Lernkonzept der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe zur Teilnahme am Programm Projekte Jugendhilfe / Schule 2020

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1 Lernkonzept der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe zur Teilnahme am Programm Projekte Jugendhilfe / Schule 2020 Inhalt 1. Situationsbeschreibung 1.1 Allgemein 1.2 Regionalspezifisch Zahlen und Fakten Beobachtungen an der Schule 2. Konzept der Schule für die Arbeit im Projekt 2.1 Lehrkräfteeinsatz 2.2 Unterrichtsorganisation und Dokumentation 2.3 Kooperation Schule-Träger

2 Die Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe versteht sich als Bildungseinrichtung, die für eine sehr heterogene Schülerschaft differenzierte Lernangebote bereithält und somit jeder Schülerin/ jedem Schüler einen entsprechenden Schulabschluss ermöglichen möchte. Für eine Gruppe von Lernenden, die aus verschiedenen Gründen unter den gegebenen schulischen Rahmenbedingungen jedoch nicht lernen kann und sich den Prozessen in der Schule verweigert, möchten wir mit Unterstützung eines freien Trägers der Jugendhilfe alternative unterrichtliche und sozialpädagogische Möglichkeiten anbieten. Das Ziel für diese Jugendlichen besteht in der Rückkehr zu gesellschaftlicher Teilhabe und der Schaffung von Voraussetzungen für den Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung. Deshalb möchte unsere Schule am Programm Projekte Jugendhilfe / Schule 2020 (Modell B für Jugendliche der 9./10. Klassen) teilnehmen. 1.Situationsbeschreibung 1.1 Allgemein In Brandenburg verlassen immer noch zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschlusszeugnis und haben so verminderte Chancen auf eine berufliche Zukunft. Gemäß Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) betrug im Schuljahr 2008/2009 der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss die brandenburgischen Schulen verließen, 11 Prozent. 1 Aus dem Bildungsbericht Berlin-Brandenburg 2013 geht hervor, dass 8,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss beendeten. 2 Als Konsequenz aus der in den oben genannten Zahlen absehbaren Entwicklung stellt die Verringerung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss ein wesentliches bildungspolitisches Ziel des Koalitionsvertrages der Landesregierung dar. 1.2 Regionalspezifisch Zahlen und Fakten Für die Region Landkreis Oder-Spree, in welcher sich die Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe als einzige Gesamtschule des Kreises sowie eine der beiden fortführenden Schulen neben dem Albert- Schweitzer- Gymnasium in Eisenhüttenstadt befindet, weist die Studie "Bildungschancen vor Ort" des Deutschen Caritasverbandes eine Steigerung der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss aus. Die Studie der Caritas entstand im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Die Zahlen werden jedes Jahr neu erhoben. Aus der Studie geht hervor, dass im Jahr ,70 Prozent der Schulabgänger des Landkreises Oder-Spree die Schule ohne einen Abschluss verlassen haben, im Jahr 2014 waren es 10,41 Prozent. Entgegen dem bundesund landesweiten Trend, wonach die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss rückläufig ist, ergibt sich für den Landkreis Oder-Spree in der Gegenüberstellung der Jahre 2011 und 2014 eine Steigerung von 0,71 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. 3 Dieser Trend spiegelt sich auch in der Zahl der Beschäftigten ohne Berufsausbildung wider, die in den Jahren 2011 und 2014 bei jeweils 6,59 Prozent in der Region lag. 4 1 vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Presseinformation vom vgl. Autorengruppe Regionale Bildungsberichterstattung Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (Hrsg.): Bildung in Berlin und Brandenburg Berlin und Potsdam 2014, S vgl. Deutscher Caritasverband e. V. (Hrsg.): Studie Bildungschancen vor Ort. Verfügbar unter: Zugriff am Ebenda

3 Problematisch ist in diesem Kontext auch die Kriminalitätsstatistik. Nach Informationen der Polizei Brandenburg zur Kriminalitätsentwicklung in Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree wurden tatverdächtige Personen ermittelt, die unter 22 Jahre alt waren. Der Anteil der Altersgruppe U 21 an allen Tatverdächtigen betrug 21,7 Prozent. Negativ auffallend ist in diesem Zusammenhang die Zahl tatverdächtiger Kinder, die um 117 auf eine Gesamtzahl von 398 anstieg. 5 Die hier dargestellten Entwicklungen bilden u.a. auch den gesellschaftlichen Rahmen, in den das pädagogische Handeln der Lehrkräfte der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe einzuordnen ist Beobachtungen an der Schule Wie bereits oben erwähnt, ist die Gesamtschule 3 eine von zwei weiterführenden Schulen in Eisenhüttenstadt mit einer Schülerzahl von ca. 740 und 59 Lehrkräften. Hinzu kommt eine Sozialpädagogin, die die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer unterstützt. In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht in der Regel vier- bis fünfzügig, in der gymnasialen Oberstufe zweibis dreizügig. Die Profilierung hin zu einer Schule mit einer qualifizierten Berufs- und Studienorientierung, die einen hohen Anteil praxisnaher Bildungsangebote in der Sekundarstufe I vorsieht, wird kontinuierlich vorangetrieben. Die Schülerschaft ist ausgesprochen heterogen mit einem großen Anteil von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten und/ oder Lernbehinderungen sonderpädagogischer Begleitung bedürfen. Dieser Bedarf steigt momentan kontinuierlich, was sich in der anwachsenden Zahl von Förderausschussverfahren für Kinder und Jugendliche mit dem Schwerpunkt Lernen und/ oder emotionale Störungen niederschlägt. Schulverweigerung und der Schulabgang ohne Abschluss sind trotz entsprechender Interventionen der Schule in Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendhilfe für einige Jugendliche die Folge. Damit bestätigen die in den vergangenen Jahren gesammelten Beobachtungen und Erfahrungen der Lehrkräfte und Eltern der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe sowie der Träger der Jugendhilfe und Kooperationspartner den statistisch ausgewiesenen Zuwachs Jugendlicher ohne einen berufsqualifizierten Abschluss. Die Ausgrenzung aus der Schule führt folgerichtig zu einer späteren Ausgrenzung aus dem Arbeits- und gesellschaftlichen Leben. Der Höhepunkt der aktiven Schulverweigerung liegt zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr. Ursachen sind besonders: eigende Zahl der Kindeswohlgefährdung, Angst vor Mitschülern und psychische Probleme. Das vorgesehene Projekt richtet sich deshalb genau an diese Schülergruppe, in der Fehlzeiten von ca Tagen/ Schuljahr und/ oder Leistungsversagen mit überwiegend mangelhaften und ungenügenden Zeugnisnoten einen erfolgreichen Abschluss der Schullaufbahn im regulären Schulbetrieb nicht mehr erwarten lassen. 5 vgl. Polizei Brandenburg (Hrsg.): Kriminalitätsentwicklung im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) LOS Verfügbar unter: Zugriff am

4 2. Konzept der Schule für die Arbeit im Projekt 2.1 Lehrkräfteeinsatz Das Interesse der Lehrkräfte und Eltern der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe, durch Kooperation mit außerschulischen Partnern auch für solche Schülerinnen und Schüler neue Lebensperspektiven zu eröffnen, ist sehr groß. Für die Erfüllung der unterrichtlichen Verpflichtungen der zu betreuenden Jugendlichen stehen 25 Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die von drei Lehrkräften der Gesamtschule 3 übernommen werden (vgl. geplante Stundentafel). Diese verfügen bereits über eine mehrjährige Erfahrung in der Arbeit mit schwierigen Schülerinnen und Schülern und sehen in der freiwilligen Übernahme der Aufgaben im Projekt ihren beruflichen Schwerpunkt. Darüber hinaus verfügen die Lehrkräfte über die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe I in Fächern der Natur- und Geisteswissenschaften, sodass im schulischen Teil der Projektarbeit die zu unterrichtenden Fächer und Lernbereiche abgedeckt sind. Geplant ist die kontinuierliche Präsenz der Lehrkräfte im Projekt, um den teilnehmenden Jugendlichen vertraute Bezugspersonen an die Seite zu geben. Über deren Integration in den Fachkonferenzen und wenige unterrichtliche Verpflichtungen in der Schule wird eine Teilhabe an Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen gewährleistet, die im Projekt ebenso ihren Niederschlag finden sollen. 2.2 Unterrichtsorganisation und Dokumentation Der Unterricht erfolgt in den Schwerpunktfächern bzw. Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften auf der Grundlage der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V) vom 2. August 2007 (GVBI. II S. 62), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013 (GVBl.II/13, [Nr. 26]) sowie auf der Basis der geltenden Rahmenlehrpläne. Die Unterrichtsinhalte werden allerdings in Basiscurricula der spezifischen Lernsituation im Projekt angepasst. So erfolgt der Unterricht in Absprache mit den Fachkonferenzen, den Mitarbeitern des Trägers und unter Berücksichtigung der Interessen der Jugendlichen, abweichend von der Stundentafel, vor allem fächerverbindend und projektorientiert und orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen. Lebenspraktische Fragestellungen und Phänomene bilden demzufolge den Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit, etwa der Umgang mit Ämtern und das Bewältigen sprachlicher Anforderungen in diesem Kontext oder das Lernen einer eigenen Haushaltführung, aus dem mathematisch- naturwissenschaftliche Sachverhalte abgeleitet werden. Den individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen soll durch Wochen- und Förderpläne Rechnung getragen werden. Diese bilden schließlich das Instrument für eine verbale Beurteilung, in der die Kompetenzentwicklung und der Entwicklungsfortschritt des Schülers/ der Schülerin dokumentiert und reflektiert werden. Angestrebtes Ziel für alle Projektschüler ist das Erreichen der Berufsbildungsreife und somit ein entsprechendes Abschlusszeugnis. Dieses erhalten sie bei Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen am Ende ihres Aufenthaltes im Projekt. Um zu motivieren, wird im ersten Halbjahr zunächst auf Noten verzichtet und mit verbalen Einschätzungen gearbeitet. Der Prozess der Leistungsbewertung wird schließlich im Verlauf der Projektarbeit in eine Notengebung übergeleitet. Grundlage dafür bilden die Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21. Juli 2011, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27. Mai 2015, sowie schulinterne Festlegungen zur Leistungsbewertung. Dazu gehören u.a. der Einsatz und die weitere Entwicklung von Kompetenzrastern für die Bewertung/ Beurteilung von spezifischen schulischen Anforderungen, die auch im Projekt entsprechend Anwendung finden.

5 Darüber hinaus ist vorgesehen, die Schülerinnen und Schüler in umfangreichere Projekte, die an der Schule stattfinden, in geeigneter Weise einzubeziehen bzw. ihnen die Teilnahme daran zu ermöglichen, etwa zum Projekttag Instant Acts- gegen Rassismus und Gewalt oder zum Weihnachtsprojekt und zum traditionellen Schulfest. 2.3 Kooperation Schule-Träger Grundsätzlich wird die Arbeit in dem vorgesehenen Projekt von der Schulleitung der Gesamtschule 3 begleitet und koordiniert. Über die Betreuung der Jugendlichen hinaus liegt der Schule sehr an einem partnerschaftlichen und fachlichen Austausch zwischen den Mitarbeitern des Trägers und den Lehrkräften, die nicht unmittelbar in die Arbeit mit dem Projektteam involviert sind. Gegenseitige Wertschätzung und Beförderung in der erfolgreichen Arbeit mit Kindern bzw. Jugendlichen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit. In geeigneter Weise werden Möglichkeiten für Erfahrungsaustausch und Fortbildung genutzt, etwa durch regelmäßige Thematisierung der Projektarbeit auf Konferenzen der Lehrkräfte oder Einbeziehung von Projektmitarbeitern in schulinterne Lehrerfortbildungen.

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