Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

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1 V o rb eme rku ng: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht Leistungen an Schüler und Studierende vor. Schüler werden stets in Form des Zuschusses gefördert; Studierende erhalten ihre Leistungen im Regelfall zu 50 v. H. als Darlehen und zu 50 v. H. als Zuschuss. Die Mittel für die Leistungen hat zu 35 v. H. das Land aufzubringen, 65 v. H. trägt der Bund. Mit der Novellierung des BAföG wurden die Bedarfssätze um 2 % und die Freibeträge um 3 % zum erhöht. In einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landesbank Baden-Württemberg (bzw. deren Rechtsvorgängerin) ist vereinbart worden, dass die Landesbank die Finanzierung des Landesanteils der Darlehensförderung für Studierende übernimmt. Die Rückzahlung der verauslagten Beträge erfolgt jeweils nach fünf Jahren. Die Beträge sind zu verzinsen. In den Jahren 2006 bis 2010 hat das Land folgende Förderbeträge in Anspruch genommen, die ab dem Haushaltsjahr 2012 zurückgezahlt werden: 2006: 25,2 Mio. EUR 2007: 24,2 Mio. EUR 2008: 22,6 Mio. EUR 2009: 28,9 Mio. EUR 2010: 32,7 Mio. EUR In den Folgejahren wird mit Förderbeträgen in Höhe von 35,2 Mio. EUR in 2011 und 36,0 Mio. EUR in 2012 gerechnet. Die jährlich fälligen Rückzahlungsbeträge und die fälligen Zinszahlungen sind bei Tit veranschlagt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) 0,0 c) Zinsen aus Darlehen und Erstattungsansprüchen 140,0 a) 130,0 198,8 b) 188,2 c) Erläuterung: Hier werden die Zinsen aus Darlehen und Erstattungsansprüchen vereinnahmt. Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen Tilgung von Darlehen ,0 a) , ,5 b) ,8 c) Erläuterung: Hier werden die Tilgungsrückflüsse aus Darlehen vereinnahmt. Der dem Land Baden-Württemberg zustehende Anteil wird vom Bundesverwaltungsamt ermittelt und überwiesen. Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen ,0 a) ,0-80-

2 Übrige Einnahmen Anteil des Bundes an der Ausbildungsförderung ,1 a) ,1 für Schüler ,1 b) ,7 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler Anteil des Bundes an der Ausbildungsförderung ,1 a) ,3 für Studierende ,1 b) ,6 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Studierende (Zuschuss). Mehr entsprechend den höheren Ausgaben bei Tit Bundesanteil zur rückwirkenden Kostenerstattung ,0 a) ,0 an die Kommunen für die ausbildungsbedingte aus- 0,0 b) wärtige Unterbringung von Schülern mit Behinderung 0,0 c) Erläuterung: Mehr entsprechend den höheren Ausgaben bei Tit Anteil des Bundes an der Darlehensförderung für ,1 a) ,3 Studierende ,9 b) ,0 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Darlehensförderung für Studierende. Mehr entsprechend den höheren Ausgaben bei Tit Zwischensumme Übrige Einnahmen ,3 a) ,7 Gesamteinnahmen ,3 a) ,7 Ausgaben Die Tit bis sind übertragbar. Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Sächliche Verwaltungsausgaben Kosten für die Technische Durchführung des 30,0 a) 30,0 Bundesausbildungsförderungsgesetzes 13,0 b) 22,6 c) Erläuterung: Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden maschinell berechnet. Veranschlagt sind die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung der nach der Formblatt-Verordnung erforderlichen Vordrucke. -81-

3 Kosten der Programmpflege und Verfahrensbetreuung 440,0 a) 440,0 303,2 b) 396,4 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und (Landesanteil) zulässig. Mehrausgaben sind in Höhe von Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für die Pflege und Weiterentwicklung der zur Durchführung des BAföG eingesetzten EDV-Verfahren. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 470,0 a) 470,0 Zuweisungen und Zuschüsse Ersatz von Aufwendungen der Landesbank Baden ,0 a) ,0 Württemberg für die Finanzierung des Landesanteils ,2 b) bei den Darlehen an Studierende ,1 c) Erläuterung: Der bei der Landesbank Baden-Württemberg durch die Finanzierung des Darlehensanteils des Landes bei der Ausbildungsförderung für Studierende entstehende Aufwand für Zinsen und Bearbeitung wird vom Land jährlich erstattet. Der Landesanteil selbst ist vom Land nach 5 Jahren zu tilgen. Veranschlagt ist der Aufwand, der für die seit 2006 zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich entstehen wird sowie die Tilgung für den Landesanteil 2006 (im Jahr 2012) Erstattung der Verwaltungskosten aus der Durch ,8 a) ,0 führung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ,7 b) ,7 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und (Landesanteil) zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind die Verwaltungskosten, die den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken für die im Auftrag des Landes vorzunehmende Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entstehen. Den Ämtern für Ausbildungsförderung kann hieraus auch die erforderliche EDV- Ausstattung erstattet werden. Mehr wegen steigender Antragszahlen Ausbildungsförderung für Schüler ,4 a) , ,1 b) ,3 c) Erläuterung: Aus den Mitteln werden Zuschüsse gewährt (Einnahmen vgl. Tit ). Erstattungen aus übergegangenen Ansprüchen nach den 37, 38 BAföG fließen den Mitteln zu. Für Beihilfen und sonstige Förderungsbeiträge für Schüler, die nicht nach dem BAföG gefördert werden können, sind im Einzelplan 04 weitere Haushaltsmittel veranschlagt. Vgl. Vermerk bei Tit und

4 Ausbildungsförderung für Studierende ,7 a) , ,4 b) ,9 c) Erläuterung: Aus den Mitteln werden Zuschüsse gewährt (Einnahmen vgl. Tit ). Erstattungen aus übergegangenen Ansprüchen nach den 37, 38 BAföG fließen den Mitteln zu. Für Beihilfen und sonstige Förderungsbeiträge für Studierende, die nicht nach dem BAföG gefördert werden können, und an studentische Selbsthilfeeinrichtungen sind bei Kap und in den Hochschulkapiteln weitere Haushaltsmittel veranschlagt. Vgl. Vermerk bei Tit und Mehr wegen steigender Studierendenzahlen Rückwirkende Kostenerstattung an die Kommunen für ,0 a) ,0 die ausbildungsbedingte auswärtige Unterbringung 0,0 b) von Schülern mit Behinderung 0,0 c) Erläuterung: Die rückwirkende Kostenerstattung an die Kommunen erfolgt aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom BVerwG 5 C ab dem Jahr Der Bundesanteil wird bei Tit vereinnahmt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse ,9 a) ,8 Ausgaben für Investitionen Darlehensförderung für Studierende ,1 a) , ,3 b) ,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Ausgabemittel in Höhe des Bundesanteils (65 v. H.) an der Darlehensförderung für Studierende. (Einnahmen vgl. Tit ). Der von der Landesbank Baden-Württemberg bereitgestellte Finanzierungsanteil des Landes an den Leistungen (35 v. H.) wird ebenfalls über Tit abgewickelt (vgl. auch die Vorbemerkung). Mehr wegen steigender Studierendenzahlen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,1 a) ,3 Gesamtausgaben ,0 a) ,1-83-

5 Abschluss Kapitel 1408 Verwaltungseinnahmen ,0 a) ,0 Übrige Einnahmen ,3 a) ,7 Gesamteinnahmen ,3 a) ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben 470,0 a) 470,0 Zuweisungen und Zuschüsse ,9 a) ,8 Ausgaben für Investitionen ,1 a) ,3 Gesamtausgaben ,0 a) ,1 Kapitel 1408 Zuschuss ,7 a) ,4-84-

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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