Regelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11277 Regelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704) 1.WiewerdendieAngaben,dassesNulldurchgängegegebenhat,vonderAufsichtsbehörde überprüft? Verlässt man sich auf diese Auskünfte der Übertragungsnetzbetreiber? Wennnein,wasunternimmtdieBundesregierungbzw.dieBundesnetzagentur? Siehe Antwort zu Frage 7. 2.PlantdieBundesregierungdieDatenlagefürdenMarktundfürdieAufsichtsbehördezuverbessern,indemgenauerealsnurviertelstündlicheDaten geliefert werden müssen? Bisheristseitensdermehrals1000BilanzkreisverantwortlichenalsAdressaten derbilanzkreisabrechnungkeineforderungnacheinerverfügbarmachungvon z.b.sekündlichenregelenergieeinsatzwertengestelltworden.diebundesregierungplantdaherzurzeitkeineweiterenmaßnahmenzueinerveröffentlichung von sekündlichen Werten. 3.KanndieBundesregierungausschließen,dassandereGründeals Nulldurchgänge fürdengleichzeitigeneinsatzvonpositiverundnegativer Regelenergie vorliegen? BeidenNulldurchgängenhandeltessichnichtumeinen gleichzeitigen EinsatzvonpositiverundnegativerRegelenergie,sondernumeinenVorzeichenwechsel innerhalb des Abrechnungsintervalls von einer Viertelstunde. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 15.November 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WieerklärtdieBundesregierungdenWiderspruchinihrenAntworten,der sichdaraufbezieht,dasseinerseitsdurchdieveröffentlichungdesregelenergieeinsatzesinviertelstündlicherauflösungtransparenzfürdenmarkt undfürdieaufsichtsbehördehergestelltwird (AntwortenzudenFragen2 und7),andererseitssogenanntenulldurchgängeansonstenungewöhnliche PreisentwicklungenbeimAusgleichsenergiepreiserklären (AntwortzuFrage5),dieabergeradefürMarktundAufsichtnichtersichtlichsindimRahmeneinerViertelstundenrasterung,alsonichtdiegewünschteTransparenz herstellen können? Siehe Antwort zu Frage 2. 5.RufenÜbertragungsnetzbetreibergegebenenfallsimVorausaufgrundvon Prognosen Regelenergie ab, die teilweise kompensiert werden müsste? Wie wird ein solches Vorgehen aufgedeckt und verhindert? DieÜbertragungsnetzbetreibersindverantwortlichfürdieAufrechterhaltung dersystemsicherheit.obundinwelchemumfangsiejeweilssekundärregelleistungoderminutenreserve,welchemitentsprechendervorlaufzeitzuaktivierenist,einsetzen,hängtvorallemvondereinschätzungab,wielangedas SystemungleichgewichtdauernundwelchesAusmaßeshabenwird.DieseEinschätzungkannnurvondenSystemführerninderkonkretenSituationgetroffen werden.starreregelungenwürdennotwendigeflexiblereaktionenaufdie jeweiligensystemzuständeerschweren.eineverhinderungdiesesverhaltens würdediesystemsicherheitbeeinträchtigenundistsomitgarnichtbeabsichtigt. ErweistsicheinevondenSystemführerngetroffenePrognoseimNachhineinals unzutreffend,sokanndiesineinzelfällendazuführen,dassentsprechend gegengesteuertwerdenmuss.diesistsystemimmanentundaussichtderbundesregierung im Interesse der Systemsicherheit hinzunehmen. 6.WieunddurchwenwirddieRichtigkeitderimInternetveröffentlichtenAbweichungen von der Merit-Order kontrolliert? SindinderVergangenheitbeiderKontrolleFehleroderUngereimtheiten aufgefallen (bitteausführlichebegründungderinsofernnichtbeantworteten Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)? DieVerpflichtungderÜbertragungsnetzbetreiberzurVeröffentlichungvon AbweichungenvonderMeritOrderbeimRegelenergieeinsatzdientinsbesonderederTransparenzfürdieRegelenergieanbieter.Diesesollendadurchindie Lageversetztwerden,nachzuvollziehen,inwieweitgegebenenfallsandere RegelenergieangebotegegenüberihrenAngebotenausnetz-odersicherheitstechnischenGründenbevorzugtabgerufenwurden.EineroutinemäßigeKontrollederveröffentlichtenAbweichungenvonderMeritOrdererfolgtseitensder Bundesnetzagenturnicht.DieBundesnetzagenturbehältsichjedoch,soweitvon MarktakteurensubstantiierteHinweiseoderBeschwerdeninBezugaufUnregelmäßigkeitenvorgebrachtwerden,imRahmenderSachverhaltsaufklärung eineentsprechendeprüfungvor.bishersindderbundesnetzagenturdiesbezügliche Beschwerden von Marktteilnehmern jedoch nicht zugegangen. 7.Wie,durchwen,undinwelchenAbständenwirddieBildungdesregelzonenübergreifendenBilanzausgleichsenergiepreises (rebap)kontrolliert (bitte ausführlichebegründungderinsofernnichtbeantwortetenfrage7aufbundestagsdrucksache 17/10704)? ZwischenBilanzkreisverantwortlichenundÜbertragungsnetzbetreiberbesteht durchdenbilanzkreisvertrageinzivilrechtlichesverhältnis,indemdieall-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11500 gemeinenzivilrechtlichengrundsätzegelten.dasheißtdieüberprüfungder RichtigkeitderForderungfindetimVerhältnisdieserVertragsparteienstatt.Eine routinemäßigeüberprüfungderbilanzkreisabrechnungdurchdieaufsichtsbehördefindetentsprechendnichtstatt.beiderbundesnetzagenturistinden vergangenenjahrenlediglichinjüngstervergangenheiteineinzigerderüber 1000Bilanzkreisverantwortlichenvorstelliggeworden,derdieRichtigkeitder BildungdesreBAPaufgrundderHöhedervonihmfürseineAbweichungenzu zahlendenausgleichsenergiekostenangezweifelthat.dabeiistjedochweder eineförmlichebeschwerdeeingereichtworden,nochsindkonkretezweifel benanntoderistvorgetragenworden,dasssichdieübertragungsnetzbetreiber einer Substantiierung der Bilanzkreisabrechnung verweigert hätten. Nein. 8. Sind in der Vergangenheit Fehler bei der Bildung des rebap aufgefallen? 9.WirdbeiderWeiterentwicklungdesAusgleichsenergiesystems (Antwort zufrage12aufbundestagsdrucksache17/10704)diebesonderesituation voneeg-direktvermarktern (EEG =Erneuerbare-Energien-Gesetz),die darinbesteht,dasssiequasizwangsläufigdurchdieprognosevonvolatilen EnergieerzeugernwieWindkraftundSolarstromöfterundmehrAusgleichsenergiebenötigenunddaherbeiVerteuerungenderAusgleichsenergieundeinerbesonderenPönalisierungbesondershoheRisikenaufsich nehmen müssen, ausreichend berücksichtigt? DieneugeschaffenenRegelungenwerdennichtdieInanspruchnahmederAusgleichsenergieinsgesamtverteuern.HöhereAusgleichsenergiepreiseentstehen vielmehrnurdann,wennmehrals80prozentderkontrahiertenregelleistungin Anspruchgenommenwerdenmüssen.DurchdiesymmetrischeAusgestaltung dessystemstreffendieseerhöhtenkostennurdiejenigen,diesichregelzonenbelastendverhalten.bilanzkreisverantwortliche,dieregelzonenstützendagieren,indemsieinz.b.unterspeistensituationenihrenbilanzkreisüberspeisen, profitierensogarinbesonderemmaßevondenneuregelungen.insofernobliegt esdendirektvermarkternwiejedemanderenbilanzkreisverantwortlichenauch, durchentsprechendesbeschaffungsverhaltendiekostenfürdieausgleichsenergie niedrig zu halten. 10.PlantdieBundesregierungeineAnpassungdesAusgleichsenergiesystems, dasverhindert,dassdurchfehleraufderseitedernetzbetreiber (Beispiel: FehlervonVerteilnetzbetreibernbeiderZuordnungderDirektvermarktungsanlagen,Frage14aufBundestagsdrucksache17/10704)derAusgleichsenergiepreisstarkansteigtunddamitdaswirtschaftlicheRisikoder Bilanzkreisverantwortlichenebenfallsstarksteigt (bitteausführlichebegründungderinsofernnichtbeantwortetenfrage14aufbundestagsdrucksache 17/10704)? Falls nein, warum nicht? FallseineAnpassungalsnichtnotwendigangesehenwerdensollte,weiles demausgleichsenergiesystemimmanentist,dassderpreisimmerdavon abhängigist,dassanderebilanzkreisverantwortlichefehlerbeiderprognosemachen,warumwirdkeineunterscheidungzwischenfehlernvon Bilanzkreisverantwortlichen und Fehlern von Netzbetreibern gemacht? EineentsprechendeAnpassungistnichtgeplant.DasBilanzierungssystemist einsolidarsystem,indemjederbilanzkreisverantwortlicheseinenbeitragam Leistungsungleichgewichtentsprechendzutragenhat,seies,dasserfüreine

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ÜberspeisungvergütetwirdoderfüreineUnterspeisungzuzahlenhat.Der Preis,derdabeifürdiejeweiligeEinheitentsteht,istwiederumdavonabhängig, wievielregelarbeittatsächlichinderjeweiligenviertelstundeeingesetzt werdenmusste.hierwirdbereitssystematischnichtnachursachenfürdie Abweichungunterschieden.DerFehlereinesNetzbetreibersäußertsichingleicherWeisealsRegelzonenungleichgewichtwiederFehlereinesDirektvermarktersodereinesanderenBilanzkreisverantwortlichen.EbensokönntederNetzbetreibergeltendmachen,dassderPreisfürdievonihminAnspruch genommeneausgleichsenergiedurchdieabweichungendesdirektvermarkters erhöhtwordenwäre.wiebereitszuderkleinenanfrageaufbundestagsdrucksache17/10704ausgeführt,istnocheinmalklarzustellen,dassdiekostenfürdie Unterspeisung,diedurchdiefehlerhafteZuordnungverursachtwordenist,nicht zulastenderdirektvermarktergehen,sondernvondenverursachendenverteilnetzbetreibern zu tragen sind. 11.KanndieBundesregierungausschließen,dassdieindenMonatenApril undmai2012entstandenenungewöhnlichhohenkostenausabrechnung dereeg-bilanzkreiseunddienotwendigenkostenfürdenuntertägigen AusgleichausderfehlerhaftenZuordnungvonEEG-Anlageninden MonatenJanuarundFebruar2012durchVerteilnetzbetreiberresultieren (vgl. Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 7/10704)? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wennnein,welcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umsicherzustellen, dass nur sachgerechte Faktoren in die Kosten einfließen? DieKostenfürdiefehlerhafteZuordnungvonEEG-Anlagen (EEG =Erneuerbare-Energien-Gesetz)indenMonatenJanuarundFebruar2012müssenden verursachendenverteilnetzbetreibernzugeordnetwerdenunddürfennichtals KostenderÜbertragungsnetzbetreiberindieEEG-Umlagegewälztwerden. DieshatdieBundesnetzagenturgegenüberdenÜbertragungsnetzbetreibernbereitsmehrfachdeutlichgemacht.DerzeituntersuchtdieBundesnetzagentur,ob sich die Übertragungsnetzbetreiber an diese Vorgaben gehalten haben. 12.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdiegenaueVorgehensweise,insbesondereüberdiePrioritätenderÜbertragungsnetzbetreiberbei deranordnungderabregelunggemäß 11EEG (bitteausführlichebegründungderinsofernnichtbeantwortetenfrage15aufbundestagsdrucksache 17/10704)? DieBundesnetzagenturhatimJahr2010einenEinspeisemanagementleitfaden herausgegeben,welcherdennetzbetreiberndasvorgehenbeiderdurchführung vonmaßnahmennach 11EEGdarlegt.DieserLeitfadenenthältneben VorgabenzurErmittlungderEntschädigungszahlungengemäß 12EEGfür WindkraftanlagenaucheineErläuterungderAbschaltreihenfolge.Dasheißt,es erfolgteinekonkretebetrachtungdermaßnahmennach 13Absatz1und2des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)sowienach 8Absatz3und 11Absatz1 EEG.AusdieserBetrachtungleitetsichdieReihenfolge,inwelcherdieeinzelnenMaßnahmennachrechtlichenGesichtspunktendurchzuführensind,ab. Darüber,unterwelchenGesichtspunkteneinNetzbetreiberimFallederDurchführungeinerMaßnahmenach 11EEGdieinseinemNetzgebietangeschlossenenEE-Anlagenabregelt,enthältderLeitfadenkeineVorgaben.Diesentzieht sich der Kenntnis der Bundesnetzagentur.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Triffteszu,dasstrotzdesmassivenAnstiegsderEinspeisemanagementmaßnahmengemäß 11Absatz1EEG (vgl.berichtderbundesnetzagenturzum ZustandderleitungsgebundenenEnergieversorgungimWinter2011/2012), bisher noch kein Einspeisemanagementregister geschaffen worden ist? Wennja,biswannplantdieBundesregierungdieseinderGesetzesbegründung zum EEG 2012 anvisierte Maßnahme umzusetzen? Wieistgeplant,dieMeldepflichtenderNetzbetreiberaneinEinspeisemanagementregisterunddieInformationsrechtederBetroffenenauszugestalten? DieBundesregierunghatderRegulierungsbehördein 13Absatz5EnWGeine Festlegungskompetenzgemäß 29Absatz1EnWGeingeräumt.DieBundesnetzagentursiehteinenerhöhtenInformationsbedarfzudendurchdieVerteilnetzbetreiberdurchgeführtenEinspeisemanagementmaßnahmen.Derzeitprüft diebundesnetzagenturmöglicheoptionenfürdieumsetzungeinerdatenerhebungaufebenederverteilnetzbetreiber.dasindergesetzesbegründung angeführteeinspeisemanagementregisterstelltdabeieinemöglichkeitfürdie Erhebung der Daten dar.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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