Amtsblatt für den Landkreis Northeim
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- Horst Junge
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1 Amtsblatt für den Landkreis Northeim Jahrgang 2019 Northeim, den Nr. 3 Inhalt: A. Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Verkehr am Abstimmungsbekanntmachung des Bürgerentscheides zum Erhalt des Jugendfreizeitheims in Silberborn am Bekanntmachung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid zum Erhalt des Jugendfreizeitheims Silberborn Bekanntmachung der Sitzung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid zum Erhalt des Jugendfreizeitheims Silberborn am Abstimmungsbekanntmachung über den Zusammentritt der Briefabstimmungsvorstände für den Bürgerentscheid zum Erhalt des Jugendfreizeitheims in Silberborn am B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden Stadt Einbeck Bekanntmachung Lausebrink Gebietsabgrenzung Lausebrink Herausgeber: Landkreis Northeim, Medenheimer Str. 6 8, Northeim Erscheint grundsätzlich jeden Freitag (außer feiertags), Redaktionsschluss ist jeweils donnerstags Uhr Auskunft, Einsichtnahme und Einzelexemplare: Referat 2 Personal und Finanzen Tel , amtsblatt@landkreis-northeim.de. Das Amtsblatt kann auf der Internetseite kostenlos eingesehen werden.
2 - 2 - Satzung Wirtschaftsplan Stadtentwässerung Bekanntmachung Satzung Wirtschaftsplan Gemeinde Katlenburg-Lindau Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Stadt Moringen Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kinderhort C. Amtliche Bekanntmachung anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Abwasserverband Harstetal Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Ev.-luth. Kirchenkreisverband Harzer Land und Leine-Solling Kirchenamt Northeim Nachtrag zur Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Stöckheim in Northeim, Ortsteil Stöckheim ZVSN Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen Bekanntmachung der 4. Sitzung der Verbandsversammlung am
3 Landkreis Northeim Die Landrätin Öffentliche Bekanntmachung Es findet eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Verkehr am Dienstag, um 16:00 Uhr, im Besprechungsraum 2, Medenheimer Str. 6/8, Northeim statt. Tagesordnung: Drs. Nr. Titel 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 675/19 2 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Verkehr am Einwohnerfragestunde 674/19 4 Bericht über den aktuellen Geschäftsverlauf und die sich abzeichnende weitere Entwicklung der EAM GmbH und Co. KG 676/19 5 Gründerkultur im Landkreis Northeim; Angebot einer qualifizierten Gründerberatung als Dienstleistung durch Gründerberatung MOBIL Göttingen 678/19 6 Fachwerk5eck; Antrag auf Beteiligung an den Projektkosten 679/19 7 Antrag der FDP/GfE-Kreistagsgruppe; Landesgartenschau für Bad Gandersheim und den Landkreis zum Erfolg machen 680/19 8 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion; Forcierung der Förderung des Radverkehrs im Landkreis Northeim sofort 681/19 9 Verordnung über die Beförderungsentgelte und bedingungen für den Taxenverkehr im Landkreis Northeim 682/19 10 Weiterentwicklung des "Welcome Centre" 11 Mitteilungen und Anfragen 12 Einwohnerfragestunde
4 Abstimmungsbekanntmachung Bürgerentscheid zum Erhalt des Jugendfreizeitheims in Silberborn am 27. Januar 2019 Wie der Bekanntmachung des Abstimmungstages, des Abstimmungsgegenstandes und der Begründung der Initiatoren für den Bürgerentscheid vom 19. November 2018 (Amtsblatt Nr. 44 aus 2018; S. 368 f.) zu entnehmen, findet am 27. Januar 2019, in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr, der Bürgerentscheid zum Erhalt des Jugendfreizeitheims in Silberborn im Landkreis Northeim statt. Bei dem genannten Bürgerentscheid ist über folgende Frage abzustimmen: Sind Sie dafür, dass der Betrieb der kommunalen Einrichtung Jugendfreizeitheim Silberborn in der Trägerschaft des Landkreises Northeim über den hinaus fortgesetzt wird? Darüber hinaus weise ich auf Folgendes hin: 1. Die Abstimmungsbezirke und die Abstimmungsräume ergeben sich aus den Abstimmungsbenachrichtigungen. Abweichend weise ich auf folgende Änderung der Abstimmungsräume hin: Gemeinde Kalefeld 1. Abstimmungsbezirk Echte 04 Abstimmungsraum: Haus der Kirche Bei der Kirche Kalefeld-Echte 2. Abstimmungsbezirk Echte 05 Abstimmungsraum: Aula der Grundschule Altes Amt In der Trift Kalefeld-Echte 2. Die amtlich hergestellten Stimmzettel werden im Abstimmungsraum bereitgehalten. 3. Zur Abstimmung sollte die Abstimmungsbenachrichtigung mitgebracht werden, da dies dem Abstimmungsvorstand die Arbeit erleichtert. Darüber hinaus haben sich die Abstimmenden, bei Verlangen des Abstimmungsvorstandes, auszuweisen. 4. Jede abstimmende Person hat eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welcher Antwort die Stimme gelten soll. 5. Die Abstimmungsberechtigten die keinen Abstimmungsschein besitzen, können ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Abstimmungsraum abgeben.
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9 BEKANNTMACHUNG Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13 Lausebrink, 3. Änderung (Stadt Einbeck) Der Rat der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 13 Lausebrink, 3. Änderung (Stadt Einbeck) aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 Lausebrink, 3. Änderung wurde ebenfalls beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet durch die Änderung einzelner Festsetzungen ein Bebauungskonzept für Geschosswohnungen ermöglicht werden. Die Lage und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtskarte. Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung liegt im Neuen Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen in Einbeck, Teichenweg 1, Zimmer 215 (2. OG) für jede Person zur Einsicht während der Dienststunden aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 Lausebrink, 3. Änderung in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB genannten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Einbeck unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind ( 215 Abs. 1 BauGB). Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gilt der vorstehende Satz entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des NKomVG ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Einbeck unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht wurde. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Einbeck, den Die Bürgermeisterin gez. Dr. Sabine Michalek
10 Gebietsabgrenzung Bebauungsplan Nr. 13 "Lausebrink", 3. Änderung Stadt Einbeck, Landkreis Northeim Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2017 M.1:1.000 Plangeltungsbereich B-Plan Nr. 13 "Lausebrink" 3. Änderung Das Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt Einbeck
11 - 1 - Wirtschaftsplan 2019 Stadtentwässerung Einbeck Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom (veröffentlicht im Nieders. GVBl, Seite 576) hat der Rat der Stadt Einbeck in seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Einbeck für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Erfo l g s p l a n in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Jahresüberschuss Euro Euro Euro im Ve rmögens pl an in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Euro Euro festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan wird auf Euro festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Einbeck, STADT EINBECK L. S. gez. (Dr. Sabine Michalek) Bürgermeisterin
12 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes der Stadtentwässerung Einbeck für das Wirtschaftsjahr 2019 Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 130 Abs. 3 in Verbindung mit 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Northeim am erteilt worden. Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 21. Januar 2019 bis einschließlich 29. Januar 2019 zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Einbeck GmbH, Grimsehlstraße 17, Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Einbeck, den 17. Januar 2019 STADT EINBECK Die Bürgermeisterin gez. Dr. Sabine Michalek
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14 Haushaltssatzung der Gemeinde Katlenburg-Lindau für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des $ 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Katlenburg-Lindau in der Sitzung am 13. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.3 der außerordentlichen Erträge 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf l Euro l Euro 0 Euro 0 Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen ftlr Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen ftlr Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro Euro Euro Euro Euro Euro festgesetzt Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von Euro veranschlagt. $ 4 Der Höchstbetrag. bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt.
15 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer $ ftlr die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke(Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 370 v.h 360 v.h 380 v. H Katlenburg-Lindau, den Ort Datum der Ausfertigung Bürgermeister
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