GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM. Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung. Entwurfsbegründung
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- Paula Baumhauer
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1 GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB) Projektnummer: Datum:
2 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 1 / 11 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsanlass / Allgemeines Verfahren / Abwägung Geltungsbereich Bestehendes Planungsrecht Flächennutzungsplan Bebauungsplan (Ursprungsplanung) Innenentwicklung Planungsziele / Änderungsinhalte Örtliche Bauvorschriften Erschließung Berücksichtigung der Umweltbelange Abschließende Erläuterungen Altlasten Denkmalschutz Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk ANLAGEN: - Umweltplanerischer Fachbeitrag inkl. Artenschutzbeitrag (IPW; ) - Erläuterungsbericht zur RW-SW-Kanalisation und zum Regenrückhaltebecken für das Baugebiet Uelsen-Süd (Ingenieurbüro Lindschulte + Partner; Dezember 1998) Sofern die o.g. Anlagen nicht beigefügt sind, können diese bei der Gemeinde Uelsen, Itterbecker Str. 11, Uelsen (Telefon: 05942/209-0, Fax: , info@uelsen.de) eingesehen bzw. angefordert werden. Bearbeitung: Dipl. Ing. Matthias Desmarowitz Dipl. Ing. Moritz Richling Wallenhorst, Proj Nr IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst
3 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 2 / 11 1 Planungsanlass / Allgemeines Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage von Uelsen innerhalb des Wohnsiedlungsbereichs nördlich der Südstraße und umfasst eine Größe von ca. 0,26 ha. Der Ortskern von Uelsen ist knapp 800 m entfernt; dort befinden sich zahlreiche öffentliche und private (Versorgungs-)Einrichtungen. Übersichtsplan ohne Maßstab ( OpenStreetMap-Mitwirkende) Das Plangebiet ist derzeit unbebaut, wobei der südliche Teil der Fläche als Hausgarten durch die angrenzenden Baugrundstücke an der Beethovenstraße genutzt und der nördliche Teil brachliegt. Die Fläche ist weitgehend von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossen. Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd vor. Der Bebauungsplan wird geändert, um durch Zuschlagung der hier festgesetzten privaten Grünfläche zum angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet eine Nachverdichtung zu ermöglichen und hierbei drei zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. 2 Verfahren / Abwägung Der Rat/Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uelsen hat in seiner Sitzung am. beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 Uelsen Süd aufzustellen. Die 3. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt, da das Vorhaben als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des 13a BauGB zu qualifizieren ist.
4 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 3 / 11 Die zulässige Grundfläche überschreitet den in 13a BauGB angegebenen Schwellenwert von m² nicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird. Durch die Bebauungsplanänderung wird auch nicht die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nicht begründet. Da außerdem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, sind alle Voraussetzungen des 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Gemeinde Uelsen sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht ab. Die Gemeinde Uelsen macht hier keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen, sondern führt eine normale einmonatige öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB durch. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom... bis einschließlich... Parallel dazu wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 3 Geltungsbereich Der Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung befindet sich in der Gemarkung Uelsen, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 334/7, 334/9 sowie 336/4.
5 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 4 / 11 4 Bestehendes Planungsrecht 4.1 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Uelsen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" dargestellt. Wirksamer Flächennutzungsplan Im Bebauungsplan wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, so dass der Flächennutzungsplan gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst wird. Da das Plangebiet im wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend von der Flächendarstellung Wohnbauflächen umschlossen, wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes durch die Planung nicht beeinträchtigt. 4.2 Bebauungsplan (Ursprungsplanung) Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd vor, der seit Januar 1998 rechtsverbindlich ist. Im Rahmen der vorangegangenen Änderungsverfahren sind die textlichen Festsetzungen Nr. 2 (Anrechnung der Nicht-Vollgeschosse auf die Geschossflächenzahl) und Nr. 8 (Überschreitung der Grundflächenzahl) des Ursprungsplans ersatzlos außer Kraft gesetzt worden. Mit Ausnahme der außer Kraft gesetzten planungsrechtlichen Festsetzungen behielten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans unverändert ihre Gültigkeit.
6 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 5 / 11 Das Plangebiet ist im Ursprungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hausgarten festgesetzt. Die angrenzenden Baugebiete sind als Allgemeines Wohngebiet mit den Ausnutzungsziffern von 0,3 (Grundflächenzahl) und 0,4 (Geschossflächenzahl) festgesetzt. Es sind maximal zweigeschossige bauliche Anlagen zulässig, die in offener Bauweise errichtet werden. Die überbaubare Grundstücksfläche ist zusammenhängend festgesetzt. Der Ursprungsplan sieht eine verkehrliche Erschließung in Verlängerung der Wendeanlage an der Beethovenstraße vor; hierfür ist bereits in der Vergangenheit eine ausreichend dimensionierte Vorbehaltsfläche durch Festsetzung als verkehrsberuhigter Bereich von Bebauung freigehalten worden. Zur Eingrünung und optischen Abschirmung gegenüber der angrenzenden Südstraße ist eine Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Plangebiet Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd (Ursprungsplan) Durch die 3. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd (Ursprungsplan) teilweise überplant. Mit Inkrafttreten der 3. Änderung werden alle zeichnerischen
7 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 6 / 11 und textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans einschließlich der rechtsverbindlichen Änderungen für die überplanten Flächen unwirksam. 5 Innenentwicklung Nach der BauGB-Novellierung 2013 ist im 1 Abs. 5 BauGB der Planungsgrundsatz ergänzt worden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Daneben sind bereits mit der BauGB-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in 1 Abs. 5 BauGB sozusagen als Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Den Planungsgrundsätzen des Baugesetzbuches entsprechend hat die Innenentwicklung für die Gemeinde Uelsen große Priorität. Die Gemeinde Uelsen hat während der letzten Jahre im gesamten Gemeindegebiet die Nachverdichtung bestehender Siedlungsbereiche durch Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung von Wohnbauland im Bestand gefördert. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Nachverdichtung der vollständig erschlossen und fast vollständig von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossenen Flächen sinnvoll, da die Inanspruchnahme bislang unbebauter Freiflächen an anderer Stelle im Gemeindegebiet vermieden werden kann. Damit kann auf die Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen am Ortsrand verzichtet werden. Die öffentlichen Aufwendungen für die Erschließung sind gering, da weitgehend auf vorhandene Erschließungsanlagen zurückgegriffen werden kann. Die Nachverdichtung des Wohnsiedlungsbereichs trägt dazu bei, einseitigen Bevölkerungsstrukturen entgegenzuwirken, da vorwiegend junge Familien die Altsiedlungsbereiche beziehen. Dem Grundsatz der Innenentwicklung wird damit vollumfänglich Rechnung getragen. 6 Planungsziele / Änderungsinhalte Der Bebauungsplan wird geändert, um durch Zuschlagung der hier festgesetzten privaten Grünfläche zum angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet eine Nachverdichtung zu ermöglichen und hierbei drei zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Um zu gewährleisten, dass sich die Planung in den Siedlungsbestand einfügt, werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen als Traufen- und Firsthöhe), zur Bauweise (offen, nur Einzelhäuser) sowie zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden werden aus dem angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet übertragen. Um eine leichte Verdichtung zu ermöglichen, sind ergänzend dazu auch Doppelhäuser zulässig. Um den Charakter einer Einund Zweifamilienhausbebauung zu erhalten, ist folglich die Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude bei Doppelhaushälften auf maximal eine begrenzt.
8 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 7 / 11 Die Festsetzungen zur Höhenlage der Gebäude werden sinngemäß übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass Normalhöhennull (NHN) als unterer Bezugspunkt der Festsetzung zur Höhenlage der Gebäude gewählt wird, um eine hinreichende rechtliche Bestimmtheit der Festsetzung zu gewährleisten. Das Gelände steigt in nordwestlicher Richtung von etwa 44 m über NHN auf etwa 46 m über NHN an; im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen liegt die Geländehöhe bei etwa 44,50 m über NHN. Daher wird die maximale Höhe des fertigen Erdgeschossfußbodens auf 45,00 m über NHN festgesetzt; hierbei ist die Sockelhöhe von 0,5 m aus dem Ursprungsplan bereits berücksichtigt. 7 Örtliche Bauvorschriften Aus der Ursprungsplanung liegt eine Gestaltungssatzung mit Regelungen zur Dachausbildung und zu Einfriedungen vor, die im Grundsatz übernommen werden. In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen wird eine Mindestdachneigung von 30 Grad festgelegt, um ein Aufgreifen der angrenzenden Bestandsstrukturen zu gewährleisten. Daneben dürfen Garagen, untergeordnete Nebenanlagen sowie Gebäudeteile, die nicht den Hauptbaukörper bilden (z.b. Dachausbauten, Dacheinschnitte, Anbauten), nunmehr uneingeschränkt mit abweichender Dachneigung oder Flachdach errichtet werden, da die Dachausbildung dieser untergeordneten baulichen Anlagen das Siedlungsbild nur unwesentlich bestimmt. 8 Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt im Sinne der städtebaulichen Gesamtkonzeption des Ursprungsplans über den Beethovenweg ; hierbei wird der Stichweg entsprechend verlängert. Da die Gemeinde Uelsen die Trägerschaft der Stichstraße den unmittelbaren Anliegern überlassen möchte, wird die Zweckbestimmung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Bezeichnung Privatstraße präzisiert. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da diese Verkehrsfläche ausschließlich einer überschaubaren Zahl unmittelbarer Anlieger dient und weder Durchgangs- noch Ziel- und Quellverkehr umliegender Bereiche aufnehmen muss. Aufgrund der geringen Länge des Stichwegs besteht kein Erfordernis für eine Wendeanlage. Da der Stichweg nicht von der Müllabfuhr befahren wird, sind die Abfall-/Wertstoffbehälter/gelben Säcke etc. zur Leerung an den im Ursprungsplan festgesetzten Standorten bereitzustellen. Der ruhende Verkehr wird vollständig auf den Baugrundstücken untergebracht, wobei sich der Stellplatzbedarf nach der Niedersächsischen Bauordnung richtet. Alle erforderlichen Einrichtungen der technischen Infrastruktur sind in den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden.
9 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 8 / 11 Das zusätzlich anfallende Oberflächenwasser kann von dem bestehenden Entwässerungssystem (Regenkanal) schadlos aufgenommen und abgeleitet werden, da die Flächen des Plangebietes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 bei der hydraulischen Bemessung der RW-Kanalisation und des Regenrückhaltebeckens (RRB) bereits berücksichtigt worden sind (s. Anlage). 9 Berücksichtigung der Umweltbelange Der Bebauungsplan wird geändert, um durch Zuschlagung der hier festgesetzten privaten Grünfläche zum angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet eine Nachverdichtung zu ermöglichen und hierbei drei zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Damit dient der Bebauungsplan der Innenentwicklung und kann gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche überschreitet den in 13a BauGB angegebenen Schwellenwert von m² nicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird. Durch die Bebauungsplanänderung wird auch nicht die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nicht begründet. Da außerdem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, sind alle Voraussetzungen des 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern privat wird unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen, da eine Eingrünung des Wohnsiedlungsbereichs sowie eine Abgrenzung gegenüber der benachbarten Südstraße mittels geschlossener Sichtschutzpflanzung weiterhin beabsichtigt ist. Die Gemeinde Uelsen sieht im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht ab. Allerdings sind die umweltplanerischen Belange sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach 44 ff BNatSchG auch im beschleunigten Verfahren zu beachten. Aus diesem Grund ist ein Umweltplanerischer Fachbeitrag erstellt worden, in dem die Umweltbelange angesprochen und geprüft worden sind (s. Anlage). Die Nachverdichtung des Wohnsiedlungsbereichs ist auch aus umweltplanerischer Sicht grundsätzlich sinnvoll ist, da eine neue Flächeninanspruchnahme bislang unbebauter Bereiche (am Ortsrand) vermieden werden kann. Außerdem ist die Fläche bereits heute weitgehend von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossen.
10 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 9 / 11 Durch den geringfügigen Flächenentzug verändern sich die Rahmenbedingungen für die Klimaschutzziele weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld. Im Übrigen werden durch die grünordnerischen Festsetzungen (private Grünflächen sowie Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern) der ökologische Eingriff reduziert und die mikroklimatische Situation verbessert, da zu einer ökologischen Vernetzung, der Förderung des Kleinklimas, der optischen Abschirmung gegenüber der freien Landschaft sowie der Verschattung auf dem Grundstück beigetragen wird. Die rechtlichen Anforderungen des besonderen Artenschutzes sind auch bei der Änderung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren einzuhalten. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Umweltplanerischen Fachbeitrags ein Artenschutzbeitrag erstellt worden, in dem geprüft worden ist, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen (s. Anlage). Im Plangebiet ist laut Artenschutzbeitrag das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten aus der Artgruppe der Fledermäuse möglich und der Brutvögel wahrscheinlich. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Artenschutzes ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung aller vorhandenen Daten nach aktueller Einschätzung und unter Beachtung der folgenden Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Tatbestände zu erwarten sind und somit der Vollzug des Bebauungsplans voraussichtlich möglich ist. Brutvögel: Diejenigen Bau- und Erschließungsmaßnahmen (Entfernung von Gehölzen/ Beseitigung sonstiger Vegetationsstrukturen/ Entfernen von Nistkästen), die zu einer Entfernung aller Brutmöglichkeiten und damit zu Erfüllung möglicher artenschutzrechtlicher Tatbestände führen, müssen nach Abschluss der Brutsaison und vor Beginn der neuen Brutsaison der Vögel (also zwischen dem 01. August und 01. März) stattfinden. Sollte die Entfernung von Gehölzen/Beseitigung sonstiger Vegetationsstrukturen/Entfernung von Nistkästen außerhalb des genannten Zeitraumes erforderlich sein, sind unmittelbar vor dem Eingriff diese Bereiche/Strukturen durch eine fachkundige Person auf ein Vorkommen von aktuell besetzten Vogelnestern zu überprüfen. Von der Bauzeitenbeschränkung kann abgesehen werden, wenn durch die Überprüfung der fachkundigen Person festgestellt wird, dass keine Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten durch die Baufeldräumung zu befürchten sind. Beim Feststellen von aktuell besetzten Vogelnestern ist die Untere Naturschutzbehörde zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Fledermäuse: Abrissarbeiten an den Nebenanlagen (Gartenhütte) sind außerhalb der Sommeraktivitätszeit der Fledermäuse und somit zwischen dem 31. Oktober und 01. März (bestenfalls während einer Frostperiode in den Monaten Dezember, Januar, Februar) durchzuführen. Sollte eine Durchführung dieser Arbeiten während der Sommeraktivitätszeit der Fledermäuse erforderlich sein, sind diese Bereiche/Strukturen auf eventuellen Besatz mit Individuen der Artgruppe Fledermäuse zu überprüfen. Beim Feststellen von Fledermausbesatz ist das weitere Vorgehen mit der Untere Naturschutzbehörde abzustimmen. Insgesamt sind aus diesen Gründen nach Umweltplanerischem Fachbeitrag keine erheblichen Beeinträchtigungen der naturschutzfachlichen Schutzgüter zu erwarten sind.
11 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 10 / Abschließende Erläuterungen 10.1 Altlasten Nach Kenntnisstand der Gemeinde Uelsen sind Altlasten weder innerhalb des Plangebiets noch in der näheren Umgebung vorhanden Denkmalschutz Baudenkmale Weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung sind Baudenkmale vorhanden. Denkmalschutzbelange sind daher nicht berührt. Archäologische Denkmalpflege / Bodenfunde Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege - Referat Archäologie - Stützpunkt Oldenburg, Ofener Straße 15, Oldenburg, gemeldet werden (Telefon: 0441/ ). Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
12 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung 11 / Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk Der Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wurde im Auftrag und im Einvernehmen mit der Gemeinde Uelsen ausgearbeitet. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG... Desmarowitz Diese Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung hat gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom. bis einschließlich. öffentlich ausgelegen. Uelsen, den Bürgermeister Gemeindedirektor
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