsselvergabe Türsicherung (elektrische Türöffner usw.) Werkschutz, Pförtner Überwachungseinrichtung Alarmanlage, Video-/Fernsehmonitor (beachte 6b BDSG) (2) Zugangskontrolle Das Eindringen Unbefugter in die DV-Systeme ist zu verhindern. Technische (Kennwort- / Passwortschutz) und organisatorische (Benutzerstammsatz) Maßnahmen hinsichtlich der Benutzeridentifikation und Authentifizierung, z.b. Kennwortverfahren (u.a. Sonderzeichen, Mindestlänge, regelmäßiger Wechsel des Kennworts) Automatische Sperrung (z.b. Kennwort oder Pausenschaltung) Einrichtung eines Benutzerstammsatzes pro User Verschlüsselung von Datenträgern Seite 9 von 14

10 (3) Zugriffskontrolle Unerlaubte Tätigkeiten in DV-Systemen außerhalb eingeräumter Berechtigungen sind zu verhindern. Bedarfsorientierte Ausgestaltung des Berechtigungskonzepts und der Zugriffsrechte sowie deren Überwachung und Protokollierung, z.b. Differenzierte Berechtigungen (Profile, Rollen, Transaktionen und Objekte) Auswertungen Kenntnisnahme Veränderung Löschung (4) Weitergabekontrolle Aspekte der Weitergabe personenbezogener Daten sind zu regeln: Elektronische Übertragung, Datentransport, Übermittlungskontrolle... Maßnahmen bei Transport, Übertragung und Übermittlung oder Speicherung auf Datenträger (manuell oder elektronisch) sowie bei der nachträglichen Überprüfung, z.b. Verschlüsselung / Tunnelverbindung (VPN = Virtual Private Network) Elektronische Signatur Protokollierung Transportsicherung (5) Eingabekontrolle Die Nachvollziehbarkeit bzw. Dokumentation der Datenverwaltung und -pflege ist zu gewährleisten. Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfung, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt (gelöscht) worden sind, z.b. Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme Seite 10 von 14

11 (6) Auftragskontrolle Die weisungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung ist zu gewährleisten. Maßnahmen (technisch / organisatorisch) zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, z.b. Eindeutige Vertragsgestaltung Formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular) Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers Kontrolle der Vertragsausführung (7) Verfügbarkeitskontrolle Die Daten sind gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen. Maßnahmen zur Datensicherung (physikalisch / logisch), z.b. Backup-Verfahren Spiegeln von Festplatten, z.b. RAID-Verfahren Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Getrennte Aufbewahrung Virenschutz / Firewall Notfallplan (8) Trennungskontrolle Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, sind auch getrennt zu verarbeiten. Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Löschung, Übermittlung) von Daten mit unterschiedlichen Zwecken, z.b. "Interne Mandantenfähigkeit" / Zweckbindung Funktionstrennung / Produktion / Test) Seite 11 von 14

12 Anlage 2 Beschreibung der konkreten Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß 5 (1) Zutrittskontrolle Um Unbefugten den Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren, werden folgende Maßnahmen eingesetzt: Zutrittskontrollsystem zu allen Gebäuden mittels Transponderchip Videoüberwachung am Empfang Alarmanlage/Schließsystem mit Codesperre Personenkontrolle beim Empfang Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal Zusätzliche Sicherheitsschlösser und Berechtigungen zu Serverräumen (2) Zugangskontrolle Die Nutzung der Datenverarbeitungssysteme durch Unbefugte wird wirkungsvoll verhindert durch: Zuordnung von Benutzerrechten Erstellen von Benutzerprofilen Einsatz von VPN-Technologie Authentifikation mit Benutzername / Passwort Zwang zur regelmäßigen Passwortänderungen Einsatz von Intrusion-Detection-Systemen Einsatz von Anti-Viren-Software Einsatz von Firewalls Einsatz von zentraler Mobile-Device-Administrations-Software (z.b. zum Ändern von Passwörtern) Prüfung durch unabhängige IT-Spezialisten (3) Zugriffskontrolle Es werden folgende Möglichkeiten genutzt, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass Seite 12 von 14

13 personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können: Nutzung eines Berechtigungskonzepts Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator Trennung von Berechtigungsanforderung und -vergabe Anzahl der Administratoren auf das Notwendigste reduziert Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Passwortwechsel Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Sichere Aufbewahrung von Datenträgern Sichere Vernichtung von Datenträgern durch Zerstörung (4) Weitergabekontrolle Es wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist, durch Einrichtungen von Standleitungen bzw. VPN-Tunneln Sichere Verschlüsselung Protokollierung (5) Eingabekontrolle Es wird gewährleistet, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, durch Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) (6) Auftragskontrolle Seite 13 von 14

14 Es werden Maßnahmen ergriffen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können durch Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit) schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer (z.b. durch Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) i.s.d. 11 Abs. 2 BDSG Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags Kontrolle der Vertragsausführung (7) Verfügbarkeitskontrolle Personenbezogene Daten werden gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt durch Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Klimaanlage in Serverräumen Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in Serverräumen Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen Feuer- und Rauchmeldeanlagen Feuerlöschgeräte in Serverräumen Erstellen eines Backup- & Recoverykonzepts Erstellen eines Notfallplans Aufbewahrung von Datensicherung an einem sicheren, ausgelagerten Ort Serverräume nicht unter sanitären Anlagen (8) Trennungskontrolle Es wird gewährleistet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können mit folgenden Festlegungen: Bei pseudonymisierten Daten: Trennung der Zuordnungsdatei und der Aufbewahrung auf einem getrennten, abgesicherten IT-System Festlegung von Datenbankrechten Trennung von Produktiv- und Testsystem Logische Mandantentrennung (softwareseitig) Seite 14 von 14

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2-4

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /

Mehr

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG:

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Geprüftes Unternehmen: Firmenname: oberste Leitung; EDV-Abteilung: Datenschutzbeauftragter: Firmensitz: Niederlassungen: Prüfdaten: Prüfung

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Zwischen vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt und Mobile-Office Communications GmbH Körnerstrasse 1 22301 Hamburg vertreten durch den Geschäftsführerin

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber) Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX Zwischen (im Folgenden Auftraggeber) und Charles-de-Gaulle-Str. 20 53113 Bonn (im Folgenden

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen (Anlage 9 BSDG) AFI - P.M. Belz Agentur für Informatik GmbH Stuttgart Stand: 30.11.2015 1 Grundsätzliches Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt mit 9

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Technische und organisatorische Maßnahmen der Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen [Bitte tragen Sie Ihre Firma hier ein] nachfolgend Auftraggeber genannt

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung. gemäß 11 BDSG. Datenerhebungsgrundlage gemäß 11 Abs. 2, Satz1(BDSG).

Auftragsdatenverarbeitung. gemäß 11 BDSG. Datenerhebungsgrundlage gemäß 11 Abs. 2, Satz1(BDSG). Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG. Datenerhebungsgrundlage gemäß 11 Abs. 2, Satz1(BDSG). Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers. Firma Straße Plz Ort EDV Sachverständigen- und

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 Telefax: 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: 10.02.2014

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und weclapp GmbH Frauenbergstraße 31 33 35039 Marburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Informationen zur Verwendung dieses Vertrags

Informationen zur Verwendung dieses Vertrags Informationen zur Verwendung dieses Vertrags Im Rahmen eines Kicktipp Profipakets bietet Ihnen die Kicktipp GmbH ergänzend den Abschluss eines Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG an. 1.

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der - nachstehend Auftraggeber genannt - und der voba solutions GmbH, Frankfurter Strasse 1, 64720 Michelstadt - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf der Basis des folgenden Produktzertifizierungssystems

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Bestimmungen zur Datenverarbeitung im Auftrag

Bestimmungen zur Datenverarbeitung im Auftrag Bestimmungen zur Datenverarbeitung im Auftrag der/des - nachstehend Auftraggeber genannt - gegenüber der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren)

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Zwischen INFOnline GmbH Forum Bonn Nord Brühler Straße 9 53119 Bonn - im nachfolgenden INFOnline oder

Mehr

Muster: Auftrag gemäß 11 BDSG

Muster: Auftrag gemäß 11 BDSG GDD Arbeitskreis Datenschutz Praxis Hinweise: Der nachstehende Mustertext soll eine Orientierungshilfe bieten. Er ist je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls anzupassen. Bei komplexen Auftragsverhältnissen

Mehr

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

BYOD Bring Your Own Device

BYOD Bring Your Own Device BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8

Mehr

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Dezernat Datenschutz Seite 1 Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Vorbemerkung: Die nachstehende Mustervereinbarung

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Der effizienteste Weg zu einer BDSG-konformen EDV und Telekommunikation von Udo Höhn, Oliver Schonschek Update. Stand: 12/2011 Quick Check Datenschutzkonzept EDV

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) I. Zu 3 a KDO (Meldung von Verfahren automatisierter Verarbeitung) (1) Sofern Verfahren

Mehr

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG zwischen der MEDIVERBUND AG Industriestraße 2 70565 Stuttgart (Auftraggeber) und dem / der Arzt / MVZ (Auftragnehmer) (siehe gesonderte

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 - Vorlage - Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 Zu den

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Continum * Datensicherheitskonzept

Continum * Datensicherheitskonzept Continum * Datensicherheitskonzept Dieses Dokument ist öffentlich. Weitergabe an Dritte, Kopie oder Reproduktion jedweder Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Continum AG ist untersagt. Continum

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu

Mehr

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Freie Hansestadt Bremen. Orientierungshilfe zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Freie Hansestadt Bremen. Orientierungshilfe zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Freie Hansestadt Bremen Orientierungshilfe zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes insbesondere zum Inhalt der Verfahrensbeschreibung und zu

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Zusatzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

Zusatzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Zusatzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Name: Straße: PLZ/Ort: Land: - Auftraggeber - und OpenProject GmbH Rosenthaler Str. 32 10178 Berlin Deutschland - Auftragnehmer - schließen nachfolgenden

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG onlineumfragen.com GmbH Sonnenpark 26 6055 Alpnach Schweiz webbasierte Befragungen Feedback-Erhebung & Evaluation empirische Sozialforschung wissenschaftliche Studien, Beratung pädagogische Evaluation

Mehr

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden 1. Allgemeines Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden Umfeld Wie viele Personen arbeiten in der Kirchengemeinde? Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es? Sind Notebooks im Einsatz? Sind die PCs/Notebooks

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der Grafischen Druckservice GmbH, Heinrich-Krumm-Str. 18 63073 Offenbach am Main

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG . Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für BMI und Geschäftsbereich Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Stand:Mai 2012 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Als

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Wenn Sie als Unternehmer personenbezogene Daten Ihrer Firma (z. B. die Lohn- und Gehaltsdaten Ihrer Mitarbeiter) durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) verarbeiten

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag Die Kehrseite der Einschaltung von Dienstleistern: Datenverarbeitung im Auftrag ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Datum: 10.05.11 1 Datenverarbeitung im Auftrag Daten ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung. Webhosting Franken

Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung. Webhosting Franken Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der - nachstehend Auftraggeber genannt - und Webhosting Franken - nachstehend Auftragnehmer genannt - Vorbemerkung Zahlreiche Kunden von Webhosting Franken erheben,

Mehr

Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung zwischen Worldsoft AG Churerstrasse 158 8808 Pfäffikon SZ Schweiz - nachstehend Auftragnehmer genannt - und Name, Vorname Firma Straße,Nr.

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung RA Mag. Georg Fellner, LL.M. Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH Überblick Einleitung Inhalte des elektronischen Personalakts

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr