Beschluss (einstimmig):
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- Brit Kranz
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Transkript
1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10. März Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals -Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Berechnungsmethode- (Drucks. 66) 1. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 1,8 v.h. festgesetzt. 2. Die kalkulatorischen Zinsen werden wie bisher nach der Restwertmethode ermittelt Südsalz GmbH -Aufsichtsratswahlen- (Drucks. 67) Dem Aufsichtsrat der Südwestdeutsche Salzwerke AG werden zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats der Südsalz GmbH für die neue Amtszeit ( ) Herr Oberbürgermeister Mergel und Herr Erster Bürgermeister Diepgen vorgeschlagen Weiterentwicklung der kooperativen Ganztagsschulen nach dem Heilbronner Weg unter Einbindung der Landesgesetzgebung für Ganztagsgrundschulen und der Jugendhilfe (Drucks. 30) 1. Der Heilbronner Weg, in dessen Rahmen die Jugendhilfe erzieherischen Bedarf gefährdeter Kinder mit Angeboten unmittelbar in der Schule abdeckt, wird fortgesetzt. Die Verwaltung legt auf Grundlage der im Sachverhalt der Gemeinderats
2 drucksache Nr. 30 dargestellten Eckpunkte bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Konzeption vor. 2. Die im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 30 dargestellten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Heilbronner Wegs unter Einbindung der Ganztagsschulgesetzgebung des Landes und der Jugendhilfe werden beschlossen. 3. Ziel ist der flächendeckende, bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschule in den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen gemäß Schulgesetz. Damit soll das erfolgreiche Ganztagsangebot der Stadt Heilbronn, das eine weit über dem Landesdurchschnitt liegende Nachfrage erfährt, in seiner hohen Qualität fortgesetzt werden. In diesem Rahmen wird für das Stadtgebiet Heilbronn eine 70-prozentige Inanspruchnahme innerhalb der dargestellten Varianten an den Grundschulen bis zum Jahr 2020 erwartet. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Stand der Umsetzung. 4. Die Verwaltung wird zum Haushalt 2017 die Bereitstellung der erforderlichen Mittel beantragen Ausscheiden von Herrn Heiko Auchter aus dem Bezirksbeirat Klingenberg (Drucks. 56) Es wird festgestellt, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Herrn Heiko Auchter aus dem Bezirksbeirat Klingenberg vorliegt Benennung eines Platzes und einer Brücke am Europaplatz (Drucks. 34) 1. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 34 blau dargestellte Straße wird die Bezeichnung Am Europaplatz aufgehoben. 2. Der in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 34 rot dargestellte Platz erhält die Bezeichnung Bildungscampus 3. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 34 grün dargestellte Brücke erhält die Bezeichnung Campusbrücke - 2 -
3 Neuordnung der Freiflächen/Feldflure in Frankenbach und Neckargartach -Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sowie Entwicklungskonzept KulturLandschaftsPark (Drucks. 4) Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Bürger- und Ämterbeteiligung entwickelten Projektvorschläge (siehe Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 4) zur K e n n t n i s. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung und der Anregungen der betroffenen Ämter, ein landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept KulturLandschaftsPark für die Freiräume in Neckargartach und Frankenbach zu erstellen Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau Ausstellungskonzeption- -Beitritt zum Forschungsprojekt Morgenstadt- -Gestaltungshandbuch- -Investorenauswahlverfahren- -Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Neckarbogen- (Drucks. 57, 62, 55, 55 a, 68, 68 a, 68 b, 68 c, 65) -Allgemeine Aussprache Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau Ausstellungskonzeption- (Drucks. 57) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt die Vorentwurfsplanung zur Ausstellungskonzeption Bundesgartenschau Heilbronn 2019 zur K e n n t n i s. Der Gemeinderat nimmt die Umsetzung des Teilbereichs Inzwischenland in der vorgesehenen pflanzlichen Rahmenstruktur als temporäre, schattierende Pappelstruktur und die Verwertung des Pappelwaldes als Energiepflanzen nach Abschluss der Bundesgartenschau im Jahr 2019 zustimmend zur K e n n t n i s
4 Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau Beitritt zum Forschungsprojekt Morgenstadt- (Drucks. 62) Die Stadt tritt dem Verbundforschungsprojekt "Morgenstadt: City Insights" bei Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau Gestaltungshandbuch- (Drucks. 55, 55 a) Beschluss (mehrheitlich): Der Gemeinderat beschließt das Gestaltungshandbuch vom Februar 2015 als Leitlinie für die Aufsiedlung im neuen Stadtquartier Neckarbogen mit der Maßgabe, dass 1. folgende Antragsgegenstände des gemeinsamen Antrags der CDU, SPD und FDP vom 10. März 2015 im weiteren Verfahren berücksichtigt werden: Das Gestaltungshandbuch soll nach der Vergabe der Grundstücke für die Modellbebauung durch den Gemeinderat evaluiert und permanent fortgeschrieben werden, bezüglich des Qualitätsstandards sowie der Praxistauglichkeit. Zu Konstruktionsweisen / nachhaltige Baustoffe (Seite 28): Zu streichen ist Homogen bedeutet die Vermeidung..., neu stattdessen: Schichtkonstruktionen sind zulässig, soweit sie rezykliert werden können. Unzulässig sind fossile Dämmstoffe (Polystyrol etc.). Konstruktionsweisen / ökologische Bauweise (Seite 28): Zu streichen: Alternativ zum Holzbau..., neu stattdessen: Gleichwertig zum Holzbau ist die Errichtung von Gebäuden in Massivbauweise, sofern die Materialien rezyklierbar, von einander trennbar sind. Die Dachbegrünung ist eine Muss-Bestimmung. Dachgärten (Hochfrisuren) sind eine Soll-Bestimmung. Den Eigentümern wird nach der BUGA freigestellt, wem sie ihre Dachterrassen zur Verfügung stellen. Die Stadt wünscht aber, dass während der BUGA einzelne Dachterrassen zugänglich gemacht werden können, ohne dass dies eine zwingende Voraussetzung für die Grundstücksvergabe ist. Für die Hausgemeinschaft sollte als Gemeinschaftsflächen ein besonderes Augenmerk den Innenhöfen gelten, um die Urbanität des Stadtteils zu stärken. Zu Materialität / Erscheinungsbild (Seite 48): Auf den ersten Abschnitt wird verzichtet. Ergänzt wird im jetzigen Absatz nach Zinkblech: ebenso möglich sind - 4 -
5 Fassaden aus Naturstein, insbesondere Sandstein, Klinkerfassaden, vorgehängte und hinterlüftete Fassaden aus Glas, Metall oder nicht fossilen Kunststoffen. 2. die Seiten 50 und 51 des Gestaltungshandbuchs gestrichen werden. Die Farbgebung soll baufeldweise harmonisch sein. Insgesamt soll jedoch eine große Varianz der Farbgebung ermöglicht werden, wobei grelle Farbgebungen ausgeschlossen sind. Das Gestaltungshandbuch ist die Grundlage für die Arbeit der Projektentwicklung Neckarbogen und der Baukommission Neckarbogen Stadtquartier Neckarbogen / Bundesgartenschau Investorenauswahlverfahren- (Drucks. 68, 68 a, 68 b, 68 c) Beschluss (mehrheitlich): 1. Das Investorenauswahlverfahren für die Modellbebauung Neckarbogen wird mit den im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 68 unter Ziffer 2 dargestellten Eckpunkten genehmigt: a) Ein Interessent kann sich auf eine beliebige Anzahl von Grundstücken bewerben. Für jedes Grundstück ist eine Planung und Konzeption einzureichen. Je Architekt können maximal zwei, nicht nebeneinanderliegende Grundstücke, überplant werden (vgl. Ziffer Nr. 2.2 im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 68). b) Entscheidend für die "Anhandgabe" von Grundstücken sind die Qualitätskriterien und die Konzeptidee bzw. die Eigenschaft als Baugruppe (vgl. Ziffer Nr. 2.3 in Verbindung mit Ziffer 2.8 im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 68). c) Basis für die Verkaufsentscheidungen ab Dezember 2015 sind konkretisierte Vorplanungen (vgl. Ziffer Nr. 2.7 im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 68). d) Angestrebt wird in jedem Baufeld eine Baugruppe (vgl. Ziffer Nr. 2.8 im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 68). 2. Die Einrichtung eines Bewertungsgremiums gemäß Ziffer 2.5 des Sachverhalts in Gemeinderatsdrucksache Nr. 68 wird genehmigt. Das Bewertungsgremium besteht aus dem Oberbürgermeister kraft Amtes, 6 Vertretern des Gemeinderates und der Baukommission. 3. Die Einrichtung einer Baukommission gemäß Ziffer 2.6 des Sachverhalts in Gemeinderatsdrucksache Nr. 68 wird genehmigt. Die Baukommission besteht aus dem - 5 -
6 Baubürgermeister kraft Amtes sowie fünf Fachberatern, welche nicht bei der Planung und beim Verfassen des Gestaltungshandbuchs mitgearbeitet haben. 4. Die Baukommission, die Bewertungskommission und der Gemeinderat können in begründeten Einzelfällen auch Abweichungen vom Gestaltungshandbuch zulassen. 5. Der Verkaufspreis der Grundstücke innerhalb der Modellbebauung wird wie folgt festgelegt: a) Für die Grundstücke J2, J3, J4, J5, J6 und J7 beträgt der Verkaufspreis 530 EUR je qm. b) Für die Grundstücke H1, H2, H3, H4, H5, H6, H7, H8, I1, I2, I3, I4, I5, J1, J8, J9, J11 und J12 beträgt der Verkaufspreis 590 EUR je qm. c) Für das Grundstück J10 beträgt der Verkaufspreis 620 EUR je qm. d) Für die Grundstücke H9, H10, I6 und I7 beträgt der Verkaufspreis 640 EUR je qm Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Neckarbogen II -Entwurfsbeschlussund Bebauungsplan 19/16 Heilbronn/Biberach/Böckingen/Frankenbach, Neckarbogen Ost -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 65) 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Neckarbogen II vom 17. November 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 13. Februar 2015 mit Umweltbericht vom 12. August Der Bebauungsplan 19/16 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08A/3, 19/1, 09B/20 Neckarbogen Ost für die Flurstücke Nrn. im Geltungsbereich A (Gemarkung Heilbronn): 1/53, 1/68, 1/69, 1/71, 890, 892, 898/3 (alle teilweise), 934/2, 953 (teilweise), 954 (teilweise), 955, 1331/9 (teilweise), im Geltungsbereich B (Gemarkung Böckingen): 979, 981/1 im Geltungsbereich C (Gemarkung Böckingen): 2826, 2872 im Geltungsbereich D (Gemarkung Frankenbach): 2036, 2114/1, 2117 im Geltungsbereich E (Gemarkung Biberach): 625 im Geltungsbereich F (Gemarkung Heilbronn): 3750/1-6 -
7 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 13. Februar 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Dem Bebauungsplan liegen die Begründung vom 13. Februar 2015 mit Umweltbericht vom 11. Februar 2015 sowie der städtebauliche Rahmenplan Modellprojekt Neckarbogen vom 30. Oktober 2013, die schalltechnische Untersuchung vom 13. November 2014 des Büros Heine + Jud aus Stuttgart, die lufthygienische Untersuchung vom 28. Juli 2014 des Ingenieurbüros Rau aus Heilbronn sowie das Klimagutachten vom 30. Juli 2014 des Ingenieurbüros Rau aus Heilbronn zugrunde. 3. Die vom Gemeinderat am 24. Juli 2013 beschlossenen planexternen Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß der Gemeinderatsdrucksache Nr. 65 beiliegenden Tabelle vom 13. Februar 2015 neu zugeordnet. 4. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung folgender planexterner Ausgleichsmaßnahme auf städtischem Grundstück: Auf dem Flurstück Nr in Heilbronn-Böckingen (Ziegeleipark) ist ein Nistkasten für höhlenbrütende Vögel anzubringen Bebauungsplan 06B/19 Heilbronn, Südbahnhof 1. Änderung -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 63, 63 a) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 06B/19 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06B/15 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Südbahnhof 1. Änderung für die Flurstücke Nrn. 5066, 5542 (teilweise), 5586/3 (teilweise), 12135, 12136, 12137, 12138, 12139, 12140, 12141,12142, 12142/1, 12144, 12145, 12146, und wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 4. März 2015 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 06B/19 Heilbronn Südbahnhof 1. Änderung vom 4. März 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 4. März 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 4. März 2015, der Gestaltungsplan des Büros Mattes Riglewski, Heilbronn vom 18. Februar 2015 sowie die - 7 -
8 schalltechnische Untersuchung des Büros FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz, Kaiserslautern vom 9. Februar Vorhabenbezogener Bebauungsplan 49B/39 Heilbronn/Sontheim, Charlottenstraße 194 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks.73) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 49B/39 Heilbronn/ Sontheim zur Änderung der Bebauungspläne 49B/5 und 49B/10 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Charlottenstraße 194 für die Flurstücke Nrn. 5259/2 und 5260/2 teilweise, Flur Heilbronn, und 3999 teilweise Flur Sontheim, wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Büros Koch + Käser aus Untergruppenbach vom 16. Februar 2015 umgrenzt. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 49B/39 Heilbronn/Sontheim Charlottenstraße 194 vom 16. Februar 2015 des Büros Koch + Käser aus Untergruppenbach wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 16. Februar 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16. Februar 2015 des Architekturbüros WERNER - Architekten aus Heilbronn. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 16. Februar 2015, der Gestaltungsplan vom 12. November 2014 des Büros Umweltplanung Dr. Münzing aus Flein und die schaltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud aus Stuttgart vom 12. November Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Böllinger Höfe Süd -Entwurfsbeschlussund Bebauungsplan 44C/13 Heilbronn-Neckargartach, Böllinger Höfe Süd II -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 69) Beschluss (1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen): - 8 -
9 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Böllinger Höfe Süd vom 30. Januar 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 30. Januar 2015 mit Umweltbericht vom 30. Januar Der Bebauungsplan 44C/13 Heilbronn-Neckargartach zur Änderung des Bebauungsplans 44C/12 Böllinger Höfe Süd II für die Flurstücke Nrn (Feldweg, teilweise), 2928/6 (teilweise), 6230/3 (teilweise), 6464, 6615/3 (teilweise), 6620, 6620/1 (Feldweg), 6620/2-6, 6625, 6626, 6630/1 (Feldweg, teilweise) und Geltungsbereich Teilgebiet A sowie Flurstück Nr. 6608/10 (teilweise) - Geltungsbereich Teilgebiet B nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 30. Januar 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 30. Januar 2015 mit Umweltbericht vom 30. Januar 2015 der G.i.V., Stuttgart, und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 30. Januar 2015 der GefaÖ, Walldorf, die schalltechnische Untersuchung vom 5. August 2014 von W&W Bauphysik, Leutenbach, die Untersuchung zu klimatischen Auswirkungen vom 10. November 2014 des IB Rau, Heilbronn. 3. Die Durchführung planexterner Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken (Anlegen und dauerhafte Pflege zum Maßnahmenerhalt) wird wie folgt beschlossen: Blühstreifen/Schwarzbrache auf zwei Erdwegen im Gewann Gänsäcker - M4 (Flurstück Nr. 6407/1; circa 520 m²) und Flurscheide (Flurstück Nr. 2781; circa 430 m² und 170 m²) Laichgewässer für Amphibien (Flurstück Nr. 6609, Gewann Viehweide) - KM 1 Abbuchung vom Ökokonto der Stadt Heilbronn Bebauungsplan 40/12 Heilbronn-Neckargartach, Böckinger Straße -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 50) Die Aufstellung des Bebauungsplans 40/12 Heilbronn-Neckargartach, zur Änderung der Bebauungspläne 39/4, 39/5, 39/7, 39/9, 40/1 und der Ortsbausatzung 1939 Böckinger Straße für die Flurstücke Nrn. im Geltungsbereich A: 4742 teilweise (Im Fleischbeil), 4862/3, 4867/2, 4867/7 bis 4867/11, 4868, 4868/1, 4870/1, 4875, 4876/1, 4877, 4878, 4879, 4879/1, 4880, 4880/1, 4880/2, 4880/3, 4881, 4882, 4883, 4884/1, 4885, 4886, 4945, 4948, 4948/1, 4949, 4950, 4952, 4953, 4965/1, 4965/4, 4968, 4968/1, 4970, 4971/1, 4971/2, 4972, 5105, 5105/1 und
10 im Geltungsbereich B: 2/1, 5 teilweise, 7 teilweise, 7/1, 11, 13/2, 64, 65 teilweise (Leinbachstraße), 80/12, 5204 teilweise, 5232/1 bis 5232/4, 5244/1, 5244/2 und 5244/4 wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 13. Februar 2015 umgrenzt Veränderungssperre für den Bereich der Flurstücke 4883 und 4884/1, Heilbronn-Neckargartach (Böckinger Straße ) -Satzungsbeschluss- (Drucks.51) Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Flurstücke 4883 und 4884/1, Heilbronn-Neckargartach Nachdem vom Gemeinderat am 10. März 2015 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 40/12 Heilbronn-Neckargartach, Böckinger Straße, gefasst worden ist, hat er am 10. März 2015 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 40/12 Heilbronn- Neckargartach, Böckinger Straße, wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstücke Nrn und 4884/1 in Heilbronn- Neckargartach. Maßgebend ist der Lageplan vom 13. Februar Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 des BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden
11 Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des BauGB erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen II -Satzungsbeschluss- (Drucks. 15) Aufgrund des 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 10. März 2015 die Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen II beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt- Böckingen II umfasst das Flurstück mit der Flurstücksnummer Heilbronn-Böckingen 4866/1. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 9. Januar 2015 umgrenzt. 2 Teilaufhebung Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gemäß 1 dieser Satzung wird die Erhaltungssatzung Alt-Böckingen gemäß 172 Abs. 1 BauGB aufgehoben. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft
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