IHK Versicherungsvermittler-Forum. 2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft
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- Jobst Peters
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1 2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft Dr. Friedemann Götting-Biwer Leiter Geschäftsfeld Recht/Innovation/Umwelt
2 Rückblick: EU-Richtlinie Versicherungsvermittlung (2003) Deutsche Umsetzung: GewO, VersVermVO (2007) Erlaubnis- und Registrierungspflicht Versicherungsvermittler Zuständig: IHK Ausblick: EU-Richtlinie Finanzdienstleistungen (2009)? Registrierungspflicht Anlageberater
3 Zahlen Bundesrepublik: Versicherungsvermittlerregister ( Versicherungsvermittler: Gebunden Ungebunden
4 Zahlen Bundesrepublik: Ungebundene Versicherungsvermittler: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis Versicherungsmakler Versicherungsberater 173 Produktakzessorische Vertreter Produktakzessorische Makler 145
5 Zahlen Wiesbaden: Versicherungsvermittler Gebunden Ungebunden 535 Zahlen Darmstadt: Versicherungsvermittler Gebunden Ungebunden 885
6 Gebundene VV Ungebundene VV Gebundene VV können ohne Erlaubnisverfahren durch VU eingetragen werden. Die Haftung übernimmt das VU. Ungebundene VV werden mit Erlaubnisverfahren durch die IHKs eingetragen. VU Vermittlerregister IHKs
7 Änderungen GewO 1. Vermittler aus dem EU/EWR-Ausland Grundsätzlich keine Erlaubnis/Registrierung in Deutschland
8 Änderungen GewO 2. Honorarberatung von Versicherungsmaklern beschränkt auf Geschäftskunden Ausweitung auf Beschäftigte von Unternehmen, in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät
9 Änderungen VersVermVO 1. Sachkundeprüfung Alte-Hasen-Regel Ursprüngliche Befristung (Stichtag: ) entfallen! Sachkundeprüfung entbehrlich, wenn der Vermittler seit ununterbrochen tätig ist Also: Alte-Hasen-Regel gilt ohne Stichtag weiter!
10 Änderungen VersVermVO 1. Sachkundeprüfung (Fortsetzung) Prüfungsort Jede IHK, die Sachkundeprüfung anbietet Wegfall der Sperrfrist nach wiederholter Sachkundeprüfung Exkurs: Kooperation IHK - BWV
11 Änderungen VersVermVO 2. Berufshaftpflichtversicherung Erhöhung der Mindestversicherungssummen seit auf: Euro für jeden Versicherungsfall Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres EU-Richtlinie schreibt alle 5 Jahre Anpassung an Verbraucherpreis-Index vor
12 Änderungen VersVermVO 3. Berufshaftpflichtversicherung bei Personenhandelsgesellschaften Erlaubnis- und registrierungspflichtig sind die persönlich haftenden Gesellschafter Gefahr einer Haftungslücke, wenn Personengesellschaft keine Berufshaftpflichtversicherung unterhält Änderung zum : Versicherungspflicht auch für Personenhandelsgesellschaft
13 Änderungen VersVermVO 4. Ergänzungen der Registerangaben zum : Personenhandelsgesellschaften, in denen der Erlaubnisträger als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist Zusätzliche Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung
14 Praxisfragen Gewerbsmäßige Tätigkeit: = selbständige Tätigkeit (nicht: Bagatellfall : bis zu 6 Versicherungen p.a. und/oder jährliches Provisionsvolumen nicht mehr als 1000 Euro) Gewerbsmäßige Tätigkeit: = auf Abschluss eines konkreten Versicherungsvertrages gerichtet
15 Praxisfragen 1. Tippgeber Keine erlaubnispflichtige Tätigkeit, wenn Vorbereitungshandlungen Abgrenzung zur erlaubnispflichtigen Tätigkeit: Einzelfall-Entscheidung
16 Praxisfragen 2. Call-Center Keine Erlaubnispflicht, wenn Vorbereitungshandlungen (z.b. Abfrage Änderung Lebensverhältnisse) Erlaubnispflicht bei Kundenberatung Eintragung als gebundener Vermittler in Vermittlerregister
17 Praxisfragen 3. Bestandsprovisionen Erlaubnispflicht, bei Beratung, Änderung und Anpassung von Verträgen Zivilrechtliche Verpflichtung kann über gewerberechtliche Verpflichtung hinausgehen!
18 Praxisfragen 4. Abgrenzung Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler Voraussetzungen für Erlaubnis gleich Umfang der Erlaubnis unterschiedlich: Makler darf zusätzlich Honorarberatung Keine Erlaubnis als Vertreter und Makler Ab-und-zu-Makler?
19 Praxisfragen 5. Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung Beendigung des Versicherungsvertrages Anzeige des Versicherers an zuständige IHK IHK leitet Erlaubniswiderrufsverfahren ein Erlaubniswiderruf und Registerlöschung, wenn nicht fristgerecht neue Versicherungsbestätigung eingereicht wird
20 Praxisfragen 6. Zuverlässigkeit Gesetzliche Regelbeispiele Straftaten außerhalb des Wirtschaftsrechts Option: Erlaubnis unter Auflagen
21 Praxisfragen 7. Geordnete Vermögensverhältnisse Gesetzliche Regelbeispiele Insolvenzverfahren; Wohlverhaltensphase Option: Erlaubnis unter Auflagen
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