ABE: Design: CS 1 Radnummer: CS S Daten: CS1 7,5x17" ET56 LK5/112/66.6 CMS 473/02
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- Kevin Grosser
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1 ABE: Design: CS 1 Radnummer: CS S Daten: CS1 7,5x17" ET56 LK5/112/66.6 CMS 473/02
2 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) Fax : +49 (0) Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot, November 2012
3 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47659*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7,5 J x 17 EH2+ Typ: CS1 757 Inhaber der ABE und Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH DE St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
4 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 47659*01 2 Die ABE-Nr erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 17 EH2+, Typ CS1 757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr WIRD/N1 vom beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom festgehaltenen Angaben. Flensburg, Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am:
5 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 47659*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
6 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 13-TAAP-0144 Seite: 1 von 3 G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E WIRD/N1 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Art: Typ: CS St. Leon-Rot Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein. Die Verwendungsbereiche wurden teilweise überarbeitet. Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. CS S I. Übersicht CS S Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mitten loch Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum CS S CS1 757 CMS473/02 ohne 112/5 66, /08 CS S CS1 757 CMS473/05 ohne 120/5 65, /08 CS S CS1 757 CMS473/06 ohne 130/5 71, /08 I.1. Antragsteller Beschreibung der Sonderräder : CMS Automotive Trading GmbH Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades I.2. Radanschluß siehe Anlage St. Leon-Rot : CMS Automotive Trading GmbH St. Leon-Rot : CS1 : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 12,6 kg Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
7 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: CS1 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung CS S: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : CS1 Radtyp : -- : CS1 757 Radausführung : -- : CS1 757 CMS473/02 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+ Typzeichen : KBA : -- Einpreßtiefe : -- : ET56 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.b Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Seite: 2 von 3 Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom III. III.1. Anbau- und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/ vom , VkBl S. 1377), Punkt Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
8 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: CS1 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: III.3. Fahrwerksfestigkeit: Seite: 3 von 3 Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age V.2. Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ CS S liegt bei 2 VOLKSWAGEN CS S liegt bei 3 PORSCHE, VOLKSWAGEN CS S liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC Wien, HPS Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
9 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: CS1 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum Fest.-Tech.-Bericht WIRD-TB Nabenkappe C Radbeschreibung CS Radschraube 1714T Radzeichnung J473_ Radzeichnung J473_ Radzeichnung J473_ Radzeichnung J473_ TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE WIEN
10 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: CS1 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Wuchtgewichte Seite: 1 von 1 Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE WIEN
11 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10 A-1230 Wien Seite: 1 von 3 T E C H N I S C H E R B E R I C H T WIRD-TB Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Art: Typ: CS Hinweise St. Leon-Rot Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mitten loch Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum CS S CS1 757 CMS473/02 ohne 112/5 66, /08 CS S CS1 757 CMS473/05 ohne 120/5 65, /08 CS S CS1 757 CMS473/06 ohne 130/5 71, /08 I.1. Hersteller Handelsmarke Beschreibung der Sonderräder Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades I.2. Radanschluß siehe Punkt I. Übersicht I.3. : CMS Automotive Trading GmbH St. Leon-Rot : CS1 : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 12,6 kg Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung CS S: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : CS1 Radtyp : -- : CS1 757 Radausführung : -- : CS1 757 CMS473/02 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+ Typzeichen : KBA : -- Einpreßtiefe : -- : ET56 Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
12 Technischer Bericht WIRD-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: CS1 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.b Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Seite: 2 von 3 Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/ , VkBl S 1377" vom geprüft.. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% CS S 120/5 65, CS S 130/5 71, CS S 112/5 66, II.3.3 Abrollprüfung: Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom " durchgeführt. Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar CS S 120/5 65, , CS S 130/5 71, , Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine Funktionsbeeinträchtigung festgestellt. Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in mm in mm in kg in kg in bar CS S 112/5 66, /50 R CS S 130/5 71, /50 R Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Ein Impact-Test nach ISO 7141 wurde mit positivem Ergebnis für alle Radausführungen durchgeführt. Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
13 Technischer Bericht WIRD-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: CS1 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: IV. Zusammenfassung: Seite: 3 von 3 Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt wird, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. V. Unterlagen: V.2. Keine VI. Allgemeine Hinweise: Radspezifische Auflagen 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen. Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC Wien, HPS Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
14 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ANLAGE: 2 Radtyp: CS1 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Fahrzeughersteller Raddaten: : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 56 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum CS S CS1 757 CMS473/02 ohne 66, /08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör : Z 85 Befestigungsteile : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Zubehör : Serie.-schr.- A Anzugsmoment der Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 639/2; 639/5; 639/4; 164; 639 : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 251 : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341* /65R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R A 51A; 71K; 721; 725; 255/60R A 73C; 74D; 76S 265/60R A; 12A; 24M Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315* /65R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L /55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 99W 725; 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458* /55R A; 248; 5KK Allradantrieb; 639/5 e1*2007/46*0459*.., L /55R17 11A; 248; 51G Heckantrieb; 235/55R A; 248; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99W 11A; 248; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 99W 11A; 248; 5JK 725; 73C; 74A 11A; 248; 5KK /55R17 101W Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
15 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ANLAGE: 2 Radtyp: CS1 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048* /55R17 51G Heckantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 99W 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 639/2 e1*2007/46*0457* /55R A; 248; 5KK Allradantrieb; /55R17 11A; 248; 51G Heckantrieb; 235/55R A; 248; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99W 11A; 248; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 99W 11A; 248; 5JK 725; 73C; 74A /55R17 101W 11A; 248; 5KK Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
16 Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ANLAGE: 2 Radtyp: CS1 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: Seite: 3 von 3 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x
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