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1 Aktualisiert am Übersicht 1. Weshalb sollte ich mein Medizinprodukt patentieren lassen? Bei welcher Behörde muss ich mein Patent anmelden? Wann sollte ich mein Patent anmelden? Wie lange dauert ein Patentverfahren? Kosten und Verlauf des Patentverfahrens... 5 Die Partner sind nur für ihre eigenen Aussagen und Ergebnisse im Projekt verantwortlich. Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

2 1. Weshalb sollte ich mein Medizinprodukt patentieren lassen? Es wird immer Ansichtssache sein, ob es sich lohnt, seine Idee oder Erfindung zu schützen. Im Falle einer Wettbewerbssituation wird sich jedoch derjenige, der als Erster sein Patent angemeldete und dieses dadurch erteilt bekam, zunächst in der besten Ausgangsposition befinden. Vorteile Ein Patent gibt dem Eigner alleiniges Recht zur kommerziellen Nutzung einer Idee oder Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Das Patent funktioniert somit wie ein Schutz gegen Nachahmung, da der Patenteigner das Recht hat, anderen die Nutzung und damit das Nachahmen seiner patentierten Erfindungen und Ideen zu untersagen. Ein Patent kann auch eine Ware sein, die man zum Verkauf anbietet. Durch die Möglichkeit des Verkaufs oder der Lizenzierung seiner Patentrechte, muss man seine Erfindung nicht selbst produzieren, um Geld daran zu verdienen. Ein Patent erleichtert es Investoren anzuziehen und zufriedenzustellen, da es eine Garantie für die Sicherheit der Idee oder der Erfindung darstellt. Ein Patent sichert auch Kooperationen. Wenn ein Patent genehmigt ist, gilt es auch rückwirkend bis zum Bewerbungsdatum. Dies bedeutet, dass die Erfindung geschützt ist, sobald der Antrag auf gestellt wurde. Deshalb kann man seinen Geschäftspartnern seine Erfindung ruhig zeigen ohne das man das alleinige Nutzungsrecht verliert. Auch die Neuheit der Idee geht nicht verloren. 2 Solange die jährliche Gebühr zur Erhaltung des Patentes bezahlt wird, gilt ein Patent für bis zu zwanzig Jahre und von dem Datum an, an dem es angemeldet wurde. Nach dem Ablauf der zwanzig Jahre kann das Patent nicht verlängert werden und alle können nun die Erfindung frei kommerziell nutzen.

3 2. Bei welcher Behörde muss ich mein Patent anmelden? Je nachdem ob das Patent in Deutschland, Europa oder weltweit gültig sein soll, muss die Patentanmeldung bei unterschiedlichen Instanzen eingereicht werden. Es ist ein guter Anfang, die Anmeldung zunächst beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen. Hier ist es möglich zu untersuchen, ob die Idee schon geschützt ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die richtige Schutzrechtsform (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design oder Urheberrecht) zu finden, sich um diese in Deutschland, Europa oder international zu bewerben, sein Nutzungsrecht auszuüben, sowie professionelle Hilfe und Beratung zu finden. Darüber hinaus ist möglich, relevante Unterlagen und Vordrucke herunterzuladen und verschiedene Informationsseiten einzusehen, die einem bei der Patentanmeldung weiterhelfen können. Es ist oft eine gute Idee mit einer Patentanmeldung in Deutschland zu beginnen, da diese später als Grundlage für Patentanmeldungen in anderen Ländern dienen kann. Sein Patent zunächst in Deutschland anzumelden hat den Vorteil, dass man eine relativ kostengünstige erste Einschätzung seiner Erfindung erhält, bevor man sich dazu entschließt, sein Patent auch in anderen Ländern anzumelden und dadurch die Umkosten der zu erhöhen Wann sollte ich mein Patent anmelden? Es kann schwer sein abzuschätzen, wann der richtige Zeitpunkt zu Einreichung der Patentanmeldung gekommen ist. Laut des DPMA sollte man seine Erfindung schnellstmöglich patentieren lassen, da sich der Wettbewerb in den letzten Jahren in allen Branchen intensiviert hat. Wenn es sich bei der Erfindung um ein neues Konzept von mehr oder weniger generischem Charakter handelt, ist es normalerweise eine gute Idee, ein Patent schon früh im Produktentwicklungsprozess (z. B. in der Konzeptphase) anzumelden. Handelt es sich bei der Entwicklung dagegen um ein unverkennbares konstruktives Detail, sollte die Patentanmeldung im Regelfall erst eingereicht werden, wenn man sich sicher ist, dass sich das Produkt nach Einreichen des Antrages nicht mehr wesentlich verändert.

4 Obwohl die Unterlagen über die Erfindung bei der Patentanmeldung noch nicht endgültig formuliert sein müssen und Änderungen somit zulässig sind, dürfen keine wesentlichen Details verändert oder Weiterentwicklungen der Erfindung hinzugefügt werden. Sollte die Patentanmeldung zu früh erfolgen, läuft man das Risiko, dass die Patentrechte, um die man sich bewirbt, dem fertigen Produkt nicht ausreichend gerecht werden. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass das Patent im Verhältnis zum fertigen Produkt unbrauchbar ist. Deshalb sollte der Zeitpunkt der Patentanmeldung immer auf den aktuellen Stand der Produktentwicklungsphase abgestimmt sein. Aus finanziellen Gründen sollte man normalerweise mit der seines Produktes warten, bis die Erfindung so weit herangereift ist, dass Aussicht auf baldige Einnahmen besteht. Sobald das Patentverfahren begonnen hat, entstehen laufend Folgekosten, die entweder ein relativ großes Eigenkapital oder laufende Einnahmen erfordern. Leider passiert es oft, dass Unternehmer ihre Patentanmeldung zu früh im Produktentwicklungsprozess einreichen und sie, aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten wieder aufgeben müssen. 4. Wie lange dauert ein Patentverfahren? 4 Als Patentbewerber sollte man darauf eingestellt sein, dass von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung mehrere Jahre vergehen können. Wenn man ein Patent bei der DPMA anmeldet, wird zunächst eine Eingangsprüfung eingeleitet. Sind alle formellen Aspekte in Ordnung, muss der Patentbewerber den eigentlichen Prüfungsantrag stellen und das Prüfungsverfahren beginnt. Es dauert im Schnitt 8-24 Monate bis die Recherche zum Stand der Technik, inklusive der Resultate der Neuheitsuntersuchung, sowie weitere Prüfbescheide vorliegen. Die Neuheit der Erfindung wird erst zu einem späten Zeitpunkt im Prüfungsverfahren untersucht, da laufend Dokumente (u. a. andere Patentanmeldungen) veröffentlicht werden, die zu Beginn des Verfahrens nicht zugänglich waren. Innerhalb des ersten Jahres nach Einreichung der Patentanmeldung in Deutschland, hat der Bewerber die Möglichkeit sein Patent auf andere Nationen mit rückwirkend gleichem Beginn des Schutzes bei der Patenterteilung durch die internationalen Ämter auszuweiten.

5 Wenn die Patentanmeldung gut formuliert ist und die zuständige Behörde der Überzeugung ist, dass ein Patent auf Grundlage des eingereichten Antrages erteilt werden kann, wird die Patenterteilung relativ schnell danach erfolgen. In der Regel müssen jedoch einige Änderungen vorgenommen werden, was unweigerlich die Dauer des Patentverfahrens verlängert. Deshalb vergehen normalerweise anderthalb bis drei Jahre, bis ein Patent in Deutschland erteilt werden kann. Soll die Patentanmeldung auch in anderen Ländern erfolgen, ist es nicht unüblich, dass das Patent erst nach zweieinhalb bis fünf Jahren erteilt wird. Die Verfahrenszeit kann natürlich auch kürzer oder länger sein. Sobald das Patent erteilt ist, gilt es jedoch rückwirkend zu dem Datum, an dem die Anmeldung zum ersten Mal erfolgt ist. 5

6 5. Kosten und Verlauf des Patentverfahrens Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Patent anzumelden. Man kann seine Erfindung entweder via eine deutsche, eine europäische oder eine internationale Behörde patentieren lassen. Da ein Patent auf dem Territorialitätsprinzip beruht, also das Patentrecht nach nationalen Regeln geografisch abgegrenzt ist, muss man sein Patent in jedem einzelnen Land und in der entsprechenden Landessprache anmelden. Eine Patentanmeldung, die in Deutschland eingereicht wurde, wird ihr Produkt deshalb nur in der Bundesrepublik und nicht in anderen Ländern vor Nachahmung schützen können. Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gilt in Deutschland. Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) schützt Ihr Produkt in bis zu 38 Ländern. Patentanmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) schützt Ihr Produkt in ca. 150 Ländern. 6 Damit das eigentliche Prüfungsverfahren der DPMA durchgeführt werden kann, muss der Bewerber eine Prüfungsgebühr von 350 bezahlen. Da man einen Berater braucht, um das Potenzial seiner Erfindung zu bewerten und den Anspruch auf Patenterteilung korrekt zu beschreiben, kostet eine Patentanmeldung mehr als bloß die Prüfungsgebühren an sich. Wie viel eine Patentanmeldung letztendlich kostet, ist davon abhängig, in wie vielen Ländern der Antrag eingereicht werden soll. Die Gesamtkosten können sich jedoch auf mehrere Tausend Euro belaufen.

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