Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium. Begleitung von Schulentwicklungsprozessen.

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1 Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Begleitung von Schulentwicklungsprozessen In Kooperation von Technische Universität Dortmund (Fakultät 12 Erziehungswissenschaft und Soziologie, Zentrum für Weiterbildung) und dem Verein zur Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Dortmund e.v., Bereich Dortmunder Akademie für Pädagogische Führungskräfte Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung 2 Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen 3 Bewerbung und Zulassung 4 Gebühren 5 Dauer und Umfang des Studiums 6 Struktur und Aufbau des Studiums sowie des Lehrangebots 7 Prüfungsausschuss 8 Zertifikatsprüfung / Zertifikat 9 Studienarbeit 10 Schweigepflicht 11 Durchführung der Prüfung 12 Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen 13 Studienverlaufsplan 14 Studienberatung 15 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anhang: Themen und Inhalte der einzelnen Module des weiterbildenden Studiums Begleitung von Schulentwicklungsprozessen. 1

2 I Allgemeines 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung (1) Das weiterbildende Studium Begleitung von Schulentwicklungsprozessen zielt auf den Erwerb umfangreicher Kenntnisse im Bereich der Prozessberatung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen ihre eigene Beraterrolle kennen und sammeln Erfahrungen als Schulentwicklungsprozessberater in einem Praxisprojekt in einer Schule. Sie werden befähigt, selbstständig Entwicklungsprozesse in Bildungseinrichtungen zu begleiten. Die Inhalte der Weiterbildung umfassen u.a. folgende Themengebiete: - Beratungsverständnis, Beraterrolle, Ablauf eines Beratungsprozesses - Arbeit mit Schulleitung und Steuergruppen als Adressaten der Beratung - Organisationsdiagnose - Gesprächsformen und Umgang mit Widerstand - Projektmanagement - Qualitätsmanagement, interne Evaluation und Umgang mit Daten - Gesundheitsförderung - Großgruppendidaktik - Feldphase: Diagnose und Kurzberatung einer Schule - Bildung von Coaching-Gruppen (2) Die Dortmunder Akademie für Pädagogische Führungskräfte (DAPF) dient der Förderung und Qualifizierung pädagogischen Führungspersonals im Bildungswesen. Sie bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot im Rahmen von speziellen, als besonders wichtig erkannten Zukunftsfeldern pädagogischer Führung an. (3) Das weiterbildende Studium Begleitung von Schulentwicklungsprozessen wird durch eine Zertifikatsprüfung abgeschlossen. Durch sie soll festgestellt werden, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kenntnisse und Fähigkeiten in der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen erworben haben und diese auf Probleme und Gegebenheiten in Schulen anzuwenden in der Lage sind. 2 Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Studium richtet sich an Leiter von Schulentwicklungsgruppen, Schulberater und Coaches, Interessierte an Schulentwicklung mit Vorerfahrung. (2) Zum weiterbildenden Studium können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen aufweisen: - Ein abgeschlossenes Studium - Im Regelfall eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem für das Studium relevanten Bereich. 3 Bewerbung und Zulassung (1) Über die Zulassung und Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Ausschuss der Technischen Universität Dortmund. Mitglieder sind je ein/e Vertreter/in folgender Einrichtun- 2

3 gen: Zentrum für Weiterbildung (Vertreter: Geschäftsführender Leiter) und Fakultät 12 Erziehungswissenschaft und Soziologie (Vertreter: Hochschullehrer). (2) Bewerbungen sind an das Zentrum für Weiterbildung der TU Dortmund zu richten. (3) Der Bewerbung ist ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium (in Kopie) beizufügen. 4 Gebühren Für die Teilnahme an dem Studium ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe den Bekanntmachungen des Veranstalters zu entnehmen ist. Die Gebühr wird zusätzlich auf dem rechtlich verbindlichen Anmeldeformular vermerkt. Sie entsteht auch bei vorzeitigem Abbruch des Studiums in voller Höhe. 5 Dauer und Umfang des Studiums (1) Die Studienzeit beträgt einschließlich der Prüfungsleistungen in der Regel 18 Monate. Die Teilnehmer/innen absolvieren das Studium in der Regel berufsbegleitend. (2) Der Studienumfang beträgt insgesamt 152 Unterrichtsstunden (19 Präsenztage) und gliedert sich in 9 Bausteine. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Die Lerneinheiten werden entweder an einzelnen Werktagen, an Wochenenden oder in Blockveranstaltungen an aufeinander folgenden Werktagen (auch in Schulferienzeiten) absolviert. (3) Die Anmeldung erfolgt immer für das gesamte Kursangebot. II Studium und Prüfung 6 Struktur und Aufbau des Studiums sowie des Lehrangebots Die Module finden im Regelfall innerhalb von 18 Monaten nach Start des Studiums zu den vorab festgelegten Terminen statt. Angaben zu den Themen und Inhalten der Module finden sich im Anhang dieser Ordnung. Die Zertifikatsprüfung findet im Regelfall im Rahmen des letzten Bausteins des Studiums oder innerhalb von 2 Monaten nach dem letzten Baustein des Studiums statt. 7 Prüfungsausschuss Über Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Ausschuss der Technischen Universität Dortmund. Mitglieder sind je ein/e Vertreter/in folgender Einrichtungen: Zentrum für Weiterbildung (Vertreter: Geschäftsführender Leiter) und Fakultät 12 Erziehungswissenschaft und Soziologie (Vertreter: Hochschullehrer). 8 Zertifikatsprüfung / Zertifikat (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung ist die Teilnahme an mindestens 85 % der gesamten Präsenzzeit des Studiums. 3

4 (2) Das weiterbildende Studium Begleitung von Schulentwicklungsprozessen wird mit einer Zertifikatsprüfung abgeschlossen. Die Zertifikatsprüfung besteht aus der Erstellung einer Studienarbeit (in der Regel Dokumentation und Reflexion eines Praxisprojektes von Schulentwicklung mit Fokus auf Begleitung, siehe 9) und deren anschließender seminaröffentlicher Präsentation und Diskussion in Gegenwart des/der Betreuenden und ggf. Vertreter/inne/n der beteiligten universitären Einrichtungen. (3) Falls nur der/die Betreuer/in anwesend ist, nimmt eine weitere Person als Beisitzer/in an der Prüfung teil. (4) Die Bewertung erfolgt entweder als Bestanden oder als Nicht bestanden. (5) Die Prüfung kann ein halbes oder ein ganzes Jahr nach dem festgelegten Prüfungszeitraum wiederholt werden. Dies bedarf der schriftlichen Anmeldung. (6) Die für den Erhalt eines Zertifikates zu erbringenden Leistungen müssen in der Regel in dem vorgegebenen Weiterbildungszeitraum absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.b. Krankheit) können Fehlzeiten ggf. im Rahmen des jeweils folgenden Angebots nachgeholt werden, soweit Folgeveranstaltungen realisiert werden können. (7) Nach Erbringung der als bestanden gewerteten Zertifikatsprüfung erhält der/die Teilnehmende das Zertifikat Begleitung von Schulentwicklungsprozessen der Technischen Universität Dortmund, in dem die Module aufgeführt werden. Anderenfalls erhält er/sie eine Teilnahmebescheinigung, in der die besuchten Module aufgeführt sind. (8) Das Zertifikat wird im Namen folgender Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund vergeben: Fakultät 12 (Erziehungswissenschaft und Soziologie), Zentrum für Weiterbildung sowie der Dortmunder Akademie für Pädagogische Führungskräfte. (9) Über die Zertifikatsprüfung hinaus sind keine Leistungsnachweise vorgesehen. 9 Studienarbeit (1) Zum Abschluss des Studiums ist eine schriftliche Arbeit im Umfang von Seiten zu erstellen. Diese Studienarbeit beinhaltet in der Regel die Dokumentation und Reflexion eines Praxisprojektes von Schulentwicklung mit Fokus auf Begleitung. (2) Das Thema der Studienarbeit wird mit dem/der Betreuer/in vereinbart. (3) Die Studienarbeit ist zum vorletzten Baustein des Studiums vorzulegen. (4) Die Studienarbeit kann auch als Partnerarbeit mit einem Umfang von Seiten angefertigt werden. In diesem Fall muss sie die jeweiligen Eigenanteile der Verfasser ausweisen und eine Reflexion der jeweils individuellen Rolle/Arbeit enthalten. 4

5 10 Schweigepflicht (1) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten und die Veranstalter verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Weiterbildung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die vorstehende Studien- und Prüfungsordnung ist am vom Vorstand des Zentrums für Weiterbildung und am vom Fakultätsrat der Fakultät 12 der Technischen Universität Dortmund beschlossen worden. 5

6 Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung des weiterbildenden Studiums Begleitung von Schulentwicklungsprozessen der Technischen Universität Dortmund Im Folgenden sind die Themen und Inhalte der einzelnen Module des o.g. Studiums aufgeführt. Zur Erläuterung: 1 Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Modul 1: (2,5 Tage = 20 Unterrichtsstunden) Seminarkonzept Ablauf eines Schulentwicklungsprozesses Begleitungsverständnis, Begleiterrolle und Begleiterkompetenzen Professionelle Kommunikation und Normen Gelingensbedingungen von Schulentwicklung Arbeiten mit Steuergruppen Dozenten: Rolff, Gasch, Scherer Modul 2: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Kontaktaufnahme Kontraktgestaltung Ziele klären Kollegiales Team Coaching (KTC) Modul 3: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Organisationsdiagnose Lektürearbeit Teil 1 Modul 4: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Change Management Projektentwicklung Projektmanagement Dozenten: Rolff, Scherer 6

7 Modul 5: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Großgruppendidaktik Moderation Dozenten: Rolff, Scherer Modul 6: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Konflikte Umgang mit Widerstand Dozent: Gasch Modul 7: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Gesundheitsmanagement Lektürearbeit Teil 2 Modul 8: (2 Tage = 16 Unterrichtsstunden) Qualitätsmanagement Evaluation Q-Systeme Qualitätsanalyse Standards für Begleiterarbeit Modul 9: (2,5 Tage = 20 Unterrichtsstunden) Ergebnispräsentation und Prüfung Weiterarbeit und Zertifikatsübergabe Dozenten: Gasch, Rolff, Scherer 7

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