Fachspezifische Bestimmungen für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

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1 Fachspezifische Bestimmungen für Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vm 8. September 2015 (Fundstelle: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand srgfältig erstellt; gleichwhl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernmmen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund vn Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und 2 und Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hchschulgesetzes (BayHSchG) vm 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die flgende Satzung: Inhaltsübersicht 1. Teil: Allgemeine Vrschriften Geltungsbereich Ziel des Studiums, Kmpetenzen (Lernergebnisse) Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit Zugang zum Studium, empfhlene Grundkenntnisse Kntrllprüfungen Fachprüfungsausschuss Teil: Erflgsüberprüfungen Fachspezifische snstige Prüfungen Schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I Durchschnittswerte gemäß 3 LPO I, Bereichsnten Teil: Schlussvrschriften Inkrafttreten... 5 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung... 6

2 2. 1. Teil: Allgemeine Vrschriften 1 Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsrdnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) vm 01. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Kmpetenzen (Lernergebnisse) 1 Das Fach Sprt wird vn der Fakultät für Humanwissenschaften der JMU angebten; verantwrtlich für die Durchführung sind das Sprtzentrum der JMU (hauptverantwrtlich) und das Institut für Sprtwissenschaft. 2 Es kann im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen als Unterrichtsfach studiert werden. 1 Nach erflgreichem Abschluss des Studiums besitzen die zukünftigen Sprtlehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen, mtrischen und fachpraktischen Lehr-Lern- Kmpetenzen, welche sie in Verbindung mit dem Vrbereitungsdienst zum fundierten, reflektierten Unterrichten vn Sprtarten und Bewegungsfeldern im Fach Sprt befähigen. 2 Die Abslventen verfügen im Einzelnen über flgende Kmpetenzen und Kenntnisse: sie besitzen grundlegende Kenntnisse der Sprtwissenschaft als Integratinswissenschaft und können ausgewählte Arbeitstechniken und Frschungsmethden anwenden, sie besitzen weiterführende sprtwissenschaftliche Fachkmpetenz in den Bereichen Sprtpädaggik einschließlich Sprtgeschichte und Sprtpsychlgie, Sprtbilgie/Sprtmedizin, swie Trainings- und Bewegungswissenschaft, sie verfügen über weiterführende Kmpetenzen in Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder unter besnderer Berücksichtigung der Sicherheits-, Gesundheits- und Fairnesserziehung, sie besitzen weiterführende fachdidaktische Kmpetenzen und beherrschen verschiedene Möglichkeiten der Unterrichtsanalyse, -planung und -rganisatin, sie besitzen sprt- und bewegungsspezifisches Können in ausgewählten Feldern der Sprt- und Bewegungskultur, um Bewegungen auf angemessenem Niveau ausführen und vermitteln zu können, sie verfügen über handlungsrientiertes Fachwissen, das zur Anleitung und Reflexin vn Bewegungslernsituatinen befähigt swie sie in die Lage versetzt, das Üben und Anwenden des Sprt- und Bewegungskönnens sprtwissenschaftlich zu begründen, sie können gesundheitsrelevante Fragestellungen angemessen erläutern und in die Unterrichtspraxis integrieren. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit Das Lehramtsstudium für Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen kann nur im Wintersemester begnnen werden. 1 Als Vraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen im Unterrichtsfach Sprt Mdule im Umfang vn 72 n erflgreich zu erbringen, die sich wie flgt gliedern:

3 3 Gliederungsebene Fachwissenschaft 60 Pflichtbereich 60 Fachdidaktik 12 Pflichtbereich 12 gesamt 72 (3) 1 Für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum, das sich gemäß 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LPO I auf eines der als Unterrichtsfach studierten Fächer bezieht, werden Art und Umfang der bligatrischen Begleitveranstaltung, der Betreuung im Praktikum und der zu erbringenden Aufgaben im entsprechenden Abschnitt der SFB und der zugehörigen Mdulbeschreibung geregelt. 2 Die Eingruppierung innerhalb des Lehramtsstudiums und die Verrechnung der zu erbringenden erflgt im Fach Erziehungswissenschaften und wird in den entsprechenden FSB geregelt. (4) Das Studium für das Lehramt an Realschulen hat eine Regelstudienzeit vn sieben Semestern. 4 Zugang zum Studium, empfhlene Grundkenntnisse Vraussetzung für den Zugang zum Studium ist das Bestehen einer Eignungsprüfung vr Beginn des Studiums gemäß der Verrdnung über die Qualifikatin für ein Studium an den Hchschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hchschulen (Qualifikatinsverrdnung QualV) vm 2. Nvember 2007 (GVBl. 2007, S. 767, BayRS UK/WFK) in der jeweils geltenden Fassung. Dringend empfhlen werden Grundkenntnisse im Alpinen Skilauf (Abfahrt in mittelschwerem Gelände). 5 Kntrllprüfungen In Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen werden keine Kntrllprüfungen gemäß 13 Abs. 3 LASPO durchgeführt. 6 Fachprüfungsausschuss 1 Gemäß 14 Abs. 1 Satz 3 LASPO besteht der Fachprüfungsausschuss Sprt für alle Lehrämter aus 3 Mitgliedern. 2 Die Mehrheit der Mitglieder des Fachprüfungsausschuss Sprt stellt die für die Lehramtsausbildung Sprt hauptverantwrtliche Einrichtung des rums. 3 Abweichend vn 14 Abs. 2 Satz 12 LASPO müssen die Prfessrinnen der Prfessren der Hchschullehrerinnen der Hchschullehrer über die abslute Mehrheit der Stimmen verfügen.

4 4 2. Teil: Erflgsüberprüfungen 7 Fachspezifische snstige Prüfungen Es sind keine fachspezifischen snstigen Prüfungen vrgesehen. 8 Schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I Die Mdalitäten zur Anfertigung der Schriftlichen Hausarbeit gemäß 29 LPO I sind in 26 LASPO geregelt. 9 Durchschnittswerte gemäß 3 LPO I, Bereichsnten 1 Für Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen werden die Durchschnittswerte gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPO I für die fachdidaktischen Leistungen swie für die übrigen Leistungen entsprechend den Vrschriften des 35 Abs. 1 und Abs. 2 LASPO gebildet. 2 Die Bildung der Nten der einzelnen Bereiche richtet sich nach 35 Abs. 3 bis 5 LASPO. 3 Es wird keine Nte für den Freien Bereich gebildet und ausgewiesen. 4 Bei der Ermittlung der Durchschnittswerte für die fachdidaktischen Leistungen swie für die übrigen Leistungen werden die einzelnen Bereiche wie flgt gewichtet: Durchschnittswerte für die fachdidaktischen Leistungen ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) LPO I) Gliederungsebene ECTS- Punkte Gewichtungsfaktr für Pflichtbereich 12 12/12 Fachdidaktik gesamt 12 Durchschnittswerte für die übrigen Leistungen ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b) LPO I) Gliederungsebene Bereichsnte Durchschnittswert ECTS- Punkte Gewichtungsfaktr für Bereichsnte Durchschnittswert Pflichtbereich 60 60/60 Fachwissenschaft gesamt 60

5 5 3. Teil: Schlussvrschriften 10 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden mit Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen, die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsrdnung I LPO I) vm 13. März 2008 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsrdnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) an der JMU vm 01. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 2015/2016 aufnehmen.

6 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung 6

7 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen (Verantwrtlich: Fakultät für Humanwissenschaften, Sprtzentrum (hauptverantwrtlich) und Institut für Sprtwissenschaft Legende B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursin, K = Kllquium, LV = Lehrveranstaltung(en), NUM = Numerische Ntenvergabe, O = Knversatrium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Prjekt, S = Seminar, SS = Smmersemester, T = Tutrium, TN = Teilnehmer, Ü = Übung, VL = Vrleistung(en), V = Vrlesung, = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und ist deutsch, sfern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, s legt der Dzent der die Dzentin in Absprache mit dem/der Mdulverantwrtlichen bis spätestens 2 Wchen nach LV- Beginn fest, welche Frm für die Erflgsüberprüfung im aktuellen Semester zutreffend ist und gibt dies rtsüblich bekannt. Bei mehreren benteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Mduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sfern nachflgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die Erflgsüberprüfung aus mehreren Einzelleistungen, s ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erflgreich bestanden ist. Sfern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der Mdule dieser SFB semesterweise. Mdule, in denen die Felder und Versin grau hinterlegt wurden, ermöglichen den Erwerb vn n im jeweils einschlägigen Bachelr- Studium nach Maßgabe der 41ff der LASPO ( 42 Abs. 1 Satz 3 LASPO). LPO I - Bezug: Das Mdul dient dem Erwerb vn Vraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in Frm vn Leistungspunkten (LP) gemäß der jeweils angegebenen Bestimmung der Lehramtsprüfungsrdnung I (LPO I) vm 13. März 2008 in der jeweils geltenden Fassung. Werden durch ein Mdul LP gemäß mehrerer Bestimmungen erwrben, sind diese swie die anteiligen LP einzeln aufgeführt. Versin Mdultitel Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen (72 ) Fachwissenschaft 60 ) Pflichtbereich (60 ) R- SPSG Sprtwissenschaftliche und pädaggisch-szialwissenschaftliche Grundlagen verstehen Recgnizing essential educatinal and scial issues in sprts science V1 V2 V3 6 2 NUM Klausur (ca. 60 Min.) 7) 57 I Nr. 5a) (2 ECTS- 57 I Nr. 5b) (4 ) Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 1

8 Versin Mdultitel V4 Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, R- BKSH1 Basiskmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln 1 Develping basic cmpetencies in mvement, play and sprts 1 S3 6 1 S ca.12 TN S ca. 16 TN S(3) B/NB Praktische Prüfung (ca. 5 Min.) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 7) 57 I Nr. 5e) gg) (2 ECTS- 57 I Nr. 5e) ee) (2 ECTS- 57 I Nr. 5e) cc) (2 ECTS- RS3- BKSH2 Basiskmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln 2 Develping basic cmpetencies in mvement, play and sprts 2 S3 S4 5 2 S ca.25 TN S S(3) S(4) B/NB Praktische Prüfung (ca. 5 Min.) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 7) 57 I Nr. 5e) aa) (5 ECTS- RS4- BKSH3 Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 Basiskmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln 3 Develping basic cmpetencies in mvement, play and sprts 3 S3 5 2 S ca.16 TN S S(3) B/NB Praktische Prüfung (ca. 5 Min.) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 6) ) bei Flgeseminaren ist die Belegung vn vrhergehenden Seminaren dringend zu empfehlen ; 7) 57 I Nr. 5e) bb) (2 ECTS- 2

9 Versin Mdultitel Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, 57 I Nr. 5e) cc) (2 ECTS- 57 I Nr. 5e) ff) (1 ECTS- Punkt) RS5- EKSH1 Erweiterte Kmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln und vermitteln 1 Develping advanced teaching cmpetencies in mvement, play and sprts 1 S3 S4 S5 5 2 S ca.18 TN S S(3) ca. 16 TN S(4) ca. 16 TN S(5) B/NB Praktische Prüfung (ca.10 Min.) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 6) ) bei Flgeseminaren ist die Belegung vn vrhergehenden Seminaren dringend zu empfehlen ; 7) 57 I Nr. 5e) aa) (3 ECTS- 57 I Nr. 5e) ee) (1 ECTS- Punkt) 57 I Nr. 5e) cc) 1 ECTS- Punkt) RS6- EKSH2 Erweiterte Kmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln und vermitteln 2 Develping advanced teaching cmpetencies in mvement, play and sprts 2 S3 S4 S5 8 2 S ca.16 TN S ca. 16 TN S(3) S(4) S(5) ca. 25 TN B/NB Praktische Prüfung (ca. 5 Min.) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 6) ) bei Flgeseminaren ist die Belegung vn vrhergehenden Seminaren dringend zu empfehlen ; 7) 57 I Nr. 5e) ee) (1 ECTS- Punkt) 57 I Nr. 5e) bb) (2 ECTS- 57 I Nr. 5e) ff) (2 ECTS- 57 I Nr. 5e) aa) (3 ECTS- Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 3

10 Versin Mdultitel Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, RS7- BTGV Bilgische und trainingswissenschaftliche Grundlagen verstehen Recgnizing essentials f sprts bilgy and training science V1 V2 S 6 2 S ca. 20 TN NUM Klausur (ca. 60 Min.) 4) regelmäßige Teilnahme am Seminar (mindestens 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 7) 57 I Nr. 5d) (2 ECTS- 57 I Nr. 5c) (3 ECTS- 57 I Nr. 5e)dd) (1 ECTS- Punkt) RS8- ABGV Anatmische und bewegungswissenschaftliche Grundlagen vn Fitness & Gesundheit verstehen und anwenden Recgnizing and applying fundamentals f sprts anatmy and human mvement science V1 V2 S 5 2 S ca. 20 TN NUM Klausur (ca. 60 Min.) 4) regelmäßige Teilnahme am Seminar (mindestens 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 7) 57 I Nr. 5c) (1 ECTS- Punkt) 57 I Nr. 5d) (2 ) 57 I Nr. 5e) dd) (2 ECTS- RS9- EKSH3 Erweiterte Kmpetenzen der Didaktik der sprtlichen Handlungsfelder entwickeln und vermitteln 3 Develping advanced teaching cmpetencies in mvement, play and sprts S ca.12 TN S ca. 16 TN NUM Praktische Prüfung (ca. 5 Min.) 3) nur Wintersemester 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 6) ) bei Flgeseminaren ist die Belegung vn vrhergehenden Seminaren dringend zu emp- Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 4

11 Versin Mdultitel Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, fehlen ; 7) 57 I Nr. 5e) gg) (5 ECTS- R0- LLTF Lehr-Lernkmpetenzen im Trend- & Freizeitsprt entwickeln & anwenden Develping and applying teachinglearning cmpetencies in trend and leisure time sprts 4 2 Sprtartab hängig NUM Praktische Prüfung (ca. 10 Min.) 3) nach Angebt (saisnabhängig) 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 7) 57 I Nr. 5e) hh) (4 ECTS- R1- SWFV Sprtwissenschaftliche Fachkmpetenzen vertiefen Enhancing expertise in sprts science V S 5 1 S ca. 25 TN NUM Referat (30 Min.) mit Ausarbeitung in S; 1) bnusfähig 7) 57 I Nr. 5b) (2 ECTS- und 5b) (3 ECTS- der 5d) (3 ECTS- Fachdidaktik (12 ) Hinweis: Im Rahmen des fachdidaktischen Bereichs sind gemäß 57 Abs. 1 Nr. 5 f) zwei Leistungspunkte aus praktischen Lehrübungen in einer Individual- und einer Mannschaftssprtart zu erbringen. Pflichtbereich (12 ) R2- FLL R3- FLLB Fachdidaktische Lehr- Lernkmpetenzen analysieren Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 Analyzing teaching-learning cmpetencies in physical educatin Fachdidaktische und kmpensatrische Lehr-Lernkmpetenzen anwenden und bewerten Applying and evaluating teaching- V1 V2 S 5 2 S Ca. 20 TN 7 2 ca.25 TN ca. 25TN NUM Referat (30 Min.) mit Ausarbeitung in S, NUM Praktische Prüfung in Frm eines Lehrversuchs (ca. 30 Min.) mit Ausarbeitung in der 1) bnusfähig 7) 57 I Nr. 5f) (5 ECTS- 80% der angebtenen Lehrveranstaltungen) 5

12 Versin Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 Mdultitel learning cmpetencies in physical educatin and cmpensatry activities Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (4 ) S3 ca. 25TN Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, 7) 57 I Nr. 5f) (5 ECTS- 57 I Nr. 5f bb) (2 ECTS- Im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen ist ein einsemestriges studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum zu leisten, das sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer bezieht ( 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LPO I). Die bligatrische Begleitveranstaltung wird durch das jeweils gewählte Fach angebten. Die des Mduls werden im Fach Erziehungswissenschaften verrechnet ( 10 Abs. 3 LASPO). R4- SFPB Freier Bereich (0-15 ) Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum mit Begleitveranstaltung in Lehramt Sprt- Realschule C-p prgram P.E. at secndary schls (Realschule) P S 4 1 B/NB a) Durchführung der verpflichtenden Unterrichtsversuche, Erledigung sämtlicher gestellter Aufgaben nach Maßgabe der Praktikumsschule und b) Seminararbeit (5-10 S.) 7) 34 I 1 Nr. 4 Im Rahmen des Studiums für ein Lehramt sind im Freien Bereich Mdule im Umfang vn insgesamt 15 n zu abslvieren ( 9 LASPO). Diese können in beliebiger Zusammenstellung aus den nachflgenden Bereichen erbracht werden. Freier Bereich - Fachspezifisch 6) Umfang des Praktikums gem. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LPO I Anmeldung zum Praktikum über das Praktikumsamt R5- IISV R6- FTKE Freier Bereich - Fächerübergreifend Integratin und Inklusin im und durch Sprt verstehen Evaluating inclusin in and thrugh sprts Trends im Freizeit- & Gesundheitssprt verstehen Evaluating trends in leisure and healthriented sprts activities S S 3 1 S ca. 20 TN 3 1 S ca TN B/NB Referat (ca. 30 Min.) der Hausarbeit (ca. 10 S.) der praktische Prüfung (ca. 5 Min.) der Praktische Prüfung in Frm eines Lehrversuchs (ca. 10 Min.) B/NB Referat (ca. 30Min.) der Hausarbeit (ca. 10 S.) der Klausur (30 Min.) der praktische Prüfung (ca. 5 min.) der Praktische Prüfung in Frm eines Lehrversuchs (ca. 10 Min.) 7) 22 II Nr. 3 f) 7) 22 II Nr. 3 f) 6

13 Versin Mdultitel Erflgsüberprüfung Zuvr Mdule 1) Bnusfähigkeit, 4) weitere Vraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 6) Snstiges, Das fächerübergreifende Zusatzangebt für ein Lehramt ist der jeweiligen Anlage der Ergänzenden Bestimmungen für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt zu entnehmen. Freier Bereich Fakultätsweites Angebt der Fakultät für Humanwissenschaften Das fakultätsweite Zusatzangebt der Fakultät für Humanwissenschaften für die Lehramtsstudiengänge ist der Anlage der Ergänzenden Bestimmungen der Fakultät für Humanwissenschaften für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt zu entnehmen. Schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I (10 ) - Sprt als Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Realschulen Als Vraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist im Rahmen des Studiums für ein Lehramt eine schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I anzufertigen. Diese Arbeit kann nach Maßgabe des 29 LPO I im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen in einem Fach der gewählten Fächerverbindung der im Fach Erziehungswissenschaften der gemäß 29 Abs. 1 Satz 2 LPO I fächerübergreifend angefertigt werden. R7- SHRS Schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I in Sprt im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen Thesis in sprts science NUM Schriftliche wissenschaftliche Arbeit (30 50 S.) ; Ausnahmengemäß 29 Abs. 4 LPO I 7) 29 = Übersteigt die Anzahl der Bewerber/Bewerberinnen die Zahl der verfügbaren Plätze, s erflgt die Teilnehmerauswahl nach Studienfrtschritt (Anzahl der Fachsemester) Bearbeitungsstand SFB: 04-08red2 7

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