Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
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- Dorothea Goldschmidt
- vor 8 Jahren
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1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis N. N Uhr Gleiche Chancen für alle Unterschiede respektieren und nutzen, Richtlinien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Praxis der Charité. Angestrebt wird ein souveräner Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben durch das AGG in der Anwendung im Alltag. Die Fortbildung informiert über die wesentlichen Vorschriften des AGG und seine konkrete Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Sie stellt vorbeugende Maßnahmen zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche vor. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Gleichbehandlung im Einzelnen Die Auswirkungen der Diskriminierungstatbestände des AGG auf Einstellung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Möglichkeiten und Grenzen eines diskriminierungsfreien Arbeitsbetriebes Die Beweislastregelung als Herausforderung für den Arbeitgeber Kriterien für das Vorliegen einer Ungleichbehandlung und Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen 16 Information erfolgt in der Einladung Präsentation der Richtlinien, Diskussion konkreter Fälle, Erarbeitung von Handlungsabläufen für den Arbeitsalltag (z.b. Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren, Personalgespräche) auf Anfrage Bitte beachten Sie die Ausschreibung auf unserer Webseite und im Intranet. Kontakt TEL
2 Haftungs- und Delegationsrecht Elke Bachstein Oftmals haben Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsberufen in Ausübung ihrer Tätigkeit das Gefühl, auf einem schmalen Grat zwischen erlaubtem und verbotenem Tun zu handeln. Damit die Handlungen im zulässigen Bereich bleiben, werden wir uns auf diese Gratwanderung begeben. In dieser Fortbildung sollen die Teilnehmer/innen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen im Haftungs- und Delegationsrecht bekommen und diese in der Praxis anwenden können. Tötungsdelikte Körperverletzungsdelikte Freiheitsberaubung (Fixierung, Bettgitter) Verletzung von Privatgeheimnissen Haftungsrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld) Delegationsrecht Uhr ,00 Vortrag, Präsentation, Diskussion von Fällen R / 0002 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
3 Patientenrechte im Krankenhaus Elke Bachstein Patientenrechte im Krankenhaus oder der Kunde ist König! Mit der Diskussion über Patientenrechte und Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes (PatVD) am wurde die Patientenautonomie gestärkt. In dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmer/innen einen Überblick über die wichtigsten Patientenrechte und wie diese in der Praxis zu beachten und umzusetzen sind. Einführung in das Thema Menschenrechte und Patientenrechte Charta des Krankenhauspatienten Charta für Kinder im Krankenhaus Patientenrechte in Deutschland und ihre Durchsetzbarkeit Selbstbestimmung am Ende des Lebens Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen Rechte im Schadensfall Uhr ,00 Vortrag, Präsentation, Diskussion von Fällen R / 0003 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
4 Arbeitsrecht für Mitarbeiter/innen in Krankenhäusern Elke Bachstein Auf Grund umfangreicher Änderungen und Umstrukturierungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere auch in vielen Krankenhäusern, sind grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht unabdingbar. Die Teilnehmer/innen sollen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen im Arbeitsrecht bekommen und diese in der Praxis anwenden können. Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis Arbeitszeitgesetz / TVöD Leistungsstörungen / Arbeitnehmerhaftung Abmahnung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigungsschutzgesetz Uhr ,00 Präsentation, Arbeit in Gruppen, Falldiskussion R / 0004 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
5 Datenschutz bei IT-Lösungen Datenschutzbeauftragte/r der Charité Das Leben in einer modernen Informations- und Mediengesellschaft führt zu einem Spannungsfeld zwischen Informationsbedürfnis und der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers ist das des Datenschutzes. In dieser Fortbildung werden die Grundlagen zum Datenschutz beim Betrieb von IT-Systemen, insbesondere bei dezentralen IT-Systemen in der Charité, vermittelt und auf die gesetzlich geforderten Nachweisunterlagen abgestimmt. Standardsicherheitsmaßnahmen für kliniktypische IT-Systeme mit hohem Schutzbedarf Darstellung der pauschal anzunehmenden Gefährdungslage Beschreibungen notwendiger Maßnahmen Beschreibung des Prozesses zum Erreichen und Aufrechterhalten eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus Uhr Ärzte/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Studien- und Projektleiter/innen 14 Vortrag, Diskussion R / 0006 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
6 Grundlagen des Datenschutzes im Krankenhaus Janet Fahron Datenschutz ein in der täglichen Praxis immer häufiger und intensiver wahrzunehmender Begriff. Wie sehen die Anforderungen zum Datenschutz in einem Krankenhaus aus, in dem mit besonders zu schützenden personenbezogenen Daten umgegangen werden muss? In dieser Fortbildung werden die wesentlichen und allgemeinen Grundlagen zum Datenschutz beim Umgang mit Patientendaten in der Universitätsklinik vermittelt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll Rechtssicherheit für ihr eigenes Verhalten vermittelt werden. Aufgaben des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenerhebung Grundlagen des Schutzes von Patientendaten Möglichkeiten der Verwendung von Patientendaten Rechte des Patienten, u. a. zur Einsichtnahme in Krankenunterlagen und auf deren Herausgabe Folgen von Datenschutzverletzungen Uhr 22 Vortrag, Diskussion R / 0007 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
7 Pflichten der Vorgesetzten zur Arbeitssicherheit Klaus-Richard Dünnbier In einem Unternehmen mit Führungskräften kann der Unternehmer seine Pflichten teilweise an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiter/innen zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. In dieser Fortbildung erhalten Vorgesetzte den Hinweis, welche Pflichten sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich haben. Hierzu gehören z. B. die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze, die Absicherung der nachweislichen Mitarbeiterunterweisungen und die Organisation des Arbeitsschutzes. Wer ist Vorgesetzter? Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Vorgesetzten Rechtliche Fragen Welche Unterlagen sind vorzuhalten? Kontrollbehörden Uhr, Führungskräfte der Gesundheitsberufe 22 Kurzvorträge, Diskussion R / 0008 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
8 Grundlagen des Datenschutzes in Wissenschaft und Forschung Janet Fahron Datenschutz ein in der täglichen Praxis immer häufiger und intensiver wahrzunehmender Begriff. Wie sehen die Anforderungen zum Datenschutz bei Tätigkeiten im Bereich von medizinischer Wissenschaft und Forschung aus, wo mit besonders zu schützenden, der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden personenbezogenen Daten umgegangen werden muss? In dieser Informationsveranstaltung werden die wesentlichen und allgemeinen Grundlagen zum Datenschutz im Umgang mit Patientendaten in der Universitätsklinik als medizinische Forschungseinrichtung vermittelt. Den Teilnehmern/innen soll Rechtssicherheit für ihr eigenes Verhalten vermittelt werden. Aufgaben des Datenschutzes Erreichbarkeit der Zulässigkeit der Datenerhebung Grundrecht auf Informationsfreiheit und Grundrecht auf Forschungsfreiheit Grundlagen des Schutzes von Patientendaten Möglichkeiten der Verwendung von Patientendaten für Forschungszwecke Umgang mit Daten von an Studien interessierten Bürgern Rechte der Studienteilnehmerin/des Studienteilnehmers, u.a. zur Einsichtnahme in Forschungsakten und zum Widerspruch Aufbewahrung der Forschungsdaten Meldepflichten Folgen von Datenschutzverletzungen Uhr 22 Vortrag, Diskussion R / 0009 / Kontakt fortbildung@charite.de TEL
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